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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Januar 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 04. Januar 2017, 16:25
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medienkorrespondenz.de, 02.01.2017
Länder wollen öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom Kartellverbot ausnehmen
von Volker Nünning
Die Bundesländer plädieren dafür, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom Kartellverbot auszunehmen. Dadurch sollen den ARD-Anstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio kostensenkende Kooperationen untereinander etwa im Verwaltungs- oder Technikbereich ermöglicht werden. Die Sender sollen beim Ausbau ihrer Zusammenarbeit – den sie nun im Jahr 2017 in Angriff nehmen wollen und der letztlich von den Bundesländern gefordert wird – nicht Gefahr laufen, kartellrechtswidrig zu handeln. Verboten sind laut dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), bei dem es sich um ein Bundesgesetz handelt, „Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken“ (Paragraph 1 GWB). [..]
Weiterlesen auf:
http://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/laender-wollen-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-vom-kartellverbot-ausnehmen.html (http://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/laender-wollen-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-vom-kartellverbot-ausnehmen.html)
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Man beachte:
Verboten sind laut dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), bei dem es sich um ein Bundesgesetz handelt, „Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken“ (Paragraph 1 GWB).
Das Gesetz betrifft Unternehmen, nicht Behörden und wäre eine weitere interessante Klagebegründung.
Oder wir hätten den ersten Schritt, gemäß Seehofer:"Zusammenlegung von ARD und ZDF"; der Gürtel wird enger geschnallt.
Es ist anGerichtet!!! 8)
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Das Gesetz betrifft Unternehmen, nicht Behörden und wäre eine weitere interessante Klagebegründung.
Nicht ganz. :) Der Vorstoß kommt nicht einfach so daher! ;)
http://www.rundfunk-reform-niedersachsen.de/unternehmensstruktur
http://www.rundfunk-reform-niedersachsen.de/images/unternehmensstruktur_des_oerr.pdf (5 MB!)
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Da war doch was...?
Richtig: Kartellstrafen gegen Tochterfirmen von örR
***Siehe Thread:
Geheime Absprachen:
Kartellamt verhängt 3,1 Mio € Strafe gegen Bavaria
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19684.msg127694.html#msg127694
Edit "DumbTV":
***ergänzt bzw. die eingefügten externen Artikellinks gegen den Thread getauscht, da dort bereits vorhanden.
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“Länder wollen öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom Kartellverbot ausnehmen“
Huch? Na so was?
Machen die nicht sowieso was sie wollen?
Kartell? Ist das nicht gleich Mafia?
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Da war doch was...? Richtig: Kartellstrafen gegen Tochterfirmen von örR
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das Kartellamt sehr darüber freut, wenn der ÖRF vom Kartellverbot ausgenommen wird und somit Tür und Tor für z.B. Preisabsprachen etc. geöffnet werden. Die Angst kartellrechtswidrig zu handeln besteht nur, wenn man wissentlich kartellrechtswidrig handelt bzw. gehandelt hat ;). Sollte bekannt werden, dass unsere Landesregierungen bereits am 25. November 2016 dem ÖRR eine Freifahrtschein für kartellrechtswidriges Handeln ausgestellt haben, kann dies auch Auswirkung auf die nächsten Wahlen haben.
Die öffentlich-rechtlichen Sender von dieser Bestimmung auszunehmen, dafür haben am 25. November die Länder im Bundesrat gestimmt.
Nach Auffassung der Länder dürften zwar schon nach der heutigen Auslegung des Kartellrechts zahlreiche Kooperationsformen bei den Sendern möglich sein, ohne dass wettbewerbsrechtliche Probleme entstünden; insgesamt gebe hier aber „für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine erhebliche Rechtsunsicherheit“. Die wollen die Länder mit ihrer Initiative beseitigen.
Die Gründe dieser "erheblichen Rechtsunsicherheit" sind dem Kartellamt und Rechnungshof hoffentlich wohl bereits bekannt...es ist anGerichtet!!! 8)
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951. Sitzung des Bundesrates
25.11.2016, Beginn: 9:30
numerische Darstellung, Stand: 02.12.2016
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/951/tagesordnung-951.html?nn=4732016#top-21
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2016/0601-0700/0606-16.html
Video zum Tagesordnungspunkt (Top 21) in der Mediathek:
http://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=7036097
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Keine Zusammenlegung von ARD und ZDF
Wille: Wettbewerb der beiden Sender trägt zu Medienvielfalt bei
Die ARD-Vorsitzende Karola Wille sagte, der Seehofer-Vorschlag decke sich nicht mit der Position des Senderverbunds. Der publizistische Wettbewerb zwischen ARD und ZDF trage auch zur Medienvielfalt in Deutschland bei. Möglich seien aber stärkere Kooperationen der öffentlich-rechtlichen Sender, beispielsweise bei der Infrastruktur, sagte die Intendantin des MDR.
http://www.epd.de/fachdienst/fachdienst-medien/schwerpunktartikel/b%C3%B6hning-keine-zusammenlegung-von-ard-und-zdf
Hier stehen sogar ARD und ZDF im Wettbewerb – beide öffentlich rechtlich
Selbsttitulierungsrechte der Rundfunkanstalten ?
BR, WDR, NDR & Co. Sind gegenüber privaten Wettbewerbern wie Sky, Amazon oder Netflix im Vorteil, weil sie die Rundfunkbeiträge durch Festsetzungsbescheid titulieren dürfen.
Hier liegt nicht nur Wettberwerb zwischen örr und priv Anbietern, sondern eine direkte Konkurrenzsituation zwischen ARD und ZDF vor. Der Bürger darf sich ja nicht etwa entscheiden, welches der verschiedenen Angebote er nutzen will: Mit dem staatlichen Rundfunk wird er immer kostenpflichtig zwangsbeglückt – ob er will oder nicht, ob er daneben ein Netflix-Abonnement hat oder nicht. Durch die Selbsttitulierung haben die Anstalten also einen Marktvorteil, da sie sich dem Markt gar nicht erst stellen müssen – obwohl ARD und ZDF sozusagen in Konkurrenz, also im Wettbewerb stehen? Unfassbar!!!
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Keine Zusammenlegung von ARD und ZDF
Wille: Wettbewerb der beiden Sender trägt zu Medienvielfalt bei
Die ARD-Vorsitzende Karola Wille sagte, der Seehofer-Vorschlag decke sich nicht mit der Position des Senderverbunds. Der publizistische Wettbewerb zwischen ARD und ZDF trage auch zur Medienvielfalt in Deutschland bei. Möglich seien aber stärkere Kooperationen der öffentlich-rechtlichen Sender, beispielsweise bei der Infrastruktur, sagte die Intendantin des MDR.
Welcher Wettbewerb ?
Soweit ich weiß werden beide Programme (ARD und ZDF) aus dem selben Topf bezahlt (Zwangserpresste Beiträge) und haben zusätzlich noch Werbeeinnahmen.... Wo ist da bitte ein Wettbewerb zu erkennen ?
Ausserdem besteht die ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland) aus mehreren "Mitgliedern"
Naja, da von Wettbewerb zu sprechen.....
Grüße
Adonis
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Keine Zusammenlegung von ARD und ZDF
Wille: Wettbewerb der beiden Sender trägt zu Medienvielfalt bei
Die ARD-Vorsitzende Karola Wille sagte, der Seehofer-Vorschlag decke sich nicht mit der Position des Senderverbunds. Der publizistische Wettbewerb zwischen ARD und ZDF trage auch zur Medienvielfalt in Deutschland bei. Möglich seien aber stärkere Kooperationen der öffentlich-rechtlichen Sender, beispielsweise bei der Infrastruktur, sagte die Intendantin des MDR.
Also das widerspricht sich doch selbst. Wenn der Wettbewerb zur Medienvielfalt beiträgt, muß man doch den Wettbewerb durch bessere Kartellaufsicht verstärken, nicht die Kartellverbote abschaffen.
Die SED-Tante dreht es sich so wie sie es gerade haben will. Denn das ist sie gewohnt. Erst gegen den Westen hetzen, jetzt die Kohle abgreifen. Die müsste mal richtig entsozialisiert werden.
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@Adonis
Das veröffentlichen die Rundfunkkasper auf ihrer eigenen Seite:
ARD und ZDF stehen im Wettbewerb zueinander und bilden gleichzeitig ein Gegengewicht zu den beiden großen kommerziellen TV-Programmfamilien RTL Group und ProSiebenSat.1
http://daserste.ndr.de/ard_check/fragen/Aufgabe-und-Funktion-des-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunks-der-ARD,antworten104.html