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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Baden-Württemberg => Thema gestartet von: transporter123 am 27. November 2016, 21:31
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Hallo zusammen,
gestern erhielt Person A einen Brief vom OGV:
325 € bis 15.12.2016 auf o.g. Dienstkonto überweisen.
- Person A hat im letzten Studiensemester 2015 (April-Juli) kein BAföG erhalten und ist deswegen GEZ pflichtig geworden. Sämtliche Rechnungen seitens der GEZ hat Person A ignoriert.
- Nach dem Studium im September 2015 wohnt Person A wieder im Kinderzimmer bei den Eltern.
- Person A hat es hier leider versäumt sich aus dem Studienort abzumelden (Zweitwohnsitz)
- Zweitwohnsitz wurde rückwirkend abgemeldet
- Von Oktober 2015 bis März 2016 Hartz4 Empfänger
- Seit März steht Person A in einem Beschäftigungsverhältnis
Ist es nun möglich, dass sich Person A rückwirkend für den Zeitraum nach dem Studium, ohne eigenen Wohnsitz und ohne Arbeit von der GEZ befreit, und wie und bei wem kann sich Person A davon befreien.
Vielen Dank
Grüße
Edit "DumbTV":
Thema präzisiert
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Zum Thema "rückwirkende Befreiung" bitte auch mal die Suche (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) nutzen.
Liefert verschiedene Treffer, u.a.
gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.msg123622.html#msg123622
Erst Student, nun arbeitslos - Befreiung (rückwirkend) möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20537.msg132680.html#msg132680
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OK vielen Dank. DAs hilft Person A weiter.
Kann jemand beschreiben wie Person A sich jetzt verhalten soll. Muss Person A beim GV offiziellen Einspruch erheben. Gibt es da eine Frist. Soll sich Person A bei der GEZ dazu erklären, oder direkt Kontakt mit dem GV aufnehmen?
Danke