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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: UnerhÖRt am 14. Dezember 2016, 14:37

Titel: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Beitrag von: UnerhÖRt am 14. Dezember 2016, 14:37
Person U hat neulich einem nach fast 2 Jahren wieder ins Haus geflatterten Festsetzungsbescheid widersprochen und wartet auf den Widerspruchsbescheid, gegen den sie natürlich Klage beim VG erheben wird.

Da Person U diese Instanzen VG - OVG - Gehörsrüge - VerfBeschwerde bereits durchlaufen hat, fragt sie sich allerdings, wozu das Ganze gut sein soll. Mit einer anderen Entscheidung als 2014 ist beim VG nicht zu rechnen, dies geht auch aus einer Stellungnahme des VG, die eine Bekannte von Person U kürzlich erhielt, hervor.

Ist hier nicht ein Fehler im System (und ich meine damit nicht den ÖR-Rdfk, sondern den Verwaltungsweg)?
Warum muss der gleiche Weg erneut beschritten werden, obwohl noch nicht höchstrichterlich entschieden wurde?
Warum bezahlt man einen Anwalt erneut für den im Grunde gleichen Schriftsatz, der dem Gericht schon bekannt ist?
Eine andere Argumentation hätte - von der speziellen Thematik ÖR-Rdfk abgesehen - vielleicht mit einem neuen Ansatz Aussicht auf mehr Erfolg, würde aber dann u.U. die anhängige VerfBeschwerde unglaubwürdig machen, wenn man sein Fähnchen dreht?

Ich zweifele echt an dem System!
Wieviele Klagen vor den VGen müssen denn noch geführt werden, bis das BVerfG sich einer der Beschwerden annimmt?
Titel: Re: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Beitrag von: Buntschuh am 14. Dezember 2016, 14:57
Moin,

denke es liegt nicht nur am System sondern auch an den Menschen (hauptsächlich).

Habe diese Wochen meine Klage abgelehnt erhalten und Frage mich auch was die Richterin am VG sich bei der Antwort gedacht hat.

Der RA den ich gefragt habe meinte:

"Das Urteil ist ein Ärgernis. Die Düsseldorferin hat im Kern nur ein BVerwG-Urteil abgeschrieben."

Also liegts wohl an den Richtern und wie diese Ihren Eid umsetzen bzw. den Interessenkonflikt in dem Sie sich befinden ....
Titel: Re: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Beitrag von: PersonX am 14. Dezember 2016, 16:07
Es muss ein größerer Kehraus folgen um diesen Unsinn zu stoppen.
 
Das ist systembedingt. Dadurch, dass kein sagen wir mal "Dauergeltungsbescheid" erlassen wurde, sondern immer nur ein Bescheid zur Vollstreckung (erster Akt als Bestandteil der Vollstreckungshandlung - frei nach Aussage eines Anwalts öffentlich am 03.10.2016 siehe hier in der Mediathek
Aktionstag Karlsruhe 03.10.2016 > Mediathek (Audio- & Videoaufzeichnung)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20425.0.html )
ist bereits hier die Frage zu stellen, ob nicht eigentlich Vollstreckungsabwehrklagen zu führen sind, statt von neuem jeweils Anfechtungsklagen. Schließlich ist es ja eine fortgeführte Vollstreckung ohne in der Hauptsache eine Entscheidung abzuwarten oder herbei zu führen. -> Das muss und sollte sich keine Person gefallen lassen.
 
Das Vorgehen gegen die Hauptsache mangelt so gesehen ja bereits an einem fehlenden Bescheid, welcher das überhaupt möglich machen würde.
 
Vgl. aus 3. Prof. Dr. jur. Thomas Koblenzer (21:25 min / 9,1 mb) (http://online-boykott.de/ablage2/public/KA3X/multimedia/audio/03_Prof._T._Koblenzer.mp3)   >   Transscript des Vortrags (pdf) > Download (http://online-boykott.de/ablage2/public/KA3X/multimedia/Transscript_Vortrag_Prof._Koblenzer.pdf)
 
Zitat
...
Und das macht auch eben die Situation so schwer, deswegen geht es auch bei dem Beitragsservice etwas drunter und drüber, denn das was wir immer als Festsetzungsbescheide lesen ist eigentlich gar kein Festsetzungsbescheid, sondern das ist im Grunde genommen schon der erste Akt der Zwangsvollstreckung. Und das ist eben auch ein ein ein großes Problem, weil eben hier die Frage zu stellen ist, muss eigentlich ein Bürger sich erstmal einen Zwangsvollstreckungsakt gefallen lassen bevor er überhaupt dagegen vorgehen kann. Und das ist eine Sache, da habe ich große Bauchschmerzen mit. ...

Danach könnte jeder Bürger den Staat und seinen Einrichtungen in der Not auch öffentlich auffordern, diese Art und Weise zu unterlassen. Jeder betroffene Bürger muss also das Unterlassungsrecht gegen den Staat und seinen Einrichtungen geltend machen. --> Die Landesrundfunkanstalten wurden ja sehr wahrscheinlich jeweils durch Minister erschaffen, wenn Sie also hoheitlich tätig sein wollen müssten sie ja dem Staat unterstellt oder gleich gestellt sein.
Titel: Re: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Beitrag von: Peli am 14. Dezember 2016, 16:26
Die Verwaltungsgerichte stehen alle voll hinter der/den Interpretationen des Bundesverwaltungsgerichtes. Sie sehen keine Notwendigkeit, obwohl sie die Möglichkeit hätten, gleich eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zu geben.
Da man den Landesrundfunkanstalten "hoheitliche" Aufgaben zuspricht, sehen sich nur die Ver-
waltungsgerichte zuständig und werden dabei von den normalen Zivilgerichten, die dass auch
so sehen, unterstützt. Selbst wenn in den Landesverwaltungsgesetzen drinstehen sollte, dass
das Verwaltungsverfahrensgesetz nicht für die Rundfunkanstalten gilt. Man macht es trotzdem
und alle stimmen zu, außer dem Betroffenen, der aber keine reale Möglichkeit der Einflussnahme hat.
Daher bleibt im Prinzip nur folgender, kostspieliger Weg übrig: die Instanzen durchzugehen bis
zum BVerG um dort zu 100% gegen eine Betonwand zu laufen. Nachdem man dann seinen Abdruck in der Betonwand hinterlassen und einen mind. vierstelligen Eurobetrag an Antwalts- und Prozesskosten ablöhnen musste, besteht die Chance (und nicht mehr), dass eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zugelassen wird.

Der kleinere Protestweg besteht darin, immer nur bis zur ersten Instanz zu gehen, dort mit
Sicherheit zu verlieren, bis einem die Argumente ausgehen. Also eine Hinhalte- und Nadelstich-
taktig auszuführen. Die hat den Gerichten schon ganz schön wehgetan...aber.....seit Kurzem
lt. Auskunft eines Verwaltungsgerichts mir gegenüber, soll die Klagewelle bereits deutlich abebbeben, da die Kläger resignieren bzw. verstehen, dass mit einem Sieg in einem Verfahren auf der ersten Verwaltungsgerichtsebene auf keinen Fall zu rechnen ist.

Eine praktische Art des Widerstandes wäre, die einzige Partei zu wählen, die den (politik- und insbesondere usa-politikfreundlichen) Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunk abschaffen will. Ob sie sich dann später daran hält, weiß man nicht.
Ob man diese Partei mag oder nicht, es gibt im Moment nur eine einzige.

Für sich selbst kann man sich überlegen, ob man sich das zum Fenster rausgeschmissene Rundfunkbeitragsgeld nicht anderswo wieder abholt. Man kann es (leider) nicht direkt bei der Landesrundfunkanstalt, aber möglicherweise bei denjenigen, die mit dem Rundfunk zusammen unter einer Bettdecke stecken.

LG Peli
Titel: Re: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Beitrag von: volkuhl am 14. Dezember 2016, 16:39
...
soll die Klagewelle bereits deutlich abebbeben, da die Kläger resignieren bzw. verstehen, dass mit einem Sieg in einem Verfahren auf der erste Verwaltungsgerichtsebene auf keinen Fall zu rechnen ist.
...

Ein "Sieg" in der ersten Instanz würde auch wenig nutzen. Die Gegenseite würde den "Sieger" in die Revision und damit weiter auf den Instanzenweg zwingen. Die einzig sinnvolle Forderung kann daher nur die Richtervorlage sein!


...
Eine praktische Art des Widerstandes wäre,
...

... wenn sich die Nichtnutzer in großer Zahl bei den LRAs einfinden um ihren zwangsbezahlten Vorteil abzuholen. (Hätte den netten Nebeneffekt, dass der Widerstand sichtbarer wird)
Titel: Re: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Beitrag von: faust am 14. Dezember 2016, 18:16
... ich versuche mal, mich kurz zu fassen.

Es kommt vielleicht ein bissel brachial rüber, und es klingt sicher auch verdammt nach DDR - Saatsbürgerkunde - Lehrer -> aber das ist mir wurscht, wenn es der Sache dienen könnte.

Ich seh das so: Du  DARFST  nicht gewinnen gegen den Staat  :police:, weil das schlicht und ergreifend  NICHT VORGESEHEN ist !!!

Die "da oben" sind zweifellos gerade tüchtig am Rudern und Wundern, weil sie mit dieser Masse und Entschlossenheit sicher nicht gerechnet hatten - aber es ist aus Sicht der "oberen Zehntausend" schlicht und ergreifend nicht tolerabel, dass machterhaltende und - begleitende Strukturen quasi von der Straße aus per Gerichtsurteil zu ändern sein sollen !!! 

Liebes Kind, dazu haben wir doch die Wahlen, die systematisch den Volks - vom Herrschaftswillen ENTKOPPELN !!!
( siehe hierzu: Fabian Scheidler "Das Ende der Mega - Maschine", Promedia Wien 2015, Kapitel 9: Masken -> hier wird auf grade mal 250 Seiten das kapitalistische System in einer Art und Weise seziert, wie ich es vorher noch nie gelesen habe. Für etwas mehr als einen Monatsbeitrag bei amazon, ist jeden Cent wert !) )

Wir räumen zwar pro forma einen Rechtsweg ein ( .. wir sind ja eine Demokratie und ein Rechtsstaat, nicht wahr 8) ?!) - aber der muss dann eben

a) unbezahlbar
b) hirnerweichend verworren oder
c) im Nirwana endend

sein.

Die Schlussfolgerung hieraus ist nun nicht mehr so sehr nett:

Das hier ist genauso eine GELENKTE  DEMOKRATIE  wie die russische oder die amerikanische auch !!!

Und warum ?
Weil es für die da oben EINFACHER ist!
Ein Ex - Bekannter von mir arbeitet(e) für die katholische Kirche, wir haben seinerzeit nicht über den Rundfunk gesprochen, aber ich erinnere mich an seine Worte, nach dem es im Kirchenrecht sehrsehr viele solche Konstruktionen gibt, die "weder/noch" sind.

WARUM?
Damit sie interpretierbar und umgehbar bleiben, damit OBEN  bitteschön OBEN bleibt und UNTEN doch bitte UNTEN - kurz: damit der HERR seine RUHE hat.

Liebe Freunde - könnte es sein, dass der Fisch, den wir hier an der Angel haben, noch VIEL DICKER ist, als wir uns vorstellen können ?
Titel: Re: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Beitrag von: Peli am 15. Dezember 2016, 05:03
Ich denke die meisten wissen hier, dass der Staat unser Vorgehen, unseren Widerstand als direkten Angriff auf seine Machtbasis sieht.
Dabei sind die 8 Milliarden Euro jährlich nur ein Teil der Gleichung, speziell für den ÖRR, der hier sehr sehr viel zu verlieren hat.
Es geht um Macht, Machterhalt und Meinungsmanipulation. Es geht darum, die Flucht aus dem System ÖRR zu verhinden. Diese würde zwangsläufig eintreten.

Was ich sehr sehr hoffe ist, dass sie auf anderen, etwas verschlungeneren Pfaden dennoch eintritt.
Die offenen Pfade - Klagen, Rügen, Beschwerden, Versuch der Bargeldzahlung - werden gerade sehr massiv unterdrückt.

Liebe Grüße

Peli
Titel: Re: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Beitrag von: SchwarzSurfer am 15. Dezember 2016, 10:50
Ich habe mich auch schon gefragt ob klagen noch Sinn macht oder man lieber versuchen soll die Vollstreckung abzuwenden. Auch wenn die Klagen abnehmen scheint ja die Zahl der Nichtzahler anzusteigen. Widersprechen sollte man aber auf jeden Fall (siehe Schnelleinstieg in diesem Forum), vielleicht kappt es auch (je nach Bundesland/Gericht) das Verfahren ruhen zu lassen bis die in Karlsruhe mal was dazu sagen
Titel: Re: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Beitrag von: Jade am 15. Dezember 2016, 11:22
Berliner Verwaltungskammer und RBB  machen nicht mit. Die lehnen das Verfahren zu ruhen grundsätzlich ab.
Titel: Re: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Beitrag von: karlsruhe am 15. Dezember 2016, 11:38
Bei der letzten Verhandlung beim VG in Stuttgart, an der ich teilgenommen habe,
hat der Vertreter des SWR gesagt, dass es wohl eine bundesweite Absprache gibt,
dass selbst bei Zahlung der ausstehenden Beträge es keine Ruhensstellung mehr
geben wird (wenn ich ihn richtig verstanden habe)

Selbst auf Nachfrage, warum denn alle die Instanzen durchlaufen müssen, nur in etwa: das ist eben so.

(Interessant auch vor dem Hintergrund, dass einige Richter, egal in welcher Instanz, gleich sagen,
dass sie sich an schon ergangene Urteile orientieren werden)

Bei den fast 40 Verfassungsbeschwerden dürften ja sicher alle nur erdenklichen Begründungen
enthalten sein.

Hier wieder die Diskussion: Sie sind noch nicht alle angenommen.
(aber auch nicht abgewiesen!)
Titel: Re: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Beitrag von: Peli am 15. Dezember 2016, 12:27
So wie Karlsruhe das beschreibt habe ich es auch live vor Gericht erlebt.

Es läuft jetzt alles darauf hinaus, dass es still und leise eine "interne" Runde zwischen ÖRR, Justiz und Regierung
auf höchster Ebene gegeben hat, bei der man sich einig war, den Widerstand über Klagen entweder trocken
laufen oder gegen eine Wand laufen zu lassen. Wir hatten denen glaube ich ganz schön eingeheizt.

Der Vertreter des ÖRR grinste nach Ende jeder Verhandlung dermaßen breit und frech, wie die Kläger in der
vorherigen Verhandlung einer nach dem anderen vom Richter belehrt und abgekanzelt wurden. Es wurde auch
immer fleißig mit dem Smartphone an jemanden berichtet, wie es in jedem Fall gelaufen ist.   
Das klassische Szenario war hier Kläger gegen Beklagten und gegen Richter.

Da hilft wohl nur noch die politische Bombe. Leider hat die Linke die Abschaffung des ÖRR in der jetztigen Form nicht
auf dem Programm, sondern nur die AfD. Dies ist insoweit ein Problem, dass Leute die deutlich zum linken Spektrum
tendieren, niemals AfD wählen werden.
Meine Stimme werden sie definitv haben, schon aus Protest um diesem ÖRR-S..* gehörig eins auszuwischen.
Ob diese Partei sich nach der Wahl aber auch an ihr Versprechen halten wird bleibt abzuwarten. Die Chance ist insoweit
deutlich größer, da der ÖRR genau dieser Partei schon ziemlich kräftig "eingeschenkt" hat.

Herzliche Grüße

Peli


Edit "Bürger" @alle:
Hier bitte nicht weiter in allgemeine Bekundungen ausschweifen, sondern eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
und im Eingangsbeiträg näher definiert ist.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Beitrag von: Graf von Ludenberg am 15. Dezember 2016, 19:41
Moin,

denke es liegt nicht nur am System sondern auch an den Menschen (hauptsächlich).

Habe diese Wochen meine Klage abgelehnt erhalten und Frage mich auch was die Richterin am VG sich bei der Antwort gedacht hat.

Der RA den ich gefragt habe meinte:

"Das Urteil ist ein Ärgernis. Die Düsseldorferin hat im Kern nur ein BVerwG-Urteil abgeschrieben."

Also liegts wohl an den Richtern und wie diese Ihren Eid umsetzen bzw. den Interessenkonflikt in dem Sie sich befinden ....

Hallo,

ich klage aktuell auch in Düsseldorf gegen den Beitragsservice. Hab aber ein paar andere ggf. Interessante Argumente. Würde aber gerne mal wissen, was Du in Düsseldorf vorgebracht hast etc...(Vielleicht ergeben sich dadurch weitere Angriffpunkte für ein aktuelle noch nicht verhandelte Klage, wie die meine :) )
Titel: Re: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Beitrag von: Markus KA am 16. Dezember 2016, 02:36
Im fiktiven Fall hat Person M bereits eine Klage laufen und wieder auf den zweiten Festsetzungsbescheid widersprochen. Die Antwort der zuständigen Rundfunkanstalt war ein Vorschlag die Verhandlung der ersten Klage abzuwarten. Diesen Vorschlag hat Person M als Widerspruchsführer abgeleht, da sich die erste Klage auf den jeweiligen ersten Festsetzungsbescheid und ersten Widerspruchsbescheid bezieht. Mit der Zustellung des zweiten Festsetzungsbescheides wurde Person M von der zuständigen Rundfunkanstalt zur Funktion des Widerspruchsführers eingesetzt. Person M besteht auf den geforderten Widerspruchsbescheid innerhalb der zulässigen Frist von 3 Monaten. Ziel wird eine zweite Klage sein...und wenn es sein muss eine dritte,vierte oder fünfte Klage...es kommen fast wöchentlich neue Klagebegründungen dazu...mal sehen wer zuletzt lacht 8)
Titel: Re: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 16. Dezember 2016, 08:44
So ganz klar ist mir die Vorgehensweise des BS auch nicht, denn daher kommen ja die Festsetzungsbescheide, wahrscheinlich liegt es daran, daß der BS gar nicht weiß, daß "sein Auftraggeber, die Landesrundfunkanstalt" gerade in der Angelegenheit beklagt wird.
Ich weiß auch von Fällen, wo im weiteren (neuen, noch nicht beklagten) Festsetzungsbescheid auf einen alten (gegen den aktuell geklagt wird) Bezug genommen wird und für diesen die Einleitung einer Zwangsvollstreckung behauptet wird.
Ich halte es für taktisch klug, einfach eine zweite Klage aufzumachen, wenn man sich das finanziell leisten kann, erstens gewinnt man wieder Zeit, zweitens macht das mehr Fälle für die Statistik und erhöht den politischen Druck.
Titel: Re: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Beitrag von: faust am 16. Dezember 2016, 09:46
... einem Bekannten von mir ist folgendes widerfahren:

Er hat gegen eine fiktiven ersten Bescheid geklagt (zunächst auf Untätigkeit -> nach einem knappen Jahr ab Widerspruch noch kein Widerspruchsbescheid), währenddessen aber schon zwei weiteren widersprochen - und während das Papier sich bei den Zuständigen immer noch den A+++ wundgelegen hat, kam ein fiktives Schreiben von der fiktiven LRA, dass "das Widerspruchsverfahren für die zwei nachfolgenden Widersprüche bis zum Abschluss des laufenden Verfahrens ausgesetzt werde". Auch ein halbes Jahr nach Ende des ersten Verfahrens (!!!) gab es für diese Papiere noch keinen Widerspruchsbescheid.
Schwer vorstellbar, dass die noch durchblicken.
Titel: Re: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Beitrag von: Graf von Ludenberg am 23. Dezember 2016, 19:12
Gibt es eigentlich eine NRW spezifische Vorlage für die Klägebegründung? Mittlerweile ist das Forum ja etwas unübersichtlich geworden und da ich grade an einer Begründung für Düsseldorf arbeite, wäre mir natürlich jede Hilfe, jedes Dokument etc. Willkommen.
Titel: Re: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Beitrag von: Bürger am 23. Dezember 2016, 19:32
Klagegründe dürften kaum vom Bundesland abhängig sein.

Für alles weitere gilt:
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
Vor Erstellung neuer Beiträge Schnelleinstieg (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html) und Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) benutzen. [...] Platzhalter wie z. B. Person A, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.


Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer auch erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) nutzen. Diese liefert mit entsprechenden Begriffen/ Kombinationen oft bereits ausreichend Ergebnisse.

"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Wesentlich kürzer kann es nicht gefasst werden.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort finden sich dann auch wesentliche Infos zur Klage
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
einschl. Verweis auf diverse beispielhafte Klagebegründungen sowie

Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html



Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Beitrag von: px3 am 24. Dezember 2016, 15:45
Person U hat neulich einem nach fast 2 Jahren wieder ins Haus geflatterten Festsetzungsbescheid widersprochen und wartet auf den Widerspruchsbescheid, gegen den sie natürlich Klage beim VG erheben wird.

Da Person U diese Instanzen VG - OVG - Gehörsrüge - VerfBeschwerde bereits durchlaufen hat, fragt sie sich allerdings, wozu das Ganze gut sein soll. Mit einer anderen Entscheidung als 2014 ist beim VG nicht zu rechnen, dies geht auch aus einer Stellungnahme des VG, die eine Bekannte von Person U kürzlich erhielt, hervor.

Person N darf nun auch mitspielen und wird sich auf rein europarechtliche Themen stützen.
Person N ist nach wie vor der Meinung, dass das gesamte Konstrukt einer Überprüfung beim EUGH nicht standhalten wird (Altbeihilfe/Neubeihilfe) und wird es daher über eine Vorlage zum EUGH probieren.

Titel: Re: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Beitrag von: Bürger am 29. Juli 2017, 03:30
Hinweis: Aktuelle "Fortsetzung" unter

Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal - trotz Verfassungsbeschwerde?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23861.0.html
Titel: Re: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Beitrag von: maikl_nait am 30. Juli 2017, 16:47
Hallo!

Meiner Meinung nach wird nur die Möglichkeit einer Klage am EuGH helfen. Selbst das BVerfG hat oft genug bei Verfassungsverstößen auf zeitweilige Weitergeltung erkannt -- so auch bei der "Selbsttitulierung" (siehe Landessparkasse Oldenburg 2013) -- auch und gerade gegen den zu schützenden Bürger.

Deshalb zunächst: ich denke, daß jedem "Bescheid" einer LRA widersprochen werden sollte.

Der Rechtsweg (Klage gegen Bescheide) ist anscheinend aber abgegrast, ggf kann man noch Verf-beschwerde einlegen.

Das ist aber nur die erste Phase. Denn in der Verwaltungsvollstreckung könnte eine Person X -- dank postuliertem "Leistungsaustausch" des BVerwG -- zumindest einwenden, daß die LRA keine eigenen Vollstreckungsersuchen für "im Wettbewerb erbrachte Leistungen" (zB VwVG NRW §1 Abs 2 in NRW, in anderen Ländern möglw. ähnlich). Gegen verspätete Widerspruchsbescheide könnte Person X sich per Antrag/Untätigkeitsklage wehren.

Möglicherweise könnten auch die Argumente "Amtshilfe" und "Außenwirkung" helfen: Amtshilfe in VwVfG NRW §5 Abs 1 "ersuchende Behörde", und VwVfG NRW §9 "Begriff des Verw.-verfahrens" auf Außenwirkung gerichtete Tätigkeit, von beiden ist aber der WDR laut VwVfG NRW §2 Abs 1 ausgenommen. (Auch hier: ähnliches kann möglw. im VwVfG der anderen Bundesländer stehen)

In der folgenden Zwangsvollstreckung kommt über ZPO das AG ins Spiel, hier könnte Person X endlich die Argumente vom LG Tübingen vorbringen. Sind bspw vorgeschriebene Verfahrensschritte übersprungen worden (zB keine Verwaltungsvollstreckung) könnte Person X uU auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Person X könnte sich also auf Vollstreckungsabwehr statt auf eigene Klagen (im Rechtsweg gegen Bescheide) umstellen. Sollte Person X mit Vollstreckungsabwehr erfolgreich sein, könnten weitere Vollstreckungen nach demselben Strickmuster bei den betroffenen Richtern zu der Meinung führen, daß sie von den ÖRR ignoriert werden -- zum Glück lassen sich Richter nicht gerne ignorieren! Ich habe schon von Verfahren in NRW in diesem Sinne erfahren, wo schon die patzige Anwort der LRA zum Erfolg des Klägers geführt hat.

Falls Person X sich später an EU-Klagen beteiligen möchte, macht wenigstens eine Klage im Rechtsweg mit den möglichen Verstößen gegen EU-Recht Sinn -- denn Person X kann (so habe ich Pinguins Beiträge und Gesetzes-Zitate verstanden) nur in Straßburg (mit-)klagen, wenn die entsprechenden Punkte bereits Teil einer nationalen Klage waren. Dazu könnte aber schon eine günstige Klage über einen kleineren Widerspruchsbescheid reichen.

Also meine Meinung: Weg ins EU-Recht aufbauen, dann Vollstreckungsabwehr.

PS:
Trotz Verbot in VwVG NRW §1 Abs 2 scheinen immer noch Sparkassen "vereinfachte" Amtshilfe bei Verwaltungsvollstreckungen zu leisten und die "im Wettbewerb erbrachte Leistung" Girokonto zu pfänden (schon in der Verwaltungsvollstreckung) -- ich würde mich deshalb von meiner Sparkasse lösen, wenn ich dort ein Konto hätte.

MfG
Michael


Edit "Bürger":
Dies bitte nicht weiter vertiefen, sondern ggf. gut aufbereitet in eigenständigem Thread diskutieren.
Hier bitte nur weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.