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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thema gestartet von: Detox am 18. Oktober 2016, 18:46

Titel: Pfändungs- und Einzugsverfügung (Zwangsvollstreckung - Pfändung Einkommen)
Beitrag von: Detox am 18. Oktober 2016, 18:46
Ich hoffe es in Ordnung, dass ich in diesem Bereich poste.

Ich wollte den Bereich Bundesland Bremen bzgl. Zwangsvollstreckung nicht vollspammen.

Folgendes:

Person A  hat durch Arbeitgeber aufgrund einer Unterhaltsprüfung zum Zweck von Ermittlung des pfändbaren Gehalts  erfahren, dass das Einkommen gepfändet wird. Zuvor gab es durch die LHK (Landeshauptkasse mit Vollstreckungsstelle, Finanzamt untergeordnet) keine Benachrichtigung wegen Zwangsvollstreckung. Person A hat Person B (Sachbearbeiter LHK) nicht erreichen können. (gestriger Stand)

Heute ein "negatives Update": Person A hat nun ein Schreiben von der LHK bzgl. Pfändungsverfügung zur Kenntnisnahme mit Durchschrift des Schreibens an Arbeitgeber erhalten. Nun auch telefonisch erreicht. Person A hat Anliegen verdeutlicht. Person B war bedauerlicherweise sehr unfreundlich und äußerst desinteressiert. Behauptete, dass ein Schreiben vor 2 Monaten rausging und sogar vor Ort gewesen sein soll und Benachrichtigung in den Briefkasten geworfen hätte. Person A verdeutlicht, dass weder das Schreiben noch die Benachrichtigung im Briefkasten vorgefunden wurde und erst durch die Unterhaltsüberprüfungsanfrage darüber erfahren hat. Person B stellte Person A als "lächerlich" dar und lachte diese aus.


Also liebe Bremer-Rundfunkgebühr-Verweigerer und natürlich alle andere,
Person A wird ihres Einkommens "ohne was machen zu können" erleichtert. Hoffentlich passiert es anderen nicht. Person A ist gerade dabei ein Schreiben an Person B und deren Vorgesetzten zu verfassen und wird sich schnellstmöglich nach einem Anwalt umschauen (zwecks Rechtsberatung, ob es sich lohnt dagegen vorzugehen; denn angenehm ist es nicht und auf diese Weise kapitulieren zu müssen, ist eher erniedrigend).

Gerne stelle ich das heutige Schreiben an Person A bzw. an deren Arbeitgeber morgen zur Verfügung (zensiert natürlich).


(Sofern editieren möglich ist; habe gesehen, dass ich meine anderen Beiträge nicht editieren konnte)

Für alle anderen: hoffentlich bleibt ihr davon verschont und werdet weiterhin erfolgreich verweigern können *viel Glück wünsch*
Titel: Re: Pfändungs- und Einzugsverfügung (Zwangsvollstreckung - Pfändung Einkommen)
Beitrag von: Detox am 19. Oktober 2016, 10:11
Danke für die Freigabe (hoffentlich habe ich alles beachtet)

Wie angekündigt, hier zur Kenntnisnahme, wie (wenn Person A Pech) ohne Vorabankündigung auf einmal Arbeitsgeber als Drittschuldner herangezogen wird und Person A "wehrlos" hinnehmen muss, dass ihr Gehalt (von Person A) gepfändet wird.

Siehe Datei-Anhänge. Person A und Person B sowie Firma und weitere Daten sind entfernt worden (sieht etwas unprofessionell aus, da kein Photoshop oder ähnliches zur Verfügung)
Titel: Re: Pfändungs- und Einzugsverfügung (Zwangsvollstreckung - Pfändung Einkommen)
Beitrag von: Detox am 19. Oktober 2016, 10:12
Datei waren insgesamt für einen Beitrag zu groß, daher hier nochmal die Erläuterung von Person B an Arbeitgeber
Titel: Re: Pfändungs- und Einzugsverfügung (Zwangsvollstreckung - Pfändung Einkommen)
Beitrag von: ellifh am 19. Oktober 2016, 11:02
Das ist schon über die Grenzen hinaus, wie rigide hier vorgegangen wird. Jetzt bleibt uns die Haft vielleicht erspart, dann geht man an den Verdienst oder behält einfach Steuererstattungen ein.
Nicht jeder Arbeitgeber ist begeistert, wenn er von einer Lohnpfändung erfährt.
Es wird höchste Zeit, das dem Abzockverein mal jemand Grenzen setzt. Warum passiert das einfach nicht? |-
Titel: Re: Pfändungs- und Einzugsverfügung (Zwangsvollstreckung - Pfändung Einkommen)
Beitrag von: Blitzbirne am 19. Oktober 2016, 11:34
Mir in NRW wurde ebenfalls mit der Pfändungsverfügung mein "geheimes" Sparkonto erleichtert, obwohl ich gegen die Verfügung Einspruch/Widerspruch eingelegt habe.

siehe hier
erste Pfändungsankündigung ohne bisherige Zahlungen/ trotz Widerspruch+Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19238.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19238.msg132930.html#msg132930
Titel: Re: Pfändungs- und Einzugsverfügung (Zwangsvollstreckung - Pfändung Einkommen)
Beitrag von: ellifh am 19. Oktober 2016, 12:08
Vielleicht ist es eine Idee, alle Geschädigten zu sammeln und mit der Zahl nach Berlin zu gehen.
Titel: Re: Pfändungs- und Einzugsverfügung (Zwangsvollstreckung - Pfändung Einkommen)
Beitrag von: bukh1 am 19. Oktober 2016, 13:07
Ich kenn auch einen Fall aus Bremen, wo die betreffende Person durch Zufall von einer angekündigten Lohnpfändung über den Arbeitgeber erfahren hatte.
ist aber schon mind. 1/2 Jahr her. Die Person hat vorher keinerlei Mahnungen, Ankündigung der Zwangsvollstreckung o. ä. erhalten. Nur durch Zufall erfahren, sonst wär das Geld weg gewesen. Die Person hat einen Anwalt eingeschaltet, wie das ausgegangen ist, weis ich nicht.
Scheint also in Bremen gängige Praxis zu sein
bukh1
Titel: Re: Pfändungs- und Einzugsverfügung (Zwangsvollstreckung - Pfändung Einkommen)
Beitrag von: Detox am 19. Oktober 2016, 20:15
Die Person hat einen Anwalt eingeschaltet, wie das ausgegangen ist, weis ich nicht.

Hast du die Möglichkeit diese Person zu fragen. Wer RA War wäre auch interessant.
Vielen lieben Dank
Titel: Re: Pfändungs- und Einzugsverfügung (Zwangsvollstreckung - Pfändung Einkommen)
Beitrag von: Emge Phil am 19. Oktober 2016, 20:27
Der Fall, dass Konten- oder Lohnpfändungen stattfinden, ohne dass jemals eine Bank(Verbindung) bekannt war (weil z. B. früher einmal gezahlt wurde), wäre eine neue Eskalationsstufe.

Üblicherweise können Konten nicht bekannt sein, so dass allenfalls eine "Blindpfändung" stattfindet, bei der einfach die großen Banken der Stadt/Umgebung mit einem Pfändungsauftrag zu Person XY betraut werden und man vielleicht die Bank erwischt, bei der die betreffende Person ein Konto hat.
Titel: Re: Pfändungs- und Einzugsverfügung (Zwangsvollstreckung - Pfändung Einkommen)
Beitrag von: ellifh am 19. Oktober 2016, 21:58
Denkbar wäre, das über die gesammelten Daten eines Bürgers diese Auskunft erfragt wird. Eine Riesensauerei. Ist es nicht so, das im Zuge eines Vollstreckungsersuchens auch Rentenversicherungsträger und Finanzämter Auskunft geben müssen? An eine "Blindpfändung" glaube ich nicht.
Titel: Re: Pfändungs- und Einzugsverfügung (Zwangsvollstreckung - Pfändung Einkommen)
Beitrag von: Blitzbirne am 19. Oktober 2016, 22:55
Bei mir wurde mein Sparkonto gepfändet. Von diesem Konto weiß nur meine Bank, wo ich parallel auch mein Geldeingangskonto habe. Der Stadtkasse ist meine übliche Bankverbindung wegen Wohngeldzahlungen jedoch bekannt. Also muss meine Bank da mitgespielt haben. Glücklicherweise haben die das übliche Girokonto in Ruhe gelassen, sodass ich meine regelmäßigen Verpflichtungen im entsprechenden Zeitraum bedienen konnte.
Titel: Re: Pfändungs- und Einzugsverfügung (Zwangsvollstreckung - Pfändung Einkommen)
Beitrag von: Emge Phil am 20. Oktober 2016, 00:55
Bei mir wurde mein Sparkonto gepfändet. Von diesem Konto weiß nur meine Bank, wo ich parallel auch mein Geldeingangskonto habe. Der Stadtkasse ist meine übliche Bankverbindung wegen Wohngeldzahlungen jedoch bekannt.

Dann war (über die Stadt) die Bank bekannt. Die Frage ist, wie es sich in den Fällen verhält, in denen die Bank unbekannt ist.