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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: PersonX am 22. November 2016, 13:59

Titel: Was sagen uns solche Gerichtsentscheidungen? (Verfassungswidr. Volksbefrag.)
Beitrag von: PersonX am 22. November 2016, 13:59
Was sollen wir von solchen Gerichtsentscheidungen halten?

n-tv, 21.11.2016
Verfassungswidrige Volksbefragungen
Richter kassieren CSU-Prestigeprojekt
Im Alleingang führt die CSU in Bayern unverbindliche Volksbefragungen ein. Dadurch sollten Bürger bei wichtigen Entscheidungen mehr miteinbezogen werden. Doch jetzt kippt das oberste bayerische Gericht die Befragungen wieder.

Zitat
... Gericht: Volk wird zu stark beteiligt

Küspert sagte in der Urteilsbegründung, durch die Volksbefragungen werde das Volk in größerem Umfang an der Staatswillensbildung beteiligt als es verfassungsmäßig bestimmt sei. Es handele sich um eine Stärkung der direkten Demokratie zulasten des Grundsatzes der repräsentativen Demokratie und damit auch zulasten der Bedeutung von Landtagswahlen. ...

mehr Informationen stehen hier

http://www.n-tv.de/politik/Richter-kassieren-CSU-Prestigeprojekt-article19145306.html (http://www.n-tv.de/politik/Richter-kassieren-CSU-Prestigeprojekt-article19145306.html)

-- Jede Person A bilde sich eine eigene Meinung und prüfe ob die jeweilige Landesverfassung Zustimmung erhalten sollte. --
Titel: Re: Was sagen uns solche Gerichtsentscheidungen? (Verfassungswidr. Volksbefrag.)
Beitrag von: mb1 am 22. November 2016, 15:01
Ich halte das Instrument der Volksbefragung für "überflüssig".

In Bayern gibt es bereits das Volksbegehren und den Volksentscheid, mehr ist nicht nötig.
Eine unverbindliche Volksbefragung ist nicht mehr als ein Stimmungsbild. Dafür gibt es bereits taugliche Erhebungsmöglichkeiten.