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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: PersonX am 11. November 2016, 15:37
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https://www.anwalt.de/rechtstipps/anwalt-faelscht-urteil-und-kommt-straffrei-davon-olg-hamm-beschl-v-mai-rvs_082786.html
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Denn die – nicht beglaubigte – Abschrift beinhalte nicht die Erklärung des Original-Ausstellers; vielmehr habe es sich nur um eine als solche gekennzeichnete Abschrift gehandelt. Eine einfache Urteilsabschrift fungiere gesetzlich gesehen eben nicht als Ersatz des Originals.
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