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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen November 2016 => Thema gestartet von: Uwe am 04. November 2016, 11:04
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Quelle Logo:http://www.nw.de/_em_daten/nw/assets/img/logo_sticky.gif
GEZ verweigert Übernahme von Anwaltskosten
Quelle: nw.de 03.11.2016
Nachspiel: Der Beitragsservice drohte einer schwerbehinderten Frau mit der Zwangsvollstreckung
Hüllhorst/Köln. Im Fall der schwerbehinderten Hüllhorsterin, der die GEZ in diesem Sommer mit einer Zwangsvollstreckung drohte (die NW berichtete), weigert sich die Behörde nun, die angefallenen Anwaltskosten zu übernehmen.
weiterlesen auf:
http://www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/huellhorst/huellhorst/20967587_GEZ-verweigert-Uebernahme-von-Anwaltskosten.html
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Die Juristen des Beitragsservice, wie die Behörde seit 2013 heißt,
Habe ich etwas verpasst??? 8)
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Als diese Zeitung am 11. August über den Fall berichtete, nahm die GEZ am gleichen Nachmittag alle Forderungen zurück.
Erst wenn der Rechtsbruch veröffentlicht wird, reagiert die "Behörde".
Voher wird einfach Schema F mit Zwangsvollstreckung durchgezogen, und alle machen mit!
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Ein guter Anwalt wäre stolz darauf, die GEZ oder wen auch immer, auf Zahlung in Anspruch zu nehmen.
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Ein guter Anwalt wäre stolz darauf, die GEZ oder wen auch immer, auf Zahlung in Anspruch zu nehmen.
wäre im konkreten Fall ein guter Anwalt eingeschaltet worden, hätte er seine Mandantin auf das
Risiko hingewiesen auf den Beratungskosten sitzen zu bleiben.
Der Beitragsservice wird niemals Geld zurückerstatten weil er gar nicht rechtsfähig ist.
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Der Anwalt hat doch mit Sicherheit nicht mit einem "rechtlichen Nichts", Originalton Prof. Koblenzer, gestritten.
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ausnahmslos alle Kosten, die dem Gebührenverweigerer aufgrund seiner Abwehrmaßnahmen berechnet werden
gründen auf einem "rechtlichen Nichts".
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Mit dem "rechtlichen Nichts" meine ich den Belästigungsservice. Das muß ein Anwalt doch wissen, daß der nicht rechtsfähig ist und daher jegliche Mühe vielleicht nicht umsonst, zumindest aber vergebens ist.
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... jetzt wird auch der tiefere Sinn der permanenten Verwendung des Begriffs "BEHÖRDE" deutlich:
Er suggeriert, dass das alles gar nicht anders als KORREKT sein kann.
Wie nennt man das: Täuschung ?
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Bei allem Respekt vor der Sache und vor dem Autor aber ich bin mir nicht ganz sicher, ob in diesem Beitrag der ein oder andere Begriff oder Sachverhalt vom Autor richtig gewählt bzw. beschrieben wurde... 8)
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.. sprechen die Fakten nicht hinreichend für sich ?
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Wäre es eine Behörde, wäre sie kraft nationalem wie europäischem Recht grundsätzlich verpflichtet, dem Bürger jeglichen finanziellen Schaden zu ersetzen, der durch Nichtumsetzung europäischen bzw. nationalen Rechts, (Bundesrecht), entsteht. Siehe auch aktuelles BGH-Urteil zum Angebot von Kita-Plätzen.
Ist es keine Behörde, greifen spätestens die EU-Marktmißbrauchs-Verordnung, sowie die Marktmißbrauchsrichtlinie und Schadensersatzrichtlinie, nachdem die Pflicht, dem Bürger jeglichen finanziellen Schaden zu ersetzen, der aus der Nichtumsetzung bzw. nicht ausreichenden Umsetzung europäischen in nationales Recht entsteht, dem für den Schaden Verantwortlichen auferlegt wird. Dieses aber unabhängig davon, wer letztlich konkret den Schaden ersetzt.
[Übersicht] EU-Recht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20730.msg134036.html#msg134036
-> Ganz unten im Beitrag sind die Links zu den genannten europäischen Bestimmungen.
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Wahrscheinlich war der im Vollstreckungsrecht unerfahrene Anwalt genauso wie manche juristischen Laien zu vorschnell. Die Androhung der Zwangsvollstreckung ist noch keine Vollstreckungsmaßnahme. Wenn jedoch die Vermögensauskunft terminiert ist, dann ist das eine Volstreckungsmaßnahme und dann müssen auch die Anwaltskosten im Rahmen der Gebührenordnung ersetzt werden.