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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2016 => Thema gestartet von: Uwe am 17. Oktober 2016, 23:51
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Verwaltungsgericht Frankfurt entscheidet über Bargeldklage
gegen den Hessischen Rundfunk
Quelle: Norbert Häring 17.10.2016
Am Montag, dem 31. Oktober 2016 um 9:30 Uhr ist es soweit. In öffentlicher Sitzung verhandelt das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main (Adalbertstr. 18, Saal 1) meine Klage von Sommer 2015 gegen den HR, der mir die Befugnis abspricht, den Rundfunkbeitrag mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel „Bargeld“ zu begleichen. Das bisher schriftlich geführte Verfahren ist reich an Skurrilitäten. Der Hessische Rundfunk hat vom meisten, was er behauptet, inzwischen auch das genaue Gegenteil erklärt.
weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/694-muendliche-verhandlung#weiterlesen
Siehe auch Kalendereintrag unter
VG Ffm: mündliche Verhandlung Verfahren Häring vs. HR - 1 K 2903/15.F
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20168.0.html
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EIN WICHTIGES URTEIL FÜR DAS BARGELD
Gegen Bargeld-Abschaffung und GEZ
Quelle: Tichys Einblick 18.10.2016 VON ROLAND TICHY
Obwohl laut Gesetz das einzig unbegrenzt gültige Zahlungsmittel - selbst der Staat hebelt das Freiheitsrecht aus. Ein Journalist hat seinen Kampf für das Bargeld mit dem gegen die Zwangs-Gebühren für ARDZDF verknüpft. Ein echtes Musterurteil steht zu erwarten.
weiterlesen auf:
http://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/gegen-bargeld-abschaffung-und-gez/