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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: CityLight am 05. November 2016, 19:59
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Hallo zusammen,
Person A hat eine Frage bezüglich Umzug und anschließender Zuständigkeit, leider wurde Person A in der Suche nicht fündig.
Vor rund einem Jahr ist A von NRW nach RLP gezogen. Die Tage kam der "Widerspruchsbescheid des Westdeutschen Rundfunk Köln" mit dem Hinweis das A - nun an neuer Adresse wohnend - doch bitte die bisher ausstehenden Beiträge überweisen möchte.
1) Wenn A nun Klage einreicht, muss A dann auch beim Verwaltungsgericht in Köln vorstellig werden oder wird dies an den Rundfunk RLP "übertragen"? Wenn möglich, kann Person A das irgendwie initiieren?
Wenn es sich um zwei unabhängige Anstalten handeln:
2) Bekommt A vom Beitragsservice RLP nun erneut Schreiben, dass A bitte den Beitrag entricht (Informationen, Bescheide, etc.) oder steigen diese "direkt" ein?
Gruß,
Citylight
Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen
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1) Es bleibt in Köln. Das Gericht wird aber ohnehin ein schriftliches Verfahren anregen/anordnen wollen.
2) Die noch nicht festgesetzten Beiträge im alten Bundesland kann auch die Anstalt im neuen Bundesland (zusammen mit den danach weiter enstehenden) festsetzen: § 10 Abs. 5. S. 2 RfBStV.
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1) ... 2) ...
Danke!