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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: karlsruhe am 24. Oktober 2016, 11:56

Titel: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 24. Oktober 2016, 11:56
Verhandlung

Verwaltungsgericht Karlsruhe

Dienstag, 25.10.16

13 Uhr


Nördliche Hildapromenade 1 ·
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 9260


http://vgkarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite


Ich bin dabei :) 8)
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 25. Oktober 2016, 17:53
Tja, diese Verhandlung heute hat mir wieder viele neue Einblicke verschafft,
wie es mit unserem Thema vor Gericht aussieht. ::)

Es hat sich doch schon einiges getan und für mich neu, es wurde
wirklich das eine oder andere diskutiert und es war gleich zu Anfang mindestens
1 Stunde dafür veranschlagt worden. 8)

Mein ausführlicher Bericht wird noch folgen, habe jetzt allerdings gleich den
Runden Tisch in Karlsruhe (dort werde ich dann aus erster Hand berichten)

In dem Bericht werde ich auch ein paar Fragestellungen in den Raum stellen, über
die wir nach der Verhandlung beim Verwaltungsgericht Karlsruhe auf unserem
Fußweg zum Bundesverfassungsgericht Karlsruhe diskutiert haben.

Eine andere Art der Sprung-Revision. (Hier nicht in Sprüngen, sondern zu Fuß)

Nun warum Bundesverfasssungsgericht, ganz einfach, um wichtige Eckdaten
persönlich aus erster Hand zu erfragen.

Und wir erhielten sehr freundlich und ausführlich die gewünschten Informationen.

(Soviel schon mal vorweg, es geht dabei um einen Textbaustein, den wir damit gestalten
werden für künftige Schreiben jeweder Art, an wen auch immer, zu welcher Gelegenheit auch immer und dies mit hieb- und stichfesten Informationen aus erster Hand (Qualitätsjournalimus eben, unbestechlich, tagesaktuell, kostenfrei und hautnah erlebt)

Sehr wichtig wäre es auch, wenn sich die Kläger irgendwie vor den Verhandlungen
mit einem Runden Tisch in Verbindung setzen würden, um eben schon mal die Punkte
gemeinsam zu diskutieren und zu ergänzen.

Wäre heute sicher auch sehr sinnvoll gewesen, aber gut. :)

Liebe Mitstreiter, wenn ihr Eure Verhandlungstermine wisst, gebt sofort Bescheid. >:D
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: Roggi am 25. Oktober 2016, 22:17
Oho, wenn @Karlsruhe den kleinen Dienstweg begeht und eine Sprung-Revision daraus macht, wird es immer interessant, brisant und relevant  :laugh: ...bin gespannt...
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: MMichael am 26. Oktober 2016, 11:22
es geht dabei um einen Textbaustein, den wir damit gestalten
werden für künftige Schreiben jeweder Art, an wen auch immer, zu welcher Gelegenheit auch immer und dies mit hieb- und stichfesten Informationen aus erster Hand (Qualitätsjournalimus eben, unbestechlich, tagesaktuell, kostenfrei und hautnah erlebt)
Das interessiert mich auch!
Am 2.11. ist Info-Abend beim ORT (Offener Runder Tisch) Berlin im Familienzentrum Schillerkiez . Eine gute Veranstaltung. Die kann immer gute Tagesaktualität gebräuchen!? ;) Zumal der rbBrandenburg den Haftbefehlt zurücknehmen ließ und gleichzeitig durch seinen Sprecher sagen lässt, er wär nicht verantwortlich...
Zitat
Volker Schreck vom rbb sagt hingegen, diese Frage liege nicht in der in der Verantwortung des rbb.
quelle: http://www.taz.de/!5351896/

Merci @karlsruhe
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 27. Oktober 2016, 13:55
Hier nun der Bericht:

Wenn der Richter/die Richter den Saal betreten, haben Anwesende sich zu erheben, es sei denn man steht eh schon, z.B. weil man das Fenster geöffnet hat und sich des Ausblickes erfreut.
Ebenso haben sich die Anwesenden zu erheben, wenn nach Beendigung der Verhandlung der Richter/die Richter den Saal verlassen (Nun gut, kurz vor Schluß der Verhandlung sollte das offene Fenster ja auch wieder geschlossen werden und um nicht zu stören, bleibt man dann diskret am Fenster stehen, bis die Verhandlung vorbei ist)

Zunächst wurde festgestellt, wer so alles erschienen ist.

Ein Vertreter des SWR mit einer Vollmacht?

Die Klägerin und da hinten?, Familienangehörige?, nee, nun denn, die Öffentlichkeit! (ich)

Frage der Richterin, ob auf den Sachvortrag aus Zeitgründen verzichtet werden kann, da dem SWR und ihr ja die Schriftsätze bekannt sind.

Ich bzw. die Öffentlichkeit meldet sich mit dem Einwand, dass mir der Inhalt nicht bekannt ist.
(Soll heißen, bitte mal vorgetragen)

Hinweis an mich/der Öffentlichkeit, dass ich ruhig zu sein habe, eben nur öffentlich zuhören darf.
Dass ich mir Notizen machen, ok. Wenn es denn sein muss, aber dass ich aber ja kein Aufnahmegerät jedweder Art dabei habe sollte, ich zucke mit den Schultern und mache eine abweisende Bewegung.

(Anmerkung zu meinen Notizen: Es wurde kein Protokoll geführt und auch konnte ich nicht wirklich sehen, dass sich die Richterin Notizen gemacht hat, gut, war mit meinen eigenen Notizen beschäftigt, aber wie kann man nach über einer Stunde Diskussion die einzelnen Punkte noch parat haben?)

Meine Notizen werde ich nur stichwortartig wiedergeben (es war alles zu viel) und dabei den einen oder anderen Diskussionspunkt darüber vom Runden Tisch in Karlsruhe einfließen lassen.

Ok, also kein Sachbericht.

Dann erwähnt die Richterin, dass es zum Thema „Rundfunkbeitrag“ beim Verwaltungsgericht Karlsruhe Verfahren in Hülle und Fülle gäbe. Eine Zahl wurde nicht genannt.
(ich denke, sie wollte damit ausdrücken, dass sie sich sehr mit dieser Materie beschäftigt)

Zunächst erging nur ein Gerichtsbescheid, da es sich bei diesem Verfahren um eines ohne grundsätzlicher Bedeutung handele. Da die Klägerin dennoch auf eine mündliche Verhandlung bestanden hat, vor allem um weitere Argumente vortragen zu können, wurde die jetzige Verhandlung einberufen, aber nur vor einem Einzelrichter.

Da es ja schon Urteile in allen Instanzen gäbe, würde sie selber auch nicht von den schon ergangenen Begründungen abweichen. Auch sei ihres Wissens keine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig.
Da ich aber persönlich allein von 3 real anhängigen wusste (Prof. Dr. Koblenzer erwähnte dies ja in seinem Vortrag am 3.10.16 beim Aktionstag in Karlsruhe) signalisierte ich/die Öffentlichkeit diese Kenntnis.

Es gab noch einmal den Hinweis, dass die Öffentlichkeit ruhig zu sein habe.
Es gab allerdings auch den Hinweis, dass die Klägerin einen Rechtsanwalt an ihrer Seite haben dürfte mit Rederecht oder einen Beistand.

(Was genau wäre dann so ein Beistand?
Kann der Kläger einfach eine Person benennen, die vorne mit sitzen darf als Beistand und dann natürlich auch etwas zu den vorgetragenen Punkten äußern, ergänzen, erklären etc. dürfte, ohne Rechtsanwalt sein zu müssen?)
Da wir ja mittlerweile z.T. sehr tief in der Materie drinnen sind, wäre das schon eine optimale Unterstützung eines Klägers, der ohne einen Rechtsanwalt seine Verhandlung „durchzieht“.

Weiter mit der Verhandlung.

Da ja in der eigenen Kammer, beim OVG und BVG schon geurteilt wurde, sagte die Richterin:
„Glauben sie wirklich, ich würde heute anders entscheiden?“

Da der Rechtsanwalt der Klägerin, bevor er letztendlich das Mandat vor einiger Zeit niederlegte, schon mal einen schriftlichen Befangenheitsantrag stellte, kam hier (ich glaube von der Richterin), ob jetzt auch wieder ein Befangenheitsantrag gestellt werden würde??)
Darüber wurde dann aber nicht weiter gesprochen und die Verhandlung ging weiter,
da die Klägerin ja neue Argumente vorbringen wollte.

Es wurden die verschiedenen Gutachten erwähnt, verschiedene §§ des Grundgesetzes angesprochen und platt geredet. (siehe Textbausteine dazu in den ergangenen Urteilen)

Unter anderem ging es um die Typisierung. Regional sei nachweislich der Konsum des ÖRR sehr unterschiedlich. Dies sollte doch auf jeden Fall berücksichtigt werden.

Hinweis auf die Auslegung der Begrifflichkeit im Bezug auf die Abgabe bezogen auf die Wohnung (Ausführung RA Bölck)

Hinweis der Richterin, es habe ein Paradigmenwechsel stattgefunden und wegen der Rundfunkflucht habe man nun diese neue Regelung getroffen. (als gerechteres Verfahren, ohne Schnüffeln in der Privatsphäre, in der Wohnung. Aber wenn ich sage, dass ich ein Nichtnutzer bin, hat man mir das zu glauben!)

Hinweis der Klägerin, dass mit der jetzigen Technik ohne weiteres eine Abrechnung mittels einer Nutzungsgebühr, siehe Netflix, möglich ist.

Die Richterin meinte, dass sie nicht darüber zu entscheiden hätte, ob man den ÖRR anders regeln könnte, sondern nur darüber, ob die Regelung, die getroffen wurde, gerecht ist.

Die Klägerin brachte daraufhin einige Beispiele der ungerechten Regelung.
Bsp. WG: Der Hauptmieter muss bezahlen und die Aufteilung dann im Innenverhältnis selber regeln.

Besteht eine WG aus mehreren Hauptmietern, könnte jeder herangezogen werden.

Immer wieder wurde von der Richterin erwähnt, dass keine Verfassungsbeschwerden zu diesem Thema vom Bundesverfassungsgericht angenommen wurden.

(Da dies kontinuierlich immer wieder von ihr vorgetragen wurde, hier schon mal kurz unser weiteres Vorgehen nach der Verhandlung: wir sind zum Bundesverfassungsgericht gegangen, haben dort mit dem Sachkundigen dazu vom 1. Senat selber gesprochen:

Von den Verhandlungen mit Urteile am 18. März 2016 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind ca.7 Verfassungsbeschwerden anhängig (3 Aktenzeichen wurden uns dazu schon mal im Computer herausgesucht und genannt)
Von den Verhandlungen am 15. Juni 2016 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind auf jeden Fall 2 Verfassungsbeschwerden von Prof. Dr. Koblenzer als Beschwerdeführer anhängig. Außerdem ist von Prof. Dr. Koblenzer noch eine 3. Verfassungsbeschwerde aus 2015 von einer Verhandlung in Hessen anhängig.)

Auch wurde uns mitgeteilt, dass solche eingelegten Verfassungsbeschwerden in der Regel erst nach einem Jahr behandelt werden würden.

Also können wir mit gutem Gewissen, darum bitten, mit unseren Klagen auf den Ausgang dieser sehr hochrangig eingereichten Verfassungsbeschwerden warten zu dürfen!

Dann wurde von der Klägerin vorgetragen, dass in anderen Ländern der ÖRR mit geringeren Mitteln finanziert wird. Das Beispiel hierfür war Österreich, wo es nur 2 Sender gibt. (ausreichend für eine Grundversorgung)

Für die hohen Beträge in Deutschland könne der SWR nicht, da die KEF mittels einer
Mischkalkulation den Betrag festlege und der dann eben in dieser Höhe umgesetzt werden müsste.

(Wäre ich jetzt als Beistand mit vorne neben der Klägerin gesessen, ich hätte aber einiges zu dieser exorbitanten Mischkalkulation gesagt!!)
Wenn die Klägerin eine Änderung möchte, solle sie dies halt politisch umsetzen.


(Mein Gedanke, auch Richter dürfen durchaus Einwände vorbringen und weiterreichen, schließlich besteht ja die Möglichkeit einer Richtervorlage, aber ich durfte ja nichts sagen)

Allen Ernstes wurde auch von der Richterin gesagt, dass es von ihr grob fahrlässig wäre, der Klägerin ein positives Urteil zu erteilen, da dann der SWR auf jeden Fall in Berufung gehen würde und die Klägerin dann gezwungen wäre, sich für die 2. Instanz einen Anwalt nehmen zu müssen.
Im anderen Falle, also mit einem negativen Urteil, könne sich die Klägerin ja selber die weiteren Schritte, bzw. „Nichtschritte“ überlegen.

Zur Diskussion brachte die Klägerin auch eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bzgl. einer Zwangsabgabe, die dann gekippt wurde.
Die Richterin wusste davon nichts.
Hierbei ging es um die sog. CMA-Abgabe für die folgendes Urteil des Zweiten Senats vom 3. Februar 2009 verkündet wurde. - 2 BvL 54/06 -
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2009/02/ls20090203_2bvl005406.html

Zitat
L e i t s a t z
Lässt sich eine Finanzierungsverantwortung der mit einer Sonderabgabe belasteten Abgabepflichtigen praktisch ausschließlich mit Blick auf Zweck und Wirkung staatlicher Förderungsmaßnahmen zugunsten der belasteten Gruppe begründen, bestehen in Bezug auf die gruppennützige Verwendung erhöhte Anforderungen. Der durch die Abgabe zu finanzierende und die Abgabe rechtfertigende Gruppennutzen muss evident sein
Im Namen des Volkes

In dem Verfahren
zur verfassungsrechtlichen Prüfung,
ob § 10 Abs. 3 Nrn. 2, 7 und 8 in Verbindung mit den §§ 1 und 2 des Absatzfondsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 21. Juni 1993 (BGBl I S. 998), zuletzt geändert durch die Siebente Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl I S. 2785), gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 105 GG und Art. 110 GG verstoßen und damit nichtig sind,
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. Mai 2006 - 13 K 2230/05 -
Hier dazu der Text des Art. 2 Abs. 1 GG:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.



Interessant war auch folgende Empfehlung der Richterin:
Man solle auf jeden Fall kontinuierlich, zur Not unter Vorbehalt, den Beitrag entrichten, da man sonst am Ende, wenn entschieden wird, der Beitrag sei rechtens, man vor einem immensen Betrag stehe, der dann beglichen werden müsste.

Genau danach erwähnte sie allerdings das Urteil bzgl. der Erbschaftsteuer, wo dann letztendlich keine Rückabwicklung durchgeführt werden konnte.

Was können wir nun dennoch positives aus dieser Verhandlung ableiten.

1. da mindestens 10 anhängige Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungericht Karlsruhe zum Rundfunkbeitrag vorliegen, können wir uns darauf berufen, dass wir bis zu diesen Entscheidungen in den unteren Instanzen warten dürfen, ohne dass bei uns Vollzugsmassnahmen durchgeführt werden.

2. sich mal das CMA-Urteil genau ansehen und in die Klagebegründung zu integrieren.

3. es ist immer gut, bei der Verhandlung noch nicht vorgebrachte Argumente vorzubringen und mit den Richtern zu diskutieren. Damit sie dann allerdings für das Urteil angemessen berücksichtigt werden können, unbedingt eine Kopie für den Richter/die Richter dabei haben. Nachreichen geht nicht.
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: Roggi am 27. Oktober 2016, 18:11
Danke an @Karlsruhe für diesen interessanten Bericht.

Der 3. Tipp könnte zu Problemen führen, da die Gegenseite nicht angemessen auf die Argumente reagieren kann. Das gab es kürzlich bei einem Urteil in Europarechtfragen, da wurden wichtige Beweise nicht berücksichtigt, die erst zur Verhandlung mitgebracht wurden. Besser wäre es, wenn alle Argumente rechtzeitig schriftlich eingereicht werden, das geht bis kurz vor dem Verhandlungstermin. Dann kann in der mündlichen Verhandlung darüber "verhandelt" werden, falls die Richter/in kein Kasperletheater veranstaltet.

Ansonsten ist es ja richtig ekelhaft, was die Richterin da veranstaltet hat. Sie ignoriert unter anderem völlig,  dass auch Bürger Rechte haben.
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: Frei am 27. Oktober 2016, 18:41
Moin.

Ein sehr interessanter Bericht...

Zitat
... wir sind zum Bundesverfassungsgericht gegangen, haben dort mit dem Sachkundigen dazu vom 1. Senat selber gesprochen:

Von den Verhandlungen mit Urteile am 18. März 2016 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind ca.7 Verfassungsbeschwerden anhängig (3 Aktenzeichen wurden uns dazu schon mal im Computer herausgesucht und genannt)
Von den Verhandlungen am 15. Juni 2016 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind auf jeden Fall 2 Verfassungsbeschwerden von Prof. Dr. Koblenzer als Beschwerdeführer anhängig. Außerdem ist von Prof. Dr. Koblenzer noch eine 3. Verfassungsbeschwerde aus 2015 von einer Verhandlung in Hessen anhängig.)

... mindestens 10 anhängige Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungericht Karlsruhe zum Rundfunkbeitrag vorliegen, können wir uns darauf berufen, ...

Gibt es für diese 10 anhängigen Verfassungsbeschwerden Aktenzeichen, Quellen und/oder sonstige Belege? Mir sind nämlich "nur" 4 hier aus dem Forum bekannt: 1 BvR 2666/15, 1 BvR 302/16, 1 BvR 1675/16 und 1 BvR 1382/16.

(Das könnte für ein Gedankenexperiment über eine fiktive Person F in ähnlicher Situation nämlich mal interessant sein... ;) >:D )

Frei  8)
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 27. Oktober 2016, 20:32
Danke an @Karlsruhe für diesen interessanten Bericht.

Der 3. Tipp könnte zu Problemen führen, da die Gegenseite nicht angemessen auf die Argumente reagieren kann. Das gab es kürzlich bei einem Urteil in Europarechtfragen, da wurden wichtige Beweise nicht berücksichtigt, die erst zur Verhandlung mitgebracht wurden. Besser wäre es, wenn alle Argumente rechtzeitig schriftlich eingereicht werden, das geht bis kurz vor dem Verhandlungstermin. Dann kann in der mündlichen Verhandlung darüber "verhandelt" werden, falls die Richter/in kein Kasperletheater veranstaltet.

Ansonsten ist es ja richtig ekelhaft, was die Richterin da veranstaltet hat. Sie ignoriert unter anderem völlig,  dass auch Bürger Rechte haben.

Wenn mehrere Klagegründe vorgebracht werden, werden die unangenehmen in den Klagebegründungen oftmals einfach ignoriert
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 28. Oktober 2016, 02:11
Zitat
Gibt es für diese 10 anhängigen Verfassungsbeschwerden Aktenzeichen, Quellen und/oder sonstige Belege? Mir sind nämlich "nur" 4 hier aus dem Forum bekannt: 1 BvR 2666/15, 1 BvR 302/16, 1 BvR 1675/16 und 1 BvR 1382/16.

(Das könnte für ein Gedankenexperiment über eine fiktive Person F in ähnlicher Situation nämlich mal interessant sein... ;) >:D )

Frei  8)


Wird noch zeitnah nachgereicht werden :)
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: ohmanoman am 28. Oktober 2016, 12:36
Hier nun der Bericht:
Zur Diskussion brachte die Klägerin auch eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bzgl. einer Zwangsabgabe, die dann gekippt wurde.
Die Richterin wusste davon nichts.
Hierbei ging es um die sog. CMA-Abgabe für die folgendes Urteil des Zweiten Senats vom 3. Februar 2009 verkündet wurde. - 2 BvL 54/06 -
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2009/02/ls20090203_2bvl005406.html

L e i t s a t z
Lässt sich eine Finanzierungsverantwortung der mit einer Sonderabgabe belasteten Abgabepflichtigen praktisch ausschließlich mit Blick auf Zweck und Wirkung staatlicher Förderungsmaßnahmen zugunsten der belasteten Gruppe begründen, bestehen in Bezug auf die gruppennützige Verwendung erhöhte Anforderungen. Der durch die Abgabe zu finanzierende und die Abgabe rechtfertigende Gruppennutzen muss evident sein
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
zur verfassungsrechtlichen Prüfung,
ob § 10 Abs. 3 Nrn. 2, 7 und 8 in Verbindung mit den §§ 1 und 2 des Absatzfondsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 21. Juni 1993 (BGBl I S. 998), zuletzt geändert durch die Siebente Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl I S. 2785), gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 105 GG und Art. 110 GG verstoßen und damit nichtig sind,
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. Mai 2006 - 13 K 2230/05 -
Hier dazu der Text des Art. 2 Abs. 1 GG:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Moin

Uhropa (ist Uhrmacher) hat angefangen, das oben zedierte Urteil zu lesen, versteht aber nicht so viel, das er sich die Rosinen raus picken kann  Und Enkel hat ne Augenoperation!

Gibt es Jemand, der das Urteil so interpretieren kann, das es für unsere Sache verwertet werden kann?

Danke
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: PersonX am 28. Oktober 2016, 13:28
nach dem ersten Überfliegen, sollte

ab Randnummer 97 genauer gelesen werden, denn ab dort steht möglicherweise wichtiges zu den Kriterien und der Abgrenzung und dem Schutz der Bürger vor beliebigen Abgaben.
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: Wolfman am 28. Oktober 2016, 13:54
Bin ich der Einzige, der das Gefühl hat, wir werden von solchen Richtern / Gerichten ***vorgeführt?

Was solche Richter von sich geben, ist doch die totale ***Verdrehung von Recht!


Edit "DumbTV":
***Wortwahl entschärft
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: Frei am 28. Oktober 2016, 15:55
ab Randnummer 97 genauer gelesen werden, ...

Evtl. hier, da ja seit 2013 "Wohnungsinhaber" zur Zahlung der Beiträge verpflichtet werden:

Zitat von: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2009/02/ls20090203_2bvl005406.html
BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 03. Februar 2009
- 2 BvL 54/06 - Rn. (1-115)


(Rn. 100) ... Mit einer Sonderabgabe darf nur eine homogene Gruppe belegt werden, die in einer spezifischen Beziehung (Sachnähe) zu dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck steht ...

Frei  8)
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 03. November 2016, 14:50
Hier  nun die langersehnte Ergänzung.
(von einem eifrigen Mitstreiter vom Runden Tisch in Karlsruhe erfragt)

Zitat
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
 
soeben wurde mir ein bestätigtes amtliches Dokument gesendet, dass eine Liste von 37, in Worten "siebenunddreißig", Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag enthält.
Es sind die Aktenzeichen der "noch anhängigen Verfahren".

Zehn davon mit Aktenzeichen der diesjährigen Urteile beim BverwG.

1 BvR 1382/16 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - BVerwG 6 C 29.15 -),
1 BvR 1411/16 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - BVerwG 6 C 25.15 -),
1 BvR 1414/16 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - BVerwG 6 C 23.15 -),
1 BvR 1415/16 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - BVerwG 6 C 22.15 -),
1 BvR 1417/16 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - BVerwG 6 C 26.15 -),
1 BvR 1432/16 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - BVerwG 6 C 33.15 -),
1 BvR 1456/16 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - BVerwG 6 C 28.15 -),
1 BvR 1774/16 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2016 - BVerwG 6 C 40.15 -),
1 BvR 1056/16 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2016 - BVerwG 6 C 37.15 -),
1 BvR 1857/16 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2016 - BVerwG 6 C 47.15 -).

Möglicherweise können diese Verfassungsbeschwerden in die eigene Klagebegründung mit aufgenommen werden, um evtl. mit einer höflichen Bitte an das Gericht eine "Ruhestellung" der Klage zu erreichen.
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: volkuhl am 03. November 2016, 15:50
Zitat
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
 
soeben wurde mir ein bestätigtes amtliches Dokument gesendet, dass eine Liste von 37, in Worten "siebenunddreißig", Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag enthält.
Es sind die Aktenzeichen der "noch anhängigen Verfahren".
...

Könntest Du dieses Dokument evtl. anonymisiert bitte hier einstellen?
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: MMichael am 03. November 2016, 16:10
DANKE @karlsruhe (und Co)  für die Erkundung! :)

Könntest Du dieses Dokument evtl. anonymisiert bitte hier einstellen?
oder die anderen 27 Aktenzeichen mitteilen?

Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: ellifh am 03. November 2016, 17:16
Danke @ karlsruhe fürs Einstellen :D

Eine Person X würde meinen, da tut sich ganz gewaltig was. Bei so vielen Verfassungsbeschwerden!! >:D

Das findet Person X super und zeigt, das wir auf dem richtigen Weg sind ;)
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: Markus KA am 03. November 2016, 21:52
1 BvR 1382/16 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - BVerwG 6 C 29.15 -),
1 BvR 1411/16 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - BVerwG 6 C 25.15 -),
1 BvR 1414/16 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - BVerwG 6 C 23.15 -),
1 BvR 1415/16 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - BVerwG 6 C 22.15 -),
1 BvR 1417/16 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - BVerwG 6 C 26.15 -),
1 BvR 1432/16 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - BVerwG 6 C 33.15 -),
1 BvR 1456/16 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - BVerwG 6 C 28.15 -),
1 BvR 1774/16 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2016 - BVerwG 6 C 40.15 -),
1 BvR 1056/16 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2016 - BVerwG 6 C 37.15 -),
1 BvR 1857/16 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2016 - BVerwG 6 C 47.15 -).
Diese Liste könnte möglicherweise ein Hinweis dafür sein, dass die ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes keine besondere Bedeutung  deutscher Rechtsprechung darstellen und wohl nur als Meilensteine auf dem Weg durch die Instanzen zum Bundesverfassungsgericht notwendig waren. Weitere Hinweise könnten die Gehörsrügen, die fehlenden Richtervorlagen und die bekannten Kritiken von erfahrenen Juristen sein. 
Verwaltungsgerichte weisen in den letzten Tagen gerne auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes hin. Diese aber als Vorlage für die Urteilsfindung nicht unbedingt nutzbar sind, da die Kernfragen möglicherweise erst beim Bundesverfassungesgericht entschieden werden. Es wäre ein Nachteil für den Kläger, wenn die Verwaltungsgerichte aktuell Urteile zum Thema Rundfunkbeitrag sprechen würden und sich später das Bundesverfassungsgericht in einigen Punkten in anderer Weise enscheiden würde. Somit könnte dies ein wichtiger Aspekt für ein Verwaltungsgericht sein, die Klage auszusetzen oder ruhen zu lassen.

(Anmerkung für Baden-Würtemberg, die Verhandlungen für die Revisionen der Rundfunkbeitragsklagen des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Würtemberg sind erst im Januar 2017, auch dies ein möglicher  Aspekt für ein Verwaltungsgericht, die Klage zum Thema Rundfunkbeitrag auszusetzen oder ruhen zu lassen.)
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: unGEZahlt am 04. November 2016, 19:09
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, soeben wurde mir ein bestätigtes amtliches Dokument gesendet, dass eine Liste von 37, in Worten "siebenunddreißig" Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag enthält.
Es sind die Aktenzeichen der "noch anhängigen Verfahren".

Anm.:
Und wenn mit den abgewimmelten Verfassungsbeschwerden
( 1BvR 2550/12, 1BvR 2603/12, 1BvR 1700/12 und 1BvR 2899/13 -
Quelle ist http://natuerlich-klag-ich.de/entschiedeneverfahren.html )
+ 4 dazugezählt werden,

haben wir derzeit schon mindestens
41 Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag.

( Also, wer noch welche hat -> immer her damit.
Zahlen sprechen ja bekanntlich für sich. )


Markus
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: volkuhl am 05. November 2016, 20:48
...
Möglicherweise können diese Verfassungsbeschwerden in die eigene Klagebegründung mit aufgenommen werden, um evtl. mit einer höflichen Bitte an das Gericht eine "Ruhestellung" der Klage zu erreichen.

...dafür wäre es hilfreich, wenn wir die restlichen Aktenzeichen auch noch erfahren dürften.


btw.: kann man diese Diskussionen in den "Kalender"-Threads vielleicht unterbinden? Ich glaube, das trüge erheblich zur Übersichtlichkeit des Forums bei und macht gezielte Info-Suche einfacher. Die Suchfunktion hilft nur manchmal und ersetzt sicher keine geordnete Foren-Struktur.  ;)
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 05. November 2016, 20:54
@volkuhl
ja, dann mache ich den Thread mal zu.

Die gesamten Aktenzeichen weiß ich auch nicht.
Bitte mal eben selber beim Bundesverfassungsgericht nachgefragt und gut.
Nicht ich bin der "Autor" habe lediglich Infos eingestellt, aber nach 1,2,3 ganz vielen Zitaten
bin ich der "Urheber"? ::)
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 16. November 2016, 13:05
Da ich nicht einen neuen Thread aufmachen möchte, hänge ich es halt mal hier an.

Die Aktenzeichen zu veröffentlichen, da weiss ich nicht, ob man dies so einfach darf, da es
sich ja um eine persönliche email handelt.

Da aber die Aktenzeichen eh schon dafür zusammen gestellt wurden, vielleicht einfach mal
selber kurz eine email ans Bundesverfassungsgericht schreiben und man bekommt offiziell diese  Liste.

Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch, was der jeweilige Inhalt ist.

Kann es sein, dass es sogar mehr als diese 37 sind?

Habe ein Aktenzeichen gefunden, das nicht in dieser Liste steht.
Titel: Re: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 24. Januar 2017, 15:10
Neue email, neue Erkenntnis, habe deswegen den Thread nochmal aufgemacht:


Da für die Urteilsfindung so lange Zeit vergangen ist, siehe Verhandlung
vom 25.10.16 hatten wir eigentlich Hoffnung, etwas persönliches in der Urteilsfindung
zu finden:

Nun denn: hier die email der entsprechenden Mitstreiterin:

Zitat
Heute habe ich Post vom VG KA erhalten.

Wie die Richterin … mir am Verhandlungstag (25.10.2016) bereits
mitgeteilt hatte, wurde meine Klage abgewiesen. Jetzt habe ich es
schriftlich. Die Begründungen sind wie gewohnt kopiert und entsprechen
dem, was mir schon vor meiner Verhandlung zugesendet wurde.

Ich drücke allen die Daumen, die derzeit noch auf ihr Urteil warten und
kann es kaum erwarten, bis das Bundesverfassungsgericht sich dazu äußert.

Wie es jetzt in meinem Fall weitergehen wird, weiß ich noch nicht. Also
ob ich Berufung einlegen möchte.

lg s

Wir hatten dennoch etwas Hoffnung auf eine sog. „Richtervorlage“ Hmm
Wir gingen nach der Verhandlung sogar extra noch zum Bundesverfassungsgericht,
um nach den aktuell anhängigen Verfassungsbeschwerden persönlich zu fragen.

Der Kampf geht auf jeden Fall weiter!