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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: GEZeigt am 14. Januar 2017, 09:12

Titel: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEZeigt am 14. Januar 2017, 09:12
Hallo,

Herr XY hat aktuell theoretisch eine Klage in 1. Instanz am Verwaltungsgericht laufen.

Frau XY, wohnhaft in der gleichen Wohnung, widersprach bislang allen Festsetzungsbescheiden ohne die gemeinsame Wohnsituation mit Herrn XY anzuzeigen.

Nun flatterte heute ein Widerspruchsbescheid für Frau XY ins Haus.

Wie kann Herr bzw. Fam. XY nun den Beitragsservice auf die gemeinsame Wohnsituation und die laufende Klage hinweisen um aus der Nummer rauszukommen bzw. alles über Herrn X - dem Ehemann - laufen zu lassen?

Danke!


Weitere Beiträge zum Thema "Gesamtschuld" siehe Link-Sammlung unter
[Übersicht] Gesamtschuldnerschaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29680.0.html
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: René am 15. Januar 2017, 16:09
Kontakt mit der zuständigen LRA aufnehmen.

Merke: Wir sind GEZ-Boykott und nicht der Support des BS.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEZeigt am 15. Januar 2017, 16:26
Danke, ich weiß wo ich hier bin.

Hätte ja sein können, dass die Ehefrau jetzt theoretisch auch Klage einreichen muss / soll / kann.

Eventuell gäbe es auch ähnliche Erfahrungen hier.

Ehemann X möchte Mehrkosten vermeiden und im Sinne der Ehefrau auf die Klage des Ehemanns verweisen. Beide bewohnen die selbe Einheit.

Viele Grüße.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: René am 15. Januar 2017, 17:05
Hat Ehemann eine Beitragsnummer und hat er bereits etwas bezahlt? Stichwort: Gesamtschuld – das versucht der sog. Beitragsservice des Öfteren; Hauptsache an die Kohle der anderen kommen...

https://dejure.org/gesetze/BGB/421.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtschuld
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: seppl am 15. Januar 2017, 17:06
Eine Klageeinreichung wird nicht nötig sein. Man kann ja nicht zweimal für das Gleiche Selbe vor den Richter ziehen oder gezogen werden. Falls die LRA das doch verlangt, müsste erst der Streitwert gesplittet werden.
Es ist wirklich so: LRA über die Wohn- , Ehe- und Klagesituation informieren. Falls es Probleme gibt, hier wieder melden oder an einem der Runden Tische in der Nähe teilnehmen  :)
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEZeigt am 15. Januar 2017, 17:08
Danke liebe Mitstreiter!

Ehemann X wird so verfahren und kann jetzt wieder ruhiger schlafen.

Viele Grüße.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: MMichael am 15. Januar 2017, 17:44
Es könnte völlig fiktiv auch sein, dass Herr ABC diese "Akte" der Frau ABC zu "seinem" Klageverfahren hinzufügte als Beweismittel der Willkür, mit der das Rasterfahndungsrechenzentrum in Köln die verfassungswidrige Ertragssteigerung durch die Zwangsabgabe auf das Wohnen zum Zwecke der Finanzierung der "Gesamtveranstatung" bei ARD, ZDF, Deutschlandradio u.a. durchführt - oder so ...

Deutlich wird hier, dass trotz datenschutzwidriger Rasterfahndung die Firma in Köln nicht weiß, welche Wohnung welchem Inhaber zuzuordnen sei, weil (prinzipiell) nur Anschriften der Wohnungen bekannt sind. Die Eheleute müssen sich bei der Datenerhebungsstelle als zusammenlebende Eheleute offenbaren. Denn - RBStV § 14 Abs 9:
Zitat
(9) ...
7. gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung
Somit kann (wenn vorhanden!) die Angabe zur Lage der Wohnung durch das EMA zwar einen Anhalt bieten, klar definiert ist eine Wohnung damit nicht.
Das ist ja auch nicht (unbedingt) der Sinn, wenn lt RBStV primär ein vermuteter Inhaber zum Schuldner definiert wird.
Es werden entgegen der verharmlosenden Bezeichnung "Haushaltsabgabe" eben nicht konkrete Wohnungen bebeitragt, sondern Bürger, die vermutlich in einer Wohnung bei Adresse HIERUNDDA wohnen - also alle Bürger mit einer Anschrift, einem Briefkasten ...   Und so sind die Aktenzeichen beim Beitragsservice, die Rundfunksteuernummern (sogenannte Beitragsnummer) auch nicht wohnungs- sondern personenbezogen.
Und erst, wenn an einer Adresse HIERUNDDA mit 20 beim EMA gemeldeten Personen (Ü18) die genauen  Lebensverhältnisse (wer mit wem) klar scheinen, könnte alles klar sein - oder auch Nichts! Denn: Vielleicht hat das Mietshaus 6 oder 8 oder 18 Wohnungen? Wer weiß?
Und somit ist die Denunziation ("Anzeigepflicht") erforderlich, um die 20 Aktenzeichen beim Beitragsservice für die Adresse HIERUNDDA zu verknüpfen, und damit die Anzahl der Wohnungen unter HIERUNDDA auszählen zu können (wenn gewünscht. - erforderlich ist es nicht! - im Sinne der Ertragssteigerung >:()
Und die nächste Frage:
Was passiert mit den Verknüpfungen, wenn die Datensätze lt RBStV gelöscht werden (sollen)?
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Profät Di Abolo am 15. Januar 2017, 20:01
Rein fiktiv.
@MMichael! Genau!!!! Und:

Toooooorrrrr!

Also rein fiktiv würde ich sofort die 2. Klage einreichen, auf die andere Klage verweisen und um  Zuordnung bitten! Und übrigens:

Link Auskunftsverweigerungsrecht:

https://dejure.org/gesetze/StPO/55.html

Rechtswidriger geht es ja wohl kaum!!!!!

Nicht gegenseitig anschwärzen!!!

Sondern Aussage verweigern!!!!!

Immer schön dran denken § 12 RBStV ist bußgeldbewehrt!!!

Nicht zuhause gegenseitig "streiten" sondern zusammen vor Gericht!

Link Streitgenossenschaft:

https://dejure.org/gesetze/VwGO/64.html

Kann sich der/die/das Intendant gleich mal doppelt "Direktanmelden" und zwar:

Link Nichtiger Verwaltungsakt:

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__44.html

 ;D ;D ;D
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: seppl am 15. Januar 2017, 20:12
Ich hatte nicht auf dem Schirm, dass es so etwas wie eine gemeinsame Klage geben kann, aber die Streitgenossenschaft ist eindeutig die juristisch schönere Variante, besser als den LRAen freiwillig Auskunft über die Familien- und Wohnverhältnisse zu geben. Laut Wikipedia handelt es sich hier wohl um eine materielle Streitgenossenschaft.

https://de.wikipedia.org/wiki/Streitgenossenschaft#Materielle_Streitgenossenschaft

Die Streitgenossenschaft müsste dann doch auch für alle, die Inhaber der selben Wohnung sind - auch unverheiratete - anwendbar sein. Wie steht es mit den Gerichtskosten? Da der Streitwert ja gleich bleibt, müssten die ja auch gleich bleiben, oder?
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: muuhhhlli am 15. Januar 2017, 20:23
Und die nächste Frage: Was passiert mit den Verknüpfungen, wenn die Datensätze lt RBStV gelöscht werden (sollen)?
Die Daten liegen eh auf dem Spiegelserver. Dann werden laut dem aktuell gültigem 19. RBStV. ab dem 01.01.2018 die Meldedaten aller gemeldeten Bürger in Deutschland erneut aus den Meldeämtern nach Kölle übermittelt und abgeglichen. So liegen die gelöschten Datensätze wieder vollständig in der aktuellen Version in der Datenbank vor, um nach einer erneuten Abfrage weitere Zwangsanmeldungen durchführen zu können.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Profät Di Abolo am 15. Januar 2017, 21:05
Wieder so ein Beispiel eines verbotenen "Insichgeschäftes Direktanmeldung" analog zu § 181 BGB!!!

Schön ohne Vollmacht meldet der/die/das Intendant die Ehefrau und den Ehemann zu Rundfunkbeiträgen an und macht so mit sich "selbst" zur BeitraXsteigerung ein "Geschäft"!!!

Und zahlen dürfen dann beide Eheleute für eine Wohnung!!!!

Yoo Lupus! Da machst du am besten mal gleich ein Storno und trägst als "BeitraXschuldnerin" und "BeitraXschuldner" der/die/das Intendant ein. Und zwar zweimal!

Deine Bücher müssen ja schließlich stimmen!

BeitraXsteigerung durch der/die/das Intendant!

Verdienen doch genug oder noch besser:

im Wege der "AMTS"HAFTUNG:

Zitat
Sehr geehrte Frau Intendantin,
Sehr geehrter Herr Intendant,

im Zuge der von Ihnen "angeordneten" Direktanmeldung, kam es bei den BeitraXnr. 001 und 002 zu einer vermeidbaren Doppelanmeldung.

Wir haben daher die betreffenden Rundfunkteilnehmerkonten gelöscht und nehmen Sie zur Vermeidung von BeitraXausfällen in Anspruch.

Gerne bestätigen wir Ihre doppelte Anmeldung für die Wohnung xxxxxxx .

Bitte zahlen Sie rückwirkend ab 01.01.2013 den doppelten Rundfunkbeitrag in Höhe von 1680 Eus.

Für Ihre Überweisung haben wir ein Zahlungsformular vorbereitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BeitraXservice

P.S.
Wie Sie wissen sind wir nicht rechtsfähig.

Niemand hat Ihnen diesen Sonderbrief 007 (Intendancerbrief) geschrieben. 


 ;D ;D ;D

heimGEZahlt!!!
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEiZ ist geil am 15. Januar 2017, 21:52
Fiktive Person L und seine Ehefrau haben auch jeweils eigene Festsetzungsbescheide bekommen. Die haben die beiden Fiktiven immer wegen Nichtigkeit zurückgewiesen. Gerne hätten beide geklagt, denn dann kann selbst der gleichgeschaltete Verwaltungsrichter nicht anders als eines der beiden Verfahren zu Lasten der Fernsehkasper zu entscheiden. Leider kam dann für den fiktiven Ehemann eine Befreiung und für die fiktive Ehefrau eine Ablehnung des Widerspruchs. Jetzt klagt halt die Ehefrau. So geht Gleichberechtigung.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: seppl am 15. Januar 2017, 22:31
@ Geiz ist geil
Kurze Nachfrage: Die Befreiung, war die nach RBStV ? Dann ist sie für den Ehepartner auch gültig. Ist es nur dewegen, weil die Ehefrau zur Zahlung verpflichtet wurde, dann ist es keine Befreiung. Es wird nur der Gesamtbeitrag von einer anderen Person bezahlt. Das Gesamtschuldverhältnis, nach dem jeder Inhaber der Wohnung anteilig zahlen muss, bleibt bestehen.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEiZ ist geil am 15. Januar 2017, 22:36
@seppl
stimmt, habe ich falsch gepostet. Das Beitragskonto des Ehemannes wurde gelöscht weil die Ehefrau bereits zahlt(tut sie nicht). Deswegen kämpfen beide weiter.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: seppl am 15. Januar 2017, 22:45
Wie wäre es, wenn sich die Zahlende als Streitgenossin in das Verfahren des Ehemannes einklinken würde? Denn: Nur weil die Ehefrau zahlt, bleibt sie doch Teil der Gesamtschuldnerschaft. Die Ablehnungsbegründung des Gerichts wäre interessant, es könnte sich herausstellen, dass sich gar keine Gesamtschuldnerschaft nach RBStV entwickelt hat!
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEZeigt am 16. Januar 2017, 09:52
Danke für die vielen hypothetischen Rückmeldungen.

Gerne würde die fiktive Person Ehefrau Y als materielle Streitgenossin in die Klage von Ehemann X einsteigen nur hat keine der beiden erfundenen Personen Ahnung wie das zu formulieren sei.

Plan Z wäre theoretisch nach wie vor dem BS Auskunft über die gemeinsame Wohnsituation zu erteilen, jedoch ungern freiwillig.

Viele Grüße
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: drboe am 16. Januar 2017, 10:57
Zitat
7. gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung
Somit kann (wenn vorhanden!) die Angabe zur Lage der Wohnung durch das EMA zwar einen Anhalt bieten, klar definiert ist eine Wohnung damit nicht.

Nach dem Bundesmeldegesetz §2(1) gilt: Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und deren Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Der zweite Teil zeigt, dass die Meldebehörden gehalten sind auch die Wohnung so genau wie möglich festzustellen. Allerdings basieren die Daten auf den Angaben in der Bescheinigung des Vermieters und des Meldepflichtigen selbst, werden also vermutlich nicht geprüft. Zumindest hier wird bei Mehrfamilienhäusern im Einwohnermeldeamt m. W. festgehalten, in welcher Etage man wohnt und ob die Wohnung rechts, links oder ggf. in der Mitte liegt. Dödelweg 12a; 2. rechts wäre wohl meist aussagekräftig genug. Zwar kann man Fehler in der Zuordnung natürlich nichts ausschließen, grundsätzlich würde ich aber weiterhin davon ausgehen, dass die LRA und der BS eher zu viel als zu wenige Daten aus den Melderegistern erhalten haben und weiter erhalten werden und daher viel zu häufig wissen, "wer mit wem", obwohl sie das einen feuchten Schmutz angeht. Inzwischen fordern sie sogar eine Wiederholung des bundesweiten Melderegisterabgleichs.

M. Boettcher
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: PersonX am 16. Januar 2017, 11:55
Person A sollte folgendes prüfen

https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__64.html (https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__64.html)

Zitat
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 64 
Die Vorschriften der §§ 59 bis 63 der Zivilprozeßordnung über die Streitgenossenschaft sind entsprechend anzuwenden.

https://dejure.org/gesetze/ZPO/59.html (https://dejure.org/gesetze/ZPO/59.html)
Zitat
§ 59 Streitgenossenschaft bei Rechtsgemeinschaft oder Identität des Grundes
Mehrere Personen können als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn sie hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder wenn sie aus demselben tatsächlichen und rechtlichen Grund berechtigt oder verpflichtet sind.

Der selbe rechtliche Grund ist wohl gegeben, eine Forderung für die gleiche Wohnung. Ob der Grund damit tatsächlich der selbe ist sollte zur Klärung dem Gericht vorgelegt werden.

Wahrscheinlich muss bei Gericht ein Antrag des Klägers gestellt werden die Anfechtungsklage nach § 59 ZPO i.V.m. § 64 VwGO zu erweitern.

https://dejure.org/gesetze/ZPO/60.html (https://dejure.org/gesetze/ZPO/60.html)
Zitat
§  60 Streitgenossenschaft bei Gleichartigkeit der Ansprüche
Mehrere Personen können auch dann als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn gleichartige und auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhende Ansprüche oder Verpflichtungen den Gegenstand des Rechtsstreits bilden.

Ebenso, normal sollte es ja am VG eine Antragstelle geben, welche helfen sollen Anträge zu formulieren. Also dort würde PersonX am schnellsten vorbei gehen und nunja die ZPO mit diese §§ dabei haben um das zu prüfen ;-).

https://dejure.org/gesetze/ZPO/61.html (https://dejure.org/gesetze/ZPO/61.html)
Zitat
§ 61 Wirkung der Streitgenossenschaft
Streitgenossen stehen, soweit nicht aus den Vorschriften des bürgerlichen Rechts oder dieses Gesetzes sich ein anderes ergibt, dem Gegner dergestalt als Einzelne gegenüber, dass die Handlungen des einen Streitgenossen dem anderen weder zum Vorteil noch zum Nachteil gereichen.

https://dejure.org/gesetze/ZPO/62.html (https://dejure.org/gesetze/ZPO/62.html)

Zitat
§  62 Notwendige Streitgenossenschaft
(1) Kann das streitige Rechtsverhältnis allen Streitgenossen gegenüber nur einheitlich festgestellt werden oder ist die Streitgenossenschaft aus einem sonstigen Grund eine notwendige, so werden, wenn ein Termin oder eine Frist nur von einzelnen Streitgenossen versäumt wird, die säumigen Streitgenossen als durch die nicht säumigen vertreten angesehen.
(2) Die säumigen Streitgenossen sind auch in dem späteren Verfahren zuzuziehen.

PersonX ist der Ansicht, dass §62 (1) erfüllt ist, denn ein Beitrag für eine Wohnung.

https://dejure.org/gesetze/ZPO/63.html (https://dejure.org/gesetze/ZPO/63.html)
Zitat
§ 63 Prozessbetrieb; Ladungen
Das Recht zur Betreibung des Prozesses steht jedem Streitgenossen zu; zu allen Terminen sind sämtliche Streitgenossen zu laden.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Profät Di Abolo am 16. Januar 2017, 12:07
Haaaa! Das ist das freie Gallien!  :)

@PersonX
@drboe

gallische Grüße! Hervorragend! Wie sagte einst eine große gallische Künstlerin:

"Da werden Sie geholfen."



Guten TagX @GEZeigt (Tag X ist der Tag an dem der GEZ-Wahnsinn vorbei ist).

Bevor ich fiktiv auch einige Anmerkungen, dazu mache wie ich fiktiv vorgehen würde, erlaube ich mir zuvor einige Worte an den fiktiven Lupus vom BeitraXservus (Lupus = Wolf) zu richten.

Yoo Lupus! Unser Herz geht immer wieder auf, wenn wir die sich loyal verhaltenden gallischen Staatsbürger sehen!  :'(

Da sind z.B. die gallischen Eheleute Frau Y und Herr Z. Loyal haben sie sich beim Einwohnermeldeamt zu ihrer "umhegten ehelichen Wohnung" angemeldet und du?

Für das Römische Imperium bist du ein Held, da du willst immer mehr BeitraXgeld!!!

Für uns dagegen bist du der rechtliche Feind, der ganz Gallien vereint!!!!

Soviel zu Lupus, rein fiktiv:

Hat hier vermutlich im Forum noch keiner so gemacht, learning by doing, just do it!

Ich würde jetzt fiktiv folgendes machen (Anschreiben):

Zitat

Aktenzeichen (Gericht)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in o.g. bezeichneten Klageverfahren wird die Klage fristgerecht abgeändert, da der Beklagte mit Widerspruchsentscheidung vom xx.xx.xxxx doppelten Wohnungsbeitrag zu einer Wohnung begehrt.


Und rein fiktiv die abgeänderte Klage.

Zitat

Klage
Aktenzeichen xxxxx




der Eheleute und Kläger

1. Frau Y

2. Herr X

beide

xxxxxxxx
xxxxxxxx wohnhaft

gegen den Beklagten

der/die/das Intendantin
(jeweilige Landesrundfunkanstalt)
vertreten durch das Justitiariat
xxxxxxxxx

wegen Verletzung unserer Rechte, insbesondere Art. 6 (Schutz der Ehe) GG, durch

zu 1)
die Festsetzungsbescheid(e) vom xx.xx.xxxx , xx.xx.xxxx, .... und die Widerspruchentscheidung
vom xx.xx.xxxx

zu 2)
die Festsetzungsbescheid(e) vom xx.xx.xxxx , xx.xx.xxxx, .... und die Widerspruchentscheidung
vom xx.xx.xxxx

Anmerkung zu 2) die Klageerhebung erfolgte bereits fristgerecht

A.1.

Wir sind anwaltlich nicht vertreten. Es wird vorsorglich beantragt die Klage dem Verfahren xxxxxxx zuzuordnen und um gerichtliche Hinweise zu § 64 VwGO gebeten.

A.2.

Hinsichtlich der vom Beklagten angenommenen doppelten Wohnungsinhaberschaft i.S.d. RBStV weisen wir vorsorglich auf § 12 RBStV hin und erklären hiermit, dass wir uns auf

§ 55 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG berufen

und als Eheleute keinerlei Angaben hinsichtlich der Wohnungsinhaberschaft machen werden.

Anmerkung:
siehe hierzu Fiktive Begründung Bundesland Berlin

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19751.msg137300.html#msg137300

ab B.8.7.8.   Zeugnis- / Auskunftsverweigerungsrecht


 
Wir Rügen ferner ausdrücklich, dass der Beklagte uns nicht auf unserer Auskunftsverweigerungrecht hingeweisen hat und stattdessen  auf der Rückseite seiner Schreiben, ausführte:

Zitat
Bei Nichtzahlung können Rundfunkbeiträge im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden. Daneben können im Ordnungswidrigkeitenverfahren Geldbußen von bis zu 1000,00 EUR verhängt werden.

Direkt im Anschluss wurde auf die Auskunftspflicht nach § 9 Abs. 1 RBStV hingewiesen:

Zitat
Gesetzlich zur Auskunft verpflichtet sind Beitragsschuldner und Personen oder Rechtsträger bei denen Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind (§ 9 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).

Beweis:

Zeitgleiche Schreiben des Beitragsservice Zahlung Rundfunkbeiträge vom XX.XX.XX Rückseite

A.3.
Wir beantragen die Vorlage der Verwaltungsvorgänge des Beklaten zu den BeitraXnr.

zu 1) xxx xxx xxx

zu 2) xxx xxx xxx

und deren Beiziehung zur Gerichtsakte.

A.4.

Wir beantragen Akteneinsicht in die Verwaltungsvorgänge in den Räumen des Gerichtes nach deren Eingang.

B.

Die Klage wird vorerst wie mit Klagebegründung vom xx.xx.xxxx begründet.

Weitere Begründung der Klage erfolgt nach gewährter Akteneinsicht.

Hierzu ersuchen wir das Gericht, die Frist zur weiteren Klagebegründung angemessen zu bemessen, da wir berufstätig (Anmerkung: oder sonstige Gründe falls nicht berufstätig)sind und auch nicht anwaltlich vertreten sind.


___________________________               ___________________________
Frau Y                                                           Herr Z





Yoo, so ungefähr würde ich das fiktiv machen.

Hmmm, falls ich über einen Plan "Z" nachdenken würde, so wäre das wohl der Plan gallische Zahnsäge.

Ich würde dann über die örtliche Staatsanwaltschaft den Kontakt zum BS aufnehmen lassen:

Link § 353 StGB Abgabenüberhebung:

https://dejure.org/gesetze/StGB/353.html



Diss ist ein fiktiver Service der gallischen Bergwacht am

X3

Ohh Lupus, der du liegst unter einem riesenhaftem Berg Hinkelsteine, Huhu!

LG
aus allen gallischen Provinzen

 :)
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: drboe am 16. Januar 2017, 12:24
Aktenzeichen (Gericht)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in o.g. bezeichneten Klageverfahren wird die Klage fristgerecht abgeändert, da der Beklagte mit Widerspruchsentscheidung vom xx.xx.xxxx doppelten Wohnungsbeitrag zu einer Wohnung begehrt.


Ganz schlechte Formulierung. Da bereits eine Klage gegen den sogn. Rundfunkbeitrag anhängig ist, kommt nur eine Erweiterung der Klagegründe in Frage. Es ist ja nicht so, dass sämtliche Argumente der Klage gegen den sogn. Rundfunkbeitrag zurück genommen und durch die Forderung ersetzt werden, den sogn. Rundfunkbeitrag nunmehr wenigstens nicht zweifach zahlen zu müssen. Das sähe ja so aus, als ob man inzwischen zufrieden damit wäre, würde die LRA die doppelte Forderung auf den einfachen Satz reduzieren. Man wehrt sich also mit der Erweiterung der Klagegründe nicht nur entschieden gegen den sogn. Rundfunkbeitrag an sich, sondern auch gegen den Versuch der LRA diese Klage dadurch zu unterlaufen, dass diese sich nun offenbar die 'Lebensabschnittsgefährtin' als Beitragspflichtigen ausgesucht hat, bzw. gegen die Erhöhung des finanziellen Drucks durch Verdoppelung der  behaupteten Beitragsschuld.

M. Boettcher
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEiZ ist geil am 16. Januar 2017, 12:33
Zitat von: Profät Di Abolo am Heute um 12:07
Zitat
Ich würde dann über die örtliche Staatsanwaltschaft den Kontakt zum BS aufnehmen lassen:

Link § 353 StGB Abgabenüberhebung:

Das habe ich schon versucht, selbst der Generalstaatsanwalt findet, daß das nur ein klitzekleines Versehen und keine Straftat ist.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEZeigt am 16. Januar 2017, 12:35
Zitat
Ganz schlechte Formulierung. Da bereits eine Klage gegen den sogn. Rundfunkbeitrag anhängig ist, kommt nur eine Erweiterung der Klagegründe in Frage....

Danke.

Wenn Ehemann X theoretisch die Klagegründe seiner Klage erweitern würde, müsste Ehefrau Y theoretisch doch Kontakt mit dem BS aufnehmen um die Situation darzustellen bzw. doch eine eigene Klage einreichen?!

Viele Grüße
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: drboe am 16. Januar 2017, 13:20
Wenn Ehemann X theoretisch die Klagegründe seiner Klage erweitern würde, müsste Ehefrau Y theoretisch doch Kontakt mit dem BS aufnehmen um die Situation darzustellen bzw. doch eine eigene Klage einreichen?!

Warum sollte sie? Laut dem sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag muss je bewohnter Wohnung ein "Rundfunkbeitrag" bezahlt werden. In der Werbung dafür führten die LRA aus, dass Wohngemeinschaften besonders profitieren würden, da unabhängig von der Zahl der Bewohner nur ein "Beitrag" gezahlt werden müsse. Da würde ich doch einmal unterstellen, dass bei Ehen in der Regel von einer gemeinsamen Wohnung und ergo von einer Wohngemeinschaft ausgegangen werden kann. Laut §8 (1) des sogn. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" gilt

1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung)

Von einer Pflicht jedes einzelnen Bewohners einer Wohnung die Anwesenheit dort dem BS bzw. der LRA bekannt zu geben, steht da gerade nichts. Wenn nun BS bzw. LRA Fehler bei der Überführung der Daten aus den Zeiten der Rundfunkgebühr in die des sogn. Rundfunkbeitrags machen bzw. gemacht haben, so interessiert mich das, als angeblichen Beitragsschuldner allenfalls peripher. Ich bin weit davon entfernt jeden Fehler, den ich entdecke, demjenigen bekannt zu geben, der ihn gemacht hat. Ich verlange bzw. erwarte ja auch nicht, dass irgendwer mich auf (alle) meine Fehler aufmerksam macht.

Und §8 (3) besagt: Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, sofern sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt.

Eine Änderung mit Auswirkungen auf den angeblich geschuldeten Beitrag hat es ja vermutlich nicht gegeben. Zumal ja die Forderung je Wohnung gestellt wird, mithin die Zahl der dort Lebenden, soweit die Wohnung bewohnt ist, sich nicht auf die Höhe des sogn. Rundfunkbeitrags auswirkt; demnach ist jede Änderung der Zahl der Personen gerade nicht anzeigepflichtig. Es liegt daher doch nahe, den zusätzlich geforderten "Beitrag" persönlich zu nehmen und ihn als Verdoppelung der behaupteten Schulden beim BS bzw. der LRA zu betrachten, unter Missachtung der Tatsache, dass es auf die Zahl der Bewohner einer Wohnung nicht ankommt. Das die LRA selbst bei gemeinsamen Wohnungs-/Hauseigentümern unterstellt, es gäbe einen einzigen Bewohner, den sie sich als "Beitragsschuldner" aussuchen könne, ist einerseits ein Kuriosum, andererseits aber ganz und gar deren Problem. Wenn sich die LRA dann plötzlich entschließt weitere Bewohner einer  von mehreren Personen bewohnten Wohnung   in Anspruch zu nehmen, mithin mehrfach zu kassieren, so ist das ein Verstoß gegen den Wortlaut des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags.

M. Boettcher

Nachtrag: ich würde gerade wegen der Formulierung "zur Lage der Wohnung" im sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags unterstellen, dass dem BS/der LRA die Wohnsituation genau bekannt ist und damit hier absichtlich ein Nebenkriegsschauplatz aufgemacht wird.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: seppl am 16. Januar 2017, 13:24
Wieso nicht dem Gericht mitteilen, dass es sich bei der Klagesumme nach RBStV um eine Gesamtschuld handelt, die sich im Innenverhältnis auf Ehemann und -frau nach BGB zu gleichen Teilen aufteilt? Damit könnte man die Klagegenossenschaft begründen. Übrigens: Mit dem nichtrechtsfähigen BS muss gar keiner Kontakt aufnehmen. Rechtsgegner und Ansprechpartner ist die zuständige LRA. Und da kann das Gericht ja selber nachfragen, was es mit der Gesamtschuld auf sich hat...

Der Rundfunkbeitrag ist eben KEIN unteilbarer Einzelbetrag, wenn mehrere zusammenwohnen! RBStV §2 (3). Die Gesamtschuldnerregelung gibt dem Gläubiger nur das Recht, den Gesamtbetrag von einem beliebigen Gesamtschuldner EINZUZIEHEN.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Profät Di Abolo am 16. Januar 2017, 13:37
Rein fiktiv natürlich. Also fiktiv bin ich kein Volljurist, aber was ist an der Formulierung:

Aktenzeichen (Gericht)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in o.g. bezeichneten Klageverfahren wird die Klage fristgerecht abgeändert, ...


schlecht formuliert? Da steht die KLAGE. Nicht Klagebegründung.

Link Inhalt der Klage § 82 VwGO

https://dejure.org/gesetze/VwGO/82.html

Zitat
§ 82 VwGO

(1) Die Klage muß den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung und der Widerspruchsbescheid sollen in Abschrift beigefügt werden.


Also ich kann da nur erkennen, dass die Klage in der Form abgeändert wird, dass die Ehegattin nun hinzutritt. Naja und dann wird ja auch noch betont, dass keine anwaltliche Vertetrung vorhanden ist.

Also fiktiverweise würde ich bei einer solchen Argumentation des Gerichtes mit:

Zitat
Woraus Sie Ihre rechtliche Befugnis und Rechtsauffassung ableiten, hinsichtlich des Hinzutretens der Klägerin (meiner gallischen Göttergattin) und der streitgegenständlichen 2. Widerspruchentscheidungen vom xx.xx.20xx, Schlußfolgerungen zur noch ausstehenden Erweiterung der Klagebegründung und Zulässiggkeit der Klage machen zu können, erschließt sich mir nicht.

Wie mit der Klageschrift vom xx.xx.20xx unter B. dargestellt, erfolgt eine weitere Klagebegründung erst noch, da dem Lebenssachverhalt mit Ablehnung des Widerspruchs meiner Gattin vom xx.xx.20xx Umstände hinzugetreten sind, die zusätzlich unsere Rechte (u.a. Art. 6 GG) verletzen und daher wohl einer weiteren Begründung bedürfen.

Naja, und dann würde ich fiktiverweise gleich eine "nichtstatthafte" Anhörungsrüge für satte 60 Euronen zum "warmmachen" erheben.  ;D ;D ;D ;D

Okay, damit würde ich mir zwar selbst einen gallischen Meißel in den Fuß hauen, da das Gericht wohl erkennen würde, das gewisse "rechtliche Grundkenntnisse" vorhanden sind.

Aber egal! Just do it!!!!

@drboe, danke jedenfalls für den Hinweis.

Ich denke das wird so auch passieren und zwar aus dem Römischen Grund:

Kenn waa, nicht! Wolln waa nicht! Ham waa schon immer so gemacht! Zuviel arbeit, kein Anwalt, abbügeln.

Immer jut, wenn Mensch bei einer solchen Nummer wie dem RBStV auf den alten "Wegen" des Römischen Imperiums bleibt. Auf gar keinen Fall irgendwas ausprobieren!
Immer schon auf die "herrschende Rechtsauffassung" vertrauen! Das ist ironisch gemeint!

@GEZeigt wie du hier schon siehst gibt es tausend rechtliche Meinungen, aber nur einen Weg und zwar euren!!!!!

Für uns an der Havel, Oder und Spree (Home of the FFBB) gibt es da nur ein Motto und einen Weg:

heimGEZahlt und
ausGEZählt!!!!

Egal wie!!!

Also viel Glück, Kraft und Stärke auf eurem Weg!

Den müsst ihr schon selber gehen, aber bitte aufrecht und nicht vor dem BeitraXservice robbend!

Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEZeigt am 16. Januar 2017, 14:01
Danke für das Füllhorn an Fakten & Texten.

Was sollte der streitbare Herr im Haus nun theoretisch tun?

Fiktiver Ehemann X möchte nicht den Kopf in den Sand stecken und riskieren, dass sich die LRA / der BS nun bei der eher zart besaiteten Ehefrau Y festbeißt, vollstreckt, pfändet während Ehemann X seine Klage pflegt.

Fiktives Szenario 1: Der LRA / dem BS Auskunft erteilen.
Fiktives Szenario 2: Laufende Klage erweitern
Fiktives Szenario 3: Nicht weiter auf den Widerspruchsbescheid für Ehefrau Y eingehen.

Danke! Ihr seid toll.

Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Profät Di Abolo am 16. Januar 2017, 14:22
Rein fiktiv schmeißen wir den gallischen Würfel und es ist die:

2

okay, zur Sicherheit nochmal und es ist die:

2

na gut, zum dritten Mal und es ist die:

2

 :)

@GEZeigt, alea iacta est, der (gallische) Würfel ist geworfen. Die Antwort ist eindeutig, fiktives Szenario 2!

Willkommen bei der 3. Klagewelle!

Geh heute abend schön mit Frau Y essen, kauf vorher Blumen und teile ihr deine Entscheidung mit den gallischen Worten:

Ich bin dein Schild (im rechtlichen Sinne),
ich bei dein Schwert (im rechtlichen Sinne),
du bist mir alles Wert!

mit.

 :)

P.S. welche Landesrundfunkanstalt?


Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEZeigt am 16. Januar 2017, 14:26
In vino veritas. ;)

2 wird es wohl werden.

LRA ist der BR.

Viele Grüße und vielen theoretischen Dank!
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: PersonX am 16. Januar 2017, 14:30
[OFFTopic]

Zitat
P.S. welche Landesrundfunkanstalt?

[ironie on]
Woran erkennt eine Person A eine Landesrundfunkanstalt?

A) An den vorhandenen Angaben "Landesrundfunkanstalt" auf dem Ersten als Bescheid bezeichneten Schreiben auf der ersten Seite mit dem Vertretungszusatz und der vollständigen Bezeichnung
B) An den Veröffentlichungen in den Amts- oder Gesetzes- Blättern
C) ???
D) An vielen verschiedenen Adressen auf diversen Schreiben, welche alle irgendwie anders lauten
E) An einer Bezeichnung in einer Rechtsbelehrung, welche auf eine umseitige Angabe verweist
F) an einem Siegel
[ironie off]
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Profät Di Abolo am 16. Januar 2017, 14:44
@PersonX

g) an den römischen Ohrwimpeln der Intendanz und der sie begleitenden Prätorianer Garde sowie dem ohrenbetäubendem Lärm des gallischen Widerstandes der beim Erscheinen der Römischen Intendanz ertönt.

@GEZeigt

ab hier (B.8. Die Meldedaten-Rasterfahndung) Klagebegründung RBB bedingt verwendbar:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19751.msg130447.html#msg130447


Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEiZ ist geil am 19. Januar 2017, 04:54
Wie wäre es, wenn sich die Zahlende als Streitgenossin in das Verfahren des Ehemannes einklinken würde? Denn: Nur weil die Ehefrau zahlt, bleibt sie doch Teil der Gesamtschuldnerschaft. Die Ablehnungsbegründung des Gerichts wäre interessant, es könnte sich herausstellen, dass sich gar keine Gesamtschuldnerschaft nach RBStV entwickelt hat!

Da der Bescheid für den Ehemann aufgehoben wurde, ist das nicht möglich.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: seppl am 19. Januar 2017, 05:25
Wie wäre es, wenn sich der Ehemann als Streitgenosse in das Verfahren der Ehefrau einklinken würde? Denn: Nur weil die Ehefrau zahlt, bleibt sie doch Teil der Gesamtschuldnerschaft. Die Ablehnungsbegründung des Gerichts wäre interessant, es könnte sich herausstellen, dass sich gar keine Gesamtschuldnerschaft nach RBStV entwickelt hat!

Ich war durch die beiden parallel laufenden Fälle in einem Thread durcheinandergekommen. Ich glaube mit der Korrektur in rot wird ein Schuh draus.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEZeigt am 19. Januar 2017, 07:55
Guten Morgen,

rein fiktiv hat sich gestern die Ehefrau in das laufende Verfahren des Ehemanns eingeklinkt.

Es wird theoretisch berichtet werden.

Vielen hypothetischen Dank!
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEZeigt am 17. Februar 2017, 06:49
Guten Morgen,

anbei die Antwort des VerwG im hier angesprochenen, fiktiven Szenario.

Hier wird die halbe offene Beitragsschuld als Streitwert angezogen aber auf den Antrag zur Klagegemeinschaft bzw. zur Klageerweiterung wird nicht eingegangen.

So wie es sich liest hat die virtuelle Ehefrau ein eigenes AZ und somit ein eigenes Verfahren bekommen?

Wieso fallen hier erneut Gerichtskosten an, obwohl der Antrag theoretisch wie von Profät Di Abolo formuliert und eingereicht wurde?

Kann hier theoretisch meinerseits noch eingeschritten werden?

Danke an alle Mitstreiter!
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEZeigt am 17. Februar 2017, 06:51
Hier noch Seite 4.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Profät Di Abolo am 17. Februar 2017, 09:00
Guten TagX!

Huhu @GEZeigt, gallische Grüße, die Anhänge sind zwar noch nicht freigeschaltet, aber trotzdem schon mal eine fiktive Erfahrung die fiktive Personen F F B B gemacht haben:

Römische ZERMÜRBUNGSTAKTIK!

Die römische Römisch Zermürbungstaktik (RÖZT) hat zum Ziel dem fiktiven GEZ-Klagegegner zu zermürben. Dabei zielt die RÖZT darauf ab, dem Klagegegner deutlich klar zu machen:

1. Du hast keine Chance,
2. Rom  sitzt am längeren Hebel,
3. Toll deine Argumente, aber die Interessieren uns nicht,

= was willst du jetzt dagegen tun?

Diese RÖZT - Strategie führt zu Vollstreckungen während laufender Widerspruchsvorverfahren und sogar bei eingereichten Klagen sowie der Verhöhnung nach der Vollstreckung (Beispiel: 500 Euronen vollstreckt, 100 Euronen noch offen = Angebot Ratenzahlung).

Die RÖZT soll ABSCHRECKEND wirken.

Am Anfang standen fiktive Personen F F B B auch da wie die Kanninchen vor der Schlange.
 :'( kullerten die Wangen runter als die ersten Abweisungen, Zurückweisungen, Ablehnungen etc.
per römischer Brieftaube in Haus flatterten:

Nicht zulässig, nicht statthaft, unbegründet.

Die fiktiven Personen F F B B fühlten sich wie Rotz am Ärmel.

Sie fragten nach und machten noch eine Erfahrung:

Das RÖMISCHE BÜROVERSEHEN-MONSTER (RÖBÜMO).

Das RÖBÜMO reist durchs Land versteckt Akten, lässt Blätter, Anträge verschwinden und wiederauftauchen.

Deswegen ein guter Rat auf dem Weg:

Seit und bleibt stets MAXIMAL UNBEEINDRUCKT!

Wir werden jetzt hier fiktiv überlegen warum. Beantworten kann das nur das fikive Gericht.

Wir haben alle das Recht vom Gericht angehört zu werden und davon sollte Mensch rege gebrauch machen.

Das wichtigste ist aber:

Viva @GEZeigt!

Fiktives Paar hat die richtige Entscheidung getroffen und jetzt schon Kopfschmerzen beim Gericht und dem fiktiven Beklagten ausgelöst!
 
Denn das ist ein Skandal was hier läuft und der wird nicht kleiner sondern GRÖßER!


Yoo, Lupus! Frechheit bodenlose! Dafür jibet 10 Hinkelsteine eXtraLarge  auf die Nuss!

Gruß
von der Havel, Oder und Spree
 
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Profät Di Abolo am 17. Februar 2017, 09:10
Das gibt ja nun gar NiX her!  :o

RÖBÜMO hat die Brillen im Gericht geklaut! Vermutlich konnte fiktiv nicht richtig gelesen werden.

Fiktiv natürlich: Anrufen, Termin Akteneinsicht vereinbaren (Fragen ob abfotografieren erlaubt ist)  und 2 x Antrag Zusammenlegung der Klage mit den jeweiligen Aktenzeichen mitnehmen.

Falls fiktiv einer zur Akteneinsicht fährt vorsorglich Vollmacht vom anderen mitnehmen.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEZeigt am 17. Februar 2017, 09:40
Danke für die schnelle Rückmeldung.

Ein theoretisch soeben erfolgter Anruf in der Geschäftsstelle ergab folgenden, hypothetischen Sachverhalt:

Der Berichterstatter des VerwG meint, da es sich um 2 verschiedene Widerspruchsbescheide des BR an 2 verschiedene Personen handele, müssen diese in 2 Verfahren mit 2 AZ behandelt werden.

Was ist davon zu halten? Beide Eheleute bewohnten und bewohnen seit jeher die selbe Wohnung.

Fotografieren der Akten während der Akteneinsicht ist erlaubt.

Wie realisiert fiktives Ehepaar XY theoretisch nun einen "Antrag auf Zusammenlegung" den Ehemann X nächste Woche zum VerwG mitnehmen würde?

Vielen Dank & viele Grüße
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEiZ ist geil am 17. Februar 2017, 09:57
Laut Beck´schem Online-Kommentar:

https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/komm/FehlingKasKoVerwR_2/VwGO/cont/FehlingKasKoVerwR.VwGO.p64.htm

sind die Vorschriften der ZPO bezüglich Streitgenossenschaft im Verwaltungsrecht entsprechend anzuwenden. Vielleicht weiß der Richter das nicht? Vielleicht weiß er auch nichts von der angeblichen Gesamtschuldnerschaft? Das sollte man ihm mitteilen.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Profät Di Abolo am 17. Februar 2017, 10:39
Rein fiktiv wäre vorstellbar, ich habe gehört, das der Nachbar vom .... wohl mal hörte:

Zitat
Wird ausdrücklich auf die Klage vom xx.xx.2017 hingewiesen und um gerichtliche Aufklärung gebeten, weshalb eine Klageergänzung zur Klage Aktenzeichen xxxxxxx nicht möglich ist.

Es ist offensichtlich, dass einer der Verwaltungsakte zu der klagegegenständlichen Wohnung unter einem schwerwiegendem Mangel und damit nichtig ist. Die "Doppelbebeitragung" einer Wohnung ist nach dem RBStV nicht möglich.

Wir WOHNEN gemeinsam in unserer EHEWOHNUNG.
Der Beklagte wird daher aufgefordert unverzüglich eine schriftliche Erklärung abzugeben, in der er ferner darstellt, welche datenschutzrechtlichen Vorkehrungen er traf, um solche Fälle zu vermeiden (geeignete datenschutzfreundliche Voreinstellung / data protection by default).

Von uns kann ferner als - nicht anwaltlich vertretenes - Ehepaar nicht verlangt werden, dass wir die "Feinheiten" der VwGO beherrschen. Dies betrifft auch das Vorverfahren.


Wie diese Geschichte weiterging weiß ich nicht, hat sonst noch jemand was gehört?

Gallische Grüße!


Huhu Zuschauer:

Komme auch du ins gallische Dorf und werde Mitglied!

Ich hab gehört, da werden Sie geholfen werden.

Und Hinkelsteine jibet hier auch  ;)

Und für die Agenten des BeitraXservice:

An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Whistleblower/ Tippgeber werden - über Misstände bei ARD-ZDF-GEZ

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg129230.html#msg129230

 :)
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEZeigt am 17. Februar 2017, 10:47
Danke danke danke!

Theoretisches Hintergrunddetail:

Fiktives Ehepaar bewohnt zwar seit 2013 die gemeinsame Wohnung, ist aber erst seit 2014 verheiratet.

Problem?

Das o.g. Schreiben geht heute noch theoretisch raus.

Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Markus KA am 17. Februar 2017, 10:50
Hallo,

Herr XY hat aktuell theoretisch eine Klage in 1. Instanz am Verwaltungsgericht laufen.

Frau XY, wohnhaft in der gleichen Wohnung, widersprach bislang allen Festsetzungsbescheiden ohne die gemeinsame Wohnsituation mit Herrn XY anzuzeigen.

Nun flatterte heute ein Widerspruchsbescheid für Frau XY ins Haus.

Wie kann Herr bzw. Fam. XY nun den Beitragsservice auf die gemeinsame Wohnsituation und die laufende Klage hinweisen um aus der Nummer rauszukommen bzw. alles über Herrn X - dem Ehemann - laufen zu lassen?

Danke!

Es spricht formal nichts dagegen, wenn Frau XY auch eine Klage einreicht und für den GEZ-BOYKOTT ein Zeichen setzt.
Parallel dazu könnte Frau XY engagiert mit der zuständigen Rundfunkanstalt im intensiven Schriftwechsel Ihren Standpunkt und Meinung kundtun.
"Von nix kommt nix" 8)
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEiZ ist geil am 17. Februar 2017, 10:51
Wenn dann deren Problem. Der Fernsehbeitragsstaatsvertrag gibt klar vor, wie die Fernsehkasper zu verfahren haben um diese Fehler zu vermeiden. Eine Direktanmeldung gehört nicht dazu.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: PersonX am 17. Februar 2017, 10:52
Zitat
Fiktives Ehepaar bewohnt seit zwar 2013 die gemeinsame Wohnung, ist aber erst seit 2014 verheiratet.
Nein, denn die Beitragspflicht besteht laut diesem "unsinnigem" Gesetz pro Wohnung. Die Inhaber sollen es als Gesamtschuld schulden. --> Das Gesetz erlaubt, das sich eine LRA einen raussucht. Und genau dort ist einer der Angriffspunkte.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Markus KA am 17. Februar 2017, 11:03
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich ständig wiederhole:

"In den meisten Fällen folgt auf einen Widerspruchsbescheid die Klage, sonst hätte man sich den Widerspruch schenken können."

Angesichts der immer stärker angespannten Situation in den Verwaltungsgerichten, Rundfunkanstalten und Politik, sollte man als GEZ-Boykotteurin, GEZ- Boykotteur oder Bürgerin und Bürger dieses Landes die Gelegenheit nutzen und von seinem "Recht auf Klage" Gebrauch machen.

Jetzt ist es anGerichtet!!! 8)
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: PersonX am 17. Februar 2017, 11:08
 
Wenn dann deren Problem. Der Fernsehbeitragsstaatsvertrag gibt klar vor, wie die Fernsehkasper zu verfahren haben um diese Fehler zu vermeiden. Eine Direktanmeldung gehört nicht dazu.
 
Dazu meinte ein Richter am VG des fiktiven Sachsen --> das "Gesetz" räumt diese Möglichkeit (Auskünfte im Verwaltungszwangsverfahren) ein, das würde aber nicht bedeuten, dass es so gemacht werden müsse, sondern dass es (diese Möglichkeit) so grundsätzlich rechtlich erlaubt sei. Somit erklärte er sinnbildlich, alles was im Gesetz nicht verboten sei, sei auch nicht ausgeschlossen ;-). --> Das bedeutete für eine PersonX Gesetze sind noch völlig anders zu lesen. Denn bis dahin ging eine PersonX auch davon aus, dass im Gesetz Sachen stehen sollten, welche anzuwenden sind --> Das war bisdahin also eindeutig ein Denkfehler, wenn ein Richter erklärt, dass dem so nicht sei. ;-) Ob das andere nun unzulässig ist oder nicht geht ja aus dem Gesetz nicht hervor. --> Aber der Bürger muss wenn er Gesetze liest ja verstehen wie die Verwaltung verfahren wird. --> Erwartungshaltung und Realität laufen dabei ja völlig auseinander, wenn der Richter Recht behalten sollte. Dazu kommt noch die Vermutung der PersonX das es nicht ganz so sei wie der Richter es vielleicht darstellte --> aber der Richter brachte dazu noch ein Beispiel --> da ging es um die genaue Formulierung von etwas --> war wohl vorgegeben --> das Gericht dachte sich seine Formulierung aber selbst aus und übertrug diese auch auf andere Verfahren "Copy und Paste" --> das führte später dazu, dass diese "Verfahren" wegen eben dieser "eigenen" Formulierung für ungültig erklärt wurden, weil diese den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr entsprachen. --> Bedeutet, wenn etwas ausdrücklich geregelt ist, dann muss es auch so sein, wenn das Gesetz Lücken habe dann kann es so sein muss es aber nicht -> aber genau das führt zur Willkür und diese ist verboten.

--> Der Richter lamentierte wegen der Zwangsanmeldung so rum, weil ja die Frager der Meinung waren das diese nicht zulässig sei --> usw., das führte zu der Aussage der rechtlichen Möglichkeit (die LRAs hätten das Recht, bedeutete laut dem Richter jedoch nicht, dass sie es so machen müssten, wo es doch anders "Direktanmeldung und einfach in den blauen Dunst ein Bescheid" viel "einfacher" geht). - Kopfschütteln - "Frei nach dem Motto, wenn der Bescheid nicht moniert wird, dann wird es schon richtig sein."

Diese Art und Weise, wie einige Richter denken muss also bei Klagen mit bedacht werden. --> Denn Richter sind an das Gesetz gebunden und die Erschaffung von Regeln "Recht" neben dem Gesetz dürfte nicht zulässig sein, das ist ausdrücklich der Legislative vorbehalten ;-).

 
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Profät Di Abolo am 17. Februar 2017, 11:11
@GEZeigt! Erstmal nachträglich herzlichen Glückwunsch zur Eheschließung an das fiktive Paar!

Und nöö kein Problem.

Das fiktive Paar hatte vor der Eheschließung schon ein Auskunftsverweigerungsrecht:

Siehe hierzu:

Thema:
Fiktive Begründung Bundesland Berlin / RBB

B.8.7.8.   Zeugnis- / Auskunftsverweigerungsrecht

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19751.msg137300.html#msg137300

@Markus KA, jaaaaa! Jetzt wird

heimGEZahlt!


Vielleicht sollten wir die tägliche Verleihung der GOLDENEN BANANE einführen!

Und der heutige Gewinner der fiktiven GOLDENEN BANANE ist der fiktive:

Bayerische Rundfunk!

Herzlichen Glückwunsch!

 ;D
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: PersonX am 17. Februar 2017, 11:15
@Profät Di Abolo -> da ist ein Fehler ;-), richtig wäre es wohl so

@GEZeigt! Erstmal nachträglich herzlichen Glückwunsch zur Eheschließung an das fiktive Paar!
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Profät Di Abolo am 17. Februar 2017, 11:30
Ohhh! Danke geändert. Sorry.

Und der fiktive goldene Hinkelstein geht heute an @ PersonX!

Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEiZ ist geil am 17. Februar 2017, 19:08

 Dazu meinte ein Richter am VG des fiktiven Sachsen --> das "Gesetz" räumt diese Möglichkeit (Auskünfte im Verwaltungszwangsverfahren) ein, das würde aber nicht bedeuten, dass es so gemacht werden müsse, sondern dass es (diese Möglichkeit) so grundsätzlich rechtlich erlaubt sei.

Ich übertrage mal die Aussage dieses "Richters":

"Das Gesetz räumt die Möglichkeit einer Rundfunkbeitragszahlung ein, das bedeutet aber nicht dass man zahlen muss sondern nur dass es grundsätzlich erlaubt ist zu zahlen."

Der Richter braucht sich nicht beschweren, wenn ihm die Autowerkstatt Teile auswechselt die nicht kaputt sind, er ist nicht besser.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEZeigt am 22. Februar 2017, 15:34
Hallo,

heute gingen theoretisch folgende Schreiben mit identischem Inhalt an fiktives Ehepaar Herrn X und Frau Y ein.

Es wird erneut nicht auf die wiederholt vorgebrachten Stichworte "Gesamtschuld" und "Streitgenossenschaft" eingegangen.

Was kann nun theoretisch getan werden? Antrag auf Zusammenlegung stellen?

Zwei getrennte Verfahren wollte fiktives Ehepaar XY aus Kostengründen und aufgrund der gemeinsamen Wohnung eigentlich nicht führen.

Danke!

Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEiZ ist geil am 22. Februar 2017, 15:52
Der Richter weiß genau, dass die Fernsehkasper eine zusammengelegte Klage nicht gewinnen können, weil die Wohnung nur einmal zahlen muss. So werden die Kasper eine Klage gewinnen, die andere werden sie verlieren, die Kosten soll aber der Kläger tragen, weil er nicht gesagt hat dass er mit seiner Ehefrau zusammenwohnt. Perfider Plan. Geld zusammenkratzen und Anwalt nehmen.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Markus KA am 22. Februar 2017, 17:32
Wenn man aus Kostengründe eine zweite Klage nicht einreichen möchte ist das verständlich und die Beauftragung eines Anwalts würde sich aus dem genannten Grund auch auschließen. Dann sind aber leider die Rechtsmittel ausgeschöpft und es bleibt nur noch die Möglichkeit einer intensiven Brieffreundschaft mit dem Gefängnis-Rundfunk, in der Hoffnung, dass dieser nicht in den nächsten Wochen den Gerichtsvollzieher schickt. (Wenn ich falsch liegen sollte möge man mich korrigieren)
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEZeigt am 22. Februar 2017, 17:45
Danke für die ersten Rückmeldungen innerhalb so kurzer Zeit.

So gerne und sportlich die Widerstandsbewegung theoretisch unterstützt wird, so stellt sich langsam auch eine gewisse Kosten-Nutzen-Frage hypothetischer Natur.

Ein 2x Multiplikator i.S.v. Gerichtskosten und Schriftverkehr war eigentlich nicht geplant.

Welcher der folgenden gedanklichen Optionen hätte die größte Shareholder Value?

1. Alle Klagen zurückziehen, alles bezahlen und zurück in die Matrix.
2. Klage Ehemann laufen lassen, Klage Ehefrau zurückziehen und mit dem Verein eine Brieffreundschaft pflegen.
3. Anwalt nehmen.
4. Mit Hilfe der Résistance mit 2 Klagen zu einer Wohnung weiter kämpfen.

Alles genannte ein fiktives Szenario versteht sich.

Grüße

Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Markus KA am 22. Februar 2017, 17:54
Moment...wenn beide Klagen schon eingereicht sind, stellt sich keine Frage, laufen lassen >:D
Herr X und Frau Y sind hier beim GEZ-BOYKOTT 8)
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEZeigt am 22. Februar 2017, 18:09
Naja, das Gericht hat theoretisch eine 2. Klage daraus gemacht nimmt fiktiver Ehemann X aufgrund des vergebenen AZ und dem Zahlschein über 105€ an.

Eine eigene Klage formuliert und eingereicht hat Ehefrau Y theoretisch zu keinem Zeitpunkt.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Profät Di Abolo am 22. Februar 2017, 19:51
Guten TagX!

Wir werfen den fiktiven gallischen Würfel und es ist ...

die 4

und zur Sicherheit nochmal und

die 4

na gut, aller Guten Dinge sind drei und

die 4

4. Mit Hilfe der Résistance mit 2 Klagen zu einer Wohnung weiter kämpfen.

Herzlichen Glückwunsch! Und die fiktiven Gewinner des heutigen fiktiven goldenen Hinkelsteins sind:

Frau Y und Herr X.

Rein fiktiv natürlich.

meißel, meißel, hämmer, hämmer ...

Zitat
Das Verwaltungsgericht wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Wohnung streitgegenständlich ist. Insofern greift das Argument, dass zwei Verwaltungsakte zu zwei Personen vorliegen nicht durch. Es liegen tatsächlich zwei Verwaltungsakte zu einer Wohnung vor. Hiervon sind wir als Ehepaar unmittelbar betroffen (Art. 6 GG).
Einer der Verwaltungsakte ist wie bereits ausgeführt mehr als offensichtlich nichtig.

Der Intendant des Bayerischen Rundfunks wird hiermit aufgefordert schriftlich bekanntzugeben, woraus er seine rechtliche Befugnis ableitete, zwei nachweislich in einer Wohnung gemeinsam lebende Personen (eheähnliche Lebensgemeinschaft / Ehepaar), zur Zahlung von 2 Rundfunkbeiträgen zu einer Wohnung anzumelden.
Eine Vollmacht der Kläger (eheähnliche Lebensgemeinschaft / Ehepaar) kann die Intendanz des BR zweifelsfrei nicht vorweisen.

Das Verhalten der Intendanz des BR in Bezug auf die "Direktanmeldung" stellt sich daher als verbotenes "Insichgeschäft" gemäß § 181 BGB dar. Nicht die Kläger sind damit Rundfunkbeitragspflichtig für die streitgegenständliche Wohnung, sondern die Intendanz des BR die für die Anmeldung ohne Vollmacht verantwortlich zeichnet.

Vorsorglich weisen wir auch nochmals auf § 12 RBStV hin. Gemäß § 55 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG  besteht ein Auskunftsverweigerungsrecht. Es ist übrigens auch gute Tradition das sich Eheleute nicht gegenseitig beim Wohnen "anschwärzen".

Hier zeigen sich die deutlichen Schwächen der durchgeführten bundesweiten "ARD-Rasterfahndung" zum "Schwarzwohnen".

Der BayVerfGH musste seinerzeit die Entscheidung zum RBStV treffen, ohne das der Vollzug des Gesetzes stattgefunden hatte.

Nachweislich liegen dem Verwaltungsgericht W. nunmehr gerichtsbekannte Tatsachen vor, die den "einmaligen Meldedatenabgleich" in einem völlig anderen Licht erscheinen lassen.

Dies wird noch für Verfassungsbeschwerden zu § 14 Abs. 9 a RBStV, der zweimaligen bundesweiten Rasterfahndung nach "Schwarzbewohnern", von einiger Bedeutung sein.

Mindestens einer der hier verwendeten Meldedatensätze unterliegt bereits seit geraumer Zeit der Löschungspflicht.

Wann dürfen wir mit der Rücknahme eines der nichtigen Verwaltungsakte durch den Beklagten, der Gerichtskostenübernahme und einer entsprechenden Entschuldigung (Anmerung ggf.: in Form von Schadensersatz) rechnen?

Anmerkung nachfolgendes optional:

Ungern möchten wir in dieser Angelegenheit eine dienstliche Stellungnahme zur Frage,

der Strafbarkeit einer doppelten Gebührenerhebung

durch die zuständige Staatsanwaltschaft über das angerufene Verwaltungsgericht einholen lassen.

Eine gerichtlich Nachprüfung der "Ermittlungsmaßnahme § 98 a StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG" des Beklagten (§ 14 Abs. 9 RBStV i.V.m. § 12 RBStV nach § 101 Abs. 1 sowie Abs. 7 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG) beim zuständigen Ermittlungsgericht wird unserseits für den Fall, dass der Beklagte sich auf die "Anmeldepflicht des RBStV" beruft, erwogen.

Vorsorglich weisen wir ebenfalls auf die anstehende Entscheidung des BVerfG:


Zitat
Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Einführung eines Rundfunkbeitrages durch den Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. Dezember 2010, insbesondere §§ 2 und 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

In den Verfahren:

1 BvR 2284/15,
1 BvR 2594/15,
1 BvR 1675/16,
1 BvR 1856/1
u.a.

Sollten wir den Eindruck in diesem Verwaltungsstreitverfahren gewinnen, dass unser berechtigtes Rechtsschutzinteresse nicht mit dem nötigen Ernst durch den Beklagten und das angerufene Verwaltungsgericht verfolgt werden, so wird das BVerfG noch ein weiteres Aktenzeichen - zu den "u.a." Aktenzeichen - hinzufügen können.

Wegen verfestigter Rechtsprechung vor der Rechtswegerschöpfung, dürfte eine Verfassungsbeschwerde unserseits wohl zulässig und vorallem begründet sein.
 
Das BVerfG wird anhand der hier vorliegenden fachgerichtlich vorgeprüften Tatsachen erstaunt über die tatsächliche Praxis - insbesondere zum laxen Umgang mit der datenschutzrechtlichen Löschungspflicht RBStV - sein.



... Schleife rum und bitteschön fertisch. Viel Spaß mit dem Hinkelstein!


Yoo Lupus! Die Zeiten, in denen wir in unseren "umhegten Wohnungen" "Rotz am Ärmel" von ARD und ZDF waren, sind vorbei!

LG
aus allen gallischen Provinzen!

P.S. rein fiktiv schon mal die Adresse vom Justizminister des fiktiven Bundeslandes raussuchen. Offensichtlich wird Druck auf das unabhängige und unparteiische Gericht ausgeübt. Dem können wir "abhelfen".
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Markus KA am 22. Februar 2017, 20:03
und wir nehmen die 4 >:D
wer war nochmal das kleine listige Bergvolk?  8)
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEiZ ist geil am 22. Februar 2017, 20:20
Bin extrem gespannt wie das weitergeht. Bei uns haben die Fernsehkasper einen Ehepartner wieder abgemeldet, schade.

Wünsche viel Erfolg!
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Kurt am 22. Februar 2017, 20:26
OT - oder doch nicht...

[...]
Bei uns haben die Fernsehkasper einen Ehepartner wieder abgemeldet, schade.
[...]
Schade!? Es wurde sicherlich anschliessend eingefordert den Festsetzungsbescheid "ordentlich" aufzuheben? (mittels positivem Widerspruchsbescheid oder wie auch immer)
Ein einfaches Schreiben "ohne Anspruch auf blabla lösen wir Ihr Konto 4711 auf" reicht da nicht!

Gruß
Kurt

Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEiZ ist geil am 22. Februar 2017, 20:32
Ein einfaches Schreiben "ohne Anspruch auf blabla lösen wir Ihr Konto 4711 auf" reicht da nicht!

Dem Widerspruch wurde mittels Widerspruchsbescheid stattgegeben. Auf die Geltendmachung meines Aufwandes habe ich bislang verzichtet.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEZeigt am 23. Februar 2017, 09:54
Sollte theoretisch im Klageantrag der Ehefrau ebenfalls ein "Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung" gestellt werden?

In hypothetischer Klage des Ehemanns wurde dieser Antrag seitens des BR theoretisch gewährt bis der Fall entschieden ist.

Eine Pfändung des für die fiktive gemeinsame Wohnung fälligen Zwangsbeitrags bei der Ehefrau muss verhindert werden.

Danke!
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEiZ ist geil am 23. Februar 2017, 10:03
Sollte theoretisch im Klageantrag der Ehefrau ebenfalls ein "Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung" gestellt werden?

Wenn es zwei Klagen sind, selstverständlich! Es heißt, glaube ich, "Aussetzung der Vollziehung"(des Verwaltungsakts).
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Profät Di Abolo am 23. Februar 2017, 10:41
Guten TagX,

ich hab gehört, von einem F, der wiederum hörte von einem C, dem eine Geschichte von K zum RBS TV erzählt wurde, also da hat mal irgendwer gemeißelt und gehämmert.

Rein fiktiv.

Zitat
Wird meinerseits auf eheliche Anordnung mitgeteilt, dass der anordnende Richter zum Schriftsatz vom XX.XX.2017 mitteilen möge, woraus er seine rechtliche Befugnis ableitet aus unserer gemeinsamen Klage nunmehr zwei Klagen machen zu wollen.
Ferner teile ich auf eheliche Anordnung auch mit, dass der diesbezügliche Antrag des Beklagten - "Abtrennung als zweite Klage" - bekannt zu geben ist.

Wir hegen den Verdacht, dass der RBS TV Zwietracht zwischen Eheleuten säen will. Unsere ehelichen Treupflichten gebieten es, dass wir uns gegen derartiges Gebaren wehren. Hier wird in die inneren Angelegenheiten des Art. 6 GG durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG unzulässig eingegriffen.

Vorsorglich wird der Beklagte aufgefordert die Aussetzung der Vollziehung sämtlicher streitgegenständlichen Verwaltungsakte zur Ehewohnung der Kläger schriftlich zu erklären.

Dies erscheint geboten, bis der Beklagte die chaotischen "verwaltungrechtlichen Zustände" in seinem Hause geordnet hat und insbesondere auch deshalb, da rundfunkbeitragspflichtig zur streitgegenständlichen Wohnung der Anmelder, also der Intendant des BR, ist.

Auf eheliche Anordnung teile ich ferner mit, dass wir - nichtanwaltlich vertreten - um weitere gerichtliche Hinweise bitten.

Amerkung optional:

Diese Bitte sprechen wir auch für den Beklagten aus, obwohl wir hierzu rechtlich nicht berufen wurden. Denken Sie mal alle darüber nach!




Jaaa, diss habe ich sooo gehört, ich höre auch täglich ... meißel, meißel, hämmer, hämmer ... aus allen Ecken des gallischen Dorfes.

 :)
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEiZ ist geil am 23. Februar 2017, 11:21
Zitat
Dies erscheint geboten, bis der Beklagte die chaotischen "verwaltungrechtlichen Zustände" in seinem Hause geordnet hat

Sehr treffliche Formulierung. Aber welches Haus könnte gemeint sein? Die Höhle des Lupus? Die Fernsehkasperleanstalt? Die pompöse Luxusvilla des Intendanten?
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: PersonX am 23. Februar 2017, 12:27
Zitat
Sehr treffliche Formulierung. Aber welches Haus könnte gemeint sein? Die Höhle des Lupus? Die Fernsehkasperleanstalt? Die pompöse Luxusvilla des Intendanten?

Der Richter am Bundesverwaltungsgericht sprach im März 2016, dass das Bundesverfassungsgericht dem Rundfunk ein "Haus" wahlweise auch "Schloss" oder "Wolkenkratzer" gebaut habe.
Eine "pompöse Luxusvilla", "Höhle" oder "Fernsehkasperleanstalt" konnte den Ausführungen des Richters nicht entnommen werden. Es könnte aus diesem Grund wohl bei "Haus" bleiben.
Wer es etwas spitzer möge schreibe "Schloss" und "Wolkenkratzer" dazu.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEZeigt am 25. Februar 2017, 15:40
Kurzer Zwischenwurf:

Heute, den 25.02.2017 erreicht jemanden theoretisch folgendes Schreiben des Gerichts vom - man staune - 20.01.2017. :O

Was kann man hypothetisch dagegen tun, dass das VerwG die Briefe mit dem regionalen, unzuverlässigen Zeitungszustelldienst verschickt die jemanden dann teilweise gar nicht, teilweise erst nach fast 4 Wochen erreichen?

Danke!
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Roggi am 25. Februar 2017, 16:00
Nicht viel. Briefe vom Gericht müssen zwar nicht per Einschreiben zugestellt werden, aber Fristen beginnen zu laufen, wenn die Post im Briefkasten gelandet ist, vorher nicht. Falls es da Probleme gibt, muss das nachgewiesen werden. Die bloße Behauptung genügt da nicht, Briefe vom Gericht seien nicht oder zu spät angekommen.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEZeigt am 28. Februar 2017, 10:38
Helau!

Anbei die theoretische Antwort des Gericht in einem fiktiven Fall.

Auf das hypothetisch nun mehrfach dem Gericht vorgetragenen Thema "Doppelbebeitragung der Ehewohnung" wird erneut mit keinem Satz eingegangen.

Es bleibt wohl tatsächlich nur, theoretisch für die fiktive Ehefrau ebenfalls eine ausführliche Klagebegründung einzureichen.... oder?

Danke & närrische Grüße
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: drboe am 28. Februar 2017, 11:21
Was heisst schon ausführlich? Du nimmst die von dir bereits eingereichte Klage, kopierst diese, schreibst oben drüber Anlage 1, und verfasst ein Anschreiben, in dem du sinngemäß folgendes schreibst:

Helau und Alaaf wertes Gericht,

Karneval ist bekanntlich die Zeit der Narren. Solche lauern derzeit daher überall. Nicht um Ihnen das Mitfeiern zu vergällen, sende ich Ihnen anbei meine Klage gegen den .... zu, sondern weil Sie nicht sinnerfassend lesen können. Könnten bzw. täten Sie das, so wäre dieses Schreiben nämlich völlig überflüssig. Sofern Sie Ähnlichkeiten mit der Klage NR......  meines Ehemans .... erkennen, so sind diese keineswegs zufällig, vielmehr unvermeidlich. Mehr und mehr Ehepartner leben nämlich in einer gemeinsamen Wohnung zusammen. Klingt vielleicht merkwürdig, ist aber so.
Sollten Sie daher vermuten, wir wären scharf darauf zwei Klagen wegen der zunehmenden Unverschämtheiten des Senders zu führen, so muss ich Sie allerdings enttäuschen. Sind wir nämlich nicht! Wir wiederholen aber auch für Sie gern noch einmal die Werbung der Rundfunkanstalten: "1 Wohnung - ein Beitrag". Da grenzt es bereits an Schikane, wenn diese nun jeden in der Wohnung lebenden zur Zahlung von "Beiträgen" verdonnern wollen. Nun noch zwei Klagen? Irgendwann ist einfach 'mal Schluss mit lustig.
Wenn das immer noch nicht eingängig genug ist: wir hätten da noch einen Hund, den Hasso. Wenn Sie bzw. der Sender den ebenfalls in Anspruch nehmen möchten ... Die Adresse haben Sie ja. Aber glauben Sie ja nicht, wir würden irgendwann die Unverschämtheiten des Sender und Ihr mangelndes Textverständnis mit der Zahlung multipler "Beiträge" honorieren. Nein, niemals!

Im Ernst: warum soll man gegenüber erkennbaren Idioten und Ignoranten freundlich sein?

M. Boettcher
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: PersonX am 28. Februar 2017, 11:22
Zitat
Es bleibt wohl tatsächlich nur, theoretisch für die fiktive Ehefrau ebenfalls eine ausführliche Klagebegründung einzureichen.... oder?

Ausführlich muss diese gar nicht so sehr sein.

Als Klagegrund sollte doch reichen:  "Doppelforderung für die gleiche Wohneinheit mit Verweis auf das andere Klageverfahren."

Bzw. besser:

Einfach mal nur gegen die Höhe der Forderung klagen, denn diese Höhe ist doch bereits sachlich falsch und Kläger "Frau" nur für die eigenen Schulden haftbar zu machen. Es würde also zureichen, dass der Kläger erklärt, dass die Wohnung von mehr als einer Partei bezogen ist und deshalb die Höhe der Forderung sehr wahrscheinlich falsch ist.
-->
Die Gesetze führen ja aus, dass "irgendwer" eine Gesamtschuld verlangen kann (Schickschuld). Diese aber nicht beliebig oft von unterschiedlichen Parteien der Wohnung.

Der Kläger müsste also einen Beweisantrag stellen, dass der Klagegegner den Beweis zu erbringen habe, dass dieser für diese Wohnung nur 1x mal die Gesamtschuld erhoben hat.

Der Antrag könnte dann auch sein: Dem Beklagten ist aufzuerlegen die "Schuld" durch die entsprechende Häufigkeit der Erhebung der jeweiligen Gesamtschuld zu teilen.  (Am besten mit blind Beispiel angeben.)

Bzw. zu klären wäre das Verlangen des Kläger, dass Ihm die weiteren Schuldner der Wohnung mitgeteilt werden, damit der Kläger bei diesen die entsprechende Teilschuld selbst (auf Basis welcher Rechtsgrundlage?) gelten machen kann, bzw. alternativ müsste sonst die Forderung aufgeteilt werden, wegen der Uneinbringbarkeit gegenüber den weiteren Parteien der Wohnung. Denn könnte sich der Kläger nicht die Teil Beträge zurückholen würde er doch über die Gebühr belastet, obwohl er sich nicht für fremde Schulden verantwortlich zeichnet.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: faust am 28. Februar 2017, 12:42
... wäre diese lächerliche Posse

(... die Schlagzeile "Beitragsservice hat die Übersicht verloren - so wird unser Steuergeld verschwendet!" sticht doppelt und kommt sicher gut )

nicht ein Fall für eine engagierte journalistische Aufarbeitung ?

Wie hieß noch mal das Blatt mit den vier Buchstaben ?
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Markus KA am 28. Februar 2017, 13:14
Wer weiss wieviele Haushalte vom Gefängnis-Rundfunk doppelt abgezockt werden.
Es gibt Bürger, die es nicht merken, weil sie die Zahlungserinnerungen nicht richtig lesen, ihre Kontoausgänge nicht oft prüfen oder der Partner über ein eigenes Konto verfügt etc. Ein bekannter Fall siehe Verhandlung Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 17.01.2017:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21216.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21216.0.html)

Ich hätte gerne die Aktenzeichen von Ehefrau X und Ehemann Y als Beweismittel für meine Klagebegründung, Kapitel: Der Rundfunkbeitrag erfüllt keine Beitragsgerechtigkeit, Unterkapitel: Die Datenbestände des Meldedatenabgleichs sind unzureichend und ohne Kontrolle fehlerhaft. ;)
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Recht_und_Freiheit am 01. Februar 2018, 20:18
Hallo liebe Mitbürger und -streiter,

heute möchte ich Euch gerne den fiktiven Mr. T vorstellen, der nun - nach langem Mitlesen - endlich ein paar Fragen ins Forum gestellt haben und sich, soweit er etwas hilfreiches beizutragen habe, beteiligen möchte (naja, eigentlich von Beginn an mit Widerwillen, dafür aber mit einem sehr starken).
Darum hat Mr. T seine 10 F darum gebeten, ihn und sein Anliegen hier zu vertreten.

Mr. T ist in der gleichen Lage, wie der Ersteller dieses Threads. Klage gegen den RBB wegen des allumfassenden zahlenmäßig kaum mehr überschaubaren Rechtsbruches ist eingereicht.
Die Ehegattin von Mr. T hat kürzlich ihren Widerspruchsbescheid erhalten und etwa zwei Wochen zuvor noch einen weiteren Festsetzungsbescheid vom Beitragsservice, in dem auch schon behauptet wurde, die Zangsvollstreckung sei bereits einen Tag zuvor eingeleitet worden.
Selbstverständlich haben Mrs.  und Mr. T einen Teufel getan, sich gegenseitig beim BS oder der RA anzuschwärzen oder sonstwie freiwillig der Ausbeutung durch die gierigen Römer auszuliefern.

@GEZeigt: der letzte Beitrag in diesem Thema ist nun ziemlich genau ein Jahr alt. Sind zu dem von Dir vorgetragenen fiktiven Fall zwischenzeitlich neue Kapitel geschrieben worden?

@Profät Di Abolo: würden die Gallier aus heutiger Sicht die Hinkelsteine noch einmal in gleicher Form(ulierung) meißeln, oder hätten sie zwischenzeitlich festgestellt, daß die Brocken auf Grund geänderter Windrichtung, Wetterlage ihr Ziel heute verfehlen würden oder auf Grund neuer Bedachung über den römischen Lägern spitzer gemeißelt sein müßten, um ordentlich durchzuschlagen?

Ich hoffe, Ihr mögt einem erst angelesenen Mr. T bei seinem fiktiven Verlangen, der maßlosen Gier der RundfunkUnstalten Einhalt zu gebieten, unter die Arme greifen, so daß dessen fiktive Klage auch vor dem römischen VasallenGehöft gewissen Respekt erfahren möge.

Mr. T lässt herzlichen Dank ausrichten, für das aufmerksame Lesen.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Recht_und_Freiheit am 18. Februar 2018, 23:39
gegen den Beklagten

der/die/das Intendantin
(jeweilige Landesrundfunkanstalt)
vertreten durch das Justitiariat
xxxxxxxxx
Hallo ehrenwerter @Profät Di Abolo,

wenn die ursprüngliche Klage des fiktiven gallischen Ehegatten an die jeweilige Rundfunkanstalt gerichtet wurde, machte es dennoch Sinn, die geänderte fiktive Klage nun direkt an der/die/das Intendantin zu richten bzw. warum könnte dies besonders notwendig sein?

Person T würde sich sehr freuen über Gehör und Rückmeldung aus Gallien.

LG
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Profät Di Abolo am 19. Februar 2018, 02:29
Guten TagX,

@Recht_und_Freiheit gallische Grüße.
 
Den Beklagten so lassen, wie die Klage vom Partner / der Partnerin erhoben wurde.
 
Also wenn die Klage fiktiv gegen den fiktiven SWR vertreten durch ... läuft, das so lassen.

Nochmal darauf hinweisen, dass die Eheleute eine Streitgenossenschaft bilden, da Streitgegenstand die unzulässige doppelte Anmeldung ist. Der Beklagte hat kein Auswahlermessen wahrgenommen.

Hier mal auf die schnelle so ein Beispiel der notwendigen Streitgenossenschaft von Eheleuten:

Bundesverwaltungsgericht; Urt. v. 29.11.1982, Az.: BVerwG 7 C 34.80
Zitat
Änderung des Familiennamens (Ehenamens); Notwendige Streitgenossenschaft der Ehegatten bei Klage auf Namensänderung; Gewillkürte Prozessstandschaft bei der Geltendmachung von höchstpersönlichen Rechten; Folge des Fehlens der alleinigen Prozessführungsbefugnis; Zulässigkeit eines Parteibeitritts im Revisionsverfahren,
Link:
https://www.jurion.de/urteile/bverwg/1982-11-29/bverwg-7-c-3480/

Bitte rein fiktiv daran denken, dass wir unsere Ehepartner_in, Lebenspartner_in nicht ans "staatsfremde Messer" liefern müssen.
So gesehen, greift die "RBS TV - Auskunftspflicht" auch in die Ehe ein, da auf Auskunftsverweigerungsrechte nicht hingewiesen wird (die Anschreiben vor der "Direktanmeldung" nochmal genau ansehen). Der RBS TV ist faktisch ein Schnüffelgesetz zur Privatheit. Das wird bei ehelichen Wohnungen und Wohnungen von Familien überdeutlich.

Hierzu noch Thema: Direktanmeldung

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg102499.html#msg102499

Dann noch ein fiktiver Hinweis zur "Historie" (Verfahrensdokumentation BeitraXkonto):

Die "Sonderbriefe" zur Direktanmeldung werden von "GBM" "veranlasst".
G = GEZ
B = Batchlauf
M = maschinielle Auslösung

Die Veranlagung (Heranziehung) zu RundfunkbeiträXen erfolgt also vollautomatisch durch eine Datenverarbeitungsanlage. "Auswahlermessen" ist also ein Rechenalgorithmus, der einfach ALLE anmeldet die nicht "antworten".

Die BeitraXnummer wird auch nicht an die Wohnung geknüpft sondern an die nach dem BMG (Bundesmeldegesetz) gemeldeten Personen.

D.h. einer der "Hauptmacken" des "Programmablaufs" ist die fehlende Zuordnung zu den beitraxpflichtigen Wohnungen.

Die fehlende Zuordnung zu den beitraXpflichtigen Wohnungen ist auch der Grund für die "Doppelerfassungen".

Die wissen übrigens auch das ihr automatisches Verfahren "Direktanmeldung" Schrott ist. Deswegen haben die auch das "vorgeschaltete Inkassoverfahren" mit der neuen BeitraXsatzung Ende 2016 eingeführt. Der GEZ-Beauftragtendienst wurde auch nicht abgeschafft, sondern durch die VolXstreckungsbehörden und Inkassounternehmen ersetzt. 2015 fiel dann "irgendwie" auf, dass die VolXstreckungsbehörden entweder keinen antrafen, weil der "Betroffene" schon längst verzogen war (Untauglichkeit des Melderegisters z.B. Berlin) oder das gleich mehrere VolXstreckungsersuchen zu ein und derselben Wohnung vorlagen. Tja, das hat die Maschine nicht sonderlich gestört, als sie um "Amtshilfe" ersuchte. Die natürlichen VolXstreckungsbeamten fanden ditt aber teilweise gar nicht witzig.

Ja, so ist das mit der Wohnung und den "vollautomatischen Direktanmeldungen". Und wenn dann die JustiZarin oder der JustiZar schreibt, naja er könne ja ALLE anmelden, weil mehrere BeitraXschuldner als "Gesamtschuldner" haften, dann fragt mal fiktiv nach was der Unterschied zwischen Art. 5 und Art. 8 GG ist.
Die umhegte Wohnung. Der Ort in der sich die Familie VERSAMMELT! Ihr könnt dann auch ruhig mal fiktiv Fragen, wie das mit der "Anmeldung" aussieht, wenn die Familie eine politische Talkshow im TV sieht und dabei politische Fragen diskutiert. 3 Menschen sind für eine Versammlung nötig. Und in geschlossenen Räumen ist eine Versammlung völlig anmeldefrei!

Jaja, die digitale Welt. Claus Kleber sitzt alleine im Studio und liest die Nachrichten vor.
Für wen eigentlich?
Das StaatsvolX in den Wohnungen, dass sich "kollektiv eine politische Meinung bilden will" = Art. 8 GG. Und falls sich Claus Kleber jetzt am Kopf kratzt und überlegt wieviele Art. 8 GG "in Anspruch" nehmen, ja Claus kann ick dir sagen: 2018 ungefähr 70,1 Millionen!
Das ist nämlich die ungefähre Zahl der Meldedatensätze, die für euer "ARD / ZDF Wächteramt" (siehe Begründung 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) übermittelt wird.

Echt dumm gelaufen, waa Claus? Art. 8 GG als "Gläubigergemeinschaft" und die umhegte Wohnung.

 :)
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: Recht_und_Freiheit am 20. Februar 2018, 07:04
Guten Morgen werter Profät Di Abolo,

es bedankt sich herzlich die angenommene Person T für den fiktiv erneut hilfreichen Beitrag.
Fiktiv regnet es neue Hinkelsteine.

LG
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEZeigt am 04. Juli 2018, 13:20
Auf Aufforderung des Gerichtes bewegte sich der BR im theoretisch geschilderten Fall auf einmal schnell, nach mehr als einem Jahr des Schweigens.

Siehe Anhänge.

Das VerwG fordert Phantasieperson Y nun hypothetisch auf, eine Erklärung abzugeben, welche die Sache als erledigt abschließen würde.

Der Fokus liegt vermutlich nun wieder beim theoretischen Ehemann X, dessen Verfahren in der 1. Instanz wie bei vielen anderen auch zu scheitern droht.
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: GEZeigt am 04. Juli 2018, 13:41
Hier die theoretische Antwort bzw. Aufforderung des VerwG im fiktiven Falle Ehefrau Y.
Was ist hypothetisch zu antworten?
Titel: Re: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft
Beitrag von: volkuhl am 04. Juli 2018, 14:11
Wenn der Bescheid "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ergeht, könnte man dem Widersprechen... (siehe Rechtsbehelfsbelehrung)

Die Klage ist erst dann als Erledigt anzusehen, wenn die Beklagte rechtsverbindlich erklärt, dass das entsprechende "Beitragskonto" rechtswirksam gelöscht wurde. Ansonsten hat das Gericht zu entscheiden und der Beklagten die Kosten aufzuerlegen!

Keine Rechtsberatung! Meinung eines juristischen Laien!