gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 20. Oktober 2016, 23:01
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Facebook-Mitteilung von Kathrin Weihrauch von heute:
Ich gebe morgen ein Interview für Akte 2016, die Redakteurin ist auf der Suche nach anderen Beitragsgegnern mit unterschiedlichsten Motiven zur Nichtzahlung und Bereitschaft für ein Interview -möglichst Umkreis Berlin /Brandenburg oder schneller Anreise, damit es noch in die nächste Sendung passt.
BARBARA BOLLWAHN
REDAKTEURIN
META-Signatur-2016
META productions GmbH für
Film- und Fernsehproduktion
Stralauer Allee 8 / 10245 Berlin
Fon: +49 30/61681-309
Fax: +49 30/61681-291
Barbara.Bollwahn@METAproductions.de
Bitte teilen!!
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Und: gibt's das Interview noch zu sehen - wo doch nun der Haftbefehlt gegen Kathrin aufgehoben wurde!?
TAZ, 25.10.2016
Kampf gegen Rundfunkgebühren
Kein Gefängnis, aber Pfändung
Der Haftbefehl gegen die Brandenburgerin, die keinen Rundfunkbeitrag bezahlt, wurde aufgehoben.
http://www.taz.de/!5351896/
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Gestern Abend lief auf SAT 1 Akte ein kurzer Bericht darüber. Ein Sprecher vom RBB wieder mit den Ausflüchten, dass der Hatbefehl nicht wegen der nicht gezahlten Beiträge, sondern wegen der Weigerung der Vermögensauskunft komme.
Da musste ich laut lachen diese Heuchler....
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Das stimmt schon so, denn bei Mr.X stand auf dem Schreiben eines GV, dass bei Nichtabgabe der VA der "Gläubiger" die Haft beantragen kann.
Auf dem Haftbefehl ist aber als Gläubiger das 'Amt Beetzsee' eingetragen.
(ich glaube, das wurde später in BS abgeändert, was aber auch falsch ist)
Wer ist der Gläubiger? Na, der RBB. Die beim RBB wissen von nischt, weil die Anschreiben der BS macht.
Die Rundfunkanstalten kümmern sich auch um nischt, die wollen fette Kohle und mehr nicht.
Das Amt Beetzsee dient als Vollstreckungsbehörde und könnte nur dann der Gläubiger sein,
wenn sie die Forderung aufgekauft hätten. Dann müsste dies im Haftbefehl stehen. Dort ist nichts zu sehen.
Somit ist davon auszugehen, dass irgendein Bediensteter dies entgegen bestehenden Gesetzen beantragt hat, wozu er gar nicht berechtigt ist.
Wie nennt man das?
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Das stimmt schon so, denn bei Mr.X stand auf dem Schreiben eines GV, dass bei Nichtabgabe der VA der "Gläubiger" die Haft beantragen kann.
Auf dem Haftbefehl ist aber als Gläubiger das 'Amt Beetzsee' eingetragen.
(ich glaube, das wurde später in BS abgeändert, was aber auch falsch ist)
Wer ist der Gläubiger? Na, der RBB. Die beim RBB wissen von nischt, weil die Anschreiben der BS macht.
Die Rundfunkanstalten kümmern sich auch um nischt, die wollen fette Kohle und mehr nicht.
Das Amt Beetzsee dient als Vollstreckungsbehörde und könnte nur dann der Gläubiger sein,
wenn sie die Forderung aufgekauft hätten. Dann müsste dies im Haftbefehl stehen. Dort ist nichts zu sehen.
Somit ist davon auszugehen, dass irgendein Bediensteter dies entgegen bestehenden Gesetzen beantragt hat, wozu er gar nicht berechtigt ist.
Wie nennt man das?
Mir würde spontan Rechtsbeugung und Amstanmaßung einfallen. Zudem auch das Recht des Bürgers mit Füssen zertreten.
Allein die Tatsache, dass man einfach so ohne überprüfung Haftbefehle austellt sollte mal nach hinten lossgehen für den-/diejenigen.
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Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann.
https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde (https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde)