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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: BsGez am 17. Januar 2017, 20:30

Titel: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: BsGez am 17. Januar 2017, 20:30
Hallo Boykottler,

in Anlehnung der bisherigen Beiträge:

Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19056.0.html

[Wichtig] Verhandlung 10.01.2017 in Stade
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21344.msg136979.html

wurde nun ein fiktives Urteil gefällt.

fiktives Urteil als PDF
https://drive.google.com/open?id=0B2oJsrX7VFS_LXlYZ19sc1V3WHM

Es lässt sich sehr gut lesen und es wird auf vieles eingegangen.

Die fiktive Frage ist nun:
Was kann die fiktive Person A jetzt weiter machen?
Welche fiktiven Optionen bleiben?

Ein kleiner Formfehler wurde im fiktiven Urteil gefunden. Ein Ort der normalerweise mit "T" geschrieben wird, wurde mit "D" geschrieben.
Eventuell ein Ding, an welchem man sich fiktiv aufhängen könnte?

Ich bin gespannt auf eure fiktiven Wege, die die fiktive Person A nun gehen könnte.


PS: Da hier nur sehr kleine Dateianhänge möglich sind, habe ich das fiktive Urteil in eine fiktive Cloud geladen, wo es sich fiktiv durchgelesen werden kann.
Ich hoffe das ist soweit erlaubt. Ansonsten weiß ich nicht wie ich es anders zur Verfügung stellen kann.



Edit "Bürger":
Ursprünglicher nicht aussagekräftiger Betreff "[Urteil] Verwaltungsgericht" musste präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 23. Januar 2017, 10:05
Dreiste Sache, sieht abgeschrieben aus, denn richtig logische Begründungen fehlen, die Bevollmächtigung des Beitragsservice ist nicht sauber herausgearbeitet und damit auch angreifbar.
Tübingen hat allerdings inzwischen auch weitere Urteile gefällt.
So wie ich es verstanden habe ist aber eine Berufung aufgrund des geringen Streitwertes nicht möglich, der Rest wäre ja eine Berufung wert, da es sich ja unstrittig um eine Sache höherer Bedeutung handelt.
Muß wohl der Jurist prüfen, ansonsten: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel...
Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: Nichtgucker am 23. Januar 2017, 13:30
Ich denke nicht, dass ein Schreibfehler zwischen "T" und "D" einen Ansatz für einen Angriff des Urteils bietet.

Am Ende des Urteils ist der Weg aufgezeigt, wie und innerhalb welcher Fristen gegen die Entscheidung vorgegangen werden kann.
Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: Markus KA am 23. Januar 2017, 15:06
Was kann die fiktive Person A jetzt weiter machen?
Welche fiktiven Optionen bleiben?
Ich bin gespannt auf eure fiktiven Wege, die die fiktive Person A nun gehen könnte.

Eine fiktive Idee könnte sein, eine Klage im Stile Norbert Häring anstreben?
Wenn die Berufungsbeschwerde zu kostenintensiv wäre und beschließt irgendwann zahlen zu müssen, könnte man auf Barzahlung bestehen? Zumindest wären wir wieder in der ersten Instanz ohne Anwaltspflicht, wenn die Rundfunkanstalt keine Barzahlung akzeptiert...so eine rein fiktive Idee.
Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: BsGez am 25. Januar 2017, 20:39
Der fiktive Plan der fiktiven Person wäre es jetzt: Abwarten bis irgendwann neue Post kommt, darauf nicht reagieren und dann es so lange ziehen lassen bis es zur (Zwangs-) Vollstreckung kommt. Da es sich um einen Betrag unter 500 Euro handelt kann schonmal keine Vermögensauskunft verlangt werden***, wenn das bis hierhin richtig verstanden wurde. Des Weiteren wurde ja gerichtlich schon bestätigt, dass der Beitragsservice keine Vollstreckung aussprechen darf.

Der Grundgedanke hinter dieser Idee ist:
Der fiktive Partner von Person A, ist vor 1 Woche mit Person A umgezogen und hatte sofort drei Tage später einen Brief vom BS im Briefkasten. Würde bedeuten der ganze Ablauf beginnt von vorn, darauf hat weder Person A noch Person B lust. Vor Gericht kommt nichts rum und es kostet nur zusätzlich Geld. Daher denkt sich Person B, diesmal auf nichts reagieren und bis zur Vollstreckung abwarten. Da Person B beim BS völlig neu ist, können die nur wenige Monate Beitrag vollstrecken.



Edit "DumbTV":
*** siehe Folgebeitrag
Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: Bürger am 26. Januar 2017, 00:37
Da es sich um einen Betrag unter 500 Euro handelt kann schonmal keine Vermögensauskunft verlangt werden, wenn das bis hierhin richtig verstanden wurde.
Des Weiteren wurde ja gerichtlich schon bestätigt, dass der Beitragsservice keine Vollstreckung aussprechen darf. [...]
Beides ist nicht richtig, nicht ganz richtig bzw. nicht hilfreich.

Die Vermögensauskunft war und ist schon immer auch unter 500€ möglich - und wird auch regelmäßig so beauftragt! Verweigerung folgt Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, der auch zur SCHUFA gelangt. Alles schon lang und breit im Forum bekannt und diskutiert.
Lediglich Drittauskünfte waren bislang auf über 500€ beschränkt.
Diese Schranke ist jedoch augenscheinlich (erst vor kurzen) ebenfalls gefallen.

Dass der "Beitragsservice keine Vollstreckung aussprechen darf" ist einerseits richtig - andererseits falsch.
Er darf es wohl nicht, macht es aber eigentlich auch nicht - oder zumindest wird der Anschein erweckt, dass nicht er es macht, sondern die Landesrundfunkanstalt. BGH lässt grüßen.
Dass LG Tübingen die Vollstreckungen nicht als rechtens anerkennt, steht derzeit (leider) noch 99,9% Amts- und Landgerichten sowie Finanzämtern und Stadtkassen entgegen, die trotz durchaus rechtlicher Fragwürdigkeiten "ihr Ding durchziehen".

Zudem gilt der explizite Hinweis unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
[...]
Wichtige Hinweise zum Ignorieren von Bescheiden:
Wer die mit dem Bescheid an die Hand gegebenen Möglichkeiten (Rechtsmittel gem. Rechtsbehelfsbelehrung/ Rechtsweg) nicht nutzt, wird sich früher oder später (leider) mit der Zwangsvollstreckung auseinandersetzen müssen - und zwar unabhängig davon, ob der Bescheid per "normalem" Brief, per Einschreiben oder gar per förmlicher Zustellung zugegangen ist, weil ARD-ZDF-GEZ prinzipiell erst einmal vom Zugang ausgehen und darauf basierend (nach einer weiteren Mahnung, gegen welche aber keine Rechtsmittel mehr möglich sind) die Vollstreckung einleiten, wenn nicht fristgemäß Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt wurden.
Dass diese Vollstreckungen keine Freude machen und deren Abwehr nicht gerade "aussichtsreich" ist, ist bereits ersichtlich an der Vielzahl der Fälle im Board
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html
Zudem ändert selbst eine vorläufig abgewiesene Vollstreckung auch im Falle ignorierter Bescheide nichts an der grundsätzlichen Forderung. Die Bescheide würden notfalls nachweislich zugestellt. Spätestens dann würde ein Ignorieren gar nichts helfen, es sei denn, man ist "unpfändbar" - und wird dies auch die nächsten 30 Jahre bleiben.
vgl. § 53 VwVfG Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__53.html
Zudem wird ab 500€ zu vollstreckenden Beträgen i.d.R. emotionslos gepfändet, nachdem Drittauskünfte eingeholt wurden oder auch wenn ARD-ZDF-GEZ z.B. eine noch aktive Kontoverbindung in ihren Akten haben und diese einfach "probieren". Letzteres gilt sogar schon bei Beträgen unterhalb von 500€ - und ist auch schon mehrfach geschehen.
Mit all dem ist also nach allen bisherigen Erkenntnissen nicht zu spaßen.
Das Forum kann und wird daher Vollstreckungsfälle wegen zugegangener, jedoch ignorierter Bescheide bis auf weiteres nicht diskutieren.


Wichtige Ergänzung Nov/Dez 2016:
Vermögensauskunft > Auskunftsrechte bei Dritten seit Nov/Dez 2016 auch <500€ ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21166.0.html

[...]

Ergo:
Ignorieren von Bescheiden wird im Forum NICHT thematisiert, da hierfür keine Ressourcen bestehen.
Wer sich das leisten kann, weil er jetzt und in Zukunft unpfändbar ist und bleibt, der darf dies in Eigenverantwortung gern tun - ein "Rezept" ist dies jedoch nicht.
Wer das Risiko falsch einschätzt und sich dann hilfesuchend ans Forum wendet, ist hier falsch.
Ende der Durchsage.
Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: BsGez am 26. Januar 2017, 21:21
Danke für die Aufklärung Bürger. Doch was bleibt einem, der den Rundfunk seit Jahren nicht nutzt, nie nutzen wird und entsprechend nicht dafür zahlen will?

Erneut den langen Weg bis hin zum Amtsgericht gehen, der mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, macht aus Sicht der fiktiven Person A keinen Sinn und bringt keinen Erfolg.
Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: alexparty am 26. Januar 2017, 22:52
Ich glaube nicht daran, dass die unteren Instanzen sich die Mühe machen gegen höhere Urteile zu spechen. Das ist ein großer Aufwand. Wie alle ergangenen Urteile zeigen, ist es völlig gleich mit welcher Begründung man antritt oder was in einem Gesetz steht. Es wird so hingedreht und unpassendes unter den Tisch fallen gelassen bis der BS Recht hat.
Ziel kann es daher mM nur sein diese "unwilligen" und örtlichen ! Instanzen zu überspringen. Und immer wieder die verantwortlichen Abgeordneten zur Rede zu stellen. 1 Brief/ Mail an 10 Stellen. Öffentlichkeit über FB und Webauftritte der Abgeordneten herstellen und Antworten einfordern. Wenn das jeder nur 1x im Monat macht, erzeugt das Masse.
Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: Bürger am 27. Januar 2017, 23:14
Doch was bleibt einem, der den Rundfunk seit Jahren nicht nutzt, nie nutzen wird und entsprechend nicht dafür zahlen will?

Erneut den langen Weg bis hin zum Amtsgericht gehen, der mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, macht aus Sicht der fiktiven Person A keinen Sinn und bringt keinen Erfolg.

Erstens führt der "normale" Weg nicht zum "Amtsgericht", sondern zum Verwaltungsgericht.

Und zweitens lässt sich dieser Weg bei geschickter "Flankendeckung" der (fristgerechten) Rechtsmittel gegen die Bescheide z.B. mittels
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
zeitlich vermutlich seeeehhhhr lang strecken.

Weitere "Aktionen" und "Hilfsmittel" folgen ggf. demnächst...

Es gilt, den Verwaltungsaufwand ins Unermessliche zu steigern.
Entschuldigung, natürlich meine ich die "Verwaltungsvereinfachung" ;) >:D ;D

"Erfolg" wird einem (leider) nicht geschenkt.
Und eine "wasch mich, aber mach mich nicht nass"-Lösung gibt es hier ebenfalls leider nicht.

Jeder kann nur das in seiner eigenen Macht stehende tun...
...sollte diese Macht aber auch ausschöpfen.

Es gibt viele Ebenen, auf denen man aktiv sein kann.
Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: Blitzbirne am 06. Februar 2017, 18:15
Auch bei Person B*itzbirne stellt sich jetzt die Frage, wie sie weitergehen soll:

Nachdem die erste Klage direkt im Keim erstickt wurde und als "Denkzettel" auch noch der Streitwert vom VG um das 3-fache erhöht wurde, sodass die Klage im Endeffekt noch teurer wurde, wurde bei B*itzbirne letztendlich das Konto gepfändet. Auch die Erinnerung gegen die Art der Vollstreckung (Voraussetzungen waren nicht gegeben) beim AG wurde im rüden, gar persönlich beleidigendem Ton vom Richter zurückgewiesen. Die Beschwerde an den Bürgermeister (Stadtkasse war Vollstreckungsgewalt) brachte auch nichts.

Weitere Infos zu den ganzen Vorgängen hier :
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19238.msg132930.html#msg132930 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19238.msg132930.html#msg132930)

Die Frage ist nun, was B*itzbirne weiter vornehmen soll. Erneuten Bescheiden wurde mit Ausnutzung der Frist widersprochen. Mittlerweile trudeln die Festsetzungs-Bescheide im monatsrythmus ein, jeweils mit 8€ Säumniszuschlag. Auch die Widerspruchsbescheide kommen bereits nach 3 Wochen an (nicht förmlich zugestellt), sodass eine Klage nur einen recht kleinen Zeitraum "abdecken" würde. Muss also für jeden Widerspruchsbescheid eine neue Klage eingereicht werden?

Wie soll B*itzbirne also vorgehen, mit der Aussicht, dass die Klage wiederholt genauso abgebügelt wird, das Verfahren vom Richter nochmal künstlich verteuert und am Ende doch wieder vollstreckt wird?

In dem letzten Widerspruchsbescheid des BS liest man zwischen, als auch in den Zeilen, dass die Tübinger Urteile grobe rechtsfehler beinhalten und man sich sehr sicher ist, dass der BGH pro "GEZ" entscheiden wird. Noch Fragen? (siehe Anhang)

B*itzbirne hat nur noch etwa 3 Wochen Zeit, zu reagieren.

Bei genannten Personen handelt es sich um rein fiktive Personen. Jeglicher Zusammenhang mit real existierenden Personen wäre rein zufällig und nicht beabsichtigt.  ::)

Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: noGez99 am 06. Februar 2017, 18:40
Sehr ärgerlich, mein herziches Beileid. Man fühlt sich so hilflos der Unrechts-Staatsmacht ausgeliefert.

Hat Person B (oder jemand anderer) Im Gerichtsverfahren einmal die Frage gestellt was passiert wenn das BVerfG den Beitrag für verfassungswiedrig erklärt? Wie werden dann die Nachteile die Person B durch das Urteil erleidet wieder rückgängig gemacht?
Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: faust am 06. Februar 2017, 19:05
... ich will hier kurz an die gelegentlich debattierte "Feuerwehrabgabe" erinnern, die in den 90er Jahren in einigen Bundesländern auftauchte und dann ebenso plötzlich - nach einem Gerichtsurteil  >:D - wieder verschwand.

Wenn ich mich recht erinnere, dann war es dort so:

Wer die Mahnungen "ausgesessen" hatte (ich  (#) zum Beispiel), wer nicht gezahlt hatte, der hatte halt gewonnen.
Und wer gezahlt hatte (wie mein Vater), der war gek***en. Zurück gab es nix.

Das ist etwa 20 Jahre her, und ich würde mal ganz vorsichtig formulieren:
Das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgen ist ja wohl nicht wirklich besser geworden.

Ich fürchte also, freiwillig rücken die nix raus - auch das wird wiederum (Verwaltungs? - ) gerichte beschäftigen.
Das Monster hat wohl noch ein paar Köpfe, die wir noch nicht gesehen haben.
Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: lorbas24 am 07. Februar 2017, 01:20
Hallo Boykottler,

in Anlehnung der bisherigen Beiträge:

Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19056.0.html

[Wichtig] Verhandlung 10.01.2017 in Stade
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21344.msg136979.html

wurde nun ein fiktives Urteil gefällt.

fiktives Urteil als PDF
https://drive.google.com/open?id=0B2oJsrX7VFS_LXlYZ19sc1V3WHM

Es lässt sich sehr gut lesen und es wird auf vieles eingegangen.

Die fiktive Frage ist nun:
Was kann die fiktive Person A jetzt weiter machen?
Welche fiktiven Optionen bleiben?

Ein kleiner Formfehler wurde im fiktiven Urteil gefunden. Ein Ort der normalerweise mit "T" geschrieben wird, wurde mit "D" geschrieben.
Eventuell ein Ding, an welchem man sich fiktiv aufhängen könnte?

Ich bin gespannt auf eure fiktiven Wege, die die fiktive Person A nun gehen könnte.


PS: Da hier nur sehr kleine Dateianhänge möglich sind, habe ich das fiktive Urteil in eine fiktive Cloud geladen, wo es sich fiktiv durchgelesen werden kann.
Ich hoffe das ist soweit erlaubt. Ansonsten weiß ich nicht wie ich es anders zur Verfügung stellen kann.



Edit "Bürger":
Ursprünglicher nicht aussagekräftiger Betreff "[Urteil] Verwaltungsgericht" musste präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.

Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: gebVwg am 07. Februar 2017, 11:28
Hat die fiktive Person gegen den Widerspruchsbescheid oder nur gegen die Vollstreckung geklagt? Auf den Widerspruchsbescheiden, die eine fiktive Person A gesehen hat, steht sinngemäß, falls man sich entscheiden sollte, gegen den Widerspruchsbescheid zu klagen, werde für die Dauer der Klage von weiteren "Angriffsmaßnahmen" abgesehen.
Ferner würde Person A die Erläuterung interessieren, wie der Streitwert so ohne weitere Begründung vom Gericht verdreifacht wurden. Da müsste es doch zumindest eine fadenscheinige Begründung geben.

Auch bei Person B*itzbirne stellt sich jetzt die Frage, wie sie weitergehen soll:

Nachdem die erste Klage direkt im Keim erstickt wurde und als "Denkzettel" auch noch der Streitwert vom VG um das 3-fache erhöht wurde, sodass die Klage im Endeffekt noch teurer wurde, wurde bei B*itzbirne letztendlich das Konto gepfändet. Auch die Erinnerung gegen die Art der Vollstreckung (Voraussetzungen waren nicht gegeben) beim AG wurde im rüden, gar persönlich beleidigendem Ton vom Richter zurückgewiesen. Die Beschwerde an den Bürgermeister (Stadtkasse war Vollstreckungsgewalt) brachte auch nichts.

Weitere Infos zu den ganzen Vorgängen hier :
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19238.msg132930.html#msg132930 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19238.msg132930.html#msg132930)

Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: Markus KA am 07. Februar 2017, 12:34
Die Frage ist nun, was B*itzbirne weiter vornehmen soll. Erneuten Bescheiden wurde mit Ausnutzung der Frist widersprochen. Mittlerweile trudeln die Festsetzungs-Bescheide im monatsrythmus ein, jeweils mit 8€ Säumniszuschlag. Auch die Widerspruchsbescheide kommen bereits nach 3 Wochen an (nicht förmlich zugestellt), sodass eine Klage nur einen recht kleinen Zeitraum "abdecken" würde. Muss also für jeden Widerspruchsbescheid eine neue Klage eingereicht werden?
Wie soll B*itzbirne also vorgehen, mit der Aussicht, dass die Klage wiederholt genauso abgebügelt wird, das Verfahren vom Richter nochmal künstlich verteuert und am Ende doch wieder vollstreckt wird?

Person M kennt die Vorgeschichte, Umfang der Widersprüche, und Umfang der Klagebegründung etc. nicht. Könnte sich aber vorstellen, dass ein umfangreicher Widerspruch oder eine umfangreiche Klagebegründung für die Rundfunkanstalt oder das Gericht mehr Zeit für die Bearbeitung in Anspruch nimmt.

Person M könnte sich vorstellen, dass es möglich ist mehrere Festsetzungs- und Widerspruchsbescheide in einer Klage zu behandeln.

Person M könnte sich vorstellen für den Zeitraum der Klage eine "technische Sperre" des Beitragskontos bei der Rundfunkanstallt höflich zu fordern um evtl. mögliche Vollstreckungen ausschließen zu können.

Person M könnte sich vorstellen, dass zur Klärung der Sachlage und einzelner Punkte ein ausgiebieger schriftlicher Kommunikationsbedarf zwischen Person B, der Rundfunkanstalt und dem VG besteht und durchgeführt werden muss.
Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: Blitzbirne am 07. Februar 2017, 19:39
Die Vorgeschichte von B*itzbirne ist in einem anderen Thread zu finden (die Geschichte mit dem 3-fachen Streitwert ist dem anhängenden Beschluss des VG Minden zu entnehmen):

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15877.msg105635.html#msg105635 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15877.msg105635.html#msg105635)

B*itzbirne hatte nach erfolglosem Widerspruch geklagt und wurde zurückgewiesen. Danach wurde vollstreckt. Gegen die Art der Vollstreckung wurde ebenfalls Erinnerung eingelegt. Hier wurde B*itzbirne vom Richter am AG in einem sehr rüden Ton beleidigt und verleumdet. Vollstreckung wurde also durchgezogen.

Jetzt geht das ganze in die nächste Runde und B*itzbirne hat keine Lust, nach einem recht teuren Verfahren trotzdem wieder vollstreckt zu werden.

Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: BsGez am 07. Februar 2017, 20:52
Vielen Dank für Deine Beiträge hier B*itzbirne.

B*itzbirne ist in der gleichen Situation wie Person B, beide möchten nicht noch mehr Geld für erfolglose Klagen ausgeben.
Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: faust am 07. Februar 2017, 21:45
hmmm ...

... wäre das jetzt nicht vielleicht der geeignete Zeitpunkt, um die Umstände und Möglichkeiten einer Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beiträge zu prüfen und zu betreiben?

Natürlich ist auch das Extra - Aufwand, aber: Nur wer gezahlt hat, der kann auch zurückfordern  (#).
Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: Blitzbirne am 08. Februar 2017, 19:41
Die Rückforderung der bereits gepfändeten Beträge wird regelmäßig in den Widersprüchen geltend gemacht, um eine Verjährung zu hemmen.

Die Frage ist, wie kommt man nach einer erfolglosen Klage am günstigsten bei weg, wenn ein erneuter Beschluss mit teuren Gerichtskosten zu erwarten ist. Die Ansicht des Richters wird sich zwischenzeitlich nicht geändert haben.

Klagefrist auslaufen lassen? Damit wird der Widerspruchsbescheid rechtskräftig und es kann berechtigter Weise erneut gepfändet werden? Klagen und eine weitere Niederlage kassieren? Auch dann kann wieder berechtigter Weise erneut gepfändet werden, ausser man geht in die Berufung, was dann erst recht teuer wird.
Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: boykott2015 am 08. Februar 2017, 20:41
Die Rückforderung der bereits gepfändeten Beträge wird regelmäßig in den Widersprüchen geltend gemacht, um eine Verjährung zu hemmen.
[...]
Damit wird der Widerspruchsbescheid rechtskräftig und es kann berechtigter Weise erneut gepfändet werden?[...]

Wurde also der Widerspruchsverfahren durchgeführt? Nach welchem Recht? In RBStV ist kein Widerspruchsverfahren vorgesehen.
Fiktive Blitzbirne könnte alles hemmen, in dem Infos gefordert werden. Wird nichts geliefert, kann Blitzbirne argumentieren, dass kein Abwehr möglich ist, da wichtige Infos fehlen.

Hat Blitzbirne das (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22007.msg140633.html#msg140633) gelesen?

Person P wollte gegen Datenübermittlung Widerspruch einlegen, und hat das auch getan. Die Antwort kam: Widerspruch ist nicht möglich, da der Widerspruchsvorgang bei der Datenübermittlung im RBStV nicht vorgesehen ist.

Das gleiche ist auch bei den Festsetzungsbescheiden. Widerspruchsvorgang ist im RBStV gegen Festsetzungsbescheide nicht vorgesehen.
Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: Blitzbirne am 18. Februar 2017, 11:16
Wie gesagt, ist die erste Pfändung bereits letztes Jahr nach erfolgloser Klage gelaufen.

So langsam drängt die Zeit bei B*itzbirne, da ein neuer Widerspruchsbescheid eingetroffen (nicht zugestellt!) ist und eine Klage bis Ende des Monats eingereicht werden müsste.
B*itzbirne befürchtet, dass eine erneute Klage genauso (teuer) abgewürgt wird und am Ende doch wieder gepfändet wird.

Welche fiktive Vorgehensweise ist daher zu empfehlen?
Nicht reagieren und bei Pfändungsandrohung auf die formelle Zustellung eines Widerspruchbescheids pochen?
Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: BsGez am 21. Februar 2017, 20:49
*push*

Die Frage von B*itzbirne stelle ich mir ebenso nachwievor.
Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: Hoikaiden am 24. April 2017, 07:09
wie ging es denn nun weiter?
Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: faust am 01. Mai 2017, 23:53
... mein Vorredner hat recht:

Die Frage ist zu wichtig, um den Gedanken hier nicht mit vereinter "Schwarmintelligenz" weiterzuspinnen.

Angesichts der (... irre ich mich da gerade?) in letzter Zeit massenhaften Verfahrensankündigungen hier im Forum (... es hat den Anschein, als wolle da jemand tabula rasa machen, bevor in Karlsruhe - hoffentlich - neue Fakten geschaffen werden?) steht diese Frage wohl in Kürze für mehr als 3 Leute (ich schätze etwa:  :o 8) ::) :-[ :-\ |- :'( (#) ) im Raum.
Titel: Re: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?
Beitrag von: beat am 02. Mai 2017, 01:53
Vielen Dank für Deine Beiträge hier B*itzbirne.

B*itzbirne ist in der gleichen Situation wie Person B, beide möchten nicht noch mehr Geld für erfolglose Klagen ausgeben.

Wer kein Geld für die Klage ausgibt, gibt Geld für den Rundfunkbeitrag aus.
Bekanntlich kommt da über die Jahre einiges zusammen.

Dass Karlsruhe in absehbarer Zeit entscheidet halte ich für fernliegend. Verfahren dauern da oft Jahre. Insofern wäre es ein Trugschluss zu glauben, man könne sich mit Hinhalten und Verzögern bis zu einem Karlsruher Urteil durchmogeln. Vielleicht bekommen wir ein Urteil in fünf Jahren. Insofern sehe ich nur die Möglichkeit zu klagen, dann mit der Bereitschaft und den finanziellen Möglichkeiten, das Verfahren durch die Instanzen zu schicken, oder zu zahlen... oder sich vollstrecken zu lassen.

Wer klagt sollte auf jeden Fall - wenn das denn stimmt - darauf hinweisen, dass er keinen Rundfunk konsumiert, denn die fehlende Abgrenzung der Beitragspflichtigen zum Kreis der Allgemeinheit ist sicher einer der zahlreichen Pferdefüsse der irreführend Beitrag titulierten Wohnungsabgabe. Das Verfassungsgericht wird zumindest Mühe haben, wenn es erklären möchte, warum der "Beitrag" nicht verfassungswidrig die Allgemeinheit belastet, aber der Kohlepfennig eine verfassungswidrige Sonderabgabe war, weil er die Allgemeinheit der Stromkunden belastete...

Schön wäre auch, wenn Anfang nächsten Jahres nicht mehr "nur" 50 Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe vorliegen, sondern einhundert oder auch einige hundert ;)