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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thema gestartet von: Busfahrer3000 am 10. Oktober 2016, 21:42
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Edit "Bürger":
Mit der fortgesetzten Fall-Beschreibung wurde eine vom ursprünglichen Kern-Thema unter
Widerspruch - ein Versuch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9530.0.html
vollkommen abschweifende Diskussion gestartet, die ein eigenständiges Thema darstellt und daher hierher ausgelagert werden musste.
Bitte innerhalb eines Threads IMMER auf THEMENTREUE achten und NICHT innerhalb eines Themas vollkommen andere Themen starten. Dies schadet der Übersicht und zielgerichteten Diskussion und ist daher im Forum NICHT vorgesehen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
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Hallo zusammen!
so, möchte wieder mal was zu unserer fiktiven Geschichte beitragen.
Nun lassen wir Person A mal ein neues Schreiben zugehen - Person A hatte ja geklagt, verloren, und seitdem nichts mehr gehört, ausser ein paar Mahnungen (keine Bescheide), vermutlich über die mittlerweile aufgelaufenen Beitagsforderungen.
Und nun ist Person A ein Schreiben mit dem Titel "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" eingetrudelt. Person A hat natürlich schon ein wenig gegoogelt, und folgende Infos gefunden:
- Das Schreiben ist Blödsinn, weil konkrete Angaben zum Gläubiger fehlen, sowie Unterschrift und Siegel fehlen.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&sid=ce22c99083683932d6d8057573d91bf6&nr=18320&pos=0&anz=1
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=18966
Stimmt das? Ist das relevant für Person A?
- Person A ist ausserdem das Schreiben, das vom 1.10. 2016 datiert ist, erst am Abend des 10.10. zugegangen (Person A war am Freitag übers Wochenende weggefahren, und erst Montag abends zurückgekommen - Person A ist mit dem Auto gefahren, und kann dies durch Tankquittungen von 600 km weit weg, gezahlt mit Karte belegen).
- Das Schreiben verlangt Bezahlung von über 700 EUR - der Streitwert der Klage von Person A war weit geringer, da gings noch um so 500 EUR - die Beispiele, wie die betreffenden Bescheide aussehen könnten, incl. Kontostand, sind weiter vorne im Thread.
Können die einfach die zuletzt "nur" angemahnten Beträge da draufrechnen?
Zu diesen neuen Forderungen hat Person A weder Bescheide erhalten, noch diesen widersprochen und infolge auch keine Widerspruchsbescheide erhalten. Ich dachte, dass nach einer abgewiesenen Klage Person A halt nun die auf den Bescheiden aufgeführten Summen zahlen muss - oder kann nun der aktuelle Kontostand einfach so vollstreckt werden?
- Das Schreiben ist frei von jeglicher Rechtsbelehrung (blanke Rückseiten).
- Das Schreiben ging Person A im gewöhnlichen Papierumschlag ohne Datum des Einwurfes zu.
- Was heisst das mit der "separat mitgeteilten Mandatsreferenz" auf S. 3 unten?
Im Anhang mal ein Beispiel, wie ein solcher Schriebs aussehen könnte:
Blatt 1 (Rückseite leer)
Blatt 2 (Rückseite leer)
Was kann Person A tun?
Was sollte Person A tun?
Person A möchte gerne zusätzliche Kosten vom Gerichtsvollzieher vermeiden. Person A würde lieber erstmal nur den Betrag bezahlen, um den es bei der verlorenen Klage ging, und über die neuen Forderungen nochmal "neu" streiten.
Edit:
Bekommt Person A durch sowas eine Schufa-Eintragung?
Danke und Grüsse, Busfahrer
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PS: Person A hat keinen Festsetzungsbescheid erhalten!
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Schufa-Eintrag gibt es erst nach erfolgtem Tätigwerden des Gerichtvollziehers, je nach Ergebnis.
Da Person A bereits den Klageweg geht, kann an das Justiziariat der LRA geschrieben werden, dass bereits eine Klage läuft und man an den Argumenten der Klage festhält. Da kein Festsetzungsbescheid zugestellt wurde:
Ich beantrage die förmliche Zustellung des Festsetzungsbescheids, auf den sich die Ankündigung der Zwangsvollstreckung vom xx.xx.2016 bezieht, da mir bisher kein Festsetzungsbescheid zugestellt wurde, gegen den ich mich gerichtlich zur Wehr setzen kann. Durch das fehlen des Festsetzungsbescheids, auf den sich ihre weitere Forderung bezieht, sehe ich erhebliche Nachteile für mich. Da der Beitragsservice nicht rechtsfähig ist, möchte ich von diesem nicht weiter belästigt werden. Da der Beitragsservice per einfacher Post versendet, fehlt es der (zuständige LRA) offensichtlich am Zustellungswillen. Jegliche Kommunikation an mich hat zukünftig durch die (zuständige LRA), Abteilung Justiziariat, zu erfolgen. Ich verweise auf meine Klage mit dem Aktenzeichen AZ.... Da mir gerichtlich zugesichert wurde, dass auf den Vollzug bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens verzichtet wird, ist es verwunderlich, dass weitere Maßnahmen durch die nichtrechtsfähige Abteilung Beitragsservice durchgeführt werden.
In einem mir bekannten Fall gab es daraufhin ein vernünftige, zufriedenstellende Antwort per förmlicher Zustellung. Der Brief muss natürlich an die eigenen Verhältnisse angepasst werden. So ist (zuständige LRA) bspw. der WDR, NDR oder der Sender, der im eigenen Sendegebiet die Umwelt verpestet. Die Formulierung des Gerichts für die Aussetzung des Vollzugs kann von Fall zu Fall variieren, bitte anpassen. Die Adresse des Justiziariats hat man wegen der laufenden Klage bereits vom Gericht mitgeteilt bekommen, sie steht als Gegner im Gerichtsschreiben.
Versenden am besten als Einwurfeinschreiben.
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@Roggi, hier wurde laut Aussage bereits geklagt und verloren. Eine weitere Instanz wurde offenbar nicht angefangen.
Die aktuellen Schreiben sind noch keine Vollstreckung sondern nur die Ankündigung. Eine Nachfrage dazu sollte erfolgen an die LRA, wie das zu verstehen sei mit dem Gesamtbetrag. Laut einiger Aussagen ist das Kontoverrechnungsmodell in der Satzung rechtswidrig. Darauf sollte im Schreiben an die LRA eingegangen werden. Zum besseren Verständnis sollte das aktuelle Urteil aus Tübingen vom 16.09.2016 gelesen werden, in welchem das genau beschrieben steht.
Nachfolgend was folgen würde wenn ein GV beauftragt wird.
Das erste Schreiben der Vollstreckung dürfte die gütliche Einigung sein. Was die Vollstreckung genau beinhalten soll wird wahrscheinlich erst aus dem Vollstreckungsersuchen deutlich. Dieses ist bei der schreibenden Person GV dann einsehbar.
Achtung bei einem Betrag ab 500,- € sind bei Nichtabgabe einer Vermögensauskunft, sofern dazu ein Termin gesetzt wird, Drittauskünfte anderer Stellen, z.B. Rentenkasse oder Kraftfahrbundesamt möglich. Damit wird unabhängig der Mithilfe einer Person A eine Kontopfändung möglich.
Einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis ist möglich, bei Nichtzahlung oder bei nicht Abgabe der Vermögensauskunft, jedoch noch nicht im Stadium der gütlichen Einigung, sondern erst wenn ein Termin zur Vermögensauskunft gesetzt wurde.
Mit der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis wird für die Schufa und andere, welche dieses Verzeichnis regelmäßig lesen, sichtbar, dass Person A Schuldner sei und meldet das der Bank, der Grund ist für die Schufa nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht sichtbar.
Person A könnte um zu prüfen was genau vollstreckt werden soll das Akteneinsicht in das Vollstreckungsersuchen nehmen. Falls Person A gar nicht reagiert könnte das nächste Schreiben die Einladung zu Vermögensauskunft sein.
Im Forum gibt es noch das Thema zum Leistungsgebot, also der Sichtweise, das ohne vorhergehende Aufforderung zur Leistung ebenso nicht vollstreckt werden kann. (das wäre zu prüfen)
Es sollte auch möglich sein, nach der genauen Rechtsgrundlage für die Vollstreckung zu fragen, damit geprüft werden kann ob nach ZPO, AO oder ? vollstreckt wird um später an der richtigen Stelle das richtige Rechtsmittel einlegen zu können. Dazu ist auch in Erfahrung zu bringen ob es einen oder mehrere Unterschiede zwischen einer Verwaltungsvollstreckung und der Anwendung der ZPO gibt und in welchem Rahmen eine Verwaltungsvollstreckung gewöhnlich im Bundesland der Person A abläuft.
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- Was heisst das mit der "separat mitgeteilten Mandatsreferenz" auf S. 3 unten?
Mandatsreferenz
Hierbei handelt es sich um eine Angabe (auf dem Kontoauszug) beim SEPA-Lastschriftverfahren, die angibt wer und für was die SEPA-Lastschrift ist. Diese Angaben werden normalerweise von Empfänger der Lastschrift (des Geldes) demjenigen mitgeteilt von dessen Konto belastet (der zahlt) wird. Einfach mal auf einen eigenen Kontoauszug nachsehen. Findet sich dort für Strom, Telefon usw.
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Mandatsreferenz
Steht also nicht in Verbindung mit Vorgängen am Gericht.
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Bitte nicht verwechseln:
Der angemahnte Betrag wurde bereits per Bescheid festgesetzt. Der Beitragsservice will aber hier den "Schuldner" täuschen, indem er den Gesamtruckstand einfordert.
Der Gesamtrückstand beinhaltet alle bisher unbezahlten Beiträge, also auch Forderungen, für die der "Schuldner" noch keinen Festsetzungsbescheid erhalten hat.
Wenn der "Schuldner" die Gesamtforderung bezahlt, verzichtet er damit auf sein Widerspruchs- und Klagerecht. Er wird für die Zeiträume, die noch nicht festgesetzt wurden, keinen Festsetzungsbescheid erhalten, er hat ja die Forderung bereits bezahlt.
- Person A ist ausserdem das Schreiben, das vom 1.10. 2016 datiert ist, erst am Abend des 10.10. zugegangen
Müssen die "Service"-Mitarbeiter mal wieder am Wochenende arbeiten? Das echte Datum kann man per Software (z.B. bctester) auslesen.
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A-HA!!
Das dachte sich Person A auch schon, dass hier einfach mal pauschal alles eingefordert wird, ohne Rücksicht auf popelige Dinge wie Rechtslagen oder so einen Blödsinn... ;)
Person A hat nun jedenfalls erstmal hingeschrieben und um einen Festsetzungsbescheid angefragt. Der wird, nehme ich mal an, NICHT den korrekten Betrag aufweisen (das müsste doch der mit den beiden beklagten Bescheiden eingeforderte Betrag sein, korrekt?).
Was ist dann zu tun? Kann Person A gegen den Festsetzungsbescheid was tun? Widerspruch einlegen?
Ob das was bewirkt, ist mir erstmal Wurscht, hauptsache, es stört, behindert, und dauert.
Nochmal eine Frage: Person A möchte nun von der Defensive in die Offensive übergehen. Genaueres möchte ich erstmal hier nicht kundtun, da der Feind mitliest (und bevor jemand seinen Mitleidigen bekommt: Es IST der Feind. Die arbeiten da alle freiwillig, und wissen genau, was sie tun. Die Ausrede mit "ich habe doch nur Befehle ausgeführt" gibts hier nicht.). Person A möchte lediglich wissen, ob "der Rundfunk" eine Beleidigungsfähige Institution darstellt. Wie sieht es mit diesen Formulierungen aus:
- "Rundfunk, verrecke!"
- "der Rundfunk ist das Arxxhlxxh der Nation, dessen Ausscheidungen sind das Programm"
- "Rundfunk ist Schxxxe, war immer Schxxxe und wird immer Schxxxe sein"
(natürlich ohne die xxxe)
Hintergrund: Person A möchte sich für die zukünftige Kommunikation gerne Briefpapier mit diesem Hintergrund basteln.
Über Sinn und Zweck möchte ich nun noch nicht diskutieren, aber es könnte eine Möglichkeit geben, zumindest die bezahlten Beiträge nutzlos zu verbrennen, anstatt sie dem Feind zu überlassen. Prüfe ich grade noch, wenns klappt, verbreite ich es.
Danke und Grüsse, Busfahrer
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[...]
Person A möchte lediglich wissen, ob "der Rundfunk" eine Beleidigungsfähige Institution darstellt. Wie sieht es mit diesen Formulierungen aus:
- "Rundfunk, verrecke!"
- "der Rundfunk ist das Arxxhlxxh der Nation, dessen Ausscheidungen sind das Programm"
- "Rundfunk ist Schxxxe, war immer Schxxxe und wird immer Schxxxe sein"
(natürlich ohne die xxxe)
Hintergrund: Person A möchte sich für die zukünftige Kommunikation gerne Briefpapier mit diesem Hintergrund basteln.
Über Sinn und Zweck möchte ich nun noch nicht diskutieren,
Danke und Grüsse, Busfahrer
Einfach. Für alle. Einfach nur peinlich!
Gruß
Kurt
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(das müsste doch der mit den beiden beklagten Bescheiden eingeforderte Betrag sein, korrekt?).
Nein, im neuen Bescheid würde nur der Betrag, welcher bisher nicht mittels eines Bescheids festgesetzt würde, festgesetzt. Auf den Ü-Trägern würde dennoch ein Gesamt Betrag stehen, welcher jedoch von dem Betrag aus der aktuellen Information abweichen kann, aber größer ist als der dann festgesetzte Betrag plus die Summe aus den vorangegangenen Bescheiden.
Fehlt dann aber wahrscheinlich immer noch das Leistungsgebot. Zudem hat Person A scheinbar kein Recht zu bestimmen, wenn Sie zahlen würde, worauf es zu verrechnen sei. Genau an dieser Stelle werden die Rechte der Person A unzulässig beschränkt, das macht die Satzung rechtsfehlerhaft. Genau gegen diesen Punkt könnte Person A zum Beispiel vorgehen. Die Gegenseite ist sich dieses Umstandes sehr klar und schreibt wahrscheinlich deshalb, dass eine Vollstreckung nur verhindert würde, wenn der Gesamtbetrag bezahlt würde.
Zum Verständnis, ein Beispiel (zeitlich von oben nach unten):
- Bescheid 1: 53,- und 8,- Zuschlag
- Bescheid 2: 53,- und 8,- Zuschlag
- Widerspruch
- Widerspruchsbescheid
- Klage: gegen Bescheid 1 und 2 Streitwert 106,- verloren
- Kosteninformation zu pauschale Auslage: 20
- Bescheid 3: 53,- und 8,- Zuschlag --> Widerspruchsmöglichkeit ist noch offen
- Ankündigung der Vollstreckung --> beliebige Gesamtsumme, im Beispiel 203,-
Würde Person A, aber nur den Streitwert und die 2x 8,- Zuschlag und die 20,- pauschale Auslage bezahlen, dann verhindert das nicht die Vollstreckung:
Weil die Satzung unzulässig das Recht einschränkt, in der Art, das zuerst die Zuschläge und Mahnkosten etc. verrechnet werden
Beispiel:
Person A bezahlt also nur 53, plus 53, plus 8,- plus 8,- plus 20,- also 142,
dann passiert bei der Gegenseite folgendes:
142,-
- 20
- 8
- 8
- 8
- 53
= 45
diese 45 reichen aber nicht, um die geforderten 53,- vom zweiten Bescheid zu decken, und deswegen wird die Vollstreckung trotzdem eingeleitet.
Aus diesem Grund ist die Satzung falsch, weil diese die Rechte unzulässig einschränkt und das ist gesetzlich nicht zulässig. Genau das hat der Richter in Tübingen im Beschluss ausgeführt.
Deshalb nochmal der Hinweis, die Peinlichkeit wie beschrieben vermeiden, statt dessen genau diesen Umstand nachgefragt und weitergeben.
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332
unter Randnummer 37 gibt es die genaue Erklärung und auch ein Beispiel
i) Gegen die Behördeneigenschaft spricht entscheidend auch die Ausgestaltung der Satzung der Gläubigerin
... Eine Klausel, welche bestimmt, dass sämtliche eingehenden Zahlungen des Kunden auf die jeweils älteste offene Forderung anzurechnen sind, ist unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 – IV ZR 343/12 –, juris; s.a. BGH XI ZR 155/98, U. v. 9.3.1999)
...
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Person A möchte lediglich wissen, ob "der Rundfunk" eine Beleidigungsfähige Institution darstellt. Wie sieht es mit diesen Formulierungen aus:
Vorsicht mit diesen Beleidigungen: Die Anstalten könnten Abmahnungen versenden und eine Unterlassungserklärung einfordern.
Ich würde die Betrugsvorwürfe (gegen die Rundfunkanstalten, die Politik, ...) eher dezent in der Widerspruchsbegründung oder der Klage verstecken. Beweise für solche Vorwürfe gibt es schließlich genug.
EINFACH TEUER. FÜR ALLE.
DER NEUE RUNDFUNKBEITRAG
Sowas ist natürlich erlaubt, es gibt ja die Meinungsfreiheit.
Person A hat nun jedenfalls erstmal hingeschrieben und um einen Festsetzungsbescheid angefragt.
Das hätte ich nicht getan. Der Festsetzungsbescheid ist die erste Stufe der Zwangsvollstreckung (s. Vortrag von Prof. Koblenzer vom 3. Okt.). Ich hätte (vielleicht ;)) nur den bereits festgesetzten Betrag bezahlt. Was nicht festgesetzt wurde, kann auch nicht vollstreckt werden.
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@PersonX: Wenn ich das richtig verstanden habe, rollen die das also "von hinten" auf, d.h. wenn Person A nun die Beträge der ersten beiden Bescheide incl. der Mahngebühren bezahlen würde, würde die GEZ/der WDR / wer auch immer einfach mal das überwiesene Geld mit den aktuell letzten Forderungen verrechnen, um die noch nicht gestrittten wurde. Daraufhin rechnen die so, dass damit der vollstreckbare Titel noch nicht völlig beglichen ist, und können daher den Rest auch noch zwangsvollstrecken - richtig?
Wie genau würde sich Person A nun dagegen wehren? Muss Person A den Rundfunk anschreiben und diesen Mißstand kundtun, oder sich an ein Gericht wenden? Wie sollte Person a das anstellen?
@azdb-opfer: dezent versteckt wird hier nichts. Das ist vorbei. Ich schreibe gerade die Anzeige wegen Betrugs - und diesen ist von jedermann jederzeit objektiv nachvollziehbar:
Eine nette Geschichte: Person A fährt viel Auto, weite Strecken, sagen wir mal 700 km. Dabei fällt Person A auf, dass speziell DLF, der explizit mit einer bundesweiten Empfangbarkeit beworben wird, keineswegs bundesweit zu empfangen ist, und sei es mit einem hochwertigen Empfangsgerät, z.B. einem Seriengerät des gehobenen Automobilherstellers BMW. Aus diesem Grund fertigt Person A ein Empfangsprotokoll an, das zeigt, dass dieser Emfpang keineswegs möglich ist - vielmehr ist der Empfang lediglich auf ca. 50% der Strecke ohne Störungen möglich, auf weiteren 25% mit leichten bis starken Störungen, und auf den restlichen 25% überhaupt nicht. Dazu kommt, dass die Sendungen im DLF meistens etwas länger sind - ohne einen durchgehnden Empfang kann also z.B. eine Sendung, die 30 minuten dauert, nicht genutzt werden, wenn es eben während dieser halben Stunde dauernd Unterbrechungen wegen mangelndes Empfangs gibt.
Auch wenn der Gesetzgeber es so sagt, fallen Dinge nicht nach oben, wenn man sie loslässt. Jeder, der Lust hat, kann mal Autobahn fahren, und merkt schnell, dass die sog. Grundversorgung nicht existiert, da sie physikalisch und technisch mit dem momentan vorhandenen Technologien überhaupt nicht möglich ist - der Megahertz-Bereich ist aus technischen Gründen eine einzige Katastrophe, was Störungssicherheit und Übertragungsqualität angeht.
Person A arbeitet seit 10 Jahren in der Entwicklung von Sende- und Empfangssystemen auf exakt diesem Band, und kann daher fachlich beurteilen, ob ein System funktioniert oder nicht. Ein Ausfall von 25-50% ist kein funktionierendes System, daher kann auch keine volle Bezahlung eines Entgelts, das für eine flächendeckende Versorgung sorgen soll, gefordert werden.
und: nichtmal ein "Rundfunk, verrecke"?
Grüsse, Busfahrer
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Erstens: Beleidigungen helfen nicht in der Sache, wiegeln die Stimmung unnötig auf und verhallen unerhört. Dieses Forum ist nicht für Frustabbau gedacht.
Zweitens: die schlechte Empfangbarkeit ist eines der wirkungslosesten Argumente gegen den Zwangsbeitrag. Selbst wenn gar nichts empfangen wird, kommt man damit nicht durch.
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@azdb-opfer: dezent versteckt wird hier nichts. Das ist vorbei. Ich schreibe gerade die Anzeige wegen Betrugs - und diesen ist von jedermann jederzeit objektiv nachvollziehbar:
[...]
und: nichtmal ein "Rundfunk, verrecke"?
Genau sowas eben nicht, auch nicht "Lügenpresse" oder ähnliches. Damit kann der Bürger von den Anstalten problemlos in die "rechte Ecke" gestellt werden.
Es muss ja nicht immer dezent sein, bei bewiesenen Betrugsvorwürfen kann man auch auf den Gegner einprügeln. Sinnlose Beleidigungen sind (s. Beitrag von Roggi) aber nicht zielführend.
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@PersonX: Wenn ich das richtig verstanden habe, rollen die das also "von hinten" auf, d.h. wenn Person A nun die Beträge der ersten beiden Bescheide incl. der Mahngebühren bezahlen würde, würde die GEZ/der WDR / wer auch immer einfach mal das überwiesene Geld mit den aktuell letzten Forderungen verrechnen, um die noch nicht gestrittten wurde. Daraufhin rechnen die so, dass damit der vollstreckbare Titel noch nicht völlig beglichen ist, und können daher den Rest auch noch zwangsvollstrecken - richtig?
Nein, das wurde falsch verstanden.
Es wird nichts von hinten aufgerollt. Es wird auch nicht mit den neuen Forderungen verrechnet.
Sondern:
Der Betrag von Person A wird in einen großen Topf geworfen.
Aus diesem Topf werden zuerst alle Beträge aller offenen Säumniszuschläge genommen.
Aus diesem Topf werden als nächstes alle Beträge aller offenen Mahnungen genommen.
Jetzt erst folgt:
Sortiere die offenen unbezahlten Bescheide vom Datum alt nach neu in eine Liste.
Dann folgt die Schleife "verrechne" mit der Bedingung "solange Geld im Topf ist"
nehme Bescheid von der Liste und verrechne diesen mit dem Betrag aus dem Topf
Person A zahlt 142,- €.
Damit sind 142,- € im Topf
Die Summe aller Säumniszuschläge oben aus dem Beispiel war 24,-
(Mahnungen hatte das Beispiel nicht)
Im Topf sind nur noch 118,- €
Aus dem Topf wird noch die sonstige Schuld von 20,- (pauschale Kosten der Klage) genommen.
Es bleiben 98,- € im Topf.
Jetzt werden die offenen Bescheide sortiert.
Die Liste lautet also
Bescheid 1
Bescheid 2
Bescheid 3
Aus dem Topf werden jetzt 53,- für Bescheid 1 genommen und mit Bescheid 1 verrechnet.
Im Topf verbleiben 45.
Aus dem Topf werden jetzt 45,- für Bescheid 2 genommen und mit Bescheid 2 teilverrechnet.
Es bleibt eine Restschuld von 8,- für Bescheid 2 offen.
Weil Bescheid 2 jetzt nicht vollständig bezahlt wurde erfolgt die Vollstreckung.
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@Roggi: gabs da nicht einen Passus mit der einsamen Berghütte? War da nicht was mit einer objektiv nicht existierenden Empfangbarkeit?
Und: egal, angezeigt wirds trotzdem - alles, was stört und Arbeit macht, ist gut.
@azdb-opfer: Ok, alles klar, Message angekommen, ich habe es verstanden.
@PersonX: Danke, auch hier Groschen gefallen. Person A sollte sich also sämtliche Bescheide ansehen (Säumniszuschläge gibts nur bei Bescheiden, korrekt?), die Säumniszuschläge aufaddieren, plus 20 EUR für die Klage, und dann noch die Beträge selbst der Bescheide runterrechnen.... feine Sache, das.
Nach der verlorenen Klage: kommt da noch eine eine "Zusammenfassung", was man nun eigentlich genau bezahlen muss, oder ist der Festsetzungsbescheid etwas anderes? Und wie wehrt sich Person A dagegen? Wem und wie soll Person A die Tübinger Entscheidung kommunizieren?
Danke und Grüsse, Busfahrer
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...und diese An-/Verrechnung ist im RBStV geregelt:
§ 13
Verrechnung
Zahlungen werden vorbehaltlich der Regelung in § 17 Abs. 4 jeweils mit der ältesten Rundfunkbeitragsschuld verrechnet.
Ansprüche der Rundfunkanstalt
1. auf Erstattung von Vollstreckungskosten,
2. auf Erstattung von Kosten nach § 10 Abs. 3,
3. auf Erstattung von Kosten nach § 11 Abs. 2,
4. auf Mahngebühren,
5. auf Säumniszuschläge,
6. auf Zinsen
werden jeweils dem Beitragszeitraum nach § 7 Abs. 3 Satz 2 RBStV zugeordnet und in der genannten Reihenfolge jeweils im Rang vor der jeweiligen Rundfunkbeitragsschuld verrechnet.
Die Sätze 1 und 2 gelten auch dann, wenn der Beitragsschuldner eine andere Bestimmung trifft.
Gruß
Kurt
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- Person A ist ausserdem das Schreiben, das vom 1.10. 2016 datiert ist, erst am Abend des 10.10. zugegangen
Das liegt im grünen Bereich. Ist also normal. Bei Mr.X kommen (kamen) die immer so am 12. . Die werden
zu Postdienstleistern gegeben und das dauert.
Nach Möglichkeit alles korrekt und sauber abwickeln, so dass man mir nicht an die Karre kann.
Nur mal so. man könnte z.B. , da man nicht richtig mit dem Schreiben etwas anzufangen weiß, nachfragen:
- wer ist wir?
- was ist ihr Beitragskonto,,, (ich hab da keines, was mir gehört)
- wann war zuletzt?
- wer ist unser?
usw. usf.
Es ist nichts Konkretes diesem Schreiben zu entnehmen. Das kommt wie alles vom BS.
Den ignoriert Mr.X mittlerweile.
Mr.X wendet sich damit dann an die LRA und in Kopie zur Kenntnisnahme an den BS mit dem Hinweis, dass Mr.X keinen Wert auf Kommunikation mit dem BS legt.
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Nur schon mal schnell zur Info...
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Dort findet sich dann u.a. auch dies...
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836
...woraus u.a. hervorgeht, dass es gegen Schreiben wie dieses keine Rechtsmittel gibt, es sich aber - je nach den Umständen - ggf. doch "lohnen" könnte, auf ein solches Schreiben zu reagieren.
Wie dies allerdings im Falle der hier behandelten Konstellation einer
"Ankündigung der Zwangsvollstreckung nach verlorener Klage"
sinnvoll zu gestalten wäre, wäre noch zu prüfen.
In obiger Fallbeschreibung steht, dass Person A keine "Festsetzungsbescheide" erhalten habe.
Dem Zeitraum (Bescheid vom Mai 2014) dürfte es sich
- um "Gebühren-/ Beitragsbescheide" älterer Machart (vor Sep 2014) handeln und
- nicht um "Festsetzungsbescheide" der neueren Machart (seit Sep 2014)
Siehe u.a. unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html
Ein "fehlendes Leistungsgebot" im Bescheid könnte Person A somit vermutlich nicht wirksam geltend machen, da in den ehemaligen "Gebühren-/Beitragsbescheiden" ein solches "Leistungsgebot" durchaus noch gegeben war. Siehe hierzu auch noch mal den Vergleich unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
Vergleich des "Leistungsgebots"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507
Da die Klage verloren ist und die angefochteten Bescheide somit nunmehr prinzipiell rechtskräftig und vollstreckbar wären, müsste Person A schon sehr intensiv ins Vollstreckungsrecht abtauchen, um hier noch sinnvolle Gegenmaßnahmen vorzunehmen.
Ob damit mehr als nur ein Aufschub zu erreichen ist, bliebe jedoch äußerst fraglich, denn sobald das Vollstreckungsersuchen einmal erstellt und an die örtliche Vollstreckungsstelle gerichtet ist, bleiben nicht mehr viele Chancen, die Angelegenheit noch wirksam aufzuhalten oder gar abzuwenden.
Den beeindruckenden Beschluss des LG Tübingen vom 16.09.2016
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html
ins Felde zu führen, könnte ggf. noch für etwas "Geplänkel" sorgen (unrechtmäßige Satzung, Kontoführun, etc.).
Ebenso könnte die Einforderung einer mehrkostenfreien Barzahlung nach "Methode Norbert Häring" noch für etwas "Stimmung" sorgen... ;)
Gerichtsurteil/ neuer Festsetzungsbescheid/Beitragshinterlegung beim Amtsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17153.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17153.msg130308.html#msg130308
VG Ffm: mündliche Verhandlung Verfahren Häring vs. HR - 1 K 2903/15.F (31. Oktober 2016)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20168.0.html
Zudem könnte Person A prüfen, inwiefern ein P-Konto sie über die Zeit der noch (ungewiss lange) geltenden (Un-)Rechtslage hinweghelfen könnte - allerdings scheint auch dies mglw. die "Kreditwürdigkeit" einzuschränken.
WICHTIG:
Bei Vollstreckungsbeträgen ab 500€ (nicht die Gesamtsumme, sondern nur die Summe der vollstreckungsgegenständlichen Bescheide) machen ARD-ZDF-GEZ von ihren erweiterten Auskunftsrechten bei Dritten Gebrauch. Eine Verweigerung Vermögensauskunft ist dann ziemlich wirkungslos, weil die gewünschten Auskünfte dann einfach über Dritte eingeholt werden - unter Umgehung des "Widerständlers". Und sobald Bank o.ä. bekannt sind, wird gnaden- und emotionslos gepfändet.
Zu all dem siehe bitte die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums mit den entsprechend sinnfälligen Begriffen/ Kombinationen sowie Filtern und Einstellungen.
Diese könnte u.a. auch diesen Thread liefern...
Klage abgewiesen/ Vollstr./ Erinn. 766ZPO/ Ablehnungsbeschl. AG > rüder Ton
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20051.msg131419.html#msg131419
...in welchem ein recht ähnlich klingender Fall einer Vollstreckung nach abgewiesener Klage behandelt wird.
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In der Klage wird der Widerspruchbescheid angefochten. Die Summe daraus wird vor Gericht als Streitwert genommen und ist das, was nach verlorener Klage bezahlt werden muss. Dann dürfte auch der Passus der Verrechnung mit der ältesten Schuld hinfällig sein, denn der angefochtene Zeitraum wird genau angegeben.
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Nun, dass gezahlt werden muss, ist Person A durchaus klar. Es geht Person A nur darum, möglichst wenig zu bezahlen, um zumindest mehr Ärger machen zu können.
Person A ist nicht unbedingt scharf drauf, sich nun auch noch die Bonität zu ruinieren. Kollateralschäden dieser Art ist der Kampf nicht wert. Person A hat diesen Krieg zwar nicht angefangen, aber blöd anstellen mit aller Gewalt muss dann auch nicht sein. Auch ein Weiterführen der Klage hätte wahrscheinlich nur mehr Geld gekostet - mit Argumenten kommt Person A eh nicht weiter, da sie entweder ignoriert werden oder mit dem Kommentar "das ist nicht so" erklärungs- und begründungslos beiseite gewischt werden.
Was Person A halt stinkt, ist die Tatsache, dass nach 2 Bescheiden nun pauschal der gesamte ausstehende Betrag einkassiert werden soll. Dies gilt es nun noch zu vermeiden, der Rest ist schön langsam SO albern, dass es Person A irgendwann auch echt zu blöd wird.
@Roggi: gibt es irgendeine Möglichkeit, den passenden Zettel zu bekommen, wo dieser Betrag nun auch draufsteht? Kann ich mich vertrauensvoll an das zuständige Verwaltungsgericht wenden und "petzen", dass die zuviel wollen? Oder vom Gericht eine "Rechnung" anfordern?
Abdriftende Nebengedanken
(Edit "Bürger": Der Thementerue und zielgerichteten Diskussion wegen bitte nicht weiter kommentieren!)
Mir selbst bleibt nur noch, ein wenig traurig zu sein. Ich bin oft in Fernost unterwegs, wo es keineswegs immer demokratisch zugeht - alleine die allgegenwärtie Korruption mit viel "Under-the-table-money" und einer Ehrfurcht vor Uniformen, zusammen mit dem Schafspferch schon bei der Einreise stimmt mich sehr, sehr nachdenklich - vor allem, wenn ich die neu entstandenen Grenzkontrollen in diesem Land sehe. Bevor das losging, war ich sehr stolz auf die Errungenschaften dieses Landes - vor hundert Jahren haben wir unsere Nachbarn noch abgeschlachtet, und bevor die Kontrollen kamen, schien es, als ob wir zusammen ein demokratisches Europa aufgebaut hatten, und mit diesem Stolz dachte ich jedesmal immer an das kritische Beäugtwerden der chinesischen Grenz- und Zollbeamten, mein wertvollster Besitz der Reisepass, wenn ich über den Inn fuhr, einst eine Staatsgrenze, nun einfach nur ein schöner Fluss.
Dies ist nun hinfällig - auf der Rückreise gibt es nun nur Stau, wirkliche Kontrollen, die etwa eine "Sicherheitslage" oder sonstiges Abstraktes verbessern könnten, finden eh nicht statt, dort steht 2 von 3mal vorbeifahren eh keiner. Zusammen mit beispielsweise der Elektroautoidiotie, wo angeblich emissionslose Fahrzeuge mit Strom fahren, der aus der Steckdose kommt, und in Batterien geladen wird, die soviel Energie alleine zur Herstellung benötigen, dass ein normales Auto bereits 150 tkm damit fahren könnte, und die bei einem Unfall 2000° heisse Flammenstrahlen erzeugen können, die mühelos durch sitzende Personen schneiden können, deucht mich dies wie ein weiterer Schritt hin zu einer Demokratie der Ignoranz. So viel haben wir erreicht - und nun schmeissen wirs wieder alles weg, nur weil Halbwissen, Gier und Dummheit regieren dürfen, solange nur Abends die Wärme der Glotze gesucht werden kann. Hatte da nicht mal jemand gesagt, "wehret den Anfängen"?
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@Roggi: gibt es irgendeine Möglichkeit, den passenden Zettel zu bekommen, wo dieser Betrag nun auch draufsteht? Kann ich mich vertrauensvoll an das zuständige Verwaltungsgericht wenden und "petzen", dass die zuviel wollen? Oder vom Gericht eine "Rechnung" anfordern?
Der passende "Zettel" ist der Widerspruchbescheid und der Streitwert der Klage. Wenn dann noch Fragen sind, kann das Gericht gefragt werden. Es sollte schon Klarheit herschen, was genau bezahlt werden muss. Auch das Justiziariat des WDR kann befragt werden, deren Antworten sind sicherlich "rechtsverbindlich".
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Auf dem Widerspruchsbescheid, den Person A erhalten hat, steht kein Streitwert! Lediglich am Ende des Schreibens steht, dass man mir davon unabhängig den aktuellen Kontostand mitteilt:
http://www.des-k.com/tigerbilder/gez/01.pdf (http://www.des-k.com/tigerbilder/gez/01.pdf)
Die beiden in der Klage angefochtenen Bescheide enthalten auch für Person A schwer verständliche Zahlen (siehe Anhang):
(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=9530.0;attach=10530;image)
Der erste Bescheid berechnet vom 1.8.13 bis 31.1.14 den Betrag von 115,88 EUR, soweit klar. Aber was soll das mit dem akutellen Kontostand? Ist das der Beitrag für das nächste Quartal, das lediglich dem Kontostand angerechnet wird, aber noch nicht angemahnt?
Der zweite Bescheid ist genauso (siehe Anhang):
(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=9530.0;attach=10532;image)
Wenn Person A das recht versteht, ist das der Bescheid fürs nächste Quartal, das im ersten Bescheid lediglich erwähnt wurde - korrekt?
Nachdem der Widerspruchsbescheid "unabhängig von dem festgesetzten Betrag" über meinen Kontostand informiert, so müsste diese Information doch eine reine Solche sein - der tatsächliche beklagte Wert ist dann Bescheid 1 + Bescheid 2 + 2 x 8 EUR Säumniszuschläge, korrekt? Wäre demnach 53,94 + 53,94 + 8 (erster Bescheid) + 53,94 + 8 (zweiter Bescheid) = 177,82 EUR. Ist das nun der tatsächlich mit den erwirkten Titeln einziehbare Betrag?
Der Streitwert wurde vom Gericht auf 500 EUR festgelegt - macht das irgendwas? Person A kennt sich nun hinten und vorne nicht mehr aus... und auf dem Widerspruchsbescheid ist keine Säumniszulage vermerkt...
@Bürger: Dein Beitrag weiter unten betont, dass es bei Person A um eine verlorene Klage und das weitere Vorgehen ginge - hat denn jemand seine Klage schonmal gewonnen?
Wäre das hier dann nicht totaler Usus?
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@Bürger: Dein Beitrag weiter unten betont, dass es bei Person A um eine verlorene Klage und das weitere Vorgehen ginge - hat denn jemand seine Klage schonmal gewonnen?
Wäre das hier dann nicht totaler Usus?
Nein "gewonnen" hat noch keiner. Und eine Klage in der ersten Instanz zu verlieren, bedeutet ja bei vielen noch nicht, dass dies schon das Ende der Fahnenstange ist. Ist das Verfahren noch nicht beendet, wird i.d.R. auch nicht vollstreckt.
Insofern: Nein, "Usus" sind "Vollstreckungen nach verlorenen Klagen" noch nicht so sehr, da die Bescheide aus (abschließend) verlorenen Klagen erst seit einiger Zeit sukzessive vollstreckt werden. Aus diesem Grunde und da solche Vollstreckungen ("nachweislich") rechtskräftig gewordener Bescheide kaum bzw. nur mit äußerster Anstrengung (siehe meine Ausführungen weiter oben) aufzuhalten jedoch kaum wirklich abzuwenden sein dürften, sind die uns allen verbleibenden Kapazitäten derzeit nötiger eingesetzt bei den akuten und ggf. noch abwendbaren, flächendeckenden "Vollstreckungen ohne Bescheide" sowie auch "Vollstreckungen trotz Widerspruch/ ohne Wiederspruchsbescheid" sowie auch beim "porentiefen Nachbohren" in den Untiefen des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk-Staat-im-Staates, um soviele Unrechtmäßigkeiten wie nur möglich ans Tageslicht zu befördern.
Dies nur "kurz" zur Erklärung.
Ab hier bitte weiter zum eigentlichen Vorgang.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Auf dem Widerspruchsbescheid, den Person A erhalten hat, steht kein Streitwert! Lediglich am Ende des Schreibens steht, dass man mir davon unabhängig den aktuellen Kontostand mitteilt:
http://www.des-k.com/tigerbilder/gez/01.pdf (http://www.des-k.com/tigerbilder/gez/01.pdf)
Zitat:
Widerspruchsbescheid des Westdeutschen Rundfunks Köln
Sehr geehrte ...
Ihren Widersprüchen gegen die Gebühren-/Beitragsbescheide des Westdeutschen Rundfunks Köln vom [...], weisen wir zurück.
Gründe:
Frage in die Runde: wurden die Widersprüche nicht bearbeitet, sondern einfach zurückgewiesen? Es schaut so aus.
Seit wann packt eine "Behörde" eine Zurückweisung in den Widerspruchsbescheid?
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Frage in die Runde: wurden die Widersprüche nicht bearbeitet, sondern einfach zurückgewiesen? Es schaut so aus.
Seit wann packt eine "Behörde" eine Zurückweisung in den Widerspruchsbescheid?
"Widerpruch zurückweisen" ist die gängige Formulierung für den Fall, dass der Widerpruch erfolglos bleibt. Das behördliche Gegenstück: "Widerspruch abhelfen" - oder ich stehe auf dem Schlauch und weiss nicht, auf was Du hinauswillst.