gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: einszweidrei am 11. Oktober 2016, 12:20

Titel: Gewerbe-GEZ für Lagerraum
Beitrag von: einszweidrei am 11. Oktober 2016, 12:20
Liebe Foristen,

wie beurteilt Ihr den folgenden Fall?

Person G zahlt regelmäßig seine privaten GEZ-Gebühren und betrieb ein Gewerbe, von zu Haus aus. Allerdings hatte Person G in zusätzlich angemieteten Räumen ein Materiallager, einen Briefkasten und die offizielle Gewerbeadresse. Aber keine Rundfunkgeräte oder Computer, nicht einmals elektrischen Strom. Zahlungsaufforderungen der GEZ bzgl. des Gewerbes hat Person G daher immer ignoriert, nun wird Person G aber mit Zwangsvollstreckung bedroht.

Unglaublich, nicht? Meines Erachtens ist Person G nicht zahlungspflichtig, aber wie seht ihr das?


Edit "DumbTV":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: Gewerbe-GEZ für Lagerraum
Beitrag von: Nevrion am 12. Oktober 2016, 11:53
Wenn sein Lager keine Gartenlaube ist, gilt er in der Welt des ÖRR als zahlungspflichtig. :)

Das ist ja auch der Grund warum viele Behörden und Betriebe wie Rossmann gegen das Gebührenmodell geklagt haben. Jeder Bauhof oder Lagerhaus, gilt beim ÖRR erst mal als bewohnbar, selbst wenn er als solches nicht genutzt wird. Selbiges gilt für Menschen mit Zweitwohnung - die zahlen auch für beide Gebäude. Wo käme der ÖRR denn hin, wenn er mal nach Nutzung und nicht nach Bewohnbarkeit seine Gebühren erheben würde? ;)
Titel: Re: Gewerbe-GEZ für Lagerraum
Beitrag von: KlarSchiff am 12. Oktober 2016, 12:30
Das ist ja auch der Grund warum viele Behörden und Betriebe wie Rossmann gegen das Gebührenmodell geklagt haben.

Das dürfte den Rossmännern und wie sie alle heißen völlig wurscht sein, denn die Gebühren werden ja schließlich auch bei
allen anderen per Kalkulation dem Verkaufspreis zugeschlagen und bezahlt wird das Ganze  - 3x darfst du raten-  vom Verbraucher,
der dann nochmal für seine Privatwohnung zur Kasse gebeten wird.

Wenn solche Firmen Klagen ist das eine willkommene Eigenwerbung nach dem Motto: - Seht alle her, wir kümmern uns um
unsere Kunden - . Die Klageabweisungen der Gerichte, die dann medienwirksam veröffentlicht werden, verstärken dann noch
beim Gebührenzahler den Eindruck, dass der Rundfunkbeitrag rechtlich einwandfrei erhoben wird. 
Titel: Re: Gewerbe-GEZ für Lagerraum
Beitrag von: GEiZ ist geil am 12. Oktober 2016, 12:35
Das Problem ist die "offizielle Gewerbeadresse". Hätte G das Gewerbe am Wohnsitz angemeldet und die Lageradresse als Korrespondenzanschrift genutzt, wäre das kein Problem gewesen, da dort kein Arbeitsplatz eingerichtet ist.
Jetzt sollte sich G fragen, ob es richtig war, privat das Schutzgeld zu bezahlen.
Titel: Re: Gewerbe-GEZ für Lagerraum
Beitrag von: Dandelion am 12. Oktober 2016, 15:03
Als ich für einen zweiten Wohnsitz zur Kasse gebeten wurde, habe ich den Nordfunk aufgefordert, mir nachzuweisen, daß ich dort tatsächlich wohne und einen Wohnsitz mit Haushalt habe sowie einen Mietvertrag mit dem Vermieter.
Das war vor mehr als einem Jahr, und seitdem habe ich in dieser Angelegenheit nichts mehr vom NDR gehört bzw. gelesen.

Grüße

Dan de Lion