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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thema gestartet von: Fighter am 07. Dezember 2016, 23:24
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Hallo,
Person A hat nach dem üblichen Schriftwechsel einen Gerichtsentscheid erwirkt. In 1. Instanz wurden die Anträge von Person A im schriftlichen Verfahren sinngemäß zusammengefaßt (dabei geschickt die wichtigen Punkte vergessen) und der Prozess verloren.
Übliche Begründung:
... ist Gesetz und damit rechtskräftig! (Und außerdem: Wovon soll der ÖRR die Kosten decken, wenn nicht gezahlt wird?)
Gerichtskosten und die Kosten für den gegnerischen Anwalt wurden bezahlt - allerdings keine Rundfunkbeiträge, Person A teilt die Auffassung der Richter nicht.
Das ganze ist nun über 1 Jahr her und es war Ruhe, bis zum nächsten Festsetzungsbescheid. Diesem wurde widersprochen und die Aussetzung der Vollziehung beantragt.
Person A erhielt nun ein Schreiben, in welchem von einer Vollziehung der Beiträge abgesehen wird bis zur gerichtlichen Entscheidung.
Kein Sieg aber ein Aufschub!!! ::)
Edit "DumbTV":
Thema präzisiert