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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thema gestartet von: Spartakus am 07. November 2016, 15:00
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Hier eine interessante Website zum Thema " Wie Sie bei der Vollstreckungserinnerung richtig vorgehen".
IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH
Gläubigertaktik
Wie Sie bei der Vollstreckungserinnerung richtig vorgehen
von RiLG Frank-Michael Goebel, Koblenz/Rhens
http://www.iww.de/ve/archiv/glaeubigertaktik-wie-sie-bei-der-vollstreckungserinnerung-richtig-vorgehen-f42479
Quelle: Vollstreckung effektiv - Ausgabe 08/2003, Seite 114
@admin: Falls es diesbezüglich schon einen Post gibt, bitte dorthin verschieben.
Edit "Bürger":
Inhaltsangaben ergänzt. Bitte immer die Foren-Regeln (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) zur Verlinkung beachten!
Vermutlich nur bedingt übertragbar. Zu beachten wäre u.a., dass es sich bei Rundfunkbeitrags-Vollstreckungen (zumindest bislang) um "Verwaltungsvollstreckugn handelt - siehe hierzu u.a. unter
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.