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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Philosoph am 07. November 2016, 23:51

Titel: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: Philosoph am 07. November 2016, 23:51
Da dachten wir immer, der Beitragsservice wäre dazu da, um für die Landesrundfunkanstalten die Gelder einzutreiben, doch dann stellt sich heraus: Auch der BS möchte anscheinend die Absurdität des ganzen Rundfunkbeitragswahns gekonnt auf die Spitze treiben! Es liegt der Verdacht nahe, daß dort Doppelagenten hinter den Kulissen für unseren Widerstand agieren.

Wovon rede ich? Ich spreche von dem neuesten Clou des BS. Es werden jetzt Briefe mit folgendem Inhalt verschickt (als Dialogpost für 0,28 €):
Zitat von: Brief vom BS
Information zur Zahlungsaufforderung

Sehr geehrtes Zahlschaf,

zur Zahlung Ihrer Rundfunkbeiträge erhalten Sie zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen von uns eine Zahlungsaufforderung per Post.

Ab April 2017 werden wir den Versand der postalischen Zahlungsaufforderungen einstellen. Wenngleich nach der gesetzlichen Regelung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags die Zusendung von Zahlungsaufforderungen nicht erforderlich ist, möchten wir diesen Service im Online-Verfahren für Sie mit mehr Informationen und Möglichkeiten verbessern. Wenn Sie dieses nutzen wollen, können Sie sich ganz einfach über unser Service-Portal für Unternehmen anmelden und registrieren lassen.

Sie können dann jederzeit die Daten zu Ihrem Beitragskonto einsehen und verändern. Die Zahlungsaufforderungen mit mehr Informationen werden automatisch zum Fälligkeitstermin online bereitgestellt und können selbstverständlich ausgedruckt werden.

Interessiert? Dann registrieren Sie sich einfach unter https://portal.rundfunkbeitrag.de.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie auf einen weiteren Vorteil hinweisen: Die Zahlungen Ihrer fälligen Rundfunkbeiträge lassen sich ganz einfach im Lastschriftverfahren abwickeln. Wenn Sie uns ein Lastschriftmandat (SEPA) erteilen, müssen Sie nichts mehr veranlassen, weil wir Ihre Rundfunkbeiträge zum jeweiligen Fälligkeitstermin für Sie abbuchen. Die Bereitstellung der Online-Zahlungsaufforderung bleibt selbstverständlich erhalten.

Wenn Sie sich für das bequeme Lastschriftverfahren entscheiden, bitten wir um Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandats.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Schauen wir uns das Ganze jetzt mal näher an:
Es ist absolut richtig, daß im RBStV nichts davon steht, daß der BS Zahlungsaufforderungen verschicken muß. Genau genommen steht noch nicht einmal etwas vom BS im RBStV. Und auch die Beitragshöhe ist diesem Machwerk politischen Lobbyismus' nicht zu entnehmen, weshalb die Zahlungsaufforderung an diejenigen, die ihren Lastschrifteinzug entweder bewußt gekündigt oder diesem noch nie zugestimmt hatten, zumindest den Zweck hatte, über die Unkosten zu informieren.

Was soll das Ganze? Es ist zu vermuten, daß man hier (kurzfristig) Verwaltungskosten (quartalsweises Verschicken von Zahlungsaufforderungen an eine nicht bekannte Anzahl von Teil-Unwilligen) sparen möchte und dabei soll wohl auch noch der Druck erhöht werden. Denn die implizite Drohung steht im Raum: Erteile uns die Erlaubnis für das Lastschriftverfahren oder wir schicken Dir einen Festsetzungsbescheid!
Andererseits: Was jetzt eigentlich passiert, wenn die vergesslichen Zahler aufgrund ausbleibender Zahlungsaufforderungen nicht zahlen, das ist dem Info-Schreiben des nicht-rechtsfähigen Inkassounternehmens (Impressum Beitragsservice: http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html) nicht zu entnehmen.

Eine leere Drohung also? Oder doch Wasser auf die Mühlen der Rundfunkverweigerer?
Selbst der BS kann nicht so naiv sein, anzunehmen, daß diejenigen, die bisher keine Erlaubnis zur Lastschrift gegeben oder diese wieder zurückgezogen hatten, sich von diesem Schreiben (dessen Erhalt natürlich auch nicht nachgewiesen werden kann) sonderlich beeindrucken lassen. Viel eher steht zu hoffen, daß ein Gutteil dieser Noch-Zahler nun endgültig die Nase voll hat und keine Zahlungen mehr leistet.
Denn was soll das? Es soll tatsächlich Leute geben, die haben schlicht und ergreifend kein Internet und können die Rechnungen (wieso eigentlich Rechnungen?) gar nicht einsehen. Und wieso soll ich einer Rechnung hinterherrennen für ein Angebot, das ich überhaupt nicht nutzen will?
Der Service wird so auch für die LRA zur Farce, denn wenn der nächste Brief (sollte der BS seine "Drohung" tatsächlich ernst machen) in Form eines Festsetzungsbescheides eintrifft, dann wird der Aufwand (Widerspruch, Klage) noch viel größer als wenn man weiterhin die lästigen Rechnungen geschrieben hätte.
Wenn man sich mit dieser neuesten Schnapsidee nicht mal übel ins eigene Fleisch geschnitten hat. Wir werden sehen und hoffen auf weiter wachsenden Widerstand!
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: ohmanoman am 08. November 2016, 00:28
Zitat von Philosoph:
Zitat
Denn was soll das? Es soll tatsächlich Leute geben, die haben schlicht und ergreifend kein Internet und können die Rechnungen (wieso eigentlich Rechnungen?) gar nicht einsehen
.

Na Philosoph?

Du hast es immer noch nicht kapiert, Du brauchst kein Internet! Du hast doch eine Wohnung!
Da hast du alles! Da kannst du sogar auch mit “IT“ telefonieren.

So ich geh jetzt nach m Bett! die Flasche Wein ist alle! Guckt ihr noch Fernseh?  ;)
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: Philosoph am 08. November 2016, 00:40
Dann kann ich mir die Gebühren fürs Internet also eigentlich sparen, wenn meine Wohnung selbst schon Internet empfängt (wie es ja bei den Rundfunkwellen auch der Fall zu sein scheint). Dann wird die Rechnung also durch das Internet direkt auf mein Blatt Papier gedruckt.
Das ist natürlich wirklich eine kostenschonende Methode!  :o
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: Bürger am 08. November 2016, 00:43
Am Rande - ein dennoch wichtiger Hinweis:

ARD-ZDF-GEZ unter KEINEN UMSTÄNDEN ein SEPA- o.ä. LASTSCHRIFTMANDATE erteilen!!!

Dies sollte nach all den aktuellen Erfahrungen eine Selbstverständlichkeit sein.

Im Streitfall - z.B. bei einer strittigen Vollstreckung - wird nämlich von ARD-ZDF-GEZ emotionslos (um nicht zu sagen skrupellos) auch unterhalb von 500€ zu vollstreckender Summe gepfändet, wenn denen Kontodaten bekannt sind (auch aus "Altbeständen").

Also: FINGER WEG!


PS: Es bleibt spannend, was ab April 2017 mglw. noch so alles umgestellt wird - vielleicht das gesamte Bescheidungs- und Vollstreckungswesen in Sachen "Rundfunkbeiträge"? ;) ;D
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: ohmanoman am 08. November 2016, 00:50
Das ist natürlich wirklich eine kostenschonende Methode!  :o
Überweise doch gleich 2587,21 €, dann ist die Reinemache Frau, Abwasser, Regenwasserableitungsgebühr, Deichgebühr, Stromausfallversicherung, auch ruf mal bei dem Beitragsservice an, was noch alles im Preis enthalten ist.

So, bevor ich noch ne Flasche Wein aufmache geh ich nach m Bett! Guckt ihr noch Fernseh?


Edit "Bürger":
Genug abgeschweift. Ab hier bitte ernsthaft und zielgerichtet am Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: Emge Phil am 08. November 2016, 11:30
Auch dieses Gebaren ist einer Behörde (die man im Rahmen des Beitragseinzugs ja sein will) fremd und erinnert eher an den privatwirtschaftlichen "Service" von Pay-TV-, Internet-, Telekommunikations-, Strom- und sonstigen Anbietern, deren Rechnungsstellung online erfolgt, wo man zudem eine Übersicht über sein "Konto" abrufen kann.
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: Markus KA am 08. November 2016, 12:18
LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16 Abs. 13:
Zitat
Die Zahlungsaufforderung regelt kraft hoheitlicher Gewalt den einzelnen Beitragsfall; sie bestimmt erstmals einen von regelmäßig mehreren Bewohnern als Beitragsschuldner, legt den Zahlungstermin – ggf. abweichend von einer Anmeldung – fest und teilt die Zahlungsdaten mit. Sie enthält damit exakt den Regelungsgehalt, für den die Handlungsform „Verwaltungsakt“ exklusiv gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 35 LVwVfG bzw. allgemeine Rechtsgrundsätze). Hiervon weicht der Staatsvertrag auch nicht ab, wenn er die Möglichkeit eines Festsetzungsbescheids für konkret rückständige Beiträge schafft. Wenn nun durch die Verwaltungsgerichte einerseits entschieden wird, dass die Zahlungsaufforderung kein Verwaltungsakt wäre, mit der Folge des Fehlens jeglichen Rechtsschutzes, ist damit nicht vereinbar, dass diese Zahlungsaufforderung irgendwelche öffentlich rechtlichen Wirkungen entfalten kann. Eine negative Feststellungsklage wäre kein zumutbarer Ersatz, zumal bei mehreren Bewohnern einer Wohnung. Um zu vermeiden, die Unwirksamkeit der Zahlungsbriefe als Verwaltungsakt mangels Begründung feststellen zu müssen, wird schlicht darauf abgestellt, dass die Möglichkeit des Verwaltungsrechtswegs erst dann bestehe, wenn ein Verwaltungsverfahren i. S. v. § 9 VwVfG in Gang gesetzt worden ist. Wann dies der Fall ist, bemesse sich nach § 22 VwVfG. Vorliegend werde das Verwaltungsverfahren von Amts wegen gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 RBStV in Gang gesetzt, wenn rückständige Rundfunkbeiträge durch einen Beitragsbescheid festgesetzt werden. Erst gegen diesen Bescheid könne sich der Kläger mit den ihm zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen wehren (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Juni 2016 – 3 A 384/15 –, Rn. 11, juris). Dagegen steht der klare Gesetzeswortlaut von § 9 VwVfG: Die Zahlungsaufforderung mit Aktenzeichen ist, wenn nicht bereits Verwaltungsakt, eine nach außen gerichtete Tätigkeit zur Vorbereitung eines Verwaltungsakts. Für die Säumniszuschläge wäre im Übrigen ein vorangegangener Leistungsbescheid zwingend (§ 240 I 3 AO analog; es ist nicht ersichtlich, dass die Satzungsermächtigung ein Abweichen von allgemeinen Rechtsgrundsätzen oder vergleichbaren grundlegenden Norminhalten ermöglichen sollte).
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: muuhhhlli am 08. November 2016, 18:37
LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16 Abs. 13:
[...]

Siehe dazu die Umsetzung in Bayern und die Beispiele zur ZV im Sozialversicherungsfall.
Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid (ein Beispiel, Bayern)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19593.msg134742.html#msg134742
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: pjotre am 08. November 2016, 21:05
Aus dem ersten Beitrag dieses Thema:

Zitat
Es liegt der Verdacht nahe, daß dort Doppelagenten hinter den Kulissen für unseren Widerstand agieren.
Wovon rede ich? Ich spreche von dem neuesten Clou des BS

Aufforderung zur Unterlassung aller Briefe des Beitragsservice

erging von hier Ende September 2016, Frist ein Monat, wegen Illegalität der Verwendung der Kölner Adresse rechts oben im Briefkopf. Diese Fristsetzung konnte aus rechtlichen Gründen nur gegenüber RBB (Berlin) erfolgen, aber im Sinn einer generellen bundesweiten Illegalität der bisherigen Briefe - mit dem Ergebnis der Annullierung von allen Folgewirkungen bundesweit für alle Bürger.

Das Kölner Etablissement mit der Etablissement-Bezeichnung "Beitragsservice" (so nennt man rechtlich "Namensführung ohne Rechtsperson") erhielt eine entsprechende Unterlassungsaufforderung mit Ankündigung von angebrachten Maßnahmen, falls auch nur eine einzige neue Versendung gewagt werden würde in der betreffenden Einzelsache.
Auch alle anderen Aufforderungen an die RBB-Intendantin persönlich (Frau S.) zur Unterlassung von Illegalem wurden der Kopie an den Beitragsservice beigefügt - rund 50 Seiten.


Fristsetzungen werden immer mit dem Recht der Übergangsregelung versehen.
 
Also die Übergangsregelung nun bis Frühjahr 2017 für andere.
Nun kommt das LG Tübingen ins Spiel. Das ist hier in diesem Thread sehr richtig zugeordnet worden. Unsere Zusammenarbeit hilft optimieren. Das ist hier zur geeigneten Einbringung vorgemerkt.

Mit der Änderung würde sich zweierlei ergeben:

(1) Beim Kölner Beitragsservice entfallen rund 10 % (rund 20 Millionen Euro) seiner Kosten (rund 200 Millionen Euro jährlich). Über die Einstellung war sicherlich schon seit langem nachgedacht werden. Offen bleibe also, was der Auslöser war.
(2) Das Image der ARD-Intendanten als Edelmenschen muss geschützt bleiben. Also wenn bisher übliche Mahnungen "aus Köln" nun als illegal endlich beweiskräftig belegt wurden, wären ab jetzt solche mit ARD-Absender zwingend, dies unter Namensangabe der Intendanten am Brief-Fuß wie eingefordert.
(3) Pest oder Cholera?
"Pest": Das Edelmenschen-Image ARD, ZDF und Intendanten zerstören.
"Cholera": Rechtsbruch des Mahnungsverzichts wagen.
In der von ARD, ZDF gewohnten Gutsherrenart wählte man wieder einmal: "Wir sind das Gesetz" - also Cholera - in der Erwartung, dass das wieder einmal gut gehen würde wie jahrelang mit all den vielen Rechtsverletzungen.

Verzicht auf Mahnungen geht aber nicht - illegal (und unanständig und nicht "öffentlich-rechtlich"):

Dank an das LG-Tübingen, hierfür die juristische argumentative Textvorlage geleistet zu haben. Wirklich gute Juristen sind etwas Feines - aber nur wirklich gute, siehe LG Tübingen.
Jetzt ergeht also der neue Aufforderungsbrief, dass der Mahnungsverzicht ebenfalls illegal wäre. Und so geht das dann weiter. Wir müssen sie in die Enge treiben. Das illegale System, wenn unsere obersten Richter meinen es nicht zerbrechen "zu wollen dürfen", müssen wir Bürger es an seinen Widersprüchen zerbrechen lassen.
Wir schaffen das; nur nicht von heute auf morgen. Von Schritt zu Schritt sind immer 2 Monate nötig. Es geschieht zur Zeit sehr viel, was nicht in ein Forum gehört. Aber das Forum liefert wichtige Grundlagen für die Optimierung.
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: pjotre am 08. November 2016, 23:30
Wenn keine Mahnungen mehr... Bußgelder zulässig?
Die stehen irgendwo irgendwie in den gravierend rechtsfehlerhaften Gesetzen über die Rundfunkabgabe auch Bußgeldreglungen für den Fall der unterlassenen Eigen-Anmeldung. Mir ist kein einziger Fall begegnet, dass hiervon Gebrauch gemacht wurde. Gedroht wird damit aber routinemäßig. Wie ist die Rechtslage? Hier ein Versuch der Erstmeinung:


Grundsätzlich kann man verletzte Rechtsprinzipien rügen. 
Beispielsweise darf nicht geahndet werden, dass sich jemand einem Haftbefehl entzieht.
Auch sind die Verhaltensregeln und Prinzipien des Verwaltungsrechts zu beachten.
All dies, das sind etwas schwammige Rechtsgrundlagen. Wie hätten es gerne konkreter.


Gesetzgebungs-"Kompetenz" (im Sinn: Wer darf die Gesetze machen") 
Zitat
GG = Grundgesetz Art. 72:
(1) Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.

Grundgesetz Art. 74:
(1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete:
   1.    das bürgerliche Recht, das Strafrecht, die Gerichtsverfassung, das gerichtliche Verfahren (ohne das Recht des Untersuchungshaftvollzugs), die Rechtsanwaltschaft, das Notariat und die Rechtsberatung;

https://www.landtag-saar.de/Drucksache/Gs15_1761.pdf
ist  ferner  die  konkurrierende  Gesetzgebungskompetenz  für  das  Strafrecht  (zu  dem  im  verfassungsrechtlichen  Sinne  auch  das  Ordnungswidrigkeitenrecht zählt) einschlägig (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG). Die Länder sind hier nach Art. 72 Abs. 1 GG  zur  Gesetzgebung  befugt,  solange  und  soweit  der  Bund  von  seiner  Gesetzgebungszuständigkeit  nicht  Gebrauch  gemacht  hat.


Rundfunkrecht ist Landesrecht. Aber hier geht es nicht um Rundfunkrecht.
Diese Bußgelder sind vorgesehen für eine Nichtausführung von Meldeplfichten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Meldegesetz
Zitat
Die Meldegesetze sind Gesetze, die in Deutschland das Meldewesen regeln.
Seit 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft, zuvor war das Meldewesen landesgesetzlich geregelt.

Im Melderecht ist die Nichtmeldung eines Haushalts für die Rundfunkabgabe (oder alles erdenkliche ähnliche) nicht als bußgeldpflichtig aufgeführt. Der Bund hat durchaus geregelt, was er bei Meldepflichten als bußgeldpflichtig ansieht; derartiges also nicht.

Demnach könnte die Bußgeldregelung bezüglich der Rundfunkabgabe als nichtig angesehen werden jedenfalls seit Ende 2015. Ob möglicherweise schon vorher nichtig, ist wohl unwichtig. Dies könnte ganz eventuell eine Erklärung sein, wieso davon wohl nie Gebrauch gemacht wurde. Aber rechtsstaatliche Hemmungen, derartige "Gefühlsduselei" sind wir von unserer Inkasso-Dampfwalze Beitragsservice an sich nicht gewohnt.

Oder auch, wegen der fehlenden Durchsetzbarkeit der Eigenmeldung könnten die ARD-Inkassoleute anstreben, 2018 einen erneuten Meldedaten-Abgleich zu machen mangels anderer Kontrollmöglichkeit. (Allerdings als unzulässig erklärt durch die Landesdatenschutzbeauftragten für Berlin und Brandenburg, was durch Landesverfassungsbeschwerde in Berlin entsprechend eingeklagt werden soll).

Was meinen die klugen Köpfe dieses Forums von der vorstehenden Rechtsmeinung, ob die Bußgeldregelung vielleicht nichtig ist? Das wird ja nun wichtig, sofern nicht mehr brieflich gemahnt werden soll.
Der erste, der eine Argumentation vorträgt, wartet immer auf Gegenmeinungen, damit sich Schwächen der Argumentation erkennen lassen. 
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: pinguin am 09. November 2016, 00:17
Und immer wieder GG Art 31, Bundesrecht bricht Landesrecht. Da ohne Einschränkungen festgeschrieben, gilt dieses für alle Bereiche als auch den der konkurrierenden Gesetzgebung. Im Zweifel gilt Bundesrecht, wenn Landesrecht trotz Erlaubnis evtl. erheblich vom Bundesrecht abweicht.

Vorm BVerfG braucht wohl aber eine derartige Fallkonstellation noch nicht entschieden zu werden?
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: seppl am 09. November 2016, 01:20
Die stehen irgendwo irgendwie in den gravierend rechtsfehlerhaften Gesetzen über die Rundfunkabgabe auch Bußgeldreglungen für den Fall der unterlassenen Eigen-Anmeldung. Mir ist kein einziger Fall begegnet, dass hiervon Gebrauch gemacht wurde. Gedroht wird damit aber routinemäßig. Wie ist die Rechtslage?

Das steht im RBStV:

Zitat
§12
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.  den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,
2.  der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder
3.  den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden

Die in den Satzungen der LRAen eingeführte "Direktanmeldung" umgeht die vom Gesetzgeber gedachte Erzwingung der Auskunft durch Drohung mit Ordnungswidrigkeit und Bußgeld. Umgehungen von Gesetzen sind rechtswidrig. https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzesumgehung#Allgemeines_Umgehungsverbot
Hier wird wohl gelten: Landesrecht geht vor Satzung. Die Direktanmeldung läuft nicht im Sinne der Bußgeldregelung des RBStVs
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: pjotre am 09. November 2016, 12:04
Dank Seppl kommt Präzision hinein, wo sie bei mir mangelte. Nun also konkreter:

Zitat
§12
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.  den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,
2.  der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder
3.  den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden

Ziffer 1. und 2. sind "verdeckte melderechtliche Handlungen", würde ich sagen. Demnach wäre die wertende Einstufung als "ordnungswidrig" (also "ungehörig") ohne Rechtsgrundlage, die Kann-Vorschrift der Geldbuße unwirksam.

Ziffer 3. ist Verstoß gegen das heutzutage geltende Rechtsprinzip: Nichtzahlung darf nur über vollstreckungsrechtliche Vorgänge geahndet werden. Nicht-Zahlung ist nicht irgendwie "deliktisch" (Verbot der Sozialen Diskriminierung - Verbot der strafrechtlichen Sanktion für das Nichthaben von Reichtum).
Zuletzt gab es derartiges vor allem im Mittelalter - Schuldturm, hierdurch Sippenhaft, usw.. Den an sich ebenfalls verbotenen "Pranger" haben wir inzwischen ja wieder durch die vollendeten Fakten der weltweiten Kommunizierung von Nichtzahlung, dies per Internet, Schufa usw..

Also, ich bleibe im Ergebnis bei meiner Meinung:
- die falsch sein kann - das haben Meinungen so an sich -
Die Bußgeld-Kann-Androhung ist unwirksam und wurde vermutlich aus genau diesem Grund nie zur Anwendung gebracht.
Eine "verbotene Umgehung" würde ich darin nicht erkennen. Im Gegenteil, öffentliches Recht verpflichtet auf allen Ebenen, irgendetwas Rechtswidriges nicht zur Anwendung zuzulassen. Diese Verpflichtung zählt ja zu den stärksten Waffen, um trotz einer subtil irregeführten Rechtsprechung eine Neuordnung der Rundfunkabgabe erzwingen zu können.
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: Philosoph am 10. November 2016, 23:45
Die in den Satzungen der LRAen eingeführte "Direktanmeldung" umgeht die vom Gesetzgeber gedachte Erzwingung der Auskunft durch Drohung mit Ordnungswidrigkeit und Bußgeld. Umgehungen von Gesetzen sind rechtswidrig. https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzesumgehung#Allgemeines_Umgehungsverbot
Hier wird wohl gelten: Landesrecht geht vor Satzung. Die Direktanmeldung läuft nicht im Sinne der Bußgeldregelung des RBStVs
Bist Du sicher, daß die Direktanmeldung in den Satzungen steht? Ich habe da noch nichts davon gelesen. Nur, daß eine Anmeldung der Schriftform nach §§ 126 f. BGB genügen muß, was die Anmeldung durch den BS ganz offenkundig in mehrfacher Hinsicht nicht tut.

Um ehrlich zu sein, kann ich der Diskussion hier inzwischen nicht mehr folgen.
Ist es möglich, daß der BS die "Zahlungsaufforderungen" einstellt, weil es möglicherweise eine erfolgreiche bzw. erfolgversprechende Klage gegen die Belästigung durch den BS gibt? Wenn ja, dann war das alles rechtswidrig?
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: muuhhhlli am 11. November 2016, 00:14
Das ganze Anmeldesystem der GEZ wird vergleichbar dem der Krankenversicherung laufen.

Als die Flächendeckende Registierung zur Krankenversicherung aller umgesetzt wurde, gab es viele die gesagt haben brauche ich nicht für was soll ich bezahlen.

Jetzt muss jeder Zahlen auf jeden Fall den Mindestbeitrag. Wo dieser Betrag herkommt z.B. vom ALG oder H4 aus Steuerquelle, alle andern zahlen schön von Ihrem Gehalt/Konto 50/50 mit Anteil usw. an Ihre Krankenkasse. Mit der Gesundheitskarte ist nur die Arztabrechnung dazwischen geschaltet.

Beim Rundfunbeitrag wurde eben die Vorteilsregelung per Gesetz durch die einheitlichen Gerichtsurteile vorgeschoben, man könnte ja in jeder Wohnung das Angebot nutzen.

Für den Einzug des Beitrages wiederum wird es genau so laufen wie bei den Krankenkassebeiträgen. Derjenige wo nicht bezahlt häuft auf seinem Konto einen Betrag an mit Säumniszuschlägen und Zinsen und der wird dann wie in Bayern per Ausführungsgesetz Rundfunk – AGRf nun erlaubt von den LRA oder BS vollstreckt werden. Dass der BS noch eine Online-Schnittstelle zur Einsicht in die Daten bezogen auf das Konto mit der Beitragsnummer anbietet, gibt es doch bei jedem Krankeversicherten bei der Krankenkasse auch.

Wenn dann jedes Land wie in Bayern erfolgt ein Gesetz zur Ausführung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Ausführungsgesetz Rundfunk – AGRf) einführt, in dem das alles drin steht, wer Vollstrecken und wer zuständig ist, werden die Gerichte darauf verweisen.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMediend_StVAG/true (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMediend_StVAG/true)
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: seppl am 11. November 2016, 00:24
[Bist Du sicher, daß die Direktanmeldung in den Satzungen steht? Ich habe da noch nichts davon gelesen. Nur, daß eine Anmeldung der Schriftform nach §§ 126 f. BGB genügen muß, was die Anmeldung durch den BS ganz offenkundig in mehrfacher Hinsicht nicht tut.

Danke für den Hinweis! Ich habe da unüberprüft eine Information übernommen. Die Direktanmeldung wurde von der KEF vorgeschlagen und von den LRAen angewandt.

Zur Direktanmeldung habe ich aktuell nur eine Info im Geschäftsbericht des BS 2014 gefunden. Danach handelt es sich nur um eine Absprache zwischen den Intendanten, kein Satzungsinhalt.

Zitat
Hintergrund der erhöhten Erträge ist die Ende 2013 getroffene  Entscheidung  der  Intendantinnen  und  Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die seit März 2013 von den Einwohnermeldeämtern gelieferten Bestandsdaten volljähriger Bürgerinnen und  Bürger  umfassend  im  Sinne  der  Beitragsgerechtigkeit  zu  nutzen  und  im  Falle  fehlender  oder  nicht sachdienlicher Reaktionen auf Schreiben des Beitragsservice eine so genannte Direktanmeldung vorzunehmen...
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: Frei am 11. November 2016, 05:27
Moin.

... daß eine Anmeldung der Schriftform nach §§ 126 f. BGB genügen muß, ...

Dazu habe ich z.B. die "Satzung des Norddeutschen Rundfunks (NDR) über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge (Bekanntmachung der Staatskanzlei v. 13.11.2012 – 205-58103/021, veröffentlicht im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 44/2012, S. 1104 -1106)" (s. hier (http://www.niedersachsen.de/download/73245/nds._mbl._nr._44_2012_vom_05.12.2012_s._1103-1161.pdf)) gefunden. Hat jemand dazu einen Textlink, oder weiß jemand wie man aus dem geschützten Dokument Textpassagen rauskopieren kann?

Frei  8)

Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: noGez99 am 11. November 2016, 08:12
Ich kann es ohne Probleme kopieren:

Zitat
§3
Anzeigen, Formulare
(1) Anzeigen über Beginn und Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeuges sind unverzüglich schriftlich gemäß §§ 126 Abs. 1, 3 und 4, 126 a Abs. 1 BGB der in § 2 genannten gemeinsamen Stelle zuzuleiten. Dies gilt auch für die Anzeige eines Wohnungswechsels sowie für jede Änderung der Daten nach § 8 Abs. 4 und 5 RBStV.
(2) Für die Anzeigen sollen die dafür vorgesehenen Formulare verwendet werden. Die Formulare werden im Internet und an Stellen, die für jedermann zugänglich sind und von der Rundfunkanstalt bekannt gegeben werden, sowie von nach § 16 Abs. 4 beauftragten Dritten kostenlos bereitgehalten.
(3) Den Beitragsschuldner trifft die Beweislast für den Zugang einer Anzeige im Sinne von Absatz 1 bei der in § 2 genannten gemeinsamen Stelle.

Was mir aufgefallen ist und ich nicht gewusst habe:
Zitat
Den Beitragsschuldner trifft die Beweislast für den Zugang ...
Also immer eine Bestätigung forden ...
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: ellifh am 11. November 2016, 09:22
Die Bestätigung, die es wahrscheinlich dann nicht oder nur unter erhöhtem Aufwand an Zeit, Nerven und anderem gibt, wäre mir zu vage. Da würde Person x den guten, alten Papierweg wählen und das per Einschreiben mit Rückschein. So ist es gerichtsfest und man hat was in den Händen, falls wundersamerweise keine Bestätigung einer Abmeldung erfolgt, wie wir das ja schon kennen. >:D.
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: PersonX am 11. November 2016, 10:39
Link zum Niedersächsisches Ministerialblatt 5324 (05.12.2012 Nummer 44)
http://www.niedersachsen.de/download/73245/nds._mbl._nr._44_2012_vom_05.12.2012_s._1103-1161.pdf (http://www.niedersachsen.de/download/73245/nds._mbl._nr._44_2012_vom_05.12.2012_s._1103-1161.pdf)

ab Seite 1104

Zitat
§ Anzeigen, Formulare ...  (3) Den Beitragsschuldner trifft die Beweislast für den Zugang einer Anzeige im Sinne von Absatz 1 bei der in § 2 genannten gemeinsamen Stelle.

In §2 wird keine Stelle bezeichnet oder genau angegeben. Es ist nicht ersichtlich, welche Stelle das genau ist. Wenn es in der Satzung keine Angabe zu der Stelle gibt, wo diese sich befinden soll oder aus welchen Daten sich das ergeben soll, so ist der zitierte §3 Absatz (3) nicht erfüllbar.

Zitat
§2 Gemeinsame Stelle der Landesrundfunkanstalten

Die im Rahmen einer nicht rechtsfähigen öffentlichen-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene gemeinsame Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten nimmt die der Rundfunkanstalt zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten nach § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV ganz oder teilweise für diese wahr. Sie wird dabei auch für das ZDF und das Deutschlandradio tätig.

Person X kann hier keinen Ort erkennen. Sollte sich also eine Stelle melden aber nicht ausweisen können, wo würde dann der §3 (3) zu erfüllen sein?

Wenn also ein Bürger sich bei einer LRA meldet, dann muss der Bürger von dieser LRA also noch den Nachweis für die Zuleitung verlangen. Jetzt müsste der Bürger nur noch herausfinden ob er sich überhaupt bei der LRA melden soll oder nur bei der Stelle.

Wichtig ist dabei wahrscheinlich das Wort "zuleiten", aber wer hat es zuzuleiten?
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: Shuzi am 11. November 2016, 13:49
[...]
Person X kann hier keinen Ort erkennen. Sollte sich also eine Stelle melden aber nicht ausweisen können, wo würde dann der §3 (3) zu erfüllen sein?
[...]

Im §8 Abs. 1 RBStV findet man bezüglich der Anmeldung folgendes:

Zitat
Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen.

Da sich anstatt der zuständigen Landesrundfunkanstalt irgendein nicht rechtsfähiges Organ meldet, welches weder im RBStV noch in einer Satzung namentlich erwähnt wird, kann der angebliche Schuldner seiner Meldepflicht nicht nachkommen, da sich die sich zuständig fühlende Landesrundfunkanstalt erst mit einem Festsetzungsbescheid zu erkennen gibt, in dem auch noch unzulässige Säumniszuschläge enthalten sind. Die Säumniszuschläge entstehen aufgrund der nicht erfolgten Anmeldung, die ja unmöglich ist s.o.. Allein aufgrund dieses unzulässigen Vorgehens wird jeder mündige Bürger Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid einlegen.
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: pinguin am 11. November 2016, 15:03
Das ganze Anmeldesystem der GEZ wird vergleichbar dem der Krankenversicherung laufen.
Nö; -> wir sind in der EU! Es gilt Art 11 der Charta der Grundrechte der EU zur Meinungs- und Informationsfreiheit, -> "frei von behördlicher Einwirkung". Der Staat oder jede andere staatliche Stelle darf dem Bürger hier nichts vorschreiben.

Auch greift Dein Vorschlag zu kurz, denn es hat verschiedene Krankenversicherungsgesellschaften, wo der Bürger die Wahl hat, bei welcher er sich versichern läßt. Eine ähnliche Diskussion hatten wir im Forum bereits schon einmal.
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: muuhhhlli am 12. November 2016, 06:40
Das ganze Anmeldesystem der GEZ wird vergleichbar dem der Krankenversicherung laufen.
Nö; -> wir sind in der EU! Es gilt Art 11 der Charta der Grundrechte der EU zur Meinungs- und Informationsfreiheit, -> "frei von behördlicher Einwirkung". Der Staat oder jede andere staatliche Stelle darf dem Bürger hier nichts vorschreiben.
Seit wann ist und war die sogenannte gemeinsame Stelle lt. RBStV. eine staatliche Stelle??? NOCH NIE! Und jetzt vom Gericht in Tübingen bestätigt. Ist eine LRA eine staatliche Stelle? Gleiches vom Gericht in Tübingen nachzulesen. Dass dem betroffenen Bürger mit sogenannter Info-Post etwas anderes vorgespielt wird und wurde, trägt nur zur wohl gewünschten Irreführung bei.

Deshalb ist diese Antwort einfach so hinfällig wie die EU-Träume. Einen kleinen Einblick wie die EU-Gerichte entscheiden werden, sollte das deutsche Rundfunksystem jemals dort auf dem Tisch landen und durchleuchtet werden, gab es ja jetzt bei der Entscheidung zum spanischen staatlichen Rundfunk. Kein EU-Gericht wird den staatlichen Rundfunk eines EU-Mitgliedstaates wegen Beihilfe hin oder her für nichtig erklären. NIEMALS!

Auch greift Dein Vorschlag zu kurz, denn es hat verschiedene Krankenversicherungsgesellschaften, wo der Bürger die Wahl hat, bei welcher er sich versichern läßt. Eine ähnliche Diskussion hatten wir im Forum bereits schon einmal.
Diese Einschätzung oder Sichtweise ist genau so nicht durchdacht. In diesem Land kann heute in Sachen Medien/Fernsehen schon jeder selbst entscheiden, ob und was er zusätzlich zur sogenannten Grundversorgung einkauft. Kann Zeitungen, Programme, Filme, Musik und den Internetzugriff kaufen, wenn er Geld hat. Dem Hartz4-Empfänger gibt man kein Geld, dann kann der sich nix kaufen. Dem H4 betroffenen wird zugemutet er kann seine Bewerbungen mit Hand schreiben. Die Gerichte haben die Anschaffung eines PC's oder Druckers zur Grundausstattung abgelehnt, damit er sich rechtlich nicht kundig machen kann und gegen seine Lage aufmuckt. Nur der Staat (Bund / Länder) die machen die Gesetze als Rahmenbedingungen, so auch in der Sozialgesetzgebung SGB I - XII. Denn dort steht drin, wie ich gesetzlich Krankenversichert sein muss, wer und wie ich mich entweder bei der Krankenkasse meiner Wahl, oder eben Standard bei einer AOK anmeldet.

Im RBStV steht drin, dass ich mich selbst am Rundfunksystem anzumelden habe oder ich werde ob richtig oder nicht zwangsangemeldet. Ob ich diese Regeln kenne und ob ich mich an die halte, die Anwende ist in beiden Fällen belanglos, weil sowohl die Krankenkasse als auch eine LRA mit einem jeweiligen Beitragkonto die Beiträge aufsummiert.

Wer die kleine aber feine Gesetzesänderungsanpassung aus Bayern liest (Ausführungsgesetz Rundfunk – AGRf) wird in den Paragraph 7 und 8 feststellen, dass hier die kleine Lücke ZV nun klar in dem Bundesland Bayern geregelt ist. Forumsmitglied Person X hat es ja mit einem Link aufgezeigt, wie Gerichtlich entschieden in der SV die Beiträge von den Krankenkassen selbst gepfändet werden dürfen und welche oder keine Zahlungsaufforderung hier notwendig sind.

Und übrigens, sowohl bei den Daten zur Krankenversicherung, wie jetzt in Sachen Meldedatenabgleich bzgl. Rundfunk wurde wegen des Datenschutzes begründet, das dürfen die nicht. Gemacht wurde und wird es in beiden Fällen trotzdem. Hat ein Gericht oder die EU diese Praktiken für nichtig erklärt?

Warten wir es ab, wie das Spiel weiter geht. Ich will werde nichts negativ an die Wand malen. Doch 1 + 1 zusammenzählen ist erlaubt und ich leiste praktischen Widerstand, der den betreffenden Beteiligen Personen GV/ZV zur Umsetzung aber so richtig auf den (S....) Geist geht.
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: pinguin am 12. November 2016, 10:44
Kein EU-Gericht wird den staatlichen Rundfunk eines EU-Mitgliedstaates wegen Beihilfe hin oder her für nichtig erklären.
Natürlich nicht, denn ob ein Land einen ÖRR hat, ist alleinige Sache dieses Landes; nicht alleinige Sache dieses Landes ist es aber, wenn dafür gemeinsame Bestimmungen ignoriert werden.

Zitat
Hat ein Gericht oder die EU diese Praktiken für nichtig erklärt?
Welche Deutsche klagt denn schon mit Bezug auf EU-Recht?
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: Cali am 12. November 2016, 11:48
Zitat
Welche Deutsche klagt denn schon mit Bezug auf EU-Recht?

Ich zum Beispiel.

Ich versuche das Verwaltungsgricht damit zu einer Vorlage beim EuGH zu zwingen, denn eigendlich darf ja kein Nationales Gericht EU Recht auslegen, damit will ich dem Gericht eigendlich die Hände binden, die Standart floskeln die bisher verwendet wurden, nutzen zu können.

Ob es klappt, keine Ahnung, hab schon länger nichts mehr gehört...

Aber da alles andere eh auch gerne abgebügelt wird, kann ich es genauso gut versuchen...

Sind ja auch nur der Datenabgleich von den Meldeämtern und die Diskriminierung als in Deutschland wohnender EU Bürger, die ich in meiner Klage verwende...
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: Roggi am 12. November 2016, 17:51
Meine Klageargumente zum Europarecht wurden vom VG Düsseldorf mit der unpassenden Begründung abgewiesen, dass der Rundfunkbeitrag eine Altbeihilfe sei. Unabhangig davon, dass das nicht stimmt, sind die Verstösse gegen Europarecht auch für eine Altbeihilfe nicht zulässig.


Edit "Bürger" @alle:
Nach dieser weit aus-(und ab-)schweifenden Diskussion bitte wieder konzentriert zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: Bodi am 18. November 2016, 13:26
Der obige Vergleich mit der Krankenversicherungspflicht passt nun wirklich nicht. Es gibt keinerlei Datenabgleich, ob und wie jemand versichert ist, geschweige denn eine Zwangsanmeldung.

Und sich nicht zu versichern ist nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit. Wer sich wieder versichert, erfährt als  einzige Sanktion im Bereich der GKV  teilweise Beitragsnachzahlungen und bei der PKV einmalige Prämienzuschläge bei Abschluss eines PKV-Vertrages.
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: PersonX am 18. November 2016, 15:45

Im §8 Abs. 1 RBStV findet man bezüglich der Anmeldung folgendes:

Zitat
Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen.

... da sich die sich zuständig fühlende Landesrundfunkanstalt erst mit einem Festsetzungsbescheid zu erkennen gibt ...

Achso? Tut Sie das? Eine Person X konnte das bisher nicht erkennen. Auf den bisher bekannten Bescheiden stehen die Worte z.B. "Mitteldeutscher Rundfunk" und Adressdaten viel mehr jedoch nicht.
In einer Rechtsbelehrung steht noch das umseitig eine Landesrundfunkanstalt zu finden sei.

Eine Rechtsform hat Person X dabei nicht finden können. Eine Zuständigkeit wird auch nicht angezeigt oder begründet.


Am Beispiel Sachen

Wollte eine Person X eine mögliche Zuständigkeit finden, dann müsste Sie wahrscheinlich die GVBl. lesen und zwar viele Einzelne beginnend mit dem Jahr 1991 also zuerst mal die Nummer 13 und dann jeweils weitere, welche diese veröffentlichen Gesetze dann ja auch ändern. Teilweise sind die Gesetzesblätter online zu finden unter

http://edas.landtag.sachsen.de/ (http://edas.landtag.sachsen.de/)

GVBl. 13/1991

In Artikel 1 des Gesetzes erfolgt die Zustimmung des Landtags vom 21.06.1991.

Der Staatsvertrag wird dann als Anlage zu dieser Zustimmung abgedruckt.

In § 1 des Staatsvertrags  wird Aufgabe und Rechtsform bestimmt.

"(1) Die Rundfunkanstalt Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) wird als gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Veranstaltung von Rundfunk in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Sendegebiet) mit Sitz in Leipzig errichtet. ..."

http://ws.landtag.sachsen.de/images/1_GVBl_199113_-1_1_20_.pdf (http://ws.landtag.sachsen.de/images/1_GVBl_199113_-1_1_20_.pdf)


Eine Zuständigkeit wird damit jedoch aus Sicht von Person X noch nicht angezeigt.

Diese erste Information ist nicht Anhand der Quellenangabe der Rechtsbelehrung eines Gebühren-, Beitrags- oder Festsetzungsbescheids wegen des fehlenden Verweises dazu so nicht zu finden.

Denn die Verweise gibt es ja nur zu RBStV, RFinStV und zur Satzung. Der Bürger müsste also jedes Jahr sämtliche Gesetze lesen und das natürlich auch rückwirkend, um irgendwo eine Zuständigkeitsregelung zu suchen.

Soweit bisher bekannt erfolgt in den RBStV keine Anzeige einer Zuständigkeit.

In den Tabellen der Rechtsbelehrung erfolgt bei Fundstelle Bundeslandabhängig fast immer der Verweis auf ein GVBl. von 1991 mit zusätzlicher Angabe einer Seitenzahl (Das Erste jedoch ist zumeist immer nur ein Verweis auf das jeweilige Zustimmungsgesetz wo der Anhang bei der Seitenzahl dann dabei sein sollte) und ein Verweis auf ein GVBl. aus 2011 auch wieder mit Seitenzahl.

"GVBl. 1991, S. 444 (GVBl. 2011, S. 640)"

Das GVBl. von 1991 (für Sachsen GVBL Nummer 35/1991) enthält dann meist die Staatsverträge als Artikel unterhalb des "STAATSVERTRAG über den RUNDFUNK im vereinten Deutschland".

http://ws.landtag.sachsen.de/images/1_GVBl_199135_1_1_1_.pdf (http://ws.landtag.sachsen.de/images/1_GVBl_199135_1_1_1_.pdf)
http://ws.landtag.sachsen.de/images/1_GVBl_199135_2_1_20_.pdf (http://ws.landtag.sachsen.de/images/1_GVBl_199135_2_1_20_.pdf)
http://ws.landtag.sachsen.de/images/1_GVBl_199135_3_1_2_.pdf (http://ws.landtag.sachsen.de/images/1_GVBl_199135_3_1_2_.pdf)

In http://ws.landtag.sachsen.de/images/1_GVBl_199135_3_1_2_.pdf (http://ws.landtag.sachsen.de/images/1_GVBl_199135_3_1_2_.pdf) ist der §2 zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag abgedruckt. -> Das ist aus Sicht Person X jedoch nicht der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, welcher in Artikel 4 vom Staatsvertrag über den RUNDFUNK im vereinten Deutschland bezeichnet sei. (Aber Person X könnte sich auch dabei irren.)

Jedoch ist für eine Person X nirgendwo in den Scans (PDF) der "Artikel 4" Rundfunkgebührenstaatsvertrag zu finden, sondern nur der §2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Vielleicht meint es also das Gleiche, wobei das unwahrscheinlich ist, soweit andere Fundstellen zum
Rundfunkgebührenstaatsvertrag sucht und die Länge vergleicht. Es scheint also so, als würde der Scan online unvollständig sein. Möglicherweise fehlt aber auch der tatsächliche Abdruck des Rundfunkgebührenstaatsvertrag im GVBl..

In Sachsen also den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) als Artikel 1, ARD-Staatsvertrag als Artikel 2, ZDF-Staatsvertrag als Artikel 3, Rundfunkgebührenstaatsvertrag als Artikel 4, Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag als Artikel 5, Bildschirmtext-Staatsvertrag als Artikel 6, Übergangsbestimmungen, Kündigung, Inkrafttreten als Artikel 7 und Außerkrafttreten als Artikel 8.

Der Verweis auf der Rechtsbelehrung "GVBl. 1991, S. 444 (GVBl. 2011, S. 640)" zeigt genau auf Seite 444. Laut Inhaltsverzeichnis steht der Artikel 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag auf Seite 443. Eine Angabe was auf Seite 444 steht ist nicht ersichtlich.

Auf den Scans (PDF) sind jedoch keine Seitenzahlen abgedruckt. Somit muss man wohl doch irgendwo hinlaufen um das physikalische Druckbild von "GVBl. 1991, S. 444 (GVBl. 2011, S. 640)" zu lesen um festzustellen ob es noch einen Artikel 4 gibt oder was auf Seite 444 tatsächlich steht.

Im GvBL Nr. 13 von 2011 wurde Rundfunkgebührenstaatsvertrag durch dem 15. RBStV in Artikel 2 aufgehoben und ein neuer Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wurde mit Artikel 1 erschaffen.

http://ws.landtag.sachsen.de/images/5_GVBl_201113_201_1_1_.pdf (http://ws.landtag.sachsen.de/images/5_GVBl_201113_201_1_1_.pdf)

Person X war es bisher nicht möglich mit diesen Angabe der Rechtsbelehrung die zuständige Rundfunkanstalt zu finden.

Jetzt bliebe nur noch der Blick in die Satzung ;-).
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: muuhhhlli am 18. November 2016, 21:26
Der obige Vergleich mit der Krankenversicherungspflicht passt nun wirklich nicht. Es gibt keinerlei Datenabgleich, ob und wie jemand versichert ist, geschweige denn eine Zwangsanmeldung.

Die Zwangsanmeldung ergibt sich zwangsläufig durch die persönliche Stellung wird ja selbst in Ihren nachfolgenden Zeilen beschrieben.
Beschäftigte sind an der Beitragszahlung mit dem Lohn gekoppelt. Durch diese Lücke schlüpft niemand. Jede Beschäftigung ist anzumelden. Ob 400 Euro oder sonstige Beschäftigung. Sozialhilfeempfänger sind ebenfalls registiert ALG-1 oder ALG-2. Kinder-Schüler sind über die Eltern versichert. Gleiches gilt für Ehepaar. Rentner sind bei den Rentenanstalten registiert. Beamte müssen sich selbst versichern. Wer zum Arzt geht ohne Karte bekommt die Rechnung vom Arzt oder vom Krankenhaus zugestellt. Das KV-System ist genau so dicht nur eben differenzierter.
Mal genau durchdenken.

Und sich nicht zu versichern ist nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit. Wer sich wieder versichert, erfährt als  einzige Sanktion im Bereich der GKV  teilweise Beitragsnachzahlungen und bei der PKV einmalige Prämienzuschläge bei Abschluss eines PKV-Vertrages.

Seit wann wurde beim RB jemand mit einer Ordnungswiderigkeit belegt? Mir ist da niemand außer der Ankündigung auf dem Bescheid bekannt.
Hier wird ja beschrieben, sollten Lücken der Betragszahlung bei der KV festgestellt werden, werden diese Nachgefordert. Gleiches verfahren im RB.
Es wird keine Lücke zugelassen, Restforderungen werden bei beiden Beiträgen immer eingefordert.
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: Shuzi am 18. November 2016, 21:29

Im §8 Abs. 1 RBStV findet man bezüglich der Anmeldung folgendes:

Zitat
Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen.

... da sich die sich zuständig fühlende Landesrundfunkanstalt erst mit einem Festsetzungsbescheid zu erkennen gibt ...

Achso? Tut Sie das? Eine Person X konnte das bisher nicht erkennen. Auf den bisher bekannten Bescheiden stehen die Worte z.B. "Mitteldeutscher Rundfunk" und Adressdaten viel mehr jedoch nicht.
In einer Rechtsbelehrung steht noch das umseitig eine Landesrundfunkanstalt zu finden sei.

Eine Rechtsform hat Person X dabei nicht finden können. Eine Zuständigkeit wird auch nicht angezeigt oder begründet.
[...]


Sehr schön ausgeführt. :)

Eine fiktive Person S wollte nicht zu tief auf die von der fiktiven Person X ausführlich dargestellten Problematik eingehen, indem sie die Formulierung "sich zuständig fühlende Landesrundfunkanstalt" verwendete und dies insbesondere hinsichtlich eines Erstkontakts mit einem angeblichen Gläubiger. Da der Erstkontakt in Form eines vermeintlichen Verwaltungsakts geschieht hat der angebliche Schuldner zumindest einen Anhaltspunkt hinsichtlich der Adressierung eines Widerspruchs innerhalb der genannten Frist.

Die fiktive Person X erweckt den Eindruck sich hinsichtlich der hier diskutierten Thematik (Zahlungsaufforderung, Erkennenlassen, Zuständigkeit, ...) wesentlich tiefer beschäftigt zu haben als ein normaler Bürger mit Erstkontakt zum BS oder einer LRA.

Selbst Person X kann aufgrund der mangelhaften Rechtsgrundlage(n) (RBStV, ... ) eine Zuständigkeit, geschweige denn eine Schuld gegenüber eines undefinierten Gläubigers, nicht erkennen.

Wie soll es dann erst einem Bürger mit gesundem Menschenverstand ergehen, der noch nie mit dieser absurden Zwangsabgabe für ein Grundbedürfnis konfrontiert wurde?

Die eklatanten formalen Mängel hinsichtlich der Rechtsgrundlage(n) sind offensichtlich und ginge es nicht um den Rundfunkbeitrag müsste jedes un­be­fan­gene Verwaltungsgericht dies auch (an)erkennen.

Trotzdem könnte eine fiktive Person S sich vorstellen, diese offensichtlichen formalen Mängel aus Sicht eines Bürgers mit natürlichem Urteilsvermögen und dem Grundbedürfnis auf Wohnen, einleitend in einer möglichen Klage vorzubringen um zu erklären wie es überhaupt so weit kommen musste, bevor in einer folgenden ausführlichen Klagebegründung dann auch u.a. noch die Satzung des Angeklagten zur Sprache kommen könnte.
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: Shuzi am 18. November 2016, 22:42
Der obige Vergleich mit der Krankenversicherungspflicht passt nun wirklich nicht. Es gibt keinerlei Datenabgleich, ob und wie jemand versichert ist, geschweige denn eine Zwangsanmeldung.

Die Zwangsanmeldung ergibt sich zwangsläufig durch die persönliche Stellung wird ja selbst in Ihren nachfolgenden Zeilen beschrieben.
[...]

Auch wenn eine fiktive Person S einiges bezgl. Krankenversicherungspflicht beitragen könnte, würde sie hier lieber Themen ausserhalb des SGB diskutieren  :( 
Titel: Re: GEZ: Keine Zahlungsaufforderungen mehr!
Beitrag von: DumbTV am 18. November 2016, 23:01
Es hat sich eine vom Kernthema Keine Zahlungsaufforderungen mehr! abschweifende Diskussion entwickelt.

Der Thread muss moderiert werden und bleibt daher zumindest vorläufig geschlossen.

Danke für das Verständnis.