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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => RT Hamburg => Thema gestartet von: erc am 20. Oktober 2016, 10:57

Titel: Austausch in Hamburg zu: Feststellung der Nichtigkeit eines Widerspruchbescheids
Beitrag von: erc am 20. Oktober 2016, 10:57
Moin zusammen,

gibt es hier Mitstreiter aus dem hohen Norden, welche sich für einen kurzen Austausch in den kommenden Tagen ein Stündchen Zeitnehmen würden?
Konkret geht es einer bekannten Person Y um eine Klage zur Feststellung der Nichtigkeit eines Widerspruchbescheids.

Viele Grüße!


Edit "DumbTV":
Thema präzisiert
Titel: Re: Austausch in Hamburg zu: Feststellung der Nichtigkeit eines Widerspruchbescheids
Beitrag von: Allberto am 05. Oktober 2019, 21:06
Gibt es dazu mittlerweile Ergebnisse?

Eine mir bekannte Person hat zwei Anträge auf Feststellung der Nichtigkeit zweier Festsetzungsbescheide gestellt und binnnen dreieinhalb Monaten keine Antwort bekommen. Diese Person steht nun vor der Entscheidung, zu klagen oder die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Titel: Re: Austausch in Hamburg zu: Feststellung der Nichtigkeit eines Widerspruchbescheids
Beitrag von: erc am 13. Oktober 2019, 22:30
Klage abgewiesen. Im Link der komplette Vorgang.

Widerspruchsbescheid mit falschen Angaben,Fehler GEZ zum Festsetzungsbescheid
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20343.0
Titel: Re: Austausch in Hamburg zu: Feststellung der Nichtigkeit eines Widerspruchbescheids
Beitrag von: seppl am 14. Oktober 2019, 01:46
Die Klage wurde mit dem Argument geführt, ein Widerspruchsbescheid sei nichtig, weil er nach Umzug in ein anderes Bundesland von der nicht (mehr) zuständigen Landesrundfunkanstalt ausgestellt wurde. Die Klage war zulässig, führte aber nicht zum Erfolg.

Da Verwechslungsgefahr mit der Argumentation, dass die Bescheide bei Mehrpersonenhaushalten nicht auf eine Gesamtschuldnerschaft als Inhaltsadressat hinweisen und somit unter einem schweren Fehler leiden besteht, teile ich hier deutlich mit, dass die Frage des fehlerhaften Inhaltsadressaten hier nicht zur Debatte stand und bisher auch noch in keinem mir bekannten Gerichtsverfahren verhandelt wurde.