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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: karlsruhe am 05. Januar 2017, 05:46
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Ergänzung:
Es finden am Mi. 08.02.17: 3 Verhandlungen statt
Die erste beginnt um 9.30 Uhr
Verhandlung
Verwaltungsgericht Freiburg
Mittwoch, 08.02.17
11.30 Uhr
Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Vermittlung: (0761) 7080-0
google-maps:
https://www.google.de/maps/place/Verwaltungsgericht+Freiburg/@48.00335,7.8552,15z/data=!4m5!3m4!1s0x0:0x9e60745b93044b4c!8m2!3d48.00335!4d7.8552
Haltestelle: Tennenbacher Straße
Hallo liebe Mitstreiter: dies ist nur ein bekannter Termin.
In der Regel werden mehrere pro Tag angesetzt werden.
Also auch davor und danach.
Einfach kurz vorher beim Verwaltungsgericht anrufen und nachfragen!
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Ich werde hin gehen.
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Denke auch das ich da dabei bin :)
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Ergänzung:
Es finden am Mi. 08.02.17: 3 Verhandlungen statt
Die erste ist schon um 9.30 Uhr
Kommt bitte also schon so früh, um auch diesem Mitstreiter tatkräftig zur Seite zu stehen (als Beistand zu sitzen?)
Hier noch ergänzende Infos eines Mitstreiters aus Freiburg:
Auf telefonische Anfrage beim Bundesverfassungsgericht erhielt ich heute Nachmittag folgende Auskunft:
Laut Aussage des zuständigen Mitarbeiters, mit dem ich telefonierte, sind derzeit mindestens 50 Verfassungsbeschwerden anhängig.
Fast jede Woche kommt eine neue Beschwerde hinzu.
Aktueller Stand ist, dass eine Anzahl von 4 Verfahren vom Bundesverfassungsgericht als Leitverfahren ausgewiesen wurden.
Es handelt sich hierbei um folgende Aktenzeichen:
Az. I BvR 2284/15
Az. I BvR 2594/15
Az. I BvR 1675/16
Az. I BvR 1856/16
Die I (oder 1) am Anfang der Az. steht dabei jeweils für 'Erster Senat'.
Für 2017 wird ab 21.02. eine Liste mit zumindest diesen Leitverfahren zum Rundfunkbeitrag auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichtes erscheinen. Das hängt damit zusammen, dass an diesem Tag die einmal jährlich stattfindende Jahrespressekonferenz des Bundesverfassungsgerichtes ist, auf der die für 2017 ausstehenden wichtigen Entscheidungen gegenüber der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Auf der Homepage des BvR werden diese Verfahren ab dem genannten Termin, also in zwei Wochen, unter der 2017er Entsprechung zu
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2016/vorausschau_2016_node.html
abrufbar sein. -
Die Verfahren sind dort jeweils im einem Entwurf (kurze Beschreibung der zur Entscheidung anstehenden Beschwerde) aufgelistet.
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Das darf doch nicht Wahr sein im 1. Senat sitzt der Kirchhoff drin. Der ist doch damit schon befangen.
Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof
Vizepräsident - Vorsitzender des Ersten Senats
Prof. Dr. Michael Eichberger
Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier
Prof. Dr. Johannes Masing
Prof. Dr. Andreas L. Paulus
Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Baer, LL.M.
Prof. Dr. Gabriele Britz
Dr. Yvonne Ott
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/erster-senat_node.html (http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/erster-senat_node.html)
Gehn wir davon aus der 2. Senat wird in der Sache bei weiteren Verfahren auch mitreden.
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OT und kurze Erwiderung zu obigen Beitrag:
Im 2.Senat sitzt Peter Müller, Ministerpräsident des Saarlandes 1999 bis 2011.
Er war seinerzeit auch im ZDF Verwaltungsrat tätig.
Damit wäre ein BVR des 2. Senates nach o.g. Auffassung ebenfalls befangen.
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Der Herr Peter Müller, hat er nicht auch den 15 Runfunkstaatsvertrag für des Saarland unterschrieben?
Finde es gerade nicht.
Herr Müller war als Verfassungsrichter umstritten!!
Nette Gesellschaft da oben!
Ohmanoman
Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden
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Ja der Herr Müller hat auch einen dieser unsäglichen Verträge unterschrieben. Habe es vor ein paar Monaten selbst geprüft.
Eine Schande, dass man so jemanden auch privat schon kennen gelernt hat. :-\
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na jetzt bin ich aber mal auf den Bericht der heutigen Verhandlung(en) gespannt 8)
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Verhandlungen VWG Freiburg
Eine unserer Mitstreiterinnen eröffnet das Klagekonzert 9:35
Der Richter schlägt vor, auf gesamten Vortrag des Akteninhalts zu verzichten um das ganze abzukürzen.
Klägerin und Beklagter sind einverstanden.
Der Richter (übrigens der gleiche wie bei den letzten 2 Verhandlungen am 16.12.16) ist zunächst etwas iritiert über einen Festsetzungsbescheid über 501€, wobei es jetzt um einen Streitwert von 389€ ginge, da dieser vom Gericht festgesetzt wurde. Die Kopie des SWR mit der Begründung die Klage abzuweisen kam nach dem gerichtlichen Beschluss und enthielt den ursprünglichen Wert der alten Festsetz. bescheide von 501€. Wie gesagt, etwas verwirrend.
Vertreter des SWR beantragt relativ zügig die Klage abzuweisen.
Richter an SWR um welchen Bescheid bzw. Beitrag geht es nun. SWR, dann doch um die 389€
Richter nun wieder allg. zum Rfstvertrag der unumstrittenes Gesetz wäre, ein Transfergesetz und somit eine gesetzl. Pflicht wie z.B Hundesteuer. Und es wären alle Verfahren bisher abgewiesen worden, und er könne keine Informationen über andere Urteile finden.
Klägerin
Es ist eigentlich egal was ich sage, (sinngemäß) ich bekomme hier eh kein Recht.
Ich habe keinen Fernseher, keine Rundfunkgeräte, kein Internet, und möchte nicht für etwas bezahlen, was ich nicht nutze.
Richter
Es ist nachvollziehbar, das ich für Dinge die ich nicht nutze, auch nicht bezahlen möchte. jedoch ist es statistisch ermittelt das in nahezu 100% der Haushaltt ein eletronisches Empfangsgerät steht. (Woher er diese Zahl hatte, ließ er offen).
Klägerin
Ich bin auch in Vertretung von Menschen hier , die nicht die Möglichkeit haben, sei es aus finanziellen Gründen, weil sie aus informativen Gründen gar nicht wissen, wie sie diesen Verwaltungsakt stemmen sollen, diese Ungerechtigkeit hier ansprechen.
Richter
Der RfStV ist geltendes Recht, auch wenn man es persönlich nicht gut findet.
Klägerin
Darf ich ein Zitat von Angela Merkel vorlesen.
Richter, gerne
und hört sich es schmunzelnd an.
SWR meldet sich auch mal wieder zu Wort.
Kann Ihre Position verstehen. Und bringt dann die frühere Schwarzseherproblematik an,weswegen man diese Regelung eingführt hat.
Für einen wird es immer ungerecht sein.
Klägerin
übergibt dem Richter persönlich ein Schreiben mit den 4 Verfahren vorm Bundesverfassungsgericht als Leitverfahren ausgewiesen.
Der Richter ist sichtlich erstaunt über diese Informationen die er so nicht kannte.
Klägerin
möchte nun einen Antrag auf Aussetzung des Urteils stellen, bis über diese Verfahren vor dem BVFG entschieden ist.
Und man staune, der Richter geht darauf ein.
Richter überlässt der Klägerin die Entscheidung, ob gleich der Beschluss verkündet werden soll, oder schriftl.
Klägerin wiederum überläßt diese Entscheidung (leider) dem Richter, der den Beschluss zusenden will. Sonst hätten wir diesen gleich gehabt.
So müssen wir jetzt noch 2-3 Wochen warten.Totzdem hat der Hinweis auf die Leitverfahren Wirkung gezeigt.
Es scheint also sinnvoll zu sein, diese Liste den Richtern vorzulegen, und um Aussetzung des Urteils zu bitten, bis diese Verfahren vor dem BVfG entschieden sind. In diesem Fall kann die gegnerische Seite keinen Einfluss auf die richterliche Entscheidung nehmen.
Während eine Ruhendstellung des Verfahrens jederzeit von der LRA aufgehoben werden kann.
Verhandlung 2
Kläger war nicht anwesend
Kläger beantragt das Festsetz. und Widerspr.Bescheid abgewiesen wird.
Sind 2 Beitragsnummern, scheinbar privat und Betriebsstätte
SWR
Kläger wurde angeschrieben, Schreiben kamen nicht zurück,deshalb geht SWR auch davon aus, das Kläger diese erhalten.
Kläger antwortet nicht.
Richter macht nun kurzen Prozess. Klage wird abgewiesen. Kläger trägt Kosten des Verfahrens.
Richter schließt die Verhandlung
Verhandlung 3
Richter
Verzichtet auf wesentl. Aktenvortrag
Kläger beantragt 3 Bescheide aufzuheben
SWR beantragt Klage abzuweisen.
Richter
Vorweg. Wieso geht es einmal um 176€ Streitwert, und einmal um 306€
Klägerin
Habe seit 2013 den Beitrag wie zu GEZ-Zeiten weiterbezahlt.
Richter
stellt fest, das Klägerin gegen Festsetz. Bescheide widersprochen hatte, nach dem die Frist schon abgelaufen war. Wiederum gegen einen weiteren Bescheid keinen Einspruch erhoben. Und scheinbar gegen Schreiben des SWR die an solche keine rechtliche Wirkung haben, da wiederum darauf geantwortet.
Richter
das ist alles etwas verwirrend. Scheinbar haben Sie immer gegen die falschen Bescheide Einspruch erhoben.
Klägerin
erklärt, wieder Zahlungsaufforderungen erhalten zu haben.
Richter erklärt nochmal, wenn Frist der Behörde ( er benutzt das Wort Behörde) versäumt wird, ist ein späterer Widerspruch unzulässig.
Richter
ich kann nur sagen, nehmen Sie die Klage zurück, dann wird es billiger.
Klägerin überlegt, und will noch andere Klagegründe vorbringen.
Richter
andere Klagegründe können während der Verhandlung nicht angenommen werden, da rein formalrechtlich hier nicht weiter darauf eingegangen werden kann.
Klägerin
sagt, dann muss ich den ganzen Weg von vorne beginnen.
Richter
Bei einem Urteil sind 3fache Gerichtsgebühren fällig, wenn Klage zurückgenommen wird, nur eine. In dem Fall knapp über 30€
Klägerin nimmt Klage zurück.
Ende der Verhandlung
Fazit, der Richter geht von seiner Linie nicht ab, den RSTV als den heiligen Gral anzusehen, und darauf rumzureiten.Scheint allerdings auch bei ihm, ein gewisses Verständnis für die Beitragsverweigerer aufzukommen.
Und gegen jeden Festz. Bescheid Einspruch in der gegebenen Frist einlegen. Da reichen 2 Sätze. Alles weitere kann in die Klage rein.
Ganz zum Ende hatte ich noch die Gelegenheit mit dem Vertreter des SWR ein paar Worte zu klönen. Der gab sich ganz aufgeschlossen und machte einen fast schon sympathischen Eindruck.
Ich fragte ihn dann noch, warum man keinen Leistungsbescheid erhält, wie das bei anderen Behörden z.B Kfz-Steuer der Fall ist.
Er antwortete, die Zahlungspflicht ensteht Kraft Gesetz aus dem RSTV und das würde aussreichen. Ich fragte Ihn, wo das genau im RSTV stehen würde, wieviel ich für was bezahlen müsste, kramte er eine Broschüre aus seinem Köfferchen, wo noch ein Betrag von 17,98€ stand. Eine andere Broschüre hätte er gerade nicht da.
Meine Frage nach der Behördeneigenschaft des SWR wurde mir erklärt. Der SWR übt in funktionaler Hinsicht eine hoheitliche Eigenschaft in öffentlich rechtlicher Rechtsform aus, und darf bei der Festsetzung der Bescheide als Behörde handeln.
Dies wurde auch vom VG Mannheim am 30.1.17 Aktz. 2S 23 91/15 so beschlossen.
Er machte mich dann noch auf eine Broschüre aufmerksam, die man beim SWR online einsehen kann.
SWR
Rundfunkfinanzierung
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Rechtsgrundlagen
So Leute, jetzt raucht mir die Birne, und ich bin platt. Am Samstag gehts am Infostand in der Freiburger Fussgängerzone weiter.
Gute Nacht
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Vielen Dank, Frühlingserwachen für den ausführlichen Verhandlungsbericht!
Mich interessiert brennend, welche 4 Verfassungsbeschwerden denn als Leitverfahren ausgewiesen sind? Hast Du Zugriff auf diese Liste oder steht es hier irgendwo im Forum? Ich kenne bisher nur die ca 40 Verfassungsbeschwerden, die aber noch nicht vom BVerfG angenommen wurden.
Viele Grüße aus Bremen
Mork vom Ork
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Klägerin
übergibt dem Richter persönlich ein Schreiben mit den 4 Verfahren vorm Bundesverfassungsgericht als Leitverfahren ausgewiesen.
Der Richter ist sichtlich erstaunt über diese Informationen die er so nicht kannte.
Dieses Schreiben brauchen wir anderen Kläger auch. Ich bitte, das näher zu erläutern und hochzuladen, damit wir alle es in unseren Verfahren zur Beantragung einer Aussetzung des Verfahrens nutzen können.
Sinnvoll wäre auch, zu wissen, welche Verfahren mit Aktenzeichen das sind und ggf. die Schriftsätze, zumindest in wesentlichen Teilen, öffentlich zu machen. Wir alle können damit dann unsere jeweilige Klage vor dem Verwaltungsgericht ergänzen. Die Richter wissen dann zumindest, dass sie ein Urteil schreiben und begründen zu einem schriftlichen Sachvortrag, der später genau so durch das Verfassungsgericht geprüft wird und das wird zu gewissen Hemmungen bei der Aburteilung pi mal Daumen führen.
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Die Verfahren welche als Leitverfahren gewählt wurden sind im obigen Beitrag aufgezählt:
[..]
[..]
Aktueller Stand ist, dass eine Anzahl von 4 Verfahren vom Bundesverfassungsgericht als Leitverfahren ausgewiesen wurden.
Es handelt sich hierbei um folgende Aktenzeichen:
Az. I BvR 2284/15
Az. I BvR 2594/15
Az. I BvR 1675/16
Az. I BvR 1856/16
[..]
Auch die Forumssuche ist Euer Freund: ;)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search
@Frühlingserwachen: Vielen Dank für den ausführlichen Verhandlungsbericht!
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Die Forumssuche hatte leider keinen Erfolg. Wahrscheinlich werden Zitate nicht mit durchsucht.***
Jedenfalls bin ich in hiesigem Thread bei obigem Beitrag von karlsruhe fündig geworden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21526.msg140619.html#msg140619
Dort wird erklärt, dass bis zum 21.02.2017 eine Presseerklärung des BVerfG erfolgen wird, in der die Leitverfahren zum Rundfunkbeitrag ausgewiesen werden.
Schöne Grüße
Mork vom Ork
***Edit "Bürger":
Doch, Zitate werden mit durchsucht. Mglw. war der Beitrag zu neu und somit noch nicht erfasst.
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...
Es scheint also sinnvoll zu sein, diese Liste den Richtern vorzulegen, und um Aussetzung des Urteils zu bitten, bis diese Verfahren vor dem BVfG entschieden sind. In diesem Fall kann die gegnerische Seite keinen Einfluss auf die richterliche Entscheidung nehmen.
Während eine Ruhendstellung des Verfahrens jederzeit von der LRA aufgehoben werden kann.
...
Zumindest die 2.Kammer des VG in Bremen beeindruckt das nicht im geringsten. Diese argumentiert, dass das BVerfG nicht zum Instanzenzug gehört und daher sind anhängige Verfahren beim BVerfG für das VG nicht von Bedeutung, bzw. begründen keine Aussetzung. Einer Ruhendstellung muss die Gegenseite zustimmen - was mich sehr wundern würde...
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Ich hatte die Richterin am VG Bremen so verstanden, dass sie die Verfassungsbeschwerden solange nicht interessieren, wie sie nicht angenommen worden sind. Wenn das BVerfG Leitverfahren auswählt, so sollte das schon relevant sein. Ich gehe mal davon aus, dass das BVerfG nur Beschwerden als Leitverfahren auswählt, die angenommen werden bzw. worden sind.
Gruß
Mork vom Ork
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Auch von meiner Seite vielen herzlichen Dank an Frühlingserwachen für den sehr interessanten Bericht.
Es zeigt, dass eine gewisse Vorbereitung vor mündlichen Verhandlungen an dem ein oder anderen Gericht oder Richterin/Richter "Spuren hinterlassen". Auffallend sind die sich oft wiederholenden Floskeln oder Sprüche von Richterinnen und Richter, die, ich will es mal vorsichtig ausdrücken, nicht unbedingt dem Verfahren und der Verhandlung dienlich sind. In einer Verhandlung sollte man auf diese Sprüche vorbereitet sein. Auch aus diesem Grund sind die Berichte über die Verhandlungen sehr wichtig. Ebenso zeigt sich, dass eine umfangreiche Klagebegründung sinnvoll ist, damit man in der mündlichen Verhandlung noch einmal auf diese Punkte eingehen kann. 8)
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Ich hatte die Richterin am VG Bremen so verstanden, dass sie die Verfassungsbeschwerden solange nicht interessieren, wie sie nicht angenommen worden sind.
...
Bei der Verhandlung hatte ich das auch so verstanden, aber am 03.02. stellte es sich gänzlich anders dar:
Verhandlung VG Bremen, Fr. 03.02.17, 11 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21610.msg140244.html#msg140244
Kurzbericht Verhandlungen VG Bremen 03.02.2017
...
Abschließende Frage des Klägers, ob „Normenkontrollklagen“ für das Gericht überhaupt relevant sind (gemeint sind wahrscheinlich Verfahren vor dem BVerfG) beantwortet das Gericht mit „Nein, hier nicht“.
Sitzungsende: 09:40 Uhr
...
3. Verfahren 11:00 Uhr
...
Mit Verweis auf die anhängigen Beschwerden vor dem BVerfG ist nach Ansicht des Klägers eine Aussetzung des Verfahren angezeigt.
Das Gericht erklärt, dass nach dessen Ansicht keine Grundrechtsverstöße erkennbar sind und auch kein Anlass zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gesehen wird.
Das BVerfG ist nicht Bestandteil des Instanzenzuges und daher für das VG irrelevant.
...
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Seid doch froh wenn Prof. Kirchhoff im 1.Senat des BVerfG ist. Schliesslich hält er doch mittlerweile selbst das Gesetz für teilweise verfassungswidrig.
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War es nicht der ältere Bruder "Paul" Kirchhoff?
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stimmt habe ich verwechselt...
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Das darf doch nicht Wahr sein im 1. Senat sitzt der Kirchhoff drin. Der ist doch damit schon befangen.
Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof
Vizepräsident - Vorsitzender des Ersten Senats
Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters - 1 BvR 2142/11 - vom 16. Dez. 2014 http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/12/rs20141216_1bvr214211.html;
2. Ein Fachgericht, das entgegen Art. 100 Abs. 1 GG die Vorlage zur Normenkontrolle an das Bundesverfassungsgericht unterlässt, weil es in nicht vertretbarer Weise die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung des betreffenden Gesetzes annimmt, verletzt die Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).
EuGH ist gesetzlicher Richter - 2 BvR 221/11 - vom 15. Dezember 2016 http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/12/rk20161215_2bvr022111.html;
Rz. 29
1. Der Gerichtshof der Europäischen Union ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 <366>; 75, 223 <233 f.>; 82, 159 <192>; 126, 286 <315>; 128, 157 <186 f.>; 129, 78 <105>; 135, 155 <230 Rn. 177>).
Wäre zu prüfen, in welchen der genannten Beschwerden und den dazu gehörigen Klagen europäisches Recht vorgebracht, aber nicht beachtet worden ist.
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Weitere Verhandlungen vor dem VG Freiburg sind angesetzt für Mittwoch 8. März und Mittwoch 12. April.
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Verhandlungen VWG Freiburg
...
Klägerin übergibt dem Richter persönlich ein Schreiben mit den 4 Verfahren vorm Bundesverfassungsgericht als Leitverfahren ausgewiesen.
Der Richter ist sichtlich erstaunt über diese Informationen die er so nicht kannte.
Klägerin möchte nun einen Antrag auf Aussetzung des Urteils stellen, bis über diese Verfahren vor dem BVFG entschieden ist.
Und man staune, der Richter geht darauf ein.
Richter überlässt der Klägerin die Entscheidung, ob gleich der Beschluss verkündet werden soll, oder schriftl.
Klägerin wiederum überläßt diese Entscheidung (leider) dem Richter, der den Beschluss zusenden will. Sonst hätten wir diesen gleich gehabt.
So müssen wir jetzt noch 2-3 Wochen warten.Totzdem hat der Hinweis auf die Leitverfahren Wirkung gezeigt.
Es scheint also sinnvoll zu sein, diese Liste den Richtern vorzulegen, und um Aussetzung des Urteils zu bitten, bis diese Verfahren vor dem BVfG entschieden sind. In diesem Fall kann die gegnerische Seite keinen Einfluss auf die richterliche Entscheidung nehmen. Während eine Ruhendstellung des Verfahrens jederzeit von der LRA aufgehoben werden kann.
Ist denn die Bereitschaft des Richters, das Verfahren auszusetzen, ins Verhandlungsprotokoll aufgenommen worden?
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Der Richter hat nicht gesagt, so jetzt wird das Urteil bis zur Entscheidung am BfG ausgesetzt. Sondern sinngemäß die Frage gestellt zur Klägerin, ob sie den heutigen Beschluss gleich mitgeteilt haben möchte, oder ob er schriftlich zugehen soll, was die Klägerin wiederum dem Richter überließ. Der dann sich für die schriftliche Übermittlung entschied.
An der Reaktion des Richters war zu erkennen das ihn diese anliegenden Verfahren erstaunten, und er den darauf gestellten Antrag der Klägerin auf Aussetzung des Urteils nicht ablehnte. Was allerdings auch nicht eine eindeutige Zustimmung bedeutet muss.
Dies war damit gemeint: Und man staune, der Richter geht darauf ein.
Die Reaktion des Richters ließ so eine Vermutung zu.
Warten wirs ab.
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Aber der Aussetzungsantrag befindet sich hoffentlich im Gerichts-Protokoll oder in der Klageschrift?
Ich dachte bisher, je mehr Vorgänge aus der mündlichen Verhandlung im Verhandlungsprotokoll (schriftlich) festgehalten werden, desto höher ist die Chance, dass diese Vorgänge sich in irgendeiner Form im Urteil wiederfinden.
Ich würde mich freuen, wenn die Bereitschaft des Richter zur Aussetzung in einen entsprechenden Beschluss mündete, weil wir Hoffnung und richterliche Unterstützung brauchen.
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Den Aussetzungsantrag hatten wir vor Beginn der Verhandlung auf dem Flur mit der Klägerin diskutiert. Der Richter war sichtlich überrascht über diesen mündlichen Antrag kurz vor Schluss der nicht in sein Konzept passte. Er war verunsichert und zog sogar eine Beratungspause in Betracht, so meine Aufzeichnungen. Dann kam ihm die Idee mit der Entscheidung jetzt oder später.
Es wurde kein Protokoll geführt, dafür gibt es vermutlich kein Personal, dafür waren drei Sicherheitskräfte anwesend. Der Richter murmelte am Schluss lediglich ein paar Sätze in sein Diktiergerät.
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Es ist sicherlich gut, wichtige Vorgänge zu Protokoll nehmen zu lassen (Anträge, Vorlage von Beweismitteln/Schriftstücken o.ä.). Darum kann man bitten. Dann diktiert der/die Richter/in das vermutlich für alle verständlich der/dem Protokollführer/in oder in sein Diktiergerät.
Im Forum die Suchfunktion mit dem Suchwort "Protokoll" zu bedienen, ergibt u.a. folgendes:
mündliche Verhandlung > nachweisliche Dokumentation/(Wort-)Protokoll einfordern?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19948.msg129056.html#msg129056
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19948.msg131073.html#msg131073