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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung => Thema gestartet von: lex am 19. November 2016, 19:23

Titel: Warum ARD/ZDF/Dradio/...? Warum keine Ausschreibung d. Leistungen/ d. Auftrags?
Beitrag von: lex am 19. November 2016, 19:23
Hi zusammen,

ich hab mal eine Frage, die mich schon seit längerem beschäftigt:

Wieso hat der Staat keine Ausschreibung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemacht?

Neben ARD, ZDF, Dradio und den Landesrundfunkanstalten gibt es doch auch Pro7 und RTL?

Wenn diese Sender das Programm machen dürften, könnte ich mir vorstellen, dass die das weitaus preiswerter anbieten könnten und somit auch der fällige Beitrag viel geringer wäre.

Es handelt sich hierbei doch um eine Vergabe eines öffentlichen Auftrags?


Edit "Bürger":
Ursprünglicher, nicht aussagekräftiger Betreff "Warum eigentlich ARD und ZDF?" musste noch präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Warum ARD/ZDF/Dradio/...? Warum keine Ausschreibung d. Leistungen/ d. Auftrags?
Beitrag von: Bürger am 19. November 2016, 20:31
Diese Frage erhält insbesondere auch Gewicht angesichts der Neugründung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten in den neuen Bundesländern ab ca. 1990/1991 durch die Landespolitik - obwohl bereits private Rundfunkanbieter seit 1984 existierten und mit entsprechendem Auftrag hätten tätig werden können...?

Privatfernsehen
- Deutschland -
https://de.wikipedia.org/wiki/Privatfernsehen#Deutschland
Zitat
Am 1. Januar 1984 um 9:58 Uhr startete in Ludwigshafen am Rhein mit dem Kabelpilotprojekt Ludwigshafen das duale Rundfunksystem in Deutschland. Aus einem Kellerstudio begrüßte Jürgen Doetz gemeinsam mit der Moderatorin Irene Joest die Zuschauer: „Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Moment sind Sie Zeuge des Starts des ersten privaten Fernsehveranstalters in der Bundesrepublik Deutschland. Die Programmgesellschaft für Kabel- und Satellitenrundfunk (PKS) wurde gegründet, aus der ein Jahr später – im Jahre 1985 – Sat.1 wurde (damals mit Sitz in Mainz).
Titel: Re: Warum ARD/ZDF/Dradio/...? Warum keine Ausschreibung d. Leistungen/ d. Auftrags?
Beitrag von: pinguin am 20. November 2016, 03:17
Diese Frage erhält insbesondere auch Gewicht angesichts der Neugründung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten in den neuen Bundesländern ab ca. 1990/1991 durch die Landespolitik - obwohl bereits private Rundfunkanbieter seit 1984 existierten und mit entsprechendem Auftrag hätten tätig werden können...?
Ein Deutungsversuch.

Möglicherweise wurde einerseits von ostdeutschen Bürgern schlicht nicht daran gedacht, denn im Osten hatte es keinen privaten Rundfunk, insofern war es folgerichtig, daß der staatliche Rundfunk der DDR nach westdeutschem Modell in den neuen ostdeutschen ÖRR überführt worden ist, andererseits waren es maßgeblich westdeutsche Bürger, die den ÖRR in den neuen Bundesländern aufgebaut haben und damit freilich unter Vorbildwirkung des ÖRR des Bundeslandes, in dem sie vorher beruflich wirkten.

Die Schaffung privaten Rundfunks war möglicherweise schon damals eine EU-Auflage, die privaten westdeutschen Rundfunkunternehmen quasi ja noch in der Aufbauphase, so daß es aus westdeutscher Sicht möglicherweise unvernünftig gewesen wäre, die ehemaligen DDR-Staatsender in die Privatwirtschaft zu überführen, wäre damit doch direkte Konkurrenz zu den westdeutschen Rundfunkunternehmen der Privatwirtschaft geschaffen worden.
Titel: Re: Warum ARD/ZDF/Dradio/...? Warum keine Ausschreibung d. Leistungen/ d. Auftrags?
Beitrag von: pjotre am 20. November 2016, 11:44
Die Frage der Ausschreibungspflicht wird bereits in Berlin rechtlich ausgetragen.
Ein Berliner Einzelbürger hat für eine bereits existierende Internet-Medien-Sache mit "Bildungsauftrag"-Qualität die Teilhabe an der "infosteuer" (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag") beim RBB beantragt.

Vom RBB wurde verwiesen an die Senatskanzlei (auf bundesdeutsch heißt das: An den Ministerpräsidenten). Allein das ist ja interessant... Von wegen Staatsferne usw...
Ferner wurde vom RBB bei unpassender passender Gelegenheit schriftlich "irgendwie abgeschoben" an das Verwaltungsgericht zur Klage über die Rundfunkabgabe. Das hat der Bürger verweigert, um nicht Gerichtskosten für 12 Millionen Euro Streitwert zu riskieren. 

Von der Senatskanzlei kam die schriftliche Antwort, eine Teilhabe (sozusagen für ein weiteres staatsnahes Medienangebot für den Bildungsauftrag) ginge nicht, weil man dann die Staatsverträge ändern müsste.
Na und? Wenn Gesetze rechtswidrig sind, das ist in der Natur der Rechtslogik, dass nicht die rechtswidrigen Gesetze vom Bürger zu dulden sind, sondern dass sie zu ändern sind.
Der Streit geht gerade in die nächste Runde.

Bitte in diesem Thema-Thread Infos hinzufügen, soweit verfügbar, über die betroffenen Gesichtspunkte:
- Ausschreibungspflicht (deutsches Recht, Durchwirken von EU-Recht).
- Wettbewerbsrecht - gleicher Zugang für alle Anbieter und Bürger zu den Fernseh-Milliarden.

Vorzugsweise, soweit recht konkret bezüglich ARD, ZDF:
Welche Rechtsstreite wurden im beschriebenen Sinn gegen das Staatsfernsehen ARD, ZDF geführt ... entschieden?
Welche wissenschaftlichen Veröffentlichungen bestätigen den Teilhabeanspruch an der Rundfunkabgabe und/oder die Ausschreibungspflicht?
Stellungnahmen Kartellamt und Monopolkommission? (Da habe ich bereits einiges, aber wohl nicht annähernd alles.)

(Ein Verfahren nach EU-Recht wird nicht in Erwägung gezogen. Wer sich gegen den Henker beschweren will, wie viel Aussicht hat es, sich an den Ober-Henker zu wenden?)


Also -neben der "rechtlichen Schiene" werden hier auch andere Strategien B, C ... verfolgt, die Rundfunkabgabe zu "kippen". Das ist schon ziemlich weit fortgeschritten.
Das Multi-Millionäre-Privilegien-Kartell des Staatsfernsehens wird zugleich von mehreren Seiten aus angegriffen. Die Meinung ist, dass es nur durch die Summe von sehr verschiedenartigen Angriffen in überschaubarer Zeit von 2 Jahren zu Fall zu bringen ist.

Aktuellste Übersicht ist in:
Superspannend! Detektivjob! Wer hat obersten Gerichten die Urteile vor-getextet?
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