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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Fragentelli am 13. Oktober 2016, 18:24
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Hier eine Geschichte von Person S:
Person S ist im Januar als Student von Zuhause ausgezogen und war Student bis zum 31.08.2016.
Seit September/Oktober 2016 bezieht Person S ALG II
Die GEZ fordert Person S nun auf 173,50 € zu zahlen, davon 60,50 € Säumniszuschlag. Der restliche Betrag wird für Rundfunkbeiträge seit Januar gehalten.
Person S ist klar, Sie ist selber schuld, hätte sich viel viel früher bei der GEZ melden sollen aber Sie hat es vor sich her geschoben, da Sie in einer für sehr schwierigen Lebenslage war, jung & überfordert mit selbständigem Leben
Als Student und nun als ALG II - Bezieher, kann Person S vom Rundfunkbeitrag befreit werden, aber leider erst ab dem Monat wo Person S den Antrag auf Befreiung stellt.
Da Person S momentan ÜBERHAUPT GAR kein Geld hat, vor kurzem zum Amt ging, mich dort als mittellos meldete, mit der Miete im Verzug war, kaum Geld für ein Busticket hatte, fragt Person S sich ob sie wegen seinem Versäumnis nun wirklich die 170 € zahlen muss? (die Person S nicht hat)
Oder ob es da noch eine Möglichkeit gibt, dass Ihr das nachträglich erlassen wird?
Wie ist eure Erfahrung? Wie handhaben die von der GEZ solche Fälle?
PS:
Person S ist im Januar als Student ohne Job, ohne Unterstützung der Eltern, mit sehr geringem BAföG von Zuhause ausgezogen und lebte die ersten 6 Monate in einer !ungelogen! komplett leeren Wohnung, schlief auf dem alten Sofa vom Vormieter, ein FERNSEHER war damals absolut utopisch unerschwinglicher Luxus für Person S (immer noch)
Die Lebensgeschichte wird die wenig interessieren, aber von einem Bekannten gehört, als man den Rundfunkbeitrag von ihm forderte habe ein Anruf wo er erklärt hat, dass er keine Kohle hat ausgereicht und man hat ihm die "Schulden" erlassen
Person S schickt gleich morgen einen Antrag auf Befreiung vom Betrag inklusive BAföG-Bescheide (Bescheid vom Jobcenter warte ich noch drauf -.-) zur Stelle vom Beitragsservice,
Kann sonst noch irgendetwas gemacht werden, um doch noch zu vermeiden, dass Person S 170 € für etwas zahlen muss, dass Sie nicht mal nutzen kann? Person S hat wirklich keine Kohle.
Und ja, selber schuld, dass Person S sich nicht vor Monaten bei denen gemeldet hat, aber jetzt ist jetzt also wäre nett wenn ihr da Rat wisst :)
Edit "DumbTV":
Beitrag musste leider umfangreich angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
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Zum Thema "rückwirkende Befreiung" bitte auch mal die Suche (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) nutzen.
Liefert verschiedene Treffer, u.a.
gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.msg123622.html#msg123622
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Hierbei auch beachten... ;)
Lohnpfändung > Arbeitgeber will Lohn einbehalten (Befreiung nicht beantragt)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20275.msg130953.html#msg130953
[...]
Ergänzend dazu könnte (sollte?) Person Z sich den damaligen Befreiungszeitraum ggf. nochmals mit aktuellem Datum bescheinigen lassen und diesen dann umgehend (spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Ausstellungsdatum! > besser aber nicht so lange warten!!!) einreichen, denn im "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist zu "Befreiungen" geregelt...
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html
§ 4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung
[...]
(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der
Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird. [...]
[...]
(7) Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist vom Beitragsschuldner schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original oder durch den entsprechenden Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen; im Falle des Absatzes 1 Nr. 10 1. Alternative genügt eine ärztliche Bescheinigung. Dabei sind auch die Namen der weiteren volljährigen Bewohner der Wohnung mitzuteilen.
[...]
Ungeachtet etwaiger Befreiungen sind Festsetzungsbescheide ernstzunehmen und nicht zu ignorieren. Was passiert, wenn man diese zwar erhält, dennoch aber ignoriert, dürfte nun hinlänglich bekannt sein > es führt zwangsläufig zur Vollstreckung.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html[/i][/color]