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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 14. Oktober 2016, 10:13

Titel: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: ChrisLPZ am 14. Oktober 2016, 10:13
(http://up.picr.de/27119503wt.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/27119503wt.png

SKB Stadtfernsehen Brandenburg, 14.10.2016

Interview (Video)
Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter

Zitat
Die Eintreiber der Rundfunkgebühr wollen jetzt eine Brandenburgerin ins Gefängnis bringen. Kathrin Weihrauch weigert sich, 300 € Zwangsabgabe an den rbb als zuständige öffentliche Rundfunkanstalt zu bezahlen. Nun soll die alleinerziehende Mutter verhaftet werden. Ihr drohen bis zu 6 Monate Erzwingungshaft.

Weiterlesen und Link zum Videobeitrag auf:
http://www.skb-tv.de/news/rundfunkgebuehr-nicht-gezahlt-haftbefehl-fur-mutter/ (http://www.skb-tv.de/news/rundfunkgebuehr-nicht-gezahlt-haftbefehl-fur-mutter/)

Siehe auch:
Video: Kathrin Weihrauch beim Aktionstag gegen den Rundfunkbeitrag in Karlsruhe 3.10.2016
https://youtu.be/Qkxgjm2AJ6c?t=2284

Ein Textvorschlag für eine Nachricht/Fax an die Intendantin des RBB
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20542.msg133274.html#msg133274
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Roggi am 14. Oktober 2016, 10:54
4,5 Millionen Mahnmaßnahmen! 4,5 Millionen potentionelle Inhaftierte! Hat sich schon mal jemand überlegt, worin der Unterschied besteht, wenn in der Türkei die Journalisten eingesperrt werden, oder wenn hierzulande die unbescholtenen Bürger, die einfach keine Rundfunkteilnehmer sein wollen, inhaftiert werden?!?!?!!! Der Unterschied ist der: in der Türkei werden die ehrlichen Journalisten verhaftet, in D bekommen die ehrlichen Journalisten keine Chance auf gutbezahlte Jobs.
Das Interview wurde geschlossen mit der Bemerkung, dass die Tochter von Frau Kathrin Weihrauch stolz auf ihre Mama ist. Das kann ich erweitern: tausende Zwangsbeitragsverweigerer sind stolz auf Frau Weihrauch. Man sagt ja oft, wenn das jeder macht, ist das System des Zwangsbeitrags bald obsolet. Eine einfache Prüfung für Verfassungsfragen ist: "Wenn das jeder macht, was passiert dann?" Daraus kann man ableiten, dass 4,5 Millionen Inhaftierte ein offensichtlicher Mangel des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags sind und dieser somit nicht mit der Verfassung (Grundgesetz) Deutschlands vereinbar ist.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: unGEZahlt am 14. Oktober 2016, 11:13
Das müsste, meiner Meinung nach, unbedingt weiter bekannt gemacht werden.
Bspw. über große Nachrichtenportale
( u. a. http://meedia.de/2016/02/09/ivw-news-top-50-januar-bringt-rekorde-fuer-focus-welt-faz-und-viele-andere/ ).

Mögliches Textmuster:
Zitat
Anfrage an Ihre Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie  um Prüfung, ob der nachfolgende Sachverhalt für eine Veröffentlichung in Ihren Nachrichten interessante wäre.
Es geht um einen unverhältnismäßigen Haftbefehl wegen Rundfunkbeitragsforderungen.
Mehr Infos:
http://www.skb-tv.de/news/rundfunkgebuehr-nicht-gezahlt-haftbefehl-fuer-mutter/

Mit freundlichen Grüßen

Name

Selbst habe ich gerade vier angeschrieben
http://www.bild.de/corporate-site/kontakt/bildchannel-home/kontakt-43829628.bild.html (http://www.bild.de/corporate-site/kontakt/bildchannel-home/kontakt-43829628.bild.html)
http://www.focus.de/intern/kontakt/kontakt-so-erreichen-sie-uns_aid_751155.html (http://www.focus.de/intern/kontakt/kontakt-so-erreichen-sie-uns_aid_751155.html)
http://www.spiegel.de/extra/a-961705.html (http://www.spiegel.de/extra/a-961705.html)
https://www.welt.de/services/article7894222/Kontakt.html (https://www.welt.de/services/article7894222/Kontakt.html)

Gibt aber noch mehr.

Wenn das Medienecho so groß wie bei Sieglinde wird, könnte das vielleicht jetzt Kathrin helfen, hoffentlich.

Mithilfe beim weiteren Bekanntmachen bzw. weitere Ideen, Vorschläge usw. natürlich sehr gewünscht.

Markus
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: unGEZahlt am 14. Oktober 2016, 15:18
Zwischenzeitlich kamen Eingangsbestätigungen.

von redaktion@focus.de
Zitat
Sehr geehrter Herr,

Vielen Dank für Ihre Email und Ihr Interesse an FOCUS Online.
Ich habe Ihren Themenvorschlag an unsere Redaktion weitergegeben und es wurde in unser Recherchematerial aufgenommen.
Sollte unsere Redaktion in der Zukunft planen einen Artikel zu diesem Sachverhalt zu veröffentlichen, werden Wir uns ggf. nochmals bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen und einen angenehmen Start in den Tag,
Name

User Service
FOCUS Online | +49 89 9250-xxxx
www.focus.de | Apps: www.focus.de/apps | www.facebook.com/focus.de | www.twitter.com/focusonline


von redaktion@welt.de
Zitat
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihren Vorschlag. Ich leite Ihn gerne an die Zuständigen weiter.

mit freundlichen Grüßen,

Name
Community Management | Leserservice

WeltN24 GmbH
Axel-Springer-Straße 65
10888 Berlin


anfragen@bild.de
Zitat
Lieber Herr,

vielen Dank für Ihren Hinweis.

Die Redaktion wird nun prüfen, ob sich Ihr Themenvorschlag für eine Veröffentlichung in BILD oder auf Bild.de eignet.

Herzlichen Dank und freundliche Grüße

Name
Leserredaktion BILD und BILD am SONNTAG

BILD-Leser-Reporter
BILD kämpft für Sie!

 Axel Springer SE
 Zeitungsgruppe BILD
 Axel-Springer-Str. 65
 10888 Berlin

fon: +49-30-2591-0
fax: +49-30-2591-xxxx
www.bild.de
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Sacred am 14. Oktober 2016, 23:09
WAZ + OTZ + Spiegel wurden gebeten das Thema zu prüfen.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 15. Oktober 2016, 09:01
Mehrere örR-Nichtnutzer aus meinem Bekanntenkreis würden sich vom Intendanten weder zu einer Zwangsabgabe für nichts, noch zu einer Unterschrift zwingen lassen und es Frau Baumert gleichtun und die ARD/ZDF&Co Erzwingungshaft rein aus Prinzip sofort antreten. Allerdings haben sie fast alle momentan keinen Job zu verlieren und kein Kind zu versorgen. Es war sogar von Hungerstreik die Rede.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: unGEZahlt am 15. Oktober 2016, 11:29
Sacred, danke.
Dann wissen die von WAZ, OTZ und Spiegel nun also auch Bescheid.

Soeben habe ich Huffington Post, potsdam@dpa.com und https://www.rp-online.de/info/kontakt/mail.php angeschrieben.


Wer noch gute Redaktionen, Nachrichtenportale usw. kennt, kann sich jederzeit anschließen.
Der Mustertext aus Antwort #2 darf selbstverständlich auch gern verwendet werden.


Bisher haben Informationen erhalten:

Welt
Focus
Bild
WAZ
OTZ
Spiegel
Huffington Post
DPA
RP online




Markus
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: unGEZahlt am 19. Oktober 2016, 19:07
Es geht jetzt endlich langsam los, dass die Presse auf diesen Haftbefehl aufmerksam wird.
Wenn welt.de berichtet, werden sicher bald noch mehr mitmachen.

Welt.de, 19/10/2016, 18:16
Rundfunkbeitrag verweigert – Alleinerziehende soll in Haft
https://www.welt.de/vermischtes/article158895004/Rundfunkbeitrag-verweigert-Alleinerziehende-soll-in-Haft.html

Markus
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 19. Oktober 2016, 19:22
Zitat
Der RBB könne nicht einfach auf die Eintreibung des Beitrags bei Einzelnen
verzichten, betonte der Sender-Sprecher [RBB]. „Wir müssen den Rundfunkbeitrag
aus Gründen der Gerechtigkeit von jedem einfordern.“
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: ZusatzrenteHaetteIchAuchG am 19. Oktober 2016, 19:43
Die Qualität des Beitrag von Welt.de, 19/10/2016, 18:16 lässt massiv zum Wünschen übrig.

Erst "Rundfunkgebühren", dann "Rundfunkbeitrag"

„Wir haben den Titel gegen die säumige Beitragszahlerin, zuständig für die Vollstreckung ist aber das Amt Beetzsee“, sagte der Sprecher über den Fall der 43-Jährigen.
„Wie dieser Beitrag eingetrieben wird, darauf haben WIR KEINEN Einfluss.“

Dann wiederrum:
"Eine Frau aus dem thüringischen Geisa hatte in einem ähnlichen Fall von Februar bis April dieses Jahres im Gefängnis gesessen, BIS DER Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) DEN ANTRAG AUF ERLASS DES HAFTBEFEHLS ZURÜCKGEZOGEN HATTE."

Das Beste ist aber:
"Der RBB könne nicht einfach auf die Eintreibung des Beitrags bei Einzelnen verzichten, betonte der Sender-Sprecher. „Wir müssen den Rundfunkbeitrag aus Gründen der Gerechtigkeit von jedem einfordern.“
Klar, wie sollen denn sonst die horrenden Gehälter und Renten und Zusatzrenten bezahlt werden, wenn nicht durch Zwang!


Was für eine Verblödung der Menschen! Sowohl von der LRA, wie von den Schreiber des Berichtes selbst.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: che25 am 19. Oktober 2016, 19:59
http://www.bild.de/regional/berlin/gez/mutter-soll-in-haft-weil-sie-nicht-zahlt-48361064.bild.html
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Viktor7 am 19. Oktober 2016, 20:00
Zitat
http://www.bild.de/regional/berlin/gez/mutter-soll-in-haft-weil-sie-nicht-zahlt-48361064.bild.html
Der RBB könne nicht einfach auf die Eintreibung des Beitrags bei Einzelnen
verzichten, betonte der Sender-Sprecher [RBB]. „Wir müssen den Rundfunkbeitrag
aus Gründen der Gerechtigkeit von jedem einfordern.“

Gerechtigkeit? ;D
In dem der Gleichheitssatz nach Art. 3 (1) Grundgesetz verletzt wird?

Der Gleichheitssatz verbietet die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem und die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem. Die Nutzer und Nichtnutzer der ö.-r. Eventualität sind ungleich und sind bezüglich der Kosten für den mutmaßlichen Vorteil der Nutzer ungleich zu behandeln. Das erfolgt jedoch nicht. Damit wird der Gleichheitssatz nach Art. 3 (1) Grundgesetz verletzt.

Der Sender-Sprecher kann uns mit seinen Lügen nicht täuschen.

Lass bitte Kommentare in Strömen regnen. Es wird dem ÖRR wie bei dem Fall von Frau Baumert ergehen.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: faust am 19. Oktober 2016, 20:32
... so schlimm das jetzt klingen mag, aber:

Ich fürchte, es ist noch nicht schlimm genug - zwei Haftbefehle reichen einfach nicht.

Das schwätzen routinierte Pressesprecher weiterhin zu "Einzelfällen" runter, dazu sind die schließlich da.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 19. Oktober 2016, 20:46
Aus https://www.welt.de/vermischtes/article158895004/Rundfunkbeitrag-verweigert-Alleinerziehende-soll-in-Haft.html (https://www.welt.de/vermischtes/article158895004/Rundfunkbeitrag-verweigert-Alleinerziehende-soll-in-Haft.html)

Zitat
„Wir haben den Titel gegen die säumige Beitragszahlerin, zuständig für die Vollstreckung ist aber das Amt Beetzsee“, sagte der Sprecher über den Fall der 43-Jährigen.
„Wie dieser Beitrag eingetrieben wird, darauf haben WIR KEINEN Einfluss.“

Eine bloße Lüge, um sich der Verantwortung zu befreien.

Das tun die Rundfunkanstalten, die uns informieren und bilden wollen.

Aber auch die Politik, die diese Anstalten ermächtigte oder nichts dagegen tut, trägt Verantwortung.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: faust am 19. Oktober 2016, 20:53
.. es geht hier um die langfristige Sicherstellung von Macht und Einfluss -> da kann man doch keine Rücksicht auf Details nehmen !

Ein gewisses Mass an Durcheinander auf der Ebene der Ausführenden dieser Schand - Entscheidungen ist dabei letztlich nur hilfreich - da ist es hinterher, wenns schiefgehen sollte, im Ernstfall schwieriger, jemanden konkret zur Verantwortung zu ziehen ( ... die Geschichte kennt dergleichen, nicht wahr? ).
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Viktor7 am 19. Oktober 2016, 21:14
Es kann uns egal sein, was der ÖRR aktuell noch sagt. Es wird dem ÖRR wie bei dem Fall von Frau Baumert ergehen, wenn die nationalen und vor allem die internationalen Zeitungen darüber berichten.

Lass bitte Kommentare in Strömen regnen:

Zitat
http://www.bild.de/regional/berlin/gez/mutter-soll-in-haft-weil-sie-nicht-zahlt-48361064.bild.html
Der RBB könne nicht einfach auf die Eintreibung des Beitrags bei Einzelnen
verzichten, betonte der Sender-Sprecher [RBB]. „Wir müssen den Rundfunkbeitrag
aus Gründen der Gerechtigkeit von jedem einfordern.“


Gerechtigkeit? ;D
In dem der Gleichheitssatz nach Art. 3 (1) Grundgesetz verletzt wird?

Der Gleichheitssatz verbietet die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem und die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem. Die Nutzer und Nichtnutzer der ö.-r. Eventualität sind ungleich und sind bezüglich der Kosten für den mutmaßlichen Vorteil der Nutzer ungleich zu behandeln. Das erfolgt jedoch nicht. Damit wird der Gleichheitssatz nach Art. 3 (1) Grundgesetz verletzt.

Der Sender-Sprecher kann uns mit seinen Lügen nicht täuschen.

Lass bitte Kommentare in Strömen regnen. Es wird dem ÖRR wie bei dem Fall von Frau Baumert ergehen.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: pjotre am 19. Oktober 2016, 21:58
Hier ist ein Beispieltext mit Forumlierungs-Ideen für Proteste:

ARD,ZDF: Darf Gemeinnützigkeit das Erschaffen von Multi-Millionären finanzieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20573.msg133146.html#msg133146
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Emge Phil am 20. Oktober 2016, 10:33
Focus
http://www.focus.de/finanzen/recht/streit-um-300-euro-zwangsabgabe-weiterer-gez-verweigerin-droht-gefaengnis_id_6094385.html

BZ Berlin
http://www.bz-berlin.de/berlin/umland/alleinerziehende-soll-in-haft-weil-sie-rundfunkgebuehren-nicht-bezahlt

Berliner Morgenpost
http://www.morgenpost.de/brandenburg/article208454583/Wegen-Rundfunkbeitrag-Alleinerziehende-Mutter-soll-in-Haft.html

Kieler Nachrichten
http://www.kn-online.de/News/Nachrichten-aus-dem-Internet/Frau-droht-Haftstrafe-weil-sie-keine-Rundfunkgebuehr-zahlt

Merkur
http://www.merkur.de/welt/frau-soll-in-haft-weil-sie-keine-rundfunkgebuehren-zahlte-zr-6861110.html

Wirtschaftswoche
http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/gebuehr-nicht-gezahlt-mutter-soll-in-haft-weil-sie-rundfunkbeitrag-verweigerte/14712172.html

N24
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panorama/d/9303964/rundfunkbeitrag-verweigert---alleinerziehende-soll-in-haft.html

WAZ
http://www.derwesten.de/panorama/wegen-rundfunkbeitrag-alleinerziehende-mutter-soll-in-haft-id12290288.html
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Ragnar am 20. Oktober 2016, 11:37
Der ÖRR interpretiert halt mal seine ganz eigenen Auslegungen von dem GG.
Besonders geil ist das hinsichtlich GG Art. 6 Absatz 4.
Zitat
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Ging direkt in die Brieffreundschaft mit der Dame vom SWR ein.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: pjotre am 20. Oktober 2016, 12:13
Für alle gerichtlichen Verfahren brauchen wir idealerweise eine erweiterte Übersicht der Fundstellen - etwa wie folgt:

FOCUS 20. Oktober 2016: focus.de/.../
"Rundfunkbeitrag.... RBB... Haftbefehl...
...
"

Also immer voller Link statt der /.../ und ein Original-Zitat mit Ausdruck des Ekels des jeweiligen Journalisten.
Wenn wir das als Liste hätten, können wir das zu allen gerichtlichen Verfahren eingeben, damit die Richter einen heiligen Zorn auf diese Clique entwickeln. Näheres zu dieser Strategie im nachstehenden Beitrag:

ARD,ZDF: Darf Gemeinnützigkeit das Erschaffen von Multi-Millionären finanzieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20573.msg133146.html#msg133146

Merke: Die meisten Richter
----------------------------------
haben Kinder. Die meisten Richter(innen) wollen der Gerechtigkeit dienen. Die meisten von ihnen müssen nur noch begreifen lernen, was es heißt für rund 5 Millionen Niedrigverdiener, mit ganz wenig Geld über die Runden zu kommen.
Jedermann darf diese Liste dann zur Akte einreichen oder auch jedem Widerspruch und Schreiben in Sachen Rundfunkbeitrag beifügen. Auch beim Beitragsservice arbeiten Wenigverdiener. Die Rechtssachen werden dort wohl mehrheitlich von Frauen bearbeitet.
Strategie ist durchschnittlich 70++ Prozent vom Erfolg in Rechtssachen.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Florian77 am 20. Oktober 2016, 13:05
Auch die Märkische Allgemeine berichtet darüber:

http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/GEZ-nicht-gezahlt-Frau-droht-Gefaengnis
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Dinosaurus am 20. Oktober 2016, 13:28
Eure Aktion "Übermittlung an die Printmedien" geht doch nach hinten los. Ihr wollt mehr Aufmerksamkeit auf dieses Forum und Menschen zum Widerstand bewegen, aber mit Schlagzeilen "Haftbefehl bei Nichtzahlen" sorgt nur dafür, daß Menschen noch mehr Angst bekommen und einknicken.

Die gute Frau kann sich doch juristisch gegen den Haftbefehl und die Vermögensauskunft wehren. 

Menschen/Beitragszahler/-verweigerer sind einfach gestrickt und benötigen einfache Lösungen.

Jeder "Neuling", der diesem Forum beitritt hat überhaupt keinen Plan, wo er zuerst beginnen soll und da helfen auch keine Hinweise "erst mal einlesen und das Konstrukt verstehen."

Wie schon erwähnt: KEEP IT SIMPLE! Menschen brauchen einfache Antworten!

Diesem Forum ist dringend ein UPDATE basierend auf der aktuellen Rechtlage im Kampf gegen den RBStV zu empfehlen und den anderen alten "MIST" in den Papierkorb zu verschieben.

Just my 2 cents
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 20. Oktober 2016, 13:42
Dino, Du hast nur teilweise Recht.

Nach dieser Furcht erregende Nachricht kommt die Nachricht über den Sieg der Verweigerin.

Und der Sieg wird kommen, denn der RBB bedient sich sogar von Lügen und schiebt seine Untaten auf das Amt Beetzsee.

Der RBB, der uns informieren und bilden will, verliert an Glaubwürdigkeit, wie der ganze Rundfunk.

Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Dinosaurus am 20. Oktober 2016, 13:57
Dann würde ich aber jemanden supporten, der auch Ahnung davon hat, indem was er tut und nicht erst zum "Verweigerer und Prinzipienreiter" wird, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Offensichtlich ist es nur ein weiterer unbedeutender Jemand, der ALLES und JEDEN ignoriert hat und kein Plan von der Materie hat.

Solche Leute wollt ihr doch gar nicht im Forum haben.

Beispiel: Eine Zeitung macht sich tatsächlich auf den Weg und will die gute Frau interviewen und die hat NULL PLAN von der Materie oder auch nur vom Hörensagen!

Ziemlich schlechte Publicity für dieses Forum.

Den Menschen da draußen hilft es aber nicht weiter sich gegen das System zu stellen, wenn die jetzt nicht in den Knast wandert und der Rundfunk unglaubwürdig ist.

Sie brauchen einfache Lösungen und Anleitungen wie sie "erfolgreich" und effizent dagegen vorgehen können.


Edit "Bürger":
Ungekürztes Vollzitat des Vorkommentars entfernt.
Eine der erste Regeln zur Vermeidung der Verschlechterung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums lautet: Keine ungekürzten Vollzitate direkter Vorkommentare.
Danke für das Verstnändnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 20. Oktober 2016, 14:03
Dino, Anstatt jemanden zu "supporten", anstatt Leute, die Widerstand leisten, "unbedeutender Jemand" zu nennen, sei ein bedeutender jemand und tu etwas. Erst dann kannst Du uns etwas erzählen. Jeder im Forum tut, was er kann, gegen die Zwangsabgabe, nicht gegen die Mitkämpfer.

Ich habe nichts gegen eine gut gedachte Strategie, aber ich kann die Mitstreiterin nicht mit unbedeutendem Jemand bezeichnen.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: ChrisLPZ am 20. Oktober 2016, 14:09
Dann würde ich aber jemanden supporten, der auch Ahnung davon hat, indem was er tut und nicht erst zum "Verweigerer und Prinzipienreiter" wird, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. [..]

Beispiel: Eine Zeitung macht sich tatsächlich auf den Weg und will die gute Frau interviewen und die hat NULL PLAN von der Materie oder auch nur vom Hörensagen!

Ziemlich schlechte Publicity für dieses Forum.

Den Menschen da draußen hilft es aber nicht weiter sich gegen das System zu stellen, wenn die jetzt nicht in den Knast wandert und der Rundfunk unglaubwürdig ist.

Sie brauchen einfache Lösungen und Anleitungen wie sie "erfolgreich" und effizent dagegen vorgehen können.

Irgendwie kann ich deine Ansichten nicht nachvollziehen.

Was bitteschön hat Kathrin Weihrauch mit der Publicity dieses Forums zu tun? Ich glaube nicht einmal, dass sie hier registriert ist.

Ihre Verweigerung ist nebenbei auch "einfache Menschen" begreiflich.
Sie hat weder Fernseher, noch Radio.
Sie möchte ihre Tochter rundfunkfrei aufziehen.
Sie weigert sich für etwas zu bezahlen, was sie nicht nutzt.

Den einfachen Weg, der "zum Erfolg führt", wie du das ausdrückst, gibt es leider nicht, da 2013 die Möglichkeit der Abmeldung entzogen wurde.
Ob man nun nichts tut, bis der Gerichtsvollzieher kommt oder ob man den Rechtsweg mit Widerspruch und Klage beschreiten will - beides stellt Möglichkeiten dar, seinen Protest auszudrücken und dem Gesetzgeber zu signalisieren, dass es so nicht weitergehen kann.

Zu diesen beiden möglichen Wegen (und zu etlichen weiteren, wie z.B. die Bargeldzahlung) findest du hinreichende Informationen hier im Forum. Da die Angelegenheit sehr komplex ist, sollte man schon etwas Zeit mitbringen, um sich zu belesen.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Dinosaurus am 20. Oktober 2016, 14:26
Wenn sie nicht Mitglied ist, warum supportet dieses Forum dann diese Person?

Nochmal auch für die 5* Generale hier.  ;D

Diese Forum gehört überarbeitet, geupdatet, "unwichtiger Mist" entsorgt, sich auf das Wesentliche konzentriert - aktuelle Gerichtsurteile/Stand bei Klagen, Vorgehen gegen Zwangsvollstreckung und Überleitung zur Klage.

Das Forum ist mit alten Kamellen und nicht mehr verwertbarem Knowhow gespickt.

RAUS DAMIT/LÖSCHEN !!


Wem nützt das? Macht es übersichtlicher und einfacher auch für "Neulinge"!

Btw, bei manchen hier hat man den Eindruck, daß ihr Leben nur noch aus diesem Forum/GEZ/RBStV besteht. Was euch interessiert, das juckt da draußen keine Sau. Wenn ihr den Leuten aber eine sinnvolle Alternative bietest, wie sie dieses "Geschwür" von der Backe bekommen, dann seid ihr auf dem richtigen Weg.

Ihr könnt eure Infos ja immer noch benutzen, aber das juckt die Menschen nicht.

Und nochmal, warum supportet ihr Menschen über dieses Forum, die hier unerwünscht sind?


Edit "Bürger":
Ungekürztes Vollzitat des Vorkommentars entfernt.
Eine der erste Regeln zur Vermeidung der Verschlechterung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums lautet: Keine ungekürzten Vollzitate direkter Vorkommentare.
Danke für das Verstnändnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: ChrisLPZ am 20. Oktober 2016, 14:44
Wenn sie nicht Mitglied ist, warum supportet dieses Forum dann diese Person?
[..] Und nochmal, warum supportet ihr Menschen über dieses Forum, die hier unerwünscht sind
Was meinst du mit "supporten"?
Warum sollte Kathrin Weihrauch "unerwünscht" sein?

Diese Forum gehört überarbeitet [..] aktuelle Gerichtsurteile/Stand bei Klagen, Vorgehen gegen Zwangsvollstreckung und Überleitung zur Klage.[..]
Es hindert dich niemand daran, hierzu beizutragen.

Wem nützt das? Macht es übersichtlicher und einfacher auch für "Neulinge"!
Einfacher gesagt, als getan. Aber es sind alle sehr bemüht, hier etwas Ordnung zu schaffen.

Btw, bei manchen hier hat man den Eindruck, daß ihr Leben nur noch aus diesem Forum/GEZ/RBStV besteht.
Das ist doch kein Mangel. Man kann nur zu einem "Experten" werden, wenn man sich lange Zeit mit einem so komplexen Thema befasst. Gäbe es solche Leute nicht, wäre es für den örR ein leichtes Spiel einfach so weiter zu machen.

Was euch interessiert, das juckt da draußen keine Sau.
Die Zugriffszahlen des Forums, ca. 50 runde Tische und zahlreiche Infostände im gesamten Bundesgebiet sagen etwas anderes.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: KlarSchiff am 20. Oktober 2016, 15:00
Sie brauchen einfache Lösungen und Anleitungen wie sie "erfolgreich" und effizent dagegen vorgehen können.

....es verstärkt sich der Eindruck immer mehr, dass genau das nicht die Intention gewesen sein könnte dieses Forum zu gründen.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 20. Oktober 2016, 15:03
Diese Forum gehört überarbeitet, geupdatet, "unwichtiger Mist" entsorgt, sich auf das Wesentliche konzentriert - aktuelle Gerichtsurteile/Stand bei Klagen, Vorgehen gegen Zwangsvollstreckung und Überleitung zur Klage.

Ein Forum ist ein Forum, wo Leute diskutieren. Es mag Gründe geben, alte Beiträge nicht zu speichern, aber auch Gründe, es tu tun. Wenn Du "Mist" nennst, was Leute rede(te)n, dann beleidigst Du sie.

Es gibt auch eine Wiki und einen Blog, da sollte beständigere Information sein.

Jetzt beenden wir bitte diese Diskussion.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Roggi am 20. Oktober 2016, 15:11
Viele Leute hoffen, dass es eine einfache Möglichkeit gibt, sich zu wehren. Die einfachste Möglichkeit ist Widerspruch und Klage, denn Musterschreiben gibt es genug im Forum, niemand muss die Schreiben dafür neu entwerfen. Das kostet aber Zeit und Geld. Da nicht jeder diesen Weg geht, folgt die zweite Möglichkeit, also Zwangsvollstreckung. Auch da gibt es viele Möglichkeiten. Die Verweigerung der Vermögensauskunft ist Rundfunkverweigerung in letzter Konsequenz. Wenn man mit diesem korrupten System nichts zu tun haben will, zahlt man nicht und gibt auch keine Vermögensauskünfte ab, basta. Da diese Methoden, die örR anwendet, an Methoden der italienischen, ehrenwerten Gesellschaft erinnern (ein Geschäft, was man nicht ablehnen kann...), leuchtet jedem ein, dass örR nicht das ist, was es vorgibt zu sein. Bisher sind diese Methoden aber noch nicht in der ganzen Bevölkerung bekannt geworden, denn fast 90% der Bevölkerung sind Rundfunkteilnehmer. Da aber örR nichts über seine Machenschaften berichtet, ist der Widerstand noch sehr gering, denn die Bevölkerung wird nicht korrekt informiert. Der Fall von Frau Baumert und von Frau Weihrauch wird aber sehr öffentlich in den Printmedien publiziert, so dass örR nicht mehr wie bisher im dunklen seine Machenschaften gegen unbescholtene Bürger durchziehen kann. Sobald Unrecht ans Licht kommt, pfeifft örR seine Schergen zurück.
Das Forum besteht aus sehr vielen Menschen, die alle unterschiedliche Erfahrungen mit örR und dessen Unrechtsystem gemacht haben. Dieses Wissen geben wir weiter und nutzen es auch, um so gut wie möglich zu helfen. Das Anschreiben der Presse ist schonmal eine Leistung, die nicht so ohne weiteres in zufriedenstellender Qualität von jedem frisch Betroffenen geleistet werden kann.
Was deine Einschätzung zu einem Interview mit Frau Weihrauch betrifft, liegst du auch daneben. Frau Weihrauch hat in Karlsruhe am Aktionstag KA3X auf der Bühne gesprochen. Sie und auch Frau Baumert wissen ganz genau, worüber sie reden.
Dass es inzwischen ca. 4 Millionen Zwangsmaßnahmen durch örR gibt, aber das Forum nicht so viele Mitglieder hat, ist ein Beweis dafür, dass es den Leuten wichtig ist, sich gegen dieses Unrechtsystem zu wehren, auch wenn sie es nicht so machen, wie es hier beschrieben wird. Dadurch werden neue Aspekte bekannt, die auch wieder weiterhelfen.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Frei am 20. Oktober 2016, 15:32
Moin.

In der gedruckten Ausgabe der Nordwestzeitung (NWZ, Ausgabe Oldenburg) habe ich auf Seite 8 unten heute darüber auch einen Artikel lesen können, hier der Artikel in der Onlineausgabe:

http://www.nwzonline.de/panorama/alleinerziehende-soll_a_31,1,2373849861.html (http://www.nwzonline.de/panorama/alleinerziehende-soll_a_31,1,2373849861.html)

Frei 8)
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Frühlingserwachen am 20. Oktober 2016, 15:54
Lieber Dino,
Hast Du schon jemals einen Infostand mit betreut?
Wenn nicht. Da gibt es unglaublich effektive Möglichkeiten, auch mit wenigen einfachen Worten, sehr vielen einfach gestrickten Zwangszahlschäfchen beiseite zu stehen, die dank Deines Wissens über die Machenschaften der GEZ zu tiefst angesprochen sind. Und jetzt auch voller Motivation sich gegen dieses Unrechtssystem wehren werden.
Geschrieben ist genug. Jetzt darfst Du loslegen!!
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Dinosaurus am 20. Oktober 2016, 16:14
Man soll einer Frau, hier einer Frau Orthoi, nicht widersprechen!  ;D 8) :P

In diesem Sinne nur noch paar kleine Anmerkungen:

1. Mit supporten ist gemeint, dieser Person einer Plattform zu geben, sie zu unterstützen, obwohl sie 0,0000% interessiert im Kampf gegen den RBStV. Sie ist das beste Beispiel wie man es nicht tun sollte. Vermutlich hat sie noch mehr Versäumnisse und muß auch nicht in den Knast. Und dann? Wen juckt das? Viel Rauch um nix und sie wird vermutlich auch nicht klagen.

2. Der Zeitungsbericht den FREI verlinkt hat ist was? Genau den Bullshit, der niemanden und dieses Forum weiterbringt. Er ist eben "neutral" und nützt der "Bewegung" nichts.

3. Die Therapiemassnahmen von FRÜHLINGSERWACHEN in allen Ehren, aber wenn diese Menschen tatsächlich den Weg ins Forum finden und dann mit einer Infoflut erschlagen werden, das sie erstmal verzweifeln läßt, dann jucken sie die 17,xx im Monat wirklich nicht. Denn nicht die Verweigerer und evtl. Kläger -ist doch eh schon alles abgekanzelt worden- sind entscheidend, sondern die Beitragszahler, die ihre Einzugsermächtigungen kündigen sollen.

Und die wollen es eben so einfach wie möglich haben! Ich auch... Danke! Die brauchen nicht noch ne Geschichte und nen Thread wie diesen. nochmals danke.

Dinosaurus


Edit "Bürger":
Ich lasse vorerst zur Dokumentation die unterschwellige Unterstellung stehen: "Vermutlich hat sie noch mehr Versäumnisse und muß auch nicht in den Knast.", denn sie ist - gelinde ausgedrückt - frech und wird daher demnächst gelöscht.
Auch "Bullshit" & Co. gehört nicht zur Wortwahl im Forum.
Es geht hier zudem nicht nur um Berichte, die der Bewegung "nutzen", sondern schlicht um eine Dokumentation. Dies hier ist das Board "Pressemeldungen".
Ein "einfach" gibt es leider nicht. Schuld daran sind der GESETZGEBER sowie die durchsetzenden ORGANE.
Bitte also erst mal abkühlen und die PROBLEMATIK versuchen zu verstehen - denn ohne dieses Verständnis geht leider gar nichts.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: volkuhl am 20. Oktober 2016, 16:39
...
1. Mit supporten ist gemeint, dieser Person einer Plattform zu geben, sie zu unterstützen, obwohl sie 0,0000% interessiert im Kampf gegen den RBStV. Sie ist das beste Beispiel wie man es nicht tun sollte. Vermutlich hat sie noch mehr Versäumnisse und muß auch nicht in den Knast. Und dann? Wen juckt das? Viel Rauch um nix und sie wird vermutlich auch nicht klagen.
...

Du meinst also, wir sollten einfach so zusehen, wie jemand der die Zwangsabgabe nicht zahlt in den Knast geschickt wird?

Was bist denn Du für einer?

Meinst Du, Deine Äußerungen hier bringt irgendjemanden vorwärts? Beweg Dich an einen Infostand oder runden Tisch und überzeuge Menschen da draußen!


Edit "Bürger":
Wortwahl entschärft. Bitte nicht unnötig herausfordern lassen und herausfordern.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Dinosaurus am 20. Oktober 2016, 16:53
Hast du *** überhaupt schon mal ne Zwangsvollstreckungssache in der Hand gehabt und gelesen was dort drin steht inkl. Rechtsbehelf.

Vielleicht bist du es ja der null Plan hat und mir ist es scheiß egal ob die einfährt oder nicht? wenn ihr meint euer Forum mit unwichtigem Mumpitz zu füllen, dann wundert es mich nicht, daß ihr auf der stelle tretet.

Vielleicht solltet ihr euch mal besser um die MODERATION kümmern, anstatt uns immer mehr mit Mumpitz einzudecken!

Danke
Ende der Durchsage!


Edit "Bürger":
Ungekürztes Vollzitat des Vorkommentars entfernt.
Eine der erste Regeln zur Vermeidung der Verschlechterung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums lautet: Keine ungekürzten Vollzitate direkter Vorkommentare.
Im Übrigen gibt es im Forum kein "ihr" sondern nur ein "wir".

Thread muss moderiert und zu diesem Zweck vorübergehend geschlossen werden.
Abschweifende Diskussionen dieser Art sind im Forum aus guten Gründen nicht vorgesehen.
Hier nun das beste Beispiel, wie es nicht laufen sollte.
Vielleicht sollte sich mancher mal besser um etwas SELBSTDISZIPLIN kümmern, anstatt nur große Töne zu schwingen!
Dass es nicht einfach ist, liegt nicht am Forum, sondern am GESETZGEBER und den durchsetzenden ORGANEN.
Bitte also erst mal abkühlen und die PROBLEMATIK versuchen zu verstehen - denn ohne dieses Verständnis geht leider gar nichts.

"Ende der Durchsage."
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: pinguin am 20. Oktober 2016, 18:58
@Dinosaurus
Manche Dinge regelt man sicher besser im kleinen Rahmen;
bei manchen Angelegenheiten bedarf es allerdings der Öffentlichkeit.

Die im Grundgesetz wie auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union benannten Grundrechte sind von allen staatlichen Stellen, Behörden, Ländern, Kommunen dem Bürger gegenüber eigenverantwortlich verpflichtend einzuhalten.

Es haben viele auch staatliche Stellen leider noch nicht begriffen, daß die alleinige Regelungsbefugnis im Bereich des europäischen Binnenmarktes auf Seite der EU liegt; bestimmend von den nationalen Regierungen aller EU-Mitgliedsländer im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt.

Da kann und darf keine Region innerhalb der EU meinen, sie könne machen, was sie will.

Alle im EU-Binnenmarkt agierenden Unternehmen privaten wie öffentlichen Rechts unterstehen damit direkt dem EU-Recht, damit der Datenschutzgrundverordnung, damit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, damit auch Artikel 11 dieser Charta, die zur Meinungs- und Informationsfreiheit bestimmend festlegt, daß behördliche Einwirkungen auf den Bürger zu unterbleiben haben.

Das BVerfG bestätigt in seinem Urteil zur EZB, Rz. 117 und 118, daß europäisches Recht auch in Verfassungsfragen vorrangig anzuwenden ist, wenn sich nationales und europäisches Recht gegenüberstehen.

Zwar stehen sich in Punkto Informations- und Meinungsfreiheit nationales wie europäisches Recht nicht direkt gegenüber, gleichwohl trifft die Charta hier eine präzisere Aussage, indem sie eine behördliche Einwirkung auf den Bürger direkt untersagt. Die Gestalter der EU kennen ihre Pappenheimer.

Keine Region der EU ist befugt, dem Bürger vorschreiben zu wollen, welche Medien er zu unterstützen hat.

Die Urteile des BVerfG sind bindend, siehe BVerfG-Gesetz, §31.
Bundesrecht bricht Landesrecht, siehe Art. 31 GG.

Dieses Forum hilft mit, die allen Bürgern gegenüber von den Gestaltern eines freien Europas zugestandenen Grundrechte konsequent in allen Bereichen durchzudrücken!
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Viktor7 am 20. Oktober 2016, 19:58
Gibt es schon Stimmen der ausländischen Presse oder der TV Sender?

Im Nachhinein hat eine andere Anstalt im Fall "Baumert" den Rückzieher auf Grund der Berichte der ausländischen Presse wie folgt begründet:

...


Hallo in die Runde,
Ich habe verschiedene Fragen an den MDR gestellt (u.a. obige von Victor7) und folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrte Frau xxx,

wir danken Ihnen für Ihre E-Mail.

Es ist richtig, dass Frau Baumert inzwischen aus der Haft entlassen wurde. Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollten Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich angemessen sein. Im Falle von Frau Baumert ist der MDR nach routinemäßiger Überprüfung und Bewertung zu dem Schluss gekommen, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt war. Der MDR hat die zuständige Vollstreckungsbehörde daher gebeten, den Auftrag auf Vollzug des Haftbefehls gegen die Schuldnerin zurückzunehmen. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit kann grundsätzlich nicht auf die notfalls auch zwangsweise Durchsetzung von Beitragsforderungen verzichtet werden. Die Entlassung aus der Haft führt nicht zum Erlöschen der Beitragspflicht. Frau Baumert ist daher nach wie vor gehalten, die rückständigen Rundfunkbeiträge zu bezahlten.
Dem Vollstreckungsverfahren geht ein bundesweit einheitliches mehrstufiges Mahnverfahren voraus, im Rahmen dessen der Beitragsservice Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheide und Mahnschreiben verschickt. Der Beitragsschuldner wird umfassend über seinen Beitragsrückstand informiert und zur Zahlung aufgefordert. Kommt es bis zum Abschluss des Mahnverfahrens dennoch zu keinen Zahlungen, stellt die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde ein Vollstreckungsersuchen. Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahler gehalten.
Die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge erfolgt dann durch die nach den jeweiligen Landesvollstreckungsgesetzen zuständigen Vollstreckungsbehörden. Das Vollstreckungsverfahren liegt – anders als das Mahnverfahren – nicht mehr in den Händen der Rundfunkanstalten. Die zuständigen Vollstreckungsbehörden vollstrecken Rundfunkbeiträge wie jede andere Forderung, mit den ihnen nach dem jeweiligen Landesrecht zur Verfügung stehenden Maßnahmen. Für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen gibt es keine besonderen Regelungen.

Zum persönlichen Sachverhalt von Frau Baumert machen wir keine Angaben. Aus Datenschutzgründen müsste dafür eine schriftliche Einverständniserklärung von Frau Baumert vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

xxx xxx - Richter


Grüße,
Ana

Dabei ist der MDR der Frage zum Grundrecht nach Artikel 5 GG:

Zitat
Erkennt der MDR nun doch das Grundrecht der freien Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung und den Zwangsverzicht der selbst gewählten Informationsquellen durch den Rundfunkbeitrag nach Artikel 5 Grundgesetz an?

vollkommen ausgewichen?

Die relevanten Themen und Fragen für die Gesellschaft werden von den öffentlich-rechtlichen Sendern geflissentlich übergangen. Als Quelle sind die ÖRR daher komplett unbrauchbar.


Wir sehen in Kürze, wie der RBB bezüglich der Einhaltung der Verhältnismäßigkeit reagieren wird.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Sacred am 20. Oktober 2016, 21:06
Hat der Focus doppelt berichtet oder ist dies hier nur ein ähnlicher & aktueller Fall?
http://www.focus.de/finanzen/recht/streit-um-rundfunkbeitrag-rbb-pfaendet-konto-von-43-jaehriger-frau_id_6097592.html
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: pjotre am 20. Oktober 2016, 21:37
Liebe Leute,
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wenn ihr wollt, dass ihr einen übermächtigen Gegner in die Enge treibt, so muss der Brief immer an den obersten Kopf gehen, also direkt namentlich adressieren an den/die Intendant/in.
Immer die Textabschnitte nummerieren und immer gleich im Brief verlangen, dass die Antwort zu allen Nummern einzeln Stellung zu nehmen hat oder dass Sie anderenfalls auf Bearbeitung Klage gegen den Intendanten einreichen werden.

Jeden Brief - auch wegen Rundfunk-Beitrag - immer persönlich und namentlich adressieren an die Intendanten. Sobald das alle im Land tun würden, wäre der Spuk dieser Illegalitäten ein paar Monate später abgeschafft.
Nicht jammern, nicht ducken, sondern strategisch denken!
Was würdet ihr selber tun als Intendant, image-beflissen für euren Millionärsmacher-Job, wenn täglich 100 Kilo Briefe mit euch namentlich als Adressat über Unrechtsverweigerung im Posteingang sind? (100 kg ist in etwa das zu erwartende Gesamtgewicht - oder deutlich mehr.)


Und nun zur Verlogenheit der Sender in Sachen Haftbefehl
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BILD, 05.04.2016   NACH 61 TAGEN IN DER JVA CHEMNITZ   - GEZ-Rebellin aus Haft entlassen
    „Betreffend Frau Sieglinde Baumert. Ich teile Ihnen dazu mit, dass sich Frau Baumert seit gestern (Montag, d. Red.) gegen 18.00 Uhr nicht mehr in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Haft befindet“, erklärte Daniel Krätzner, Vertreter der Anstaltsleitung, auf BILD-Nachfrage.
    „Der MDR hat am Montag den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen, so dass das Amtsgericht diesen aufhob. Die Frau wurde noch am gleichen Tag aus der JVA Chemnitz entlassen", erklärte Hans-Otto Burschel (62), Sprecher des Amtsgerichts Bad Salzungen. [..]
   
Also: Einen Haftbefehls-Antrag kann nur zurückziehen, wer ihn gestellt hat.
Also: Nicht irgendein teuflischer Geist war am Werk, sondern das ist immer die Sender-Anstalt, die es veranlasst.
Und der Steuerzahler ist es, der es bezahlt - im Fall von Frau Baumert mit Haftanstalt-Kosten von vielleicht 6000 Euro für vielleicht 600 Euro Rundfunkbeitrag. Warum spricht niemand über diesen Teil des Skandals?

Also auch in aktueller neuer RBB-Sache: RBB ist der Schuldige für den Haftbefehl, 
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nicht irgendeine Stadtkasse.
ARD bundeswet... nicht nur Täter von rund 5 Millionen meines Erachtens verfassungswidrigen und also illegalen Bürger-Inkassos, sondern ganz eindeutig auch verantwortlich für die Haftbefehle.
Übrigens: Das ist nicht "Strafe", sondern für Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung.
Solche Haftbefehle gibt es nur, wenn alles sonstige nicht half und nichts zu holen war. Also nur gegen arme Leute im Fall der paar 100 Euro für die Fernsehgebühr.

Darf der Rundfunkbeitrag als eine Treibjagd der Armutsbestrafung interpretiert werden?
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Sind die Verantwortlichen als psychisch Kranke einzustufen?
Von krankhafter Entartung des Jagdfieber-Syndroms erfasst?
Müssten die dafür juristisch gesehen Verantwortlichen, also ja wohl die Intendanten der ARD-Sender und wohl bundesweit involviert, wegen fehlender moralischer Eignung aus ihren Millionäre-Herstellungs-Posten entfernt werden?

Ein Forum ist nicht dafür da, hierauf Antworten zu erwarten. 
Wer diese Fragen stellen möchte, richte sie an die Zuständigen, also an die Staatskanzlei des eigenen Bundeslandes. (Stadtstaaten: "Senatskanzlei" oder ähnlich.)
Sicher wüssten viele gerne, was dann im Antwortschreiben stehen wird.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Viktor7 am 21. Oktober 2016, 01:19
Ein Entwurf der Nachricht/eines Fax an die Intendantin des RBB Frau Schlesinger.

Standort Berlin
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
Tel. 030 / 97 99 3 - 0

Standort Babelsberg
Marlene-Dietrich-Allee 20
14482 Potsdam
Tel. 0331 / 97 99 3 - 0

Quelle: rbb Online - http://www.rbb-online.de/impressum/index.html

rbb Service-Redaktion

Unsere Hotline: Tel.: (Vorwahl: 030 / 97 99 3 - 21 71 oder 0331 / 97 99 3 - 21 71
Fax: 030 / 97 99 3 - 21 79 oder 0331 / 97 99 3 - 21 79
E-Mail: service-redaktion@rbb-online.de

Quelle: rbb Online - http://www.rbb-online.de/unternehmen/service/


Zitat

Sehr geehrte Frau Schlesinger,

Sie als Intendantin des RBB gehen vollkommen unverhältnismäßig mit der Haftandrohung gegen eine alleinerziehende Mutter mit Kind vor, die gleichzeitig eine Nichtnutzerin der öffentlich-rechtlichen Medien-Eventualität ist.

Über diesen Fall haben u.a. bereits folgende Zeitungen berichtet:

DIE WELT
https://www.welt.de/vermischtes/article158895004/Rundfunkbeitrag-verweigert-Alleinerziehende-soll-in-Haft.html

Bild
http://www.bild.de/regional/berlin/gez/mutter-soll-in-haft-weil-sie-nicht-zahlt-48361064.bild.html

Focus
http://www.focus.de/finanzen/recht/streit-um-300-euro-zwangsabgabe-weiterer-gez-verweigerin-droht-gefaengnis_id_6094385.html

BZ Berlin
http://www.bz-berlin.de/berlin/umland/alleinerziehende-soll-in-haft-weil-sie-rundfunkgebuehren-nicht-bezahlt

Berliner Morgenpost
http://www.morgenpost.de/brandenburg/article208454583/Wegen-Rundfunkbeitrag-Alleinerziehende-Mutter-soll-in-Haft.html

Kieler Nachrichten
http://www.kn-online.de/News/Nachrichten-aus-dem-Internet/Frau-droht-Haftstrafe-weil-sie-keine-Rundfunkgebuehr-zahlt

Merkur
http://www.merkur.de/welt/frau-soll-in-haft-weil-sie-keine-rundfunkgebuehren-zahlte-zr-6861110.html

Wirtschaftswoche
http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/gebuehr-nicht-gezahlt-mutter-soll-in-haft-weil-sie-rundfunkbeitrag-verweigerte/14712172.html

N24
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panorama/d/9303964/rundfunkbeitrag-verweigert---alleinerziehende-soll-in-haft.html

WAZ
http://www.derwesten.de/panorama/wegen-rundfunkbeitrag-alleinerziehende-mutter-soll-in-haft-id12290288.html

Handelsblatt
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/10/21/eintreibung-des-rundfunkbeitrags-wird-mit-haerte-durchgesetzt/

Erst nach den Veröffentlichungen in der Presse hat das Amt Beetzsee der alleinerziehenden Mutter nun das Konto gepfändet, um der wachsenden Öffentlichkeit auf Grund der Haftandrohung gegen eine Nichtnutzerin der öffentlich-rechtlichen Medien-Eventualität zu entgehen.

Nach meinem Empfinden begibt sich der RBB in die Nähe von Schurken-Unternehmen, die mit Hilfe von Belästigung und Nötigung an die finanziellen Mittel der Bürger kommen wollen -  sei es mit Hilfe verfassungswidriger Gesetze. Bitte betrachten Sie es als Ihre ganz persönliche Pflicht, durch hausinterne Anordnungen zu gewährleisten, dass das Vertrauen der Bürger in diesen Unterschied bei Ihrer öffentlich-rechtlichen Anstalt gewährleistet bleibt.

Ihr Sender Sprecher greift zu einer absurden Behauptung und sagt:
 
„Wir müssen den Rundfunkbeitrag aus Gründen der Gerechtigkeit von jedem einfordern.“

Damit verkennen Sie die Gerechtigkeit und leugnen die elementaren Grundrechte.

Der Gleichheitssatz verbietet die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem und die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem. Die Nutzer und Nichtnutzer der ö.-r. Eventualität sind ungleich und sind bezüglich der Kosten für den mutmaßlichen Vorteil der Nutzer ungleich zu behandeln. Das erfolgt jedoch nicht. Damit wird der Gleichheitssatz nach Art. 3 (1) Grundgesetz verletzt.

Erkennt der RBB das Grundrecht der freien Unterrichtung mit selbst gewählten Informationsquellen, ohne finanzielle Teilhinderung durch den Rundfunkbeitrag, nach Artikel 5 Grundgesetz etwa nicht an?

Verbietet Ihnen nicht die Unverhältnismäßigkeit die Haftandrohung/Pfändung bei der Wahrnehmung der Grundrechte durch eine alleinerziehende Mutter Ihr verletzendes und unmoralisches Handeln?
 
Ich fordere Sie persönlich auf, sich an die Verfassungsgrundsätze zu halten, das Verfahren gegen die Frau aus der Nähe von Brandenburg/Havel sofort einzustellen und die gepfändeten finanziellen Mittel der Mutter auf Grund der Verfassungsverletzungen zu erstatten.

Ich bitte um Ihre unverzügliche Stellungnahme zur Verletzung des Gleichheitssatzes, zur finanziellen Teilhinderung durch den Rundfunkbeitrag und der Verhältnismäßigkeit der Haftandrohung/Pfändung einer alleinerziehenden Mutter.


Mit freundlichen Grüßen
XXX
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: cecil am 21. Oktober 2016, 02:54
...
2. Der Zeitungsbericht den FREI verlinkt hat ist was? Genau den Bullshit, der niemanden und dieses Forum weiterbringt. Er ist eben "neutral" und nützt der "Bewegung" nichts.

ich verstehe auf den ersten Blick nicht, was gegen die Meldung in der NWZ einzuwenden wäre.

Zitat
Die 43-Jährige aus der Nähe von Brandenburg/Havel arbeitet als Clown und hat nach eigenen Angaben nur ein geringes Einkommen: „Ich höre weder Radio, noch schaue ich Fernsehen“, sagte sie.

Mit dieser Beschreibung gehört Frau W. genau zu einer der Gruppen, die besonders unter dem RBStV leiden, z.B. weil es für sie (Künstler/innen, Kleinstselbständige, Rentnerinnen...) keine Möglichkeit zur Befreiung von Rundfunkbeiträgen gibt. Das ist für Nichtnutzende besonders ärgerlich! Mit ihr wird stellvertretend eine wesentliche Gruppe von Beitragsverweigernden beschrieben. Das kann uns aus meiner Sicht nur Sympathien einbringen.

Wenn sie arbeitet und ein Kind großzieht, wird sie vermutlich kaum Zeit genug gehabt haben für Forenrecherche, Widerspruchs- und Klageverfahren, Erstellen von Begründungen, vertiefte Beschäftigung mit rechtlichen Hintergründen etc.

Ich gebe aber zu bedenken, dass auch ein Haftantritt keine wirkliche Option ist: Wie alt ist ihr Kind? Wo bleibt dieses in der Zwischenzeit? Wie wird die Wohnung finanziell gesichert, wenn sie in der Zeit Einnahmeausfälle hat? Da müssten rechtzeitig tragfähige Unterstützungsmöglichkeiten installiert werden...

Wenn der örR behauptet, er habe keinen Einfluss auf das Verfahren, das ist einfach ... ich zitiere... "Bullshit". Der Gläubiger stellt die Anträge bei der Zwangsvollstreckung, niemand sonst.     
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 21. Oktober 2016, 07:43
Ich gebe aber zu bedenken, dass auch ein Haftantritt keine wirkliche Option ist: Wie alt ist ihr Kind? Wo bleibt dieses in der Zwischenzeit? Wie wird die Wohnung finanziell gesichert, wenn sie in der Zeit Einnahmeausfälle hat? Da müssten rechtzeitig tragfähige Unterstützungsmöglichkeiten installiert werden...

Wenn der örR behauptet, er habe keinen Einfluss auf das Verfahren, das ist einfach ... ich zitiere... "Bullshit". Der Gläubiger stellt die Anträge bei der Zwangsvollstreckung, niemand sonst.   

Nein, nicht Bullshit, sondern bloße Lüge.

Der RBB will den Eindruck erwecken, die Frau sei "selberschuld" für ihr Schicksal und der RBB keine Verantwortung trage, alles sei wegen "Gerechtigkeit".

Ist das die erste Lüge in eigener Sache? Ist der Name "Beitragsservice" nicht schon eine offensichtliche Lüge?

Der Lüge bedienen sich diese Anstalten, die uns informieren und bilden wollen.

Welcher Sinn für Wahrheit ist von Leuten zu erwarten, die nur Theater betreiben?

Ist dieses grausame Theater auch Teil des Unterhaltungsauftrags?

Die größte Verantwortung trägt hier der Auftragsgeber, der Gesetzgeber, die Politik.

Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: ChrisLPZ am 21. Oktober 2016, 08:52
(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/8/82/Focus-logo.svg/320px-Focus-logo.svg.png)
Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/8/82/Focus-logo.svg/320px-Focus-logo.svg.png

Focus, 20.10.2016

Streit um Rundfunkbeitrag

Amt pfändet Konto von 43-jähriger Frau

von flr/dpa

Zitat
Seit mehreren Jahren weigert sich eine Brandenburgerin, den für jeden Haushalt fälligen Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Im Streit um die ausstehenden Beiträge hat das Amt Beetzsee der alleinerziehenden Mutter nun das Konto gepfändet.

"Wir haben diese Maßnahme eingeleitet, weil Steuer- und Abgabengerechtigkeit ein hohes Gut ist", sagte Amtsdirektor Guido Müller am Donnerstag. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.focus.de/finanzen/recht/streit-um-rundfunkbeitrag-rbb-pfaendet-konto-von-43-jaehriger-frau_id_6097592.html (http://www.focus.de/finanzen/recht/streit-um-rundfunkbeitrag-rbb-pfaendet-konto-von-43-jaehriger-frau_id_6097592.html)
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Dandelion am 21. Oktober 2016, 09:35
Die taz schreibt folgendes zu dem Thema:

6. Nicht gezahlt – Haftbefehl
(taz.de, Anne Fromm)
Eine in Brandenburg lebende Frau weigert sich, ihre Rundfunkbeiträge zu leisten. Mit der Begründung, sie würde am Existenzminimum leben. Nun droht ihr Haft. Anne Fromm in der „taz“ dazu: „Welcher Haftbefehl ist schon verhältnismäßig, wenn es um ein paar Hundert Euro Rundfunkbeitrag geht? Ein Tag in einem Brandenburger Gefängnis kostet laut brandenburgischem Justizministerium 146,87 Euro – halb so viel, wie Kathrin Weihrauch dem rbb schuldet. Dazu kommt ein immenser Imageschaden für die Rundfunkanstalten.“

Gruß

Dan de Lion
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Uwe am 21. Oktober 2016, 10:00
(http://www.turi2.de/wp-content/uploads/2016/06/Welt-N24-WeltN24-150.jpg)
Quelle Logo:http://www.turi2.de/wp-content/uploads/2016/06/Welt-N24-WeltN24-150.jpg
Das passiert, wenn du den Rundfunkbeitrag verweigerst

Mit Abstimmung

Quelle: Welt / N24 20.10.2016


Zitat
Es ist schon komisch mit dem deutschen Rechtssystem. Zumindest manchmal. Da landen Menschen für 61 Tage im Gefängnis, die der GEZ knappe 200 Euro schulden. Uli Hoeneß hinterzieht Steuern im Wert von 28,5 Millionen Euro und wird nach nicht einmal der Hälfte der anberaumten Strafzeit wieder freigelassen. Und jetzt werden wir ganz kurz etwas absurd: Würde das gleiche Strafmaß angewendet werden, wie bei dem genannten GEZ-Beispiel, hätte Uli schlappe 23.820 Jahre Haft gekriegt.

weiterlesen auf:
https://www.welt.de/kmpkt/article158897963/Das-passiert-wenn-du-den-Rundfunkbeitrag-verweigerst.html
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: GEZ_Nixda am 21. Oktober 2016, 10:20
Eine mir persönlich bekannte Person H hat am 03.10. am Aktionstag eine längere Unterhaltung mit Herrn Dr. Eicher geführt und diesen dabei direkt auf den Fall angesprochen. Eichers Aussage hierzu:

„Natürlich wird sie (Frau Weihrauch) nicht in Haft gehen“ , als ob dieser Gedanke völlig übertrieben und aus der Welt wäre. Auf die Nachfrage von H, dass es schließlich einen Haftbefehl gäbe, meinte Herr Dr. Eicher: „Ein Haftbefehl auszustellen und ihn tatsächlich zu vollziehen, sind zweierlei Dinge“.

Nun kann sich jeder selber seine Gedanken dazu machen. Wir werden sehen, was wirklich geschieht und was die Aussagen des Justiziars wert sind.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: pjotre am 21. Oktober 2016, 10:39
Der Brief an den RBB weiter oben - das ist ein feines Textmuster.
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Alle in Berlin + Brandenburg können etwas ähnliches einsenden.
Von hier aus geschieht es sowieso. Dank für die Texthilfe mit den vielen Links!
Derartiges kann auch jedem Schreiben in Beitragssachen beigefügt werden. Bringen Sie die Mitarbeiter dort auf die Seite der Gerechtigkeit.

Das kann und soll durchaus abweichen bezüglich der rechtlichen Argumente am Briefende. Wenn identische Briefe kommen, macht irgendein volljuristischer Rechts-Kurbeldreher dann einen tränenwürdigen Text über den "RBB als Garant der Durchsetzung der Ideale der Gerechtigkeit" - gleicher Standardtext für alle Antworten - damit machen wir es denen zu einfach.


Und an ARD ingesamt, an Frau Karola Wille:
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Von bundesweit kann jeder etwas ähnliches senden an Frau Professor Dr. Karola Wille, Volljuristin, aktuelle Chefin der bundesweiten ARD-Gemeinschaft, für das Generalsekretariat die gleiche Anschrift wie der RBB, also Berlin, Masurenallee.
Karola Wille 1985 in ihre Doktorarbeit zu Ausländerkriminalität im sozialistischen Staat: „Die Vorzüge des Sozialismus sind auch im internationalen Rahmen umfassend zur Geltung zu bringen.“ Es gebe „eine historische Mission der Arbeiterklasse.“
Na dann ran an die Mission, wünscht man sich von der gerade werdenden Multimillionärin Wille. 

Frau Prof. Dr. Karola Wille
in ARD-Generalsekretariat Berlin
Masurenallee 8-14
14057 Berlin

Kleiner Einwand: In Briefen nie "Verbalinjurien".
--------------------------------------------------------------
Das kann eine Nicht-Beantwortung legitimieren oder Schlimmeres. Siehe im Beispieltext: 
Zitat
"Sie begeben sich auf das Niveau von Schurken-Unternehmen, die mit Hilfe von Belästigung und Nötigung an die finanziellen Mittel der Bürger kommen wollen."

Meine Rechtsmeinung ist, dass es rechtlich wohl beanstandungsfrei wäre wie folgt:
Zitat
Ich gehe fest davon aus, dass wir uns einig sind, dass ein Unterschied zu bestehen hat zwischen dem Inkasso der Rundfunkabgabe  und einer Schutzgelderpressung. Bitte betrachten Sie es als Ihre ganz persönliche Pflicht, durch hausinterne Anordnungen zu gewährleisten, dass das Vertrauen der Bürger in diesen Unterschied bei Ihrer öffentlich-rechtlichen Anstalt gewährleistet bleibt.


TAZ:  Die in diesen Tagen hier vorgetragenen Zweifel sind völlig annulliert..
-------------------------------------
Dank für das weitere Zitat - die kritische Äußerung der TAZ;
Die TAZ hatte wohl die komische Begründung mit der "RBB-Gerechtigkeit per Haftbefehl" einfach als Zitat abgedruckt.
Details interessieren nicht. Wie das neue Zitat hier im Thread beweist: Die TAZ hat ihre Pflicht erfüllt, wofür ihre Leser sie zu Recht schätzen: Engagement für die neuen Armen im Land, rund 5 Millionen Haushalte, und wie der Staat sie als nicht voll würdige Unterklasse behandelt - siehe Rundfunkabgabe.
Übrigens zeigt die gewaltige Menge der zornigsten Leserkommentare der FAZ - Frankfurter Allgemeinen Zeitung - bezüglich der Rundfunkabgabe, dass die Leser dort das ganz genauso sehen. Für diese Fehlentwicklung geht der Protest quer durch die gesamte Gesellschaft.
Wird die TAZ nun zum Verteidiger der christlichen Lehre -  christliche Nächstenliebe - gegen das staatswirtschaftliche, also "sozialistische"  Planwirtschaftsunternehmen "Staatsfernsehen"? :-) 
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 21. Oktober 2016, 10:59
Ist der Haftbefehl eine Anmaßung vom Amtsleiter Guido Müller, der keinen Sinn für Gerechtigkeit hat?

Wer ist dieser Guido Müller?


Aus Focus:

Zitat
"Wir haben diese Maßnahme eingeleitet, weil Steuer- und Abgabengerechtigkeit ein hohes Gut ist", sagte Amtsdirektor Guido Müller [Amt Beetzsee] am Donnerstag.

[...]

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hatte den Titel gegen die Frau erwirkt und das Amt Beetzsee mit der Vollstreckung beauftragt. "Wie dieser Beitrag eingetrieben wird, darauf haben wir keinen Einfluss", sagte der stellvertretende rbb-Sprecher Volker Schreck.

Der rbb gehe derzeit davon aus, dass der Haftbefehl in diesem Fall nicht zur Anwendung komme, sagte er. "Selbstverständlich liegt es nicht im Interesse des rbb, dass jemand im Zusammenhang mit Beitragsrückständen inhaftiert wird."
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Viktor7 am 21. Oktober 2016, 11:09
Guter Hinweis pjotre,

ich habe den Passus in dem Textvorschlag (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20542.msg133274.html#msg133274) an den RBB etwas entschärft:

Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20542.msg133274.html#msg133274
Nach meinem Empfinden begibt sich der RBB in die Nähe von Schurken-Unternehmen, die mit Hilfe von Belästigung und Nötigung an die finanziellen Mittel der Bürger kommen wollen - sei es mit Hilfe verfassungswidriger Gesetze. Bitte betrachten Sie es als Ihre ganz persönliche Pflicht, durch hausinterne Anordnungen zu gewährleisten, dass das Vertrauen der Bürger in diesen Unterschied bei Ihrer öffentlich-rechtlichen Anstalt gewährleistet bleibt.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Knax am 21. Oktober 2016, 12:26
Zitat
"Wir haben diese Maßnahme eingeleitet, weil Steuer- und Abgabengerechtigkeit ein hohes Gut ist", sagte Amtsdirektor Guido Müller [Amt Beetzsee] am Donnerstag.

Besser hätte der werte Herr Müller seinen Mund gehalten, denn man sieht an seiner Aussage, wie armselig er juristisch argumentiert.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: pjotre am 21. Oktober 2016, 13:04
Ein Sprecher-Detail - das sehe ich aber wohl richtig:
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Es war wohl der "Haupt"-Sprecher des RBB, der den Wahnsinn zunächst rechtfertigte mit  "Gerechtigkeit".
In diesem Forum wurde Prüfung seiner eventuellen Entfernung aus der Anstellung vorgeschlagen wegen erkennbare wohl extremer Nicht-Eignung für ein öffentlich-rechtliches Unternehmen.

Nun sagt der !!! stellvertretende !!! Sprecher, dass der RBB derart Böses wie diesen Haftbefehl nicht befürworte. Ist hausintern das Nötige passiert?


Da fehlt aber ein Stück der Wahrheit:
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Ein Vollstrecker definiert im Amtshilfe-Ersuchen den Vollstreckungsauftrag. Die Landes-Sender-Anstalten müssen dort zwingend untersagen: Anordnung der eidesstattlichen Versicherung - von Haftbefehl ganz zu schweigen.

Denn schon die eidesstattliche Versicherung ist praktisch nur nötig - für Beträge von rund 500 Euro - gegenüber Minderbemittelten. Denen wird allein durch die Anordnung ein unermesslicher Schaden zugefügt (SCHUFA, Zwang zu doppelt so teurem P-Konto, Kündigung eventueller Teilzahlungsfinanzierungen, keine neuen, keine Smartphone-Kopplungsverträge mehr, Minderung der Job-Aussichten usw.usw.).

Also ist schon allein die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in praktisch 100 % der Fälle im Gesamt-Kontext unverhältnismäßig, muss also schon im Vollstreckungsauftrag ausgeschlossen werden.

Ferner: Beantragung eines Haftbefehls erfordert wohl einen Kostenvorschuss, den die Gemeinde vermutlich beim RBB angefordert hatte und dann wohl ausdrücklich bewilligt erhielt.


Fristen: Ende September 2016 erhielt die Intendantin des RBB
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eine mit rechtlichen Gründen versehene Aufforderung, binnen 1 Monat alle Beitragsverfahren wie auch Vollstreckungen auszusetzen für mehrere 100 000 Haushalte für eine Neubearbeitung der Befreiuungsrechte,
ferner diverse sonstige Aufforderungen für Neuordnung auch bei Altfällen.
Summe der diversen Aufforderungen: Rund 50 Seiten Schriftsatz. 
Das Vewaltungsgericht Berlin wurde durch Kopienüberlassung informiert.

Eine Vollstreckung wie hier wäre bei Einhaltung der Aufforderungen dann nicht mehr möglich. Warten wir ab. 

Der volle Monat ist bald um. Mal sehen, was da vielleicht kommt.
Wenn nichts kommt, so ist im Schreiben die Landesverfassungsbeschwerde für genau diese Forderungen bereits angekündigt.


Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Nevrion am 21. Oktober 2016, 13:26
Man sieht ja schon, wer hier angeschrieben wurde, damit sie öffentlich über das Thema berichten. Da denkt keiner erst mal an das ZDF oder die ARD. Da werden hauptsächlich private Printmedien und Online-Portale heran gezogen. Warum ist das so? Na, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass die ÖR-Sender niemals selbstkritisch über so etwas berichten würden. Dabei schreiben Befürworter des ÖRR ja immer wieder gerne, dass sie zahlen, weil sie ein möglichst neutrales, objektives Medium in Deutschland haben wollen. Aber das ist ein Ideal Jenseits der Realität.

Menschen die wegen Beitragsverweigerung ins Gefängnis müssen, sind Helden. Sie stehen für eine gerechte Sache ein und haben ihren Überzeugung nicht gegen größte Drohungen und Einschränkungen ihres Lebens aufgegeben. Sie haben die größtmögliche Unterstützung gegen das Unrechtsystem verdient, sei es durch Demos vor dem Gefängnis oder durch Spenden, denn wenn es etwas gibt, das es in diesem Land zu wenig gibt, ist es Gerechtigkeit.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Nichtgucker am 21. Oktober 2016, 14:13
Der User-Kommentar des Tages bei Focus bringt es auf den Punkt:

"Das einzige was in diesem Land gut funktioniert ist das Inkassoverfahren gegen säumige Bürger. Es ist quasi schon ein Verbrechen seine GEZ- Zwangsabgabe zu verweigern, was zur Inhaftierung führen kann. Jeden deutschen Bürger drohen Repressalien wenn er seine vermeintliche Schuld nicht begleicht. Es wäre sehr wünschenswert wenn unser Staat seine anderen Aufgaben mit der gleichen Leidenschaft erledigen würde."

http://www.focus.de/community/kommentar-des-tages/oktober-2016-20/ (http://www.focus.de/community/kommentar-des-tages/oktober-2016-20/)
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: dreamliner am 21. Oktober 2016, 14:29
Die AFD in Berlin hat das Thema auch schon aufgegriffen:

Erzwingungshaft

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_5200/5244.pdf

Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: ZusatzrenteHaetteIchAuchG am 21. Oktober 2016, 15:49
Die Anfrage eines Bürgers liegt bei RBB seit 29.09.2016 ebenfalls vor.
Eine Antwort steht bis heute noch aus.

Quelle:
https://fragdenstaat.de/anfrage/haftbefehl-aufgrund-verweigerung-der-zahlung-des-rundfunkbeitrags/

Zitat
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Nach mir vorliegenden Informationen wurde vor einigen Tagen Haftbefehl gegen eine alleinstehende Mutter erlassen, resultierend aus ihrer Weigerung den Rundfunkbeitrag an den RBB zu zahlen.

Ich bitte Sie, mir folgende Fragen zu beantworten:

1) Wieviele Haftbefehle sind im Zuständigkeitsbereich des RBB im Zusammenhang mit der Verweigerung der Zahlung von Rundfunkbeiträgen bisher erlassen worden?

2) In welcher Form wird die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme geprüft?

3) Es darf wohl als sehr unwahrscheinlich gelten, daß Personen, die die Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigern willens oder überhaupt nur fähig sind, die sehr viel höheren Kosten einer Inhaftierung zu übernehmen. Wer trägt in diesem Falle das Risiko, sollte der RBB auf den Kosten sitzen bleiben?

4) Welches Budget ist im Haushalt des RBB für staatliche Repressalmaßnahmen gegen Zahlungsverweigerer vorgesehen?
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: cecil am 21. Oktober 2016, 15:59
Aus der Focus-Online Meldung http://www.focus.de/finanzen/recht/streit-um-300-euro-zwangsabgabe-weiterer-gez-verweigerin-droht-gefaengnis_id_6094385.html

Zitat
Nach eigener Aussage lebe Weihrauch am Existenzminimum. Sie arbeite selbstständig als Clown, aber erhalte Wohngeld vom Staat. Sie habe daher versucht vom RBB als Härtefall eingestuft zu werden – ohne Antwort. Auch vor dem Amtsgericht habe sie keinen Erfolg gehabt.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, in diesem Stand des Verfahrens Rechtsschutz über das Verwaltungsgericht zu bekommen? Irgendeine Klage, ein Eilantrag, im Zuge dessen rückwirkende Befreiung aus sozialen Härtefallgründen geprüft werden kann?
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Kümmelkäse am 21. Oktober 2016, 16:47
@cecil
Es gibt wohl die Möglichkeit ein Einwendung zu machen (siehe Wikipedia). Ich lese mich da aber gerade erst ein, und habe noch keine Ahnung wie das funktionieren könnte.
Wenn ich es bis jetzt aber richtig verstanden habe, könnte man auf diesem Wege beispielsweise prüfen lassen, ob es sich um ein nichtiges oder sittenwidriges Rechtsgeschäft handelt. In diesem Zuge könnte man vortrefflich die einschlägigen Gutachten und BVerfG Urteile zitieren, die eine Befreiung von Nichtnutzern fordern.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Viktor7 am 21. Oktober 2016, 17:12
Der *Textvorschlag* an die Intendantin des RBB (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20542.msg133274.html#msg133274) wurde auf Grund der Pfändung des Kontos um folgende Abschnitte erweitert:

(...)
WAZ
(...)

Erst nach den Veröffentlichungen in der Presse hat das Amt Beetzsee der alleinerziehenden Mutter nun das Konto gepfändet, um der wachsenden Öffentlichkeit auf Grund der Haftandrohung gegen eine Nichtnutzerin der öffentlich-rechtlichen Medien-Eventualität zu entgehen.

Nach meinem Empfinden begibt sich der RBB in die Nähe von Schurken-Unternehmen, die mit Hilfe von Belästigung und Nötigung an die finanziellen Mittel der Bürger kommen wollen -  sei es mit Hilfe verfassungswidriger Gesetze.

(...)
Ich fordere Sie persönlich auf, sich an die Verfassungsgrundsätze zu halten, das Verfahren gegen die Frau aus der Nähe von Brandenburg/Havel sofort einzustellen und die gepfändeten finanziellen Mittel der Mutter auf Grund der Verfassungsverletzungen zu erstatten.


rbb Service-Redaktion

Unsere Hotline: Tel.: (Vorwahl: 030 / 97 99 3 - 21 71 oder 0331 / 97 99 3 - 21 71
Fax: 030 / 97 99 3 - 21 79 oder 0331 / 97 99 3 - 21 79
E-Mail: service-redaktion@rbb-online.de

Quelle: rbb Online - http://www.rbb-online.de/unternehmen/service/
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: pjotre am 21. Oktober 2016, 21:27
Wichtige Frage: Wer ist der Schuldige beim RBB?
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Binnen Stunden nach Kenntnisnahme des vorgesehenen Haftbefehls hätte der RBB-Veranwortliche die sofortige Annullierung des Vollstreckungsauftrages zwingend entscheiden müssen.
Die juristisch ausgebildeten Verantwortlichen der Rechtsabteilung, einfache Angestellte, die sich gerne mit der ungeschützten amtsartig klingenden Bezeichnung "Justiziar" schmücken, hätten nach Kenntnisnahme von sich aus sofort im gleichen Sinn intervenieren müssen.

Soweit aus anderen Mitteilungen ablesbar, war der Haftbefehl schon mindestens 29. September 2016 hausintern bekannt. Wir haben nun den 21. Oktober. Die Entfernung aller in dieser Sache untätig gebliebenen und rechtzeitig informierten Verantwortlichen des RBB aus ihrer Anstellung wird beantragt werden wegen erwiesener Nicht-Eignung für eine Tätigkeit in einer öffentlich-rechtlichen Aktivitätseinheit.

Wer kennt die Namen der für das Beitragsinkasso verantwortlichen Chefs des RBB?
Wer kennt die Hierarchie der Justiziare?
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Bitte Namen nicht im Forum, sondern nur Anfangsbuchstaben, sobald ermittelt. (Forums-Prinzpien...)
Sodann können alle, die das brauchen, über das Nachrichtensystem die volle Information erbitten.
An mich am besten sogleich übermitteln. Denn wie gesagt, die Entfernung wird beantragt werden, sofern sie nicht in den üblichen Verfahren wirklich Stichhaltiges zu ihrer Entlastung vorzutragen haben.

Was den Amtsleiter Guido M. anbetrifft in dem kleinen Ort,
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dem wollen wir zugute halten, dass er anscheinend gar nicht weiß, wovon er spricht. Dem wurde das vermutlich von Leuten vom RBB souffliert - siehe die gleichlautende Mitteilung des Sprechers vom RBB. Nicht jeder Amtsleiter steht ausreichend oben auf der Leiter des Wissens und der philosophischen Weisheit, um ihm untergejubelten Kram zu durchschauen.
Allerdings hätte wohl nie die eidesstattliche Versicherung gewählt werden dürfen, da ja wohl das Bankkonto bereits bekannt war. Bei behördlicher Vollstreckung darf immer nur das kleinste Übel zur Anwendung gelangen.
Für so jemanden verschwende ich jedenfalls nicht meine Zeit.

Beim RBB wissen alle, worum es geht, und da ist die Stelle, wo wir Neuordnung juristisch erzwingen wollen. Der hier erfolgte Kapitalfehler wird Richter überzeugen: Hier muss Ordnung durchgesetzt werden.
Und der Betriebsarzt des RBB sollte einmal prüfen, ob der bisherige gemeldete Bedarf der Belegschaft für Psychotherapie den Anforderungen  gerecht wird.   

Nachtrag: Haftbefehl bekannt seit Juli 2016
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Quelle:  https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_5200/5244.pdf
   
Datum des Eingangs: 12.10.2016 / Ausgegeben: 12.10.2016
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode
Drucksache 6 / 5244
Kleine Anfrage 2170 des Abgeordneten Thomas Jung AfD - Fraktion an die Landesregierung

--- Beugehaft wegen fälliger GEZ Gebühren ---
Gegen  Kathrin  W.  aus  der  Amtsgemeinde  Beetzsee  liegt  seit  dem  20.07.2016  ein Haftbefehl  des  AG  Brandenburg/Havel  (Az.  11  M  783/16)  vor.  Sie  weigert  sich  den ARD - ZDF Beitragsservice zu zahlen, weil sie noch nie einen Fernseher besaß. Nun befürchtet die alle in erziehende Mutter besonders um das Schicksal ihrer Tochter (7), für den Fall, dass sie in Beugehaft genommen wird

Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: pjotre am 21. Oktober 2016, 22:38
Nächste Fragen schon geklärt... Wer ist RBB-Leiter der Rechtsabteilung? ("Justiziar")
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Richtige und durchaus mehr ehrende Bezeichnung wohl:
. "Direktor Recht und Unternehmensentwicklung des rbb"
Obgleich in gefestigter Position und in Übersichten ablesbar, bleibe der Name abgekürzt, da wir hier in einem analytischen Kontext diskutieren, ohne bisher zu wissen, wem wir böse sein wollen.
Hier also wichtige Fundstellen:


rbb-organigram
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/organigramm-rbb.file.html/rbb.pdf
Justitiariat   Dr. R. Bi.

rbb media GmbH Geschäftsführung - Dr. R. Bi.
Tel. +49 30 97993-84900  Fax +49 30 97993-84909
geschaeftsfuehrung@rbb-media.de    http://www.rbb-media.de/de/service/kontakt.php

Der Beirat des Erich Pommer Instituts - Dr. R. Bi.
Direktor Recht und Unternehmensentwicklung, Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
http://www.epi-medieninstitut.de/Beirat_de.html

Dialogveranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion am 21. Mai 2015
Kartellrecht und mediale Vielfaltssicherung
Kernthesen von Dr. R. Bi., rbb/ARD
http://www.spdfraktion.de/system/files/documents/kernthesen_der_referenten_kartellrecht.pdf

ems - Electronic Media School gGmbH
Dem Aufsichtsrat gehören an:
Dr. R. B. (Aufsichtsratsvorsitzender, Direktor Recht und Unternehmensentwicklung des rbb)
https://www.ems-babelsberg.de/organisation

Nun fehlt nur noch der Leiter des hausinternen Beitragsservice beim RBB, Berlin.
----------------------------------------
Das ist eine kleine Mannschaft - vielleicht ???_10_??? Personen.
Im Frühjahr 2016 wurde mir als Leiter mündlich bezeichnet:  Ein Herr .......uk.
Wer mehr weiß, bitte über das Nachrichtensystem mir mitteilen: Der volle Name?
(Bitte nicht Bearbeiter-Namen ins öffentliche Forum schreiben.)
Und ob er gegenwärtig noch in dieser Position ist, wäre gut zu wissen.
Das kann ich dann aber auch selber mit einem Anruf klären.
In seine Zeit fällt vielleicht die Auslösung des Verfahrens, das etwas später zum Haftbefehl gegen Frau Weihrauch führte.

Direktor Recht und "Unternehmensentwicklung" des RBB
------------------------------------------------
Aha, die öffentlich-rechtliche Anstalt ist zwar gemeinnützig und ist sogar mit dem Recht ausgestattet, selber vollstreckbar zu stellen wie der Staat, ist aber "Unternehmen". Das wollten wir schon immer wissen - hier schwarz auf weiß.
Also im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft, also ist der Staat bezüglich der Finanzquellen EU-weit ausschreibungspflichtig - muss also die Rundfunkgebühr an Bewerber zur Verwendung ausschreiben, soweit diese den "Bildungsauftrag" gewährleisten wollen.
Man dank dem RBB für den Nachweis.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Bürger am 21. Oktober 2016, 22:49
Der Name von Herrn
Dr. Reinhart Binder
ist unter
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/
öffentlich als "Direktor für Recht und Unternehmensentwicklung" einsehbar und sollte somit auch öffentlich genannt werden dürfen.

Details finden sich unter
Direktor für Recht und Unternehmensentwicklung
Dr. Reinhart Binder
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/personen/dr_reinhart_binder.html

Dort heißt es ergänzend zu oben bereits ausgeführten "nebenamtlichen" Tätigkeiten u.a. auch
Zitat
Dr. Reinhart Binder arbeitete nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg und Hamburg und einer wissenschaftlichen Tätigkeit an der Universität Hamburg zunächst zwei Jahre freiberuflich als Anwalt in einer größeren Hamburger Kanzlei.

Von 1989 bis 1998 war Reinhart Binder im Justitiariat des NDR tätig – zuletzt als Stellvertretender Justitiar des Senders. Zum ORB wechselte er 1999 als Justitiar und Leiter des Zentralbereichs Recht und Personal. [...]

Mit Gründung des rbb im Mai 2003 übernahm Reinhart Binder zunächst neben seiner Funktion als Justitiar für fünf Jahre zusätzlich auch die Leitung der Intendanz. [...]

Nebenamtlich ist Reinhart Binder Geschäftsführer der rbb Media GmbH sowie Vorsitzender des Aufsichtsrats der ‚electronic media school’ (ems), Potsdam. Schließlich gehört er der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam als Lehrbeauftragter an.

Stand vom 08.03.2011 | 10:00 Uhr
Quelle: rbb Online - https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/personen/dr_reinhart_binder.html © 2013

...na schönen Schrank auch! :o ::) >:(
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Viktor7 am 21. Oktober 2016, 23:11
Wichtige Frage: Wer ist der Schuldige beim RBB?

Die Schurken haben die Drohkulisse über lange Zeit aufrecht gehalten, um der Mutter (Nichtnutzerin der ö.-r. Programme) möglichst lange Zeit Angst machen zu können. Soweit ich weiß, hat Frau W. Kontakt mit den Verantwortlichen gesucht und stieß auf wenig Verständnis. Ein Kontakt mit Frau W. sollte ein paar konkrete Namen zu Tage fördern können.

Unter Umständen sind in dem Mitschnitt interessante Details dabei:

Kathrin Weihrauch (03:35 min / 1,7 mb) (http://online-boykott.de/ablage2/public/KA3X/multimedia/audio/04_Kathrin_Weihrauch.mp3)
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Cali am 22. Oktober 2016, 00:39
Hallo zusammen,

mal eine Frage:
Sollte es wirklich zur Vollstreckung kommen, was ich nicht hoffe, welches Gefängnis wäre denn das, wovor man eine Art Mahnwache einrichten müsste?

Kann man sich schon mal vorab in irgendeiner Weise organisieren, dass nicht mehr sowas passiert wie Frau Baumert, d.h. dass keiner mehr unbemerkt ins Gefängnis kommt?

Viele Grüße
Cali
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: PersonX am 22. Oktober 2016, 01:13
Zitat
Kann man sich schon mal vorab in irgendeiner Weise organisieren, dass nicht mehr sowas passiert wie Frau Baumert, d.h. dass keiner mehr unbemerkt ins Gefängnis kommt?

So ein Anliegen ist sicherlich wichtig, denn der Logik folgend, wie in Deutschland mit Zwang umgegangen wird, wird es in naher Zukunft sicherlich dafür eine Lösung geben, denn eine gewisse Erfahrung aus der nicht allzu Weiten Vergangenheit ist bekannt. Bereits im Jahr 35 gab es ein Zwangskennzeichen. Dieses wurde sicherlich von vielen Personen in der Öffentlichkeit bemerkt. Das Verschwinden möglicherweise auch.*

*Bitte von Nachfragen absehen wie das zu verstehen sei und nachdenken ob ein Widerspruch zum Zeitgeist von Totalitarismus und Demokratie vorliegt.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: pjotre am 22. Oktober 2016, 10:58
Moderator Bürger hat es entschieden:
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20542.msg133363.html#msg133363

Der Name von Herrn Dr. Reinhart Binder ist unter
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/
öffentlich als "Direktor für Recht und Unternehmensentwicklung" einsehbar und sollte somit auch öffentlich genannt werden dürfen.

Die Moderatoren entscheiden.
("Quod licet Jovi, non licet bovi", "was den Göttlichen erlaubt ist, ist nicht den Rindviechern erlaubt".)
Volle Zustimmung nun bezüglich des Anspruchs auf Öffentlichkeit; denn Dr. Reinhard Binder, wie nun endgültig erkennbar, ist wohl die ausschlaggebende Person des RBB im Hintergrund: "Die Intendantinnen kommen und gehen - Dr. Binder bleibt bestehen."

Zur zweiten Personalie:  Herr Scher....
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Mit rund 200 Fundstellen bei Google auch schon an der Grenze zur Öffentlichkeit, aber andererseits funktionsbedingt. Das mag Jupiter "Bürger" vielleicht wieder entscheiden, ob wir ihn hier namentlich voll verewigen?
In der Funktion des Chefs des kleinen hausinternen RBB-Beitragsservice hat er wohl nur rund 10 Mitarbeiter unter sich, aber trägt wohl die volle Verantwortung für einiges seitens des RBB, was nicht vertretbar erscheint. Außerdem ist er ja mittelbar verantwortlich für rund 50 Personen Mitarbeiter-Anteil am merkwürdigen rechtlich irgendwie virtuellen Kölner Etablissement "Beitragsservice".

Viel genannt war er in der Schlacht für Recht seitens Olaf Kretschmann 2013.
Siehe http://julius-hensel.ch/tag/rundfunkbeitrag/
Dort Suche nach "Scher" führt zum vollen Namen.
.
Zitat
Was schrieb ein Herr ... Scher... sinngemäß: „Der Gesetzgeber hat kein Gewissen vorgesehen.“
Wenn tatsächlich so ausgedrückt und gemeint, so hätten wir schon einmal jemanden, der einen neuen Arbeitgeber benötigt. Die Pyramide des gesetzlichen Systems ist Ausfluss der Wertordnungen - des Gewissens. Wer einen Kopf hat, in den das nicht hinein passt, der gehört nicht in den Dienst für etwas Öffentlich-Rechtliches.

[PDF]Jahresbericht 2015 - Der Rundfunkbeitrag
www.rundfunkbeitrag.de/e175/e2097/Jahresbericht_2015.pdf
09.06.2016 - seit 30.10.2015. G,,, Scher... Abteilungsleiter Beitragsservice RBB.

Im Amt offenkundig jedenfalls bis 17. November 2016:
https://www.apartmentservice.de/en/dialogue/blog/article/soapart-2016-blick-durchs-schluesselloch-und-auf-die-grosse-buehne//?partner=crc%3Fpage%3D3%3Fpage%3D2&cHash=65b98e7e0a5425826b9fe191b7cc1ed3

Also wohl dreigeteilte Verantwortung für den Skandal "Haftbefehl gegen Weihrauch":
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Die Intendantin Frau Schlesinger.
Der oberste Rechtssachen-Chef Dr. Reinhart Binder.
Der Beitragssachen-Chef G... Scher...
So, das reicht als Faktengrundlage für den Bedarf für hier betriebene Verfahren bei Gerichten für eine Neuordnung der Rundfunkabgabe.

80 000 Euro Schmerzensgeld für Frau Weihrauch
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wie können wir ihr helfen, dies einzuklagen? Wer als Skandalopfer sich nur ganz vielleicht retten kann durch Medien-Ausbreitung des Privaten, dies ist zu sühnen mit dem Mittelwert von 1 Monatseinkommen der Schuldigen?

Wie viel verdienen Herr Dr. Binder, Frau Schlesinger?
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Das ist nicht sachfremd hier, sondern ist der Kern: Alleinerziehenden Müttern die letzten Euros für das Kindeswohl wegzupfänden und dies, um darbenden Multimillionäre ihre schweren Monatsenden zu erleichtern...
Selbstverständlich wollen wir derartiges nicht mit Verbalinjurien kommentieren "mich überkommt der Ekel".
Gesitttetes Juristendeutsch: "Eklatanter Verstoß gegen das mehrheitliche Rechtsempfinden?"

Wer stellt mal die Fragen ein auf fragdenstaat.de ?
Die Vorgängerin von Frau Journalistin Schlesinger verdiente bis Mitte 2016 wohl rund 220 000 Euro.
Für offenlegungspflichtig schätze ich ein: Die Vergütung von Dr. Binder und Frau Schlesinger.

Übrigens hat mir die DEGETO, Staatsfernsehen-Ableger,  immer noch nicht beantwortet, wie viel die Chefin der DEGETO verdient, Christine Strobl, Tochter von Finanzminister Schäuble. Ich wollte ja nur eine einzige Zahl - wieso ist das derart schwer? - Wir wollen keine Sippenhaft, wollen aber auch nicht "Nepotismus".
https://de.wikipedia.org/wiki/Nepotismus
Auch das wäre eine formelle Anfrage wert.

Für den RBB ist bereits befristet aufgefordert worden, alle Einkommen bis Ende Oktober 2016 zu reduzieren auf maximal 10 000 Euro (die ziemlich oberste Besoldungsstufe des öffentlichen Dienstes - wie oberste Bundesrichter). "Wir sind alle felsenfest überzeugt, dass dieser Aufforderung umgehend entsprochen wurde."  :laugh:

Erbauliches: Werdende Multi-Millionärin Wille (ARD)
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über den ruhmvollen Kampf der "Arbeiter-Klasse":
http://wiki.flurfunk-dresden.de/index.php?title=Karola_Wille&diff=609&oldid=492

Wie die SED-Vergangenheit geschönt wurde? Viel Spaß beim Lesen.
Könnte die nun werdende Multimillionärin nicht mal für die 10 Prozent der "Geringverdiener-Klasse" in Deutschland ihre Jugendideale auf das reale Heute adaptieren? Beispielsweise protestieren gegen den Skandal des Wegpfändens der letzten paar Euros bei alleinerziehenden Müttern?


Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Kümmelkäse am 22. Oktober 2016, 11:41
@piotre
In welcher Form forderst du den RBB auf seine Gehälter zu reduzieren?
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: pjotre am 22. Oktober 2016, 12:43
 Kümmelkäse
Zitat
In welcher Form forderst du den RBB auf seine Gehälter zu reduzieren?

"Form":
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Einfacher Brief oder Einschreiben mit Rückschein an die Verantwortlichen - ab jetzt also neben der Journalistin Frau Schlesinger auch Dr. Binder.
Dann in 2 Ausfertigungen an das Verwaltungsgericht im anhängigen Verfahren.
Hierdurch übernimmt das Gericht durch die übliche Weiterleitung von 1 Fassung an den Gegner den Zustellungs-Nachweis, der für die geplante Landesverfassungsbeschwerde nötig ist (Berlin).

"Begründung":
---------------------
Das ist das Entscheidende, aber zu lang für hier:
Die Summe der Aufforderungen-Serie für eine Neuordnung der Rundfunkabgabe umfasst 60 Schriftsatz-Seiten.


Mitnutzender Trittbrettfahrer werden?
---------------------
Jeder - bundesweit - kann an den Verfahrensvorteilen in seiner eigenen Sache durch eine Art von "externer Teilnahme" an der Berliner Landesverfassungsbeschwerde teilnehmen. Nötig ist ein Aufwandsbeitrag im Gegenwert von 1 Stunde Anwaltsarbeit (200 Euro).

Das ist vor allem rentabel für die betriebliche Arbeitsplatz-Abgabe und Kfz-Abgabe, die ja für 4...8 Jahre oft einige 1000 Euro ausmacht und laut Beschwerde fast völlig entfallen soll.
 
Bei der Haushaltsabgabe - Schwerpunkt hier im Forum - bin ich weniger einladend. Es gibt kein Rechtsverfahren ohne Risiko des Fehlerfolgs. Geschäftsleute akzeptieren dies und es geht um viel mehr Geld. Privatleute akzeptieren es kaum.

Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: pinguin am 22. Oktober 2016, 14:19
@pjotre
Man möge der jetzigen RBB-Indendantin bitte zugute halten, daß sie diesen Job erst wenige Wochen ausübt. Die Hauptvorgänge zu dem hier diskutierten Fall fanden unter Verantwortung ihrer Vorgängerin statt.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: pjotre am 22. Oktober 2016, 18:59
Gestoppt.
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Tagesspiegel (Tageszeitung / Berlin) 22 Oktober 2016:
Vorgang geht an RBB zurück. Haftbefehl wird eingefroren oder was auch immer.
Die Bankkonto-Pfändung erbrachte nichts.

Dieses Forum hat wohl wesentlichen Beitrag gegen dies Unrecht geleistet.
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Siehe die wohl von Mitwirkenden dieses Forum-Threads veranlassten Pressemitteilungen.
Außerdem gehen die Fakten und Hintergründe ein in die Landesverfassungsbeschwerde für Prüfung, ob RBB den Boden des Rechts verlassen habe und ob eine Berliner und damit bundesweite Neuordnung zwingend sei.
Die weiter oben angekündigten Maßnahmen werden erfolgen.

Schadensersatz für Frau Weihrauch: Rund 15 000 Euro?
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Die Mitteilung der 3 Monatsgehälter der 3 mutmaßlich Schuldigen beim RBB ergibt rund 15 000 Euro, mit Abgaben über 20 000 Euro.
Also nicht 80 000 Euro wie weiter oben gesagt. 
Diese Forderung wird in der Landesverfassungsbeschwerde informativ erörtert werden als "billige Entschädigung", wie üblich für derartiges bei Verletzung der Menschenrechtskonvention (ist in dieser geregelt).

Frau Journalistin Schlesinger ist seit 4 Monaten im Amt.
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Einem solchen Wechsel geht so gut wie immer eine Einarbeitungs- und Übergabezeit voraus.
Wer sich für einen Multi-Millionärs-Job als geeignet erklärt in der Bewerbung, der muss mehr als 2 Sachen zugleich können.
Schon August 2016 wurde Sie zum Eingreifen gegen die dargestellten Missstände aufgefordert.

Von Journalistin Schlesinger hört man, nach mehrmonatigen Beratungen usw. usw. (also vermutlich das übliche Team-Blabla in der Staatswirtschaft?) sei nun zur Entscheidung vorgelegt, den schleichend schon fast untergegangenen RBB zu retten durch:
- Setzen von neuen Akzenten im Programm. ("Akzente". AHA!)
- Entstehen neuer Formate. ("Formate". AHA!)
- Und man werde dafür "etwas Geld in die Hand nehmen" )AHA!) - und werde nun doch die Rücklage der Rundfunkabgabe nötig haben - für die "Akzente" und "Formate" rund 5 Millionen Euro oder ähnlich.

Beim Geld kann es nie genug sein, in Agonie braucht man noch mehr als vorher. Geplant für Umsetzung im Lauf der nächsten Jahre.
Richtig, da riskiert man nichts, wenn die 5 %, die RBB noch schauen, in den nächsten Jahren dennoch auf 4 oder 3 sinken - gut Ding braucht Weile. Bei diesem Düsenjäger-Tempo von 2++ Jahren für "Akzente und Formate" - richtig, da fliegen Späne.

"Bei so viel bekundeter Kompetenz sind wir zutiefst beeindruckt."
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Nein, keine Nachgiebigkeit. Hier muss geschossen werden, was die juristischen Waffen an Hebelwirkung hergeben, um möglichst eine durchgreifende Neuordnung zu erzwingen.

Zu den kommenden Verfahren:
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Diese umfassen, dass an alle teilnehmenden der etwa 7 Millionen fehlerhaft zur Kasse gebetenen Bürger und Betriebe bundesweit seit 1. 1. 2013 alle Zahlungen zu erstatten sind, ferner Kosten, ferner Schmerzensgeld.
Macht 2013 bis 2018 rund 1200 Euro. Also 200 Euro für den Ausstreiter, aber die werden bei Erfolg zurück verlangt.
 
Gute Aussichten gibt es in Grenzen vor allem für neue Zahlungspflichten.  Besonders gute für die Betriebsstättenabgabe.

Bezüglich Haushaltsabgabe erfolgt aber keine aktive Werbung hierfür, weil Konsumenten alles garantiert wissen wollen, es sei denn, der für sie Verlierende ist ein Rechtsanwalt. In Rechtssachen gibt es aber keine Erfolgsgarantie.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: spreefischer am 22. Oktober 2016, 19:14
(http://engagementwoche.berlin/files/2013/08/Tagesspiegel-300x72.gif)
Quelle Logo:http://engagementwoche.berlin/files/2013/08/Tagesspiegel-300x72.gif

Öffentlich-rechtliche Sender
Keine Haft für Verweigerin des Rundfunkbeitrags


Quelle: Tagesspiegel, 21.10.2016

Zitat
Eine Brandenburgerin zahlt keine Rundfunkgebühr. Im August wurde ihr ein Haftbefehl ausgestellt – den nun niemand vollziehen möchte.

Den Haftbefehl wolle man aber nicht ausführen, das würde nur zu einem öffentlichen Skandal führen und der Rundfunk rbb würde sein Geld dadurch auch nicht bekommen, sagt Müller. Man habe den Schuldentitel an den rbb zurückgegeben. "Das ist der erste Lichtblick", sagt Kathrin Weihrauch, hörbar erleichtert. Dass ihre kleine Wohngemeinde allerdings überhaupt so weit gegangen ist, einen Haftbefehl auszustellen, enttäuscht sie.

weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/oeffentlich-rechtliche-sender-keine-haft-fuer-verweigerin-des-rundfunkbeitrags/14722868.html
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: PersonX am 22. Oktober 2016, 20:15
Der Rundfunk ist tot, hoch lebe der tote Rundfunk. Die Forderung bleibt die gesetzlich vorgesehene Zeit bestehen, das dürfte dann also 30 Jahre lang der Fall sein, wenn es tatsächlich ein Titel sei. Hoch lebe der tote Rundfunk. Denn wenn keiner bezahlt von was wird der Rundfunk leben? Oder besser von was wird der Rundfunk überleben?

Aktuell zahlen die Meisten freiwillig, sie können sofort damit aufhören, denn es ist schlicht nicht möglich diese Forderungen zu realisieren, wenn die vermeintlichen Schuldner nicht per Zwang und Konto oder Gehaltspfändung zur Zahlung gezogen werden und genau darin liegt die Schwachstelle, die Sollbruchstelle. Es ist das Akzeptanzproblem das den toten Rundfunk hoch leben lässt. Es ist keine Lösung für den toten Rundfunk immer wieder aufs Neue zu vollstrecken, denn das führt nur noch schneller dazu, dass der tote Rundfunk auch tot bleibt. Es wird dann ein dauerhafter Zustand bleiben, denn viele vermissen den toten Rundfunk bereits jetzt nicht. Werden sie doch nur durch Zahlungsaufforderungen an den toten Rundfunk erinnert.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 22. Oktober 2016, 21:12
[...] Hoch lebe der tote Rundfunk. Denn wenn keiner bezahlt von was wird der Rundfunk leben? Oder besser von was wird der Rundfunk überleben?

Aktuell zahlen die Meisten freiwillig, sie können sofort damit aufhören, denn es ist schlicht nicht möglich diese Forderungen zu realisieren, wenn die vermeintlichen Schuldner nicht per Zwang und Konto oder Gehaltspfändung zur Zahlung gezogen werden und genau darin liegt die Schwachstelle, die Sollbruchstelle.

Das ist die Schwachstelle von jedem ehrlichen Marktteilnehmer, der von der Akzeptanz seines Produktes lebt und seine Produkte nicht zwangsverkauft.

Die Politik wollte mit dem Zwangsbeitrag die Finanzierung des Rundfunks sichern, genau auf Kosten der Akzeptanz, die viel wichtiger für seinen Bestand ist.

In der Schweiz läuft alles mit denselben Argumenten und Scheinargumenten wie hier, aber wegen der Volksentscheide viel schneller und einfacher als hier.


Edit "Bürger" @alle:
Wenn auch die Empörung verständlich und die Gedanken nachvollziehbar sind, so doch hier bitte nicht weiter vom eigentlichen Kern-Thema abschweifen, welches da lautet
Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Viktor7 am 23. Oktober 2016, 09:42
Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezaht. Endlich kann die alleinerziehende Mutter normal ohne den RBB Psychoterror schlafen.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Emge Phil am 23. Oktober 2016, 09:53
An diesem Fall zeigt sich auch überdeutlich, wie wichtig eine diversifizierte und wettbewerblich strukturierte Medienlandschaft ist.

Man stelle sich vor, es gebe eine "Kultur- und Medienabgabe", die in einem vergleichbaren Konstrukt die großen Print- und privaten Rundfunkanbieter einschlösse, die dann keinerlei Interesse daran hätten, derartige Fälle aufzugreifen. Unsere über das Internet organisierte Reichweite würde hier wohl (noch) nicht ausreichen.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Markus KA am 23. Oktober 2016, 10:32
Wieder ist es eine Frau, die sich gegen den Zwangsbeitrag erfolgreich widersetzt hat und die vom öffentlich-rechtliche Rundfunk mit einem Haftbefehl bedroht wird.

Hab ich irgendetwas vepasst..wo sind die Männer, gegen die Haftbefehle vom öffentlich-rechtliche Rundfunk erlassen wurden??? (#)

Man darf gespannt sein... 8)
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: KlarSchiff am 23. Oktober 2016, 10:53
Man stelle sich vor, es gebe eine "Kultur- und Medienabgabe", die in einem vergleichbaren Konstrukt die großen Print- und privaten Rundfunkanbieter einschlösse, die dann keinerlei Interesse daran hätten, derartige Fälle aufzugreifen.

auch ohne "Kultur- und Medienabgabe" dürfte das schon längst Realität sein, nur hält sich dieser Sachverhalt unsichtbar im Hintergrund.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: KlarSchiff am 23. Oktober 2016, 11:10
...... sich gegen den Zwangsbeitrag erfolgreich widersetzt hat und die vom öffentlich-rechtliche Rundfunk mit einem Haftbefehl bedroht wird.

Bemerkenswert ist jedoch, dass dies offenbar ganz ohne eine Klage im Justizsystem gefruchtet hat.
Viele Verweigerer erhoffen sich ja durch eine Klage Gerechtigkeit für eine Sache die man als Unrecht erkannt hat - diese Strategie scheint jedoch weniger erfolgreich zu sein wie fast 100% der Urteile beweisen.


Edit "Bürger" - Klarstellung:
"Gefruchtet" hat hier lediglich die Abwehr der Erzwingungshaft. Dies ist zu begrüßen, jedoch:
Die rechtskräftig gewordene Forderung besteht fort bzw. wurde oder wird notfalls gepfändet.
Insofern ist dies keine zum Rechtsweg gegen die Bescheide alternative "Strategie" - zumindest nicht, sofern man nicht unpfändbar ist und dies auch die kommenden 30 Jahre bleiben will und wird. Hierzu bitte auch die Hinweise zum Ignorieren von Bescheiden beachten unter
Schnelleinstieg
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Man hat hier nur noch die "Wahl der Qual": freiwillige Zahlung, unfreiwillige Zahlung oder Rechtsweg.
Die bisherigen abschlägigen Urteile sind weitestgehend irrelevant - denn der Erfolg steht hier leider nicht am Anfang, sondern allenfalls am Ende des Rechtswegs. Und dieses Ende steht noch bevor.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Maverick am 23. Oktober 2016, 11:50
Allerdings ist es bei vielen Zahlungsverweigerern nicht so, dass diese eine Wahl zwischen diesen Strategien hätten: den Weg in die Verweigerung der Vermögensauskunft können diese gar nicht erreichen, weil vorher ein pfändbares Guthaben auf einem Konto aufgespürt wird und dann haben die LRA ihr Ziel erreicht.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: gerechte Lösung am 23. Oktober 2016, 15:47
Hab ich irgendetwas vepasst..wo sind die Männer, gegen die Haftbefehle vom öffentlich-rechtliche Rundfunk erlassen wurden??? (#)

Nochmal zur Verdeutlichung.
Es ist nichts bekannt, dass je eine LRA einen Haftantrag gestellt hat. Die LRA ist Gläubiger und muss zwangsläufig diesen Antrag stellen.
Das schreibt sogar ein GV an mich. Sinngemäß: wenn der Gläubiger den Antrag stellt.

Es ist auch nichts bekannt, dass der BS jemals einen Antrag gestellt hat. Dazu sind die gar nicht befugt.

Es war wie im Falle Baumert irgendein "kleiner Wichtigtuer" einer Institution, die mit der Eintreibung beauftragt worden ist. Dieser Wichtigtuer hat sich da mal übernommen, aber seine Vorgesetzten tolerieren das.
Das gibt es in deutschen Landen. Wenn ein GV schreibt, dass der BS der Gläubiger ist, dann wird die Beschwerde dagegen einfach abgebügelt. Das ist dasselbe wie bei den Fällen, die das BVerWG entschieden hat.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Emge Phil am 26. Oktober 2016, 12:48
Welt/N24, 26.10.2016
Kathrin Weihrauch
Die Frau, die keine Rundfunkgebühren zahlen wollte
Weil sie sich weigert, Rundfunkbeiträge zu zahlen, sollte sie in den Knast. Es ging um 309 Euro. Doch Kathrin Weihrauch ließ sich nicht einschüchtern, blieb standhaft. Jetzt gibt es eine Entscheidung.
Von Antje Hildebrandt

Zitat
[...]
Um sich zu wehren, haben sie sich vernetzt. Auf der Homepage http://www.gez-boykott.de/ tauschen sie Tipps aus. Man findet dort auch Gerichtsurteile und Termine für „Anti-GEZ-Demos“ und Runde Tische, nach Bundesländern sortiert. Weihrauch sagt, über diese Homepage habe sie viele Unterstützer gefunden.
[...]

Weiterlesen auf
https://www.welt.de/vermischtes/article159044427/Die-Frau-die-keine-Rundfunkgebuehren-zahlen-wollte.html
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: pjotre am 26. Oktober 2016, 13:30
Theorie
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Frau Weihrauch kann 3000 Euro Schadensersatz / Schmerzensgeld geltendmachen, zu adressieren an die Intendantin höchstpersönlich (für RBB). 
Als erste Abschlagszahlung auf insgesamt 30 000 Euro.

Die Intendantin anweisen, auf ihr "Infosteuerkonto" (Tarnbezeichnung "Beitragskonto") gutzuschreiben.

Beim AG ohne Anwalt die 3000 einklagen. Vorladung der Intendantin als Zeugin beantragen, ferner von Dr. Binder (eigentlicher Chef des RBB?) zwecks gerichtlicher Ermittlung der hausinternen Schuldigen.

Aber damit es keinen Kostenvorschuss für die Zeugenladung erzeugt:
Beantragen, dass diese zwei vorab entsprechende persönliche schriftliche Erklärung abgeben, um die dann offen bleibenden präziseren Fragen der Zeugenbefragung noch dem Gericht vor Zeugenladung übermittelt werden können.

Sodann Ruhenlassen von allem beantragen. Es sei denn, die 2 reißen sich darum, als Zeugen auszusagen... :)

Dann hat sie Ruhe bis rund Jahr 2030.

Nun die Praxis:
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Gerichtsgebühren will sie nicht.

Also im Sinn wie vor, aber erst einmal 3000 Euro geltendmachen + Aufrechnung und die weiteren Schritte bezeichnen, sofern verweigert werden würde.
Da dürfte keine Antwort kommen?

Sodann bei Vollstreckungsversuchen: Aussetzung wegen Nichtbearbeitung, also Stillschweigen als offenkundige Anerkennung der Aufrechnung.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: unGEZahlt am 28. Oktober 2016, 16:57
Update:

ARDZDFDR versuchen nun, den Haftbefehl sogar noch gut zu reden (Was natürlich nicht funktioniert) .

Haftbefehl? Was ist denn da los?
http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/artikel/2016/Aufklaerung_Haftbefehl.html


Markus
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: faust am 28. Oktober 2016, 17:12
...meine Großmutter würde jetzt lächelnd sagen: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht ... "
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: Wolfman am 28. Oktober 2016, 17:23
Haftbefehl? Was ist denn da los?
http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/artikel/2016/Aufklaerung_Haftbefehl.html

Lustige Webseite! Leider lassen die keine Userkommentare zu - warum wohl?
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: volkuhl am 28. Oktober 2016, 17:25
Zitat
Bevor hier irgendwer einen falschen Eindruck bekommt: Selbstverständlich liegt es nicht im Interesse der Öffentlich-Rechtlichen, dass irgendwer im Zusammenhang mit Beitragsrückständen inhaftiert wird. Aber wie kommt es dann trotzdem dazu, dass gegen jemanden ein Haftbefehl wegen ausstehender Rundfunkbeiträge erlassen wird?

Das ist eigentlich ziemlich einfach zu erklären:
Wir leben in Deutschland.

Damit ist schon alles gesagt...  :-\
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: faust am 28. Oktober 2016, 17:30
... richtig -  vollkommene Ironiefreiheit  ist ja auch ein klassisches Merkmal des Deutschseins  (#) -> das hätten die Herren von der anderen "Anstalt" (Uthoff & Wagner) nicht besser formulieren können
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: ellifh am 28. Oktober 2016, 17:38
Westdeutscher Rundfunk Köln
Anstalt des öffentlichen Rechts
Appellhofplatz 1
50667 Köln

Postanschrift: 50600 Köln

Tel.: 0221/220 - 0
Fax: 0221/220 - 4800

E-Mail: dein-beitrag-bewegt-was@wdr.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 122 79 0169

Vertretungsberechtigter sowie Verantwortlicher:
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Westdeutscher Rundfunk Köln
Postanschrift: 50600 Köln

Weitere Verantwortliche:
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Das Online Angebot wird gestaltet von der GSEA Beitragskommunikation. Diese ist für den aktuellen themenbezogenen Teil des Angebots zuständig.

Postanschrift:
Westdeutscher Rundfunk Köln
50600 Köln

E-Mail: dein-beitrag-bewegt-was@wdr.de

Realisierung der Website und Hosting: WDR mediagroup digital GmbH, Köln

Die Federführung für DEIN BEITRAG BEWEGT WAS liegt beim WDR.

TOLLE SEITE alles in leichter Sprache, für besonders begriffsstutzige Menschen |-
Eigentlich hätte ich es an der Farbe erkennen können. Ist die Seite auch wieder mit Zwangsgeldern kreiert worden?
WAS SOLL DAS JETZT WIEDER?
Ein "Sendeplatz"/Internetauftritt mehr ?? |-
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: faust am 28. Oktober 2016, 18:34
...das Internet ist  VOLL  von nutzlosem Zeugs - wusstest du das nicht  8) ?
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: cecil am 28. Oktober 2016, 19:06
PR-Maßnahmen... Seite (http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/artikel/2016/Aufklaerung_Haftbefehl.html) soll Publicity verbessern. Das Imperium schlägt zurück  ;) Aber mal ehrlich: Firmen mit großer Marktmacht (z.B. Monsanto) lassen sich nicht einfach "die Butter vom Brot nehmen". Der örRundfunk ist ein riesiges Unternehmen... da dürfen wir mit Widerstand rechnen, auch wenn es auf Kosten der Wahrheit geht.
Titel: Re: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter
Beitrag von: pjotre am 28. Oktober 2016, 20:55
Bitte um Hilfe: Bericht Tagesspiegel.
Tagesspiegel Druckausgabe 24. Oktober 2016, wohl vorletzte Seite:

a) Interview Hermann Eicher: "für Gerechtigkeit" wurde Frau Weihrauch unter Druck gesetzt.
http://www.tagesspiegel.de/medien/brandenburgerin-zahlte-keinen-rundfunkbeitrag-verweigerung-der-beitraege-lohnt-sich-nicht/14732206.html

b) Gleich daneben kleiner Kommentar eines journalistischen Kollegen vom Tagesspiegel: 
Ist ja o.k., ist ja für Gerechtigkeit.

c) Gleich darunter Flachanzeige in ganzer Breite
für irgendetwas von RBB, rechts GANZ DICK: "rbb"

Kann Berlins wohl beste Tageszeitung es sich nicht mehr erlauben, gegen RBB auf Kritik-Kurs gegen Rechtsbruch zu gehen? Arbeitet man zu eng zusammen, möglicherweise auch die Freien der Journalisten der beiden Medienunternehmen?

Mein Foto umfasste dummerweise nicht die RBB-Anzeigen unten drunter. Ich hätte gerne die Gesamtheit für die Landesverfassungsbeschwerde. Wenn jemand mühelos das Foto hier beibringen kann, dann bitte hier einbringen und bitte kurze Hinweis darauf dann an mich über das Nachrichten-System.

Am besten vor dem Fotografieren gleich rot einrahmen:
unten "rbb" in der Anzeige, dann oben mehrfach "rbb" im Text und auch rot alles Heuchelei-Blabla "Gerechtigkeit".

Wieso Heuchelei:

Frau Weihrauch wird grundgesetzwidrig verfolgt. Sie könnte wählen, teilweise von Geld vom Steuerzahler zu leben und wäre durch diese Unterstellung unter die Teil-Entmündigung vom Sozial-Business sodann beitragsfrei.
Ihr Geist der Freiheit und Korrektheit wird mit rund 200 Euro faktischer "Geldstrafe" pro Jahr geahndet. Für diese Geldstrafe fehlt es an bundesrechtlichem Strafgesetz. Keine Strafe ohne Gesetz.

Frau Weihrauch wird also eindeutig illegal verfolgt:
- Verstoß gegen die brandenurgische Landesverfassung
- und gegen das Grundgesetz
- und Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (gleiche Strafrechtsklausel, ferner "soziale Diskriminierung", versuchte Freiheitsberaubung bei fehlender Rechtsgrundlage).