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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Kurt am 10. November 2016, 20:46
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Hallo zusammen,
Programmauftrag
Der öffentlich-rechtliche Programmauftrag beschreibt den Rundfunk als Sache der Allgemeinheit und als Medium und Faktor der freien Meinungsbildung.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Programmauftrag
"Beitragsgerechtigkeit" - eigentlich kann ich dieses verlogene Geschwurbel nicht mehr hören - aber:
Angeblich ist der ÖRR für unsere Demokratie blabla, schwurbel-schwurbel ach sooo wichtig.
Die Finanzierung des ÖRR müsste doch somit von "allen" (egal ob Nutzer oder Nichtnutzer etc.) finanziert werden - also von der gesamten Ü-18-jährigen Bevölkerung.
Nun hat man sich die "Wohnungsinhaber" ausgeguckt; ein Empfangsgerät ist zur Abzocke nicht (mehr) notwendig - aber dennoch kommt man mit 96%-Statistiken um eine Typisierung zu rechtfertigen.
Soweit - so schlecht.
Momentan hat man ca. 42 Mio Beitragskonten (wieviele davon (private) Wohnungen sind habe ich jetzt nicht gesucht)
Aber hier gestöbert: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/Bevoelkerungsstand.html
bzw. hier: https://www-genesis.destatis.de/genesis/online/link/tabellen/12411*
>> 12411-0005 Bevölkerung: Deutschland, Stichtag, Altersjahre >> https://www-genesis.destatis.de/genesis/online/data;jsessionid=BEC73D52ACCEDBF94C3EEEE3656CECB0.tomcat_GO_2_1?operation=abruftabelleBearbeiten&levelindex=1&levelid=1478805828182&auswahloperation=abruftabelleAuspraegungAuswaehlen&auswahlverzeichnis=ordnungsstruktur&auswahlziel=werteabruf&selectionname=12411-0005&auswahltext=&werteabruf=starten
Deutschland hat Stand 31.12.2015 82.175.684 Einwohner - insgesamt
Deutschland hat Stand 31.12.2015 68.850.007 Einwohner - über 18-jährige
Wenn ich von Beitragsgerechtigkeit schwafele müsste ich ja alle (Ü-18-jährige) zu einer zum Fortbestand der Demokratie achso wichtigen Finanzierung heranziehen.
Eine Untermenge der 42 Mio. Beitragskonten sind die von Ü-18-jährigen Wohnungsinhabern.
Es gibt jedoch knapp 69 Mio. Ü-18-jährige in diesem Land.
Warum müssen diese ca. 27 Mio. NICHTS für die Demokratie=Finanzierung des ÖRR tun/zahlen?
Andersrum: die Finanzierung des von allen "gebrauchten" ÖRR (Information, Bildung und Unterhaltung) wird nur von rund 60% der Ü-18-jährigen Gesamtbevölkerung getragen.
Beitragsgerechtigkeit !? Nein danke!
Gruß
Kurt
anbei excel-Tabelle:
https://cloud.web.de/ngcloud/external?guestToken=fpRODoi7Q5-yTV76sWdhyg&loginName=BS_Unterschrift
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Genau an dieser Stelle liegt der fundamentale Widerspruch, der nicht beseitigt werden kann.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nach § 2 RStV die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung. Es handelt sich damit nicht um eine "besondere" Leistung, schon gar nicht ist eine "für die Allgemeinheit" bestimmte Veranstaltung individuell zurechenbar. Vorzugslasten sind öffentliche Lasten, die einen individualnützigen oder einen gruppennützigen Vorteil (d.h. einen "besonderen" Vorteil) abgelten. Ein Vorteil, der der Allgemeinheit zuteil wird, ist kein "besonderer" Vorteil. Man kann sich gar nicht so sehr verbiegen, um ernstlich zu argumentieren, dass eine öffentliche Abgabe, die undifferenziert sowohl von Wohnungsinhabern als auch Betriebsstätteninhabern zu entrichten ist, nicht die Allgemeinheit trifft, um auf der anderen Seite die Ansicht zu vertreten, dass die Finanzierungsverantwortung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Allgemeinheit trägt (Bayerischer Verfassungsgerichtshof).
Diese Zusammenhänge sind nicht schwer zu verstehen. Wieder und wieder haben namhafte Wissenschaftler auf diese Zusammenhänge hingewiesen. Dass die Rechtsprechung sie ignoriert ("Auf andere Literaturmeinungen kommt es nicht an.", Hessischer Verwaltungsgerichtshof), zeigt nur allzu deutlich, wie sehr sie das Unrechtssystem verteidigt.
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Die Anzahl der beim BS gemeldeten Wohnungen ist 38,33 Mio. (20. Kef-Bericht, S. 202). Man geht davon aus, dass es bei dieser Zahl bleibt (S. 204).
Von den gemeldeten Wohnungen sind ca. 2,5 Mio. befreit und 0,5 Mio. ermäßigt.
68,85 Mio. Erwachsene - 38,33 Mio. Konten = 30,52 Mio. Erwachsene, die nichts zahlen müssen.
Noch ein Punkt dabei:
Im Jahr 2015 gab es 41,45 Mio. Wohnungen in Deutschland.
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingungen/Wohnen/Tabellen/Wohnungsbestand.html
Zieht man ca. 3% Leerstandsquote ab, verbleiben 40,2 Mio. Wohnungen, die eigentlich beim BS erfasst sein müssten. Es fehlen also von vornherein schon mal 1,87 Mio. Wohnungen oder 4,6%. In meinen Augen ein strukturelles Erhebungsdefizit.
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Warum müssen diese ca. 27 Mio. NICHTS für die Demokratie=Finanzierung des ÖRR tun/zahlen?[/b]
Andersrum: die Finanzierung des von allen "gebrauchten" ÖRR (Information, Bildung und Unterhaltung) wird nur von rund 60% der Ü-18-jährigen Gesamtbevölkerung getragen.
Beitragsgerechtigkeit !?
Wenn alle bezahlen müssten, wäre es eine Kopfsteuer, die ungerechteste aller Steuern.
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Wenn alle bezahlen müssten, wäre es eine Kopfsteuer, die ungerechteste aller Steuern.
Naja, im Prinzip IST es ja eine Kopfsteuer, nur eine, die nicht alle zahlen müssen (also doppelt ungerecht). Sie wird für jeden Inhaber fällig (also pro Person), nur dass weitere Zusammenlebende quasi befreit sind.
Die Grundsteuer z.B. ist eine Sach- / Objektsteuer. Sie richtet sich nach dem Wert der Immobilie (ob nun jemand drin wohnt oder nicht).
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Wenn alle bezahlen müssten, wäre es eine Kopfsteuer, die ungerechteste aller Steuern.
Hallo Roggi,
darum geht es mir hier nicht: es geht darum den momentanen unhaltbaren Zustand aufzuzeigen; aufzudröseln.
Aufzeigen - nein: beweisen dass es Lügen sind die gebetsmühlenartig von gewissen Kreisen wieder und wieder (nach-)gesabbelt werden.
Argumente, die eventuell in Klagen (mit-)verwendet werden können...
Gruß
Kurt
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Es fehlen also von vornherein schon mal 1,87 Mio. Wohnungen oder 4,6%. In meinen Augen ein strukturelles Erhebungsdefizit.
Richtig:
Es gibt
- weder auf Ebene der Personen
- noch auf Ebene der Wohnungen
eine "Beitragsgerechtigkeit".
Das (verfassungswidrige) "strukturelle Erhebungsdefizit" ist aufgrund der "verwaltungspraktischen Untauglichkeit" des Anknüpfungstatbestands "Wohnung" quasi "eingebaut" und immanenter Bestandteil des sog. "Rundfunkbeitrags" - siehe u.a. unter
K&R: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.msg129359.html#msg129359
Untervermietung vs. Wohngemeinschaft: Wann ist der Mieter beitragspflichtig?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20750.msg134231.html#msg134231
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Der öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist im Ausland empfangbar aber es wird kein Beitrag von ausländischen Nutzern gefordert. Ein weiterer Grund für einen Verstoß der Beitragsgerechtigkeit.
Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20917.msg134848.html#msg134848
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Im Luftfahrtbereich heißt es, daß das Recht jenes Landes gilt, in dessen Luftraum geflogen wird.
Ergo heißt es auf den Rundfunk bezogen, daß das Recht jenes Landes gilt, in dem man in die Röhre schaut.
Nichtsdestotrotz hat es im Luftfahrtbereich aber genauso internationale Regeln, die alle einzuhalten haben, wie es im Rundfunkbereich europäische Bestimmungen hat, die von allen Ländern einzuhalten sind, die am europäischen Markt teilnehmen.
Die dt. ÖRR nehmen unstreitig am europäischen Markt teil, sind ihre Leistungen doch im gesamten Bereich des europäischen Marktes konsumierbar.