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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Baden-Württemberg => Thema gestartet von: gez-noch am 02. November 2016, 18:57

Titel: Zwangsvollstreckung – Antwort vom Amtsgericht auf Widerspruch unklar
Beitrag von: gez-noch am 02. November 2016, 18:57
Hallo zusammen,

erstmal: Toll, dass es so ein Forum gibt :-)

Nun zu meiner hypothetischen Frage:

Person P bekommt von einem Gerichtsvollzieher G einen Brief bzgl. Zwangsvollstreckung.

Person P legte beim entsprechenden Amtsgericht A Widerspruch ein, da der Gläubiger (Beitragsservice) keine Belege für die Zusendung irgendwelcher Mahnungen hat.

Der Beitragsservice verschickt bekanntlich alles ohne Einschreiben + Rückschein. Und bei dem normalen Postweg ist die Zustellung nicht garantiert.

Nachdem Person P Informationen gesammelt und Widerspruch beim Amtsgericht A eingelegt hatte, kam von dem Amtsgericht ein Antwortschreiben, was Person P nicht vollständig versteht. Person P würde nun gerne wissen was sie als nächstes tun muss bzw. kann.

Kann hier jemand Person P helfen?

Antwort vom Amtsgericht A, siehe Anhang. (Leicht geänderte Form)


Hat jemand von euch Erfahrung mit dieser Konstellation und dem Vorgehen beim Amtsgericht?

Person P ist für jede Hilfe dankbar.