Thüringen favorisiere stattdessen eine Finanzierung von ARD und ZDF über Steuern. Steuern hätten den großen Vorteil, dass sie nach Einkommen erhoben würden und damit sozial gerechter seien. Wer mehr verdient, würde entsprechend mehr bezahlen.
Ich finde es gut, daß hier etwas passiert.
Besser wäre jedoch, daß Information/Kultur/Wissen mit einer Grundgebühr abgedeckt würden,
Spocht & Shows durch Werbung finanziert.
Das Grundangebot müsste über die billigste Zugangsart zu empfangen sein,
also DVB-T und Kabel.
Aktuell würde ich als Grundversorgung die Sender 3sat, Arte, Phoenix, Einsplus, EinsExtra,
ZDFInfo, und die Dritten sehen, vielleicht etwas verdichtet,
also schmonzettenfrei und weniger Kanäle, der Rest, wie gesagt, werbefinanziert.
Wenn alles beim Alten bleibt, habe und hatte ich damit auch kein Problem.
Ich zahle nicht und das ist gut so.
Ansonsten ist deine Haltung nicht gerade solidarisch...
Her mit einem öffentlichen Kanal, der nichtkomerzielle Qualität produziert - und das mit Augenmaß (soll heißen, nicht mehr als 750 Mio im Jahr) und Steuerfinanziert, damit die Last gerecht verteilt wird und die GEZ überflüssig!
... Ich will einfach mit meinen Steuern diese „Vielfalt“ nicht mitfinanzieren, damit andere in ihrer Freizeit Musikantensadl und Lindenstraße genießen, während ich mir den Allerwertesten abschufte, um die Steuern zu bezahlen. Ich bezahle gerne Steuern, wenn es um wichtige Sachen geht und diese Bedürftigen zu Gute kommen – Wir leben nun in einer Solidargemeischaft und ich bin stolz darauf, Teil davon zu sein. Ich bin jedoch nicht einverstanden, dass Nebensächlichkeiten wie Fersehglotzen mit meinem Geld finanziert werden. Als krasses Beispiel könnte man Kaviar für alle fordern – steuerfinanziert.
Nein, irgendwo muss eine Grenze gezogen werden und Sachen, die nicht mit der Solidargemeinschaft zu tun haben und abseits dessen liegen, was man zum Leben benötigt, dürfen nicht steuerfinanziert werden. Derjenige, der „neo“ oder den Infokanal sehen möchte, möge ihn abonnieren und für ihn bezahlen. Derjenige, der das nicht macht, schaut in die (leere) Röhre... oder abonniert RTL und Co.
Na über Steuern die Blindenstrasse oder sonstwas fürn TV-Schwachsinn zu finanzieren, das ist ja nun total ungerecht. Dann zahlen ja die die meisten Gebühren oder dann die Steuern, die es sich erst recht nicht angucken diesen Unfug. Dann würde ich ja praktisch das Verdummungsprogramm für dumme Penner auch noch finanzieren.
cebu
Und wenn PCs (ohne DVB-T-Karte) gebührenpflichtig sein sollen,
dann bitte nur, wenn zu diesen Programmen ein durchgehender Live-Stream
in hoher Auflösung angeboten wird.
Dann wird sich niemand mehr gegen die GEZ-Abgabe wehren können, denn sie wird pro Haushalt erhoben
Was passiert ab 2013, wenn ich eine eidesstattliche Erklärung abgebe, dass ich keinerlei Empfangsgeräte besitze? Keine Glotze, kein Radio, kein Handy, kein Computer, rein gar nichts. Kommt der Staatsanwalt alle zwei Monate und bricht bei mir ein, um eine Hausdurchsuchung vorzunehmen?
Darüber hinaus soll die Beweislastumkehr eingeführt werden: Gebührenpflichtige müssen dann nachweisen, dass sie kein TV, Radio, PC oder Smartphone besitzen – und nicht mehr die GEZ wie bisher.Die Sache mit der Beiweislastumkehr hat sich der Kurt B. mal gewünscht; Politiker eben. Sowas stellt aber - für mein Empfinden - die gesamte Rechtstaatlichkeit auf den Kopf. Die LRA fordert mit "Katja-Günther-Nichtwissen" Geld, schreibt nen Bescheid, lehnt alle Widersprüche reflexmäßig ab und soll dann nicht mal vor Gericht einen tatsächlichen Anhaltspunkt liefern? Vielmehr soll der Kläger vorm Verwaltungsgericht seine "Unschuld" oder besser seine Nicht-Abgabepflichtigkeit beweisen? Das hätte ich dann aber gern nochmal ausprobiert ... und selber gesehen.
Was passiert ab 2013, wenn ich eine eidesstattliche Erklärung abgebe, dass ich keinerlei Empfangsgeräte besitze? Keine Glotze, kein Radio, kein Handy, kein Computer, rein gar nichts. Kommt der Staatsanwalt alle zwei Monate und bricht bei mir ein, um eine Hausdurchsuchung vorzunehmen?Antwort: Geräteerklärungen sind ab 2013 sowieso ohne jede Bedeutung, denn die Abgabe ist dann ja nicht mehr geräteabhängig. Da dürfte sich wohl niemand zu so einer Erklärung hinreißen lassen.
ZitatWas passiert ab 2013, wenn ich eine eidesstattliche Erklärung abgebe, dass ich keinerlei Empfangsgeräte besitze? Keine Glotze, kein Radio, kein Handy, kein Computer, rein gar nichts. Kommt der Staatsanwalt alle zwei Monate und bricht bei mir ein, um eine Hausdurchsuchung vorzunehmen?Antwort: Geräteerklärungen sind ab 2013 sowieso ohne jede Bedeutung, denn die Abgabe ist dann ja nicht mehr geräteabhängig. Da dürfte sich wohl niemand zu so einer Erklärung hinreißen lassen.
Werden solche Leute dann immer wieder kontrolliert?Warum sollte ich solche Kontrolleure rein lassen? Ohne gerichtlichen Beschluss kommt bei mir keiner rein ... und ein Ermittlungsrichter wird doch sicher nicht auf Basis einer Ordnungswidrigkeit einen Durchsuchungsbeschluss fassen ...
Nun soll es Leute geben, die wirklich NICHTS haben.Ja, es gibt Leute, die haben nicht mal nen Dach über'm Kopf. Die lassen sich aber auch nicht mit Verwaltungsunfug überziehen, weil man Obdachlose nicht wirklich anschreiben kann. Bei der GEZ ist das natürlich kein Hindernis, Abzock-Gebühren/Abgaben auch nachträglich zu fordern, sobald wieder die Gelegenheit dazu besteht.
Wenn man sich ab 2013 passiv verhält, flattert der Gebührenbescheid ins Haus... kann einem heute auch schon passieren ...
Wenn man sich ab 2013 passiv verhält, flattert der Gebührenbescheid ins Haus – Jeder Haushalt bezahlt. Punkt! Nun soll es Leute geben, die wirklich NICHTS haben. Was machen sie? Eine eidesstattliche Erklärung muss her. Werden solche Leute dann immer wieder kontrolliert?
sehe ich keinerlei Handhabe dagegenin einem Mehrfamilienhaus sehe ich die schon: Widerspruch + Klage gegen Abgaben/Beitragsbescheide
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1)
Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag
zu entrichten.
(2)
Inhaber der Wohnung ist die volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird die
Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist
oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 AO.