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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 13. Dezember 2016, 09:36
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FAZ, 13.12.2016
ARD und ZDF suchen die Zusammenarbeit
von Jan Hauser
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland wollen stärker zusammenarbeiten. ARD und ZDF drängen auf die Erlaubnis für Kooperationsmöglichkeiten im neuen Wettbewerbsgesetz und erhalten dafür Rückenwind von den Bundesländern. Bisher waren die Sender in der Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorgesehen, doch der Bundesrat zielt mit seinem neuen Vorschlag auf eine Ausnahme vom Kartellrecht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Allerdings warnt das Bundeskartellamt vor einer Sonderregel für ARD und ZDF. „Ich sehe die Notwendigkeit und den Gewinn einer solchen Regelung nicht“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt dieser Zeitung. „Dort, wo die Anstalten in Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrags handeln, findet das Kartellrecht schon jetzt keine Anwendung. Soweit die öffentlich-rechtlichen Anstalten kommerziell tätig sind, sollten die allgemeinen Regeln gelten. So sieht das das Rundfunkrecht vor, und dies verlangt auch das Europarecht.“ [..]
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http://blogs.faz.net/medienwirtschaft/2016/12/12/ard-und-zdf-suchen-die-zusammenarbeit-1302/ (http://blogs.faz.net/medienwirtschaft/2016/12/12/ard-und-zdf-suchen-die-zusammenarbeit-1302/)
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Dort, wo die Anstalten in Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrags handeln, findet das Kartellrecht schon jetzt keine Anwendung. Soweit die öffentlich-rechtlichen Anstalten kommerziell tätig sind, sollten die allgemeinen Regeln gelten. So sieht das das Rundfunkrecht vor, und dies verlangt auch das Europarecht.
Dieser Teil ist von Interesse, wahrscheinlich muss dazu eine ganz genaue Offenlegung gefordert werden, welche Teile "öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrags" unterstehen und welche Teile "kommerziell" seien. Ein saubere Aufschlüsselung sozusagen, denn der "vermeintliche" Beitragsschuldner muss nichts bezahlen, was kommerziell sei.
Viele Sendungen, welche nach Quote gemacht werden folgen aus Sicht der PersonX eindeutig einem kommerziellen Ansatz. Es bleibt also offen zu prüfen, was unter dem öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrags und damit "Grundversorgung" zu verstehen ist. Vielleicht sollten viele Inhalte dazu geprüft werden. Die KEF macht das ja wahrscheinlich nicht ;-).