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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: 3Land am 06. November 2010, 18:59
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GEZ Gebühr für PC ist nach Urteil unzulässige Besitzabgabe
Von: direkteDemokratie | 7. Oktober 2008
http://www.youtube.com/user/direkteDemokratie
Nach Klage eines Studenten gegen seinen Gebührenbescheid, geht das Verwaltungsgericht Münster von folgendem aus:
Alleine das Bereithalten eines Gerätes, mit dem man theoretisch auch Radiosender empfangen kann, reicht nicht aus, um eine Gebührenpflicht zu begründen, wenn ein Nachweis der konkreten Nutzung nicht erbracht wird.
Der Rundfunkempfang ist regelmäßig nicht der Hauptzweck des PCs. Nur 2,1% der Gesamtbevölkerung nutzten einen PC zum Rundfunkempfang. Mittlerweile kann man mit internetfähigen Kühlschränken schon Radio empfangen. Dies würde letztlich dazu führen, dass die Rundfunkgebühr zur unzulässigen Besitzabgabe auf internetfähige Geräte mutieren würde.
Da der Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht auf die neuen Medien-Geräte reagiere und sich bloß auf das Bereithalten eines Gerätes bezieht, ist eine einschränkende Auslegung zu Gunsten der Bürger geboten.
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Das erkläre doch mal bitte einem dieser Richterlichen Flachpfeiffen,die vor kurzem gerade das Gegenteil festgestellt und beschieden haben,dass PCs neuartige Rundfunkempfänger sind und entsprechend Gebühren dafürfällig werden ;-)
Bin gespannt,was da für ne Antwort kommen würde
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Was soll ich da erklären, verstehe ja selber nicht, was in díeser Bananenrepublik passiert.
Mal hü, mal hott. ???
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Es wird also wohl doch daraus hinauslaufen, dass jeder, der einen Kühlschrank besitzt, GEZ-Gebühren bezahlen muss. Denn der Kühlschrank könnte ja ÖR empfangen.
Ooohje. Wahrscheinlich müsste ich auch für meinen Kanarienvogel bezahlen, denn da habe wirklich den Eindruck, dass der manchmal ÖR empfängt - jedenfalls tut er immer so - dreht sich immer verrückt im Kreis und so ... :'(