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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 10. Oktober 2016, 19:43
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Süddeutsche Zeitung, 10.10.2016
Öffentlich-Rechtliche
Alles nach Index
von Hans Hoff
ARD und ZDF wollen den Rundfunkbeitrag künftig anders bemessen, zum Beispiel anhand des Bruttoinlandsproduktes. Zentrales Anliegen sei die Modernisierung des Systems, heißt es, es geht aber auch ums Geld.
In den Briefen skizzieren die Intendanten, wie sie sich die Zukunft vorstellen. Prozesse in Verwaltung, Produktion und Technik sollen auf den gleichen Standard gebracht und dann zentralisiert werden, gelobt die ARD - und bedingt sich dafür mal eben zehn Jahre Zeit aus. Auch die Zusammenarbeit zwischen ARD und ZDF soll intensiviert werden, nicht nur bei sportlichen Großereignissen.
Zentrales Anliegen der ARD ist aber eine "Modernisierung" des bisherigen Kef-Verfahrens.[..]
Weiterlesen auf:
http://www.sueddeutsche.de/medien/oeffentlich-rechtliche-alles-nach-index-1.3198986 (http://www.sueddeutsche.de/medien/oeffentlich-rechtliche-alles-nach-index-1.3198986)
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... Anderweitig möchte ZDF-Intendant Thomas Bellut die Einnahmen erhöhen. So regt er indirekt an, dem ZDF zusätzliche Werbung zu erlauben. Bei Youtube etwa fänden sich viele ARD- und ZDF-Produkte, mit Werbung versehen. An den Einnahmen dürfen die Anstalten nicht partizipieren. Das könne man ändern. ...
So sieht dann weiterhin die Unabhängigkeit aus. Es besteht keine Abhängigkeit vom Volk, sondern nur noch vom Markt.
Und essentiell bleibt das ZDF natürlich damit für, ja für wen oder was?
Sollte es nicht anders sein? Sollten, wenn die "Produkte" von ARD und ZDF stammen, bzw. diese im Grundversorgungsauftrag und damit aus Beitragsgelder produziert wurden, dann nicht völlig ohne Werbung auskommen, bzw. im anderen Fall der Ausstrahlung ohne Rechte sollte es doch möglich sein eine Unterlassung zu fordern, für "Produkte" von ARD und ZDF. Also eine Unterlassung, dass diese bei Youtube ausgestrahlt werden. Ein automatischer Abgleich sollte möglich sein. Im Normalfall müsste das doch jetzt auch schon passieren. Statt also die Rechtsverletzung zu beheben wird versucht daraus "Unabhängigkeit" zu generieren.
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Über das Thema habe ich mich schon geäußert in den vier letzten Absätzen meines Antrags auf Befreiung (http://stmichael.tk/2013-07-24K1.htm (http://stmichael.tk/2013-07-24K1.htm)).
Sie wollen einen Anteil an den BIP?
Genau das ist eine Steuer, und zwar eine verfassungswidrige.
Sie wollen also nicht eine Gegenleistung für eine genau definierten Leistung (gesetzliche Aufgabe), sondern einen Anteil am BIP, und zwar vom Bürger nicht nach Leistungsfähigkeit gezahlt, also ein Verstoß gegen Art. 3 GG.
Selbstverständlich meinen sie es nicht ganz so. Sie wollen mehr, wenn wir mehr produzieren und der BIP steigt, aber auch mehr, wenn der BIP sinkt: da berufen sie sich auf ihre Bestandgaratie.
Zurück zum Titel: "ÖRR wünscht [...]"
Ja, sie wünschen, und unsere "Volksvertreter" gönnen es ihnen. Die Politik hat die Medienpolitik dem ÖRR Rundfunk überlassen.
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So soll der Selbstbedienungsapparat weiter perfektioniert werden.
Man kann nur hoffen, dass die Nickemännchen/- weibchen, die das absegnen sollen, dann nicht mehr in den Parlamenten sitzen.
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Danach solle sich der Beitrag dann am Bruttoinlandsprodukt (BIP) orientieren. Dadurch würden große Sprünge bei der Beitragshöhe vermieden und die Transparenz verbessert. "Der aufwendige bürokratische und parlamentarische Prozess der Beitragsanpassung würde verschlankt", heißt es.
Mit anderen Worten: es gäbe überhaupt gar keine Kontrolle über den Verschwendungswahn mehr. :( "Transparenz verbessert"? Häh?
Im Übrigen würde wohl BAK wesentlich mehr Sinn ergeben als BIP. Prost.
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Cook, was ist BAK?
Man merke etwas Subtiles: da geht es nicht mal um die Finanzierung des Rundfunks aus dem Aufkommen einer Steuer, sondern um die Erhebung einer Steuer. Mit dem jetzigen sehr steuerähnlichen "Beitrag" spielt der "Beitragsservice" schon die Rolle eines Finanzamtes.
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Wenn der ÖRR zum Thema Geld etwas von sich gibt, steckt IMMER nur eines dahinter: sich möglichst noch mehr in die Taschen zu stecken und das Goldesel-System möglichst lange zu erhalten. Etwas anderes gibt es hier nicht, vielleicht gab es dies mal zu Beginn des ÖRR, aber jetzt zählt nur noch das Geld. Und dazu werden alle möglichen Wege ausgelotet. Mit den Politikern und auch einigen Richtern im Bett haben wir hier schon fast einen Staat im Staate.
LG Peli
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In den Briefen skizzieren die Intendanten, wie sie sich die Zukunft vorstellen. Prozesse in Verwaltung, Produktion und Technik sollen auf den gleichen Standard gebracht und dann zentralisiert werden, gelobt die ARD - und bedingt sich dafür mal eben zehn Jahre Zeit aus. Auch die Zusammenarbeit zwischen ARD und ZDF soll intensiviert werden, nicht nur bei sportlichen Großereignissen.
Wie immer, völliges Wunschdenken. Man kann sich fragen, was die eingeworfen haben bei solchen Zukunftsperspektiven und Vorstellungen. Vor allem jetzt, da es doch ohne Zweifel gewaltig rumort im System und noch mehr rumoren wird >:D
Kennt diese Firma eigentlich eine Zertifizierung nach DIN ISO? Da sollte doch alles auf dem neuesten Standard sein, oder? Wenn man schon von Prozessen spricht. Es ist einfach nicht zu glauben, wie dieser Verein sich aufblasen konnte und sich wirklich ALLES erlauben dürfte und darf?
Was ist das nur für ein Land, in dem wir leben?
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Da die Zwangsabgabe nicht mehr lange durchsetzbar ist, wird schon auf andere Werte geschielt.
Dadurch würden große Sprünge bei der Beitragshöhe vermieden und die Transparenz verbessert. "Der aufwendige bürokratische und parlamentarische Prozess der Beitragsanpassung würde verschlankt", heißt es.
Ohne parlamentarische Kontrolle kann leichter und mehr Geld aus dem Bürger gepresst werden.
Wie wir inzwischen wissen, ist örR ein Unternehmen. Die wollen den Gewinn maximieren, ohne dem Bürger die verfassungsmäßige Leistung zu gewähren. Es ist einfacher und lukrativer, der Regierung in den Allerwertesten zu kriechen. Erspart die Arbeit, die man eigentlich machen sollte, wofür örR gedacht ist.
Wenn schon solche Vorschläge kommen, dann dürfte dem örR das Wasser bis zum Hals stehen. Denn durch solche Vorschläge wird erkennbar, dass das System sehr fehlerhaft ist, örR will schon selbst gegensteuern. Stochern wir noch ein bisschen mehr... gluck gluck, weg sind sie ;D
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Ich find die Idee eigentlich ganz gut. Die bekommen dann 0,001 Prozent vom Deutschen BIP/Jahr (reicht immer noch für 10 Sender). Das kann dann das Finanzministerium aus der Portokasse bezahlen. Und wenn dann auf meiner Steuererklärung 6 Euro Rundfunkaufschlag draufstehen, darf von mir aus auch der oder die Kanzlerin die Sendeleitung übernehmen, wogegen ich aber sicher auf die Strasse gehen würde.
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Das die Zwangsabgabe nicht mehr lange durchsetzbar ist, darum ging es wohl nicht, sondern es geht nur um die Entkopplung des Beitrags vom nicht definiertem Auftrag hin zu einem % Betrag von einer relativ vorhersehbaren Entwicklung. Würde der Auftrag definiert und der Bedarf danach gerichtet, so müsste dieser sinken. Erfolgt aber vor der Definition des Auftrags eine Entkopplung vom Auftrag, und dann erst die genaue Definition desselben, dann bliebe der Betrag obwohl er sinken müsste ja gleich hoch.
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Vermutlich geht es darum die Pensionszahlungen zu sichern. Da die Rundfunkanstalten nach meinem Wissensstand bereits 60% der Einnahmen für Pensionen und andere Verpflichtungen fern des Rundfunkauftrags verbrauchen, stehen sie in Gefahr die Gemeinnützigkeit zu verlieren. Würde das passieren, könnten sie vermutlich ziemlich bald ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Um dies zu verhindern müsste man die Einnahmen vom Auftrag trennen. Ich hab mich eh schon gefragt, was mit den Pensionen geschähe, wenn eine Welle der Entrüstung die Finanzierung der ÖR kippen würde. Da die Pensionslasten angesichts steigender Lebenserwartung einen beständig grösser werdenden Anteil der Beitragseinnahmen ausmachen, liesse sich das schon in wenigen Jahren dem Bürger nicht mehr erklären, dass er Rundfunkbeitrag zahlen soll, weil sein Opa ferngesehen hat. Im Grunde ist es ja jetzt schon so. Erbsünde, oder das Fernsehen als Generationenvertrag.
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Das ist einfach, wenn ein Vertrag sittenwidrig ist, dann kann der sicherlich rückabgewickelt werden. Aus aktueller Sicht waren die Verträge, welche jetzt zu hohen Pensionen führen, bereits in der Vergangenheit sittenwidrig. Zur Beurteilung was sittenwidrig ist reicht das Verständnis des durchschnittlich gebildeten. Die Verträge wurden wohl zuerst geschlossen um die Personen zu halten oder zu bekommen gegenüber der Privatwirtschaft, deswegen wurden diese Zusatzrenten wahrscheinlich mit erschaffen. Aber der Auftrag der Öffentlichen Rechtlichen lautet nicht, dass sie Konkurrenz zu Privaten zu machen haben, aber genau das machen sie ebenso bei Gehältern und damit einhergehenden Pensionen. Im Sinne eines bezahlbaren Grundversorgungsauftrag ist solch ein Verhalten nicht. Jeder normal arbeitende Bürger wird das verstehen. Im günstigsten Fall sollte ein Gehalt von einer Person, welche so zu sagen für die Bevölkerung arbeitet vielleicht irgendwie an das durchschnittliche Gehalt gekoppelt werden. Es muss ja nicht die Mitte vom Durchschnitt sein. Das gleiche sollte auch für Diäten von Politikern gelten. Denn dann würde gelten, wenn der Durchschnitt steigt, dann steigt auch das Gehalt aber nicht weil einfach mehr gefordert oder sich genehmigt wurde. Beim Durchschnitt sollte es noch eine Kappung nach oben und unten geben, analog der Glockenkurve, so das Ausreißer im Durchschnitt unberücksichtigt bleiben.
Nach dem gleichen Prinzip können auch die Pensionen gekappt werden.
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sondern es geht nur um die Entkopplung des Beitrags vom nicht definiertem Auftrag hin zu einem % Betrag von einer relativ vorhersehbaren Entwicklung.
Ja, aber dieser Wunsch für die Zukunft zeigt nur, was seit langem Praxis ist: es ist nicht eine Gegenleistung für eine Leistung, sondern eine Leistung für eine undefinierte Gegenleistung.
Wir geben den Rundfunkanstalten Geld, und sie liefern uns, was sie wollen. Wie soll es mit der Rundfunkfreiheit anders gehen?
Und mit dem Abgabezwang seit dem 01.01.2013 sind wir gezwungen, an dieses Spiel teilzunehmen, es soll also lauten:
Wir sollen den Rundfunkanstalten Geld mit Zwang geben, so viel wie sie wollen, und sie liefern uns, was sie wollen, gleichgültig, ob wir es wollen.
Sie wünschen sich jetzt eine Summe, die vom BIP abhängig ist: wesentlich würde sich nichts ändern.
Das kann nicht ein Beitrag sein!
In meinen Schreiben meines Verfahrens schrieb ich ständig: das Gegenstück der Rundfunkfreiheit der Anstalten ist die Informationsfreiheit der Bürger, einschließlich an dieses Spiel nicht teilnehmen zu müssen.
Mein letzter Satz in http://stmichael.tk/2014-12-08K.htm (http://stmichael.tk/2014-12-08K.htm) lautet:
Das Urteil behandelt die Glaubensfreiheit und führt aus, dass durch die Erhebung des "Rundfunkbeitrags" der Schutzbereich der Glaubensfreiheit nicht berührt werde, weil der "Rundfunkbeitrag" allgemein die funktionsgerechte Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bezwecke und eine weitergehende, inhaltliche Zweckbindung mit dem "Rundfunkbeitrag" nicht verbunden sei. Dies widerspricht den Ausführungen meines Antrags vom 25.07.2013 (K1) und meiner Klageschrift vom 13.10.2014, auf die ich verweise. Rundfunk verbreitet mit all seiner Breitenwirkung und Suggestivkraft Meinungen und eine Weltanschauung. Das Gesamtbild aller Sendungen bildet eine Weltanschauung, auch wenn sie nur "die Vielfalt der Meinungen" widerspiegeln würde. Wenn es darum geht, die Abgabe literarisch von einer Steuer abzugrenzen, behauptet das Urteil auf Seite 8, Zeilen 21--23: "Der Rundfunkbeitrag dient --- zweitens --- auf der Ebene des Abgabenzwecks ausschließlich der Finanzierung der Programmangebote des öffentlich rechtlichen Rundfunks." Der "Rundfunkbeitrag" finanziert also die Verbreitung dieser Meinungen und Weltanschauung, auch wenn sie a priori als Zweck nicht definiert sind, sondern durch die Rundfunkfreiheit bestimmt sein sollen, auf die ich keinen Einfluss habe und haben darf. Das Gegenstück der Rundfunkfreiheit ist meine Informationsfreiheit, einschließlich meines Rechtes, Rundfunk als Quelle abzulehnen und für ihn nicht zahlen zu müssen. Die vom Urteil nicht behandelte negative Meinungsfreiheit und Gewissensfreiheit sind noch Gründe, die Verbreitung dieser Meinungen und Weltanschauung nicht unterstützen und für Rundfunk nicht zahlen zu müssen.
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Cook, was ist BAK?
Blutalkoholkonzentration -- man könnte die Beitragssteigerung z.B. am mittleren BAK der Intendanten zu Silvester festmachen. Das wäre genauso sinnvoll wie das BIP, aber hätte doch bestimmt einen "höheren Entertainment-Faktor" (sorry für das Mediensprech).
Gemeint war wohl ein Preisindex (Inflationsrate), aber wenn man sich die Entwicklung des BIP ansieht, schaut das halt besser aus (ca. 2-4% Steigerung im Jahr). Das BIP hat aber nichts mit der Kaufkraft zu tun und eine höhere Wirtschaftskraft kommt eben nicht unbedingt beim Zwangsabgabenzahler an (reale Lohnsteigerungen sind im Moment kaum zu sehen). Da die Inflation hingegen heute eher im Minusbereich ist, wäre das natürlich nicht so gut für den ÖRR.
Deshalb rudert meine beste Freundin Karola Wille auch wieder zurück, laut DPA:
https://www.infosat.de/entertainment/festsetzung-des-rundfunkbeitrags-ndert-sich-nicht-kurzfristig
Nach Einschätzung der ARD-Vorsitzenden ist die Festsetzung des Rundfunkbeitrags allerdings nur eine Facette der Reformvorhaben von vielen. Ein wichtiges Thema sei mehr Effizienz zum Beispiel durch Zentralisierung von Aufgaben innerhalb der ARD. Das gelte etwa für die Verwaltung, sagte Wille. Denkbar sei das für Bereiche wie Honorare und Gehälter.
Man scheint langsam den politischen Druck zu spüren >:D Der ÖRR wollte es ja so mit der Pandora-Büchse Wohnungsabgabe! Hätte man besser mal den Deckel drauf gelassen.
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(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/en/b/b3/Die_Welt_Logo.svg)
Quelle Logo:https://upload.wikimedia.org/wikipedia/en/b/b3/Die_Welt_Logo.svg
So soll der Rundfunkbeitrag neu berechnet werden
Quelle: WELT 11.10.2016
Die Öffentlich-Rechtlichen wollen den Rundfunkbeitrag anders bemessen. Künftig soll sich dieser an der deutschen Wirtschaftsleistung orientieren - aktuell keine gute Nachricht für die Beitragszahler.
18,28 Euro statt 17,50 Euro - sollte das Indexmodell kommen
Für eine bedarfgerechte Finanzierung könnte ein Indexverfahren eine Option sein, sagte Wille. Sie gab die Höhe des Rundfunkbeitrags, sollte ab 2021 ein Indexmodell verabschiedet werden, mit durchschnittlich 18,28 Euro an – gerechnet von der aktuellen Beitragshöhe von 17,50 Euro. „Ein Indexmodell bedeutet aber nicht, dass wir keine Einsparungen in beträchtlicher Größenordnung vornehmen müssten. Der Spardruck bleibt definitiv bestehen.“
weiterlesen auf:
https://www.welt.de/kultur/medien/article158699332/So-soll-der-Rundfunkbeitrag-neu-berechnet-werden.html
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http://www.dwdl.de/nachrichten/58115/rundfunkbeitrag_ard_und_zdf_regen_indexmodell_an/
ARD und ZDF haben in Stellungnahmen gegenüber der von den Bundesländern eingesetzten Arbeitsgemeinschaft, die sich um "Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" kümmern soll, ihre Vorstellungen von der Zukunft des öffentlich-rechtlichen Systems dargestellt. Laut "Süddeutscher Zeitung" regen die Sender darin unter anderem ein neues Verfahren zur Festlegung der Höhe des Rundfunkbeitrags an.
Werde auch mein Gehalt ans Bruttoinlandprodukt koppeln lassen.
Cheffe wird begeistert sein.
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(http://up.picr.de/27101286qw.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/27101286qw.png
derstandard.at, 11.10.2016
Rundfunkgebühren sollen automatisch mit Inflation steigen, fordern ARD und ZDF
[..] So will die ARD den Beitrag etwa an das Bruttoinlandsprodukt knüpfen. Dadurch würden große Sprünge bei der Beitragshöhe vermieden und die Transparenz verbessert. "Der aufwendige bürokratische und parlamentarische Prozess der Beitragsanpassung würde verschlankt“ [..]
Auch das ZDF wünscht sich künftig ein reformiertes Indexmodell. ZDF-Intendant Thomas Bellut regt auch an, dem ZDF zusätzliche Werbeeinnahmen – etwa über YouTube – zu erlauben. [..]
[..] Auf das KEF-Verfahren wollen die Sender auch in Zukunft nicht verzichten, die Kommission soll auch weiterhin prüfen. Auch weil die Kef theoretisch mehr Erhöhung genehmigen könnte, als es das BIP zuließe [..]
Weiterlesen auf:
http://derstandard.at/2000045695503/Rundfunkgebuehren-sollen-automatisch-mit-Inflation-steigen-fordern-ARD-und-ZDF (http://derstandard.at/2000045695503/Rundfunkgebuehren-sollen-automatisch-mit-Inflation-steigen-fordern-ARD-und-ZDF)
Kommentar:
Transparenz verbessern?
Große Beitragssprünge vermeiden?
Den aufwendig bürokratischen und parlamentarischen Prozess der Beitragsanpassung verschlanken?
Kein Verzicht auf die KEF, da diese bei unerwartet geringer Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch einen zu geringen BIP-Anstieg dann doch eine Beitragserhöhung empfehlen soll?
Über deren Argumentation kann man wirklich nur noch schmunzeln, einmal davon abgesehen, dass dieser Vorschlag nichts mit der verfassungswidrigen Wohnungszwangsabgabe zu tun hat.
Der ÖRR verliert gerade den letzten Rest an Glaubwürdigkeit... Ach ne, die hat er ja schon längst verloren.
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(http://up.picr.de/27102603ld.jpg)
Bildquelle: http://up.picr.de/27102603ld.jpg
Hannoversche Allgemeine, 12.10.2016
Vorschlag der ARD
So soll der Rundfunkbeitrag künftig berechnet werden
von epd/RND
Die ARD will die Höhe des Rundfunkbeitrags neu berechnen. Grundlage soll künftig das BIP sein. Dann müsste jeder Haushalt mehr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen.
[..]
Rundfunkbeitrag könnte um knapp 80 Cent steigen
Wille gab die Höhe des Rundfunkbeitrags, sollte ab 2021 ein Indexmodell verabschiedet werden, mit durchschnittlich 18,28 Euro an – gerechnet von der aktuellen Beitragshöhe von 17,50 Euro. „Ein Indexmodell bedeutet aber nicht, dass wir keine Einsparungen in beträchtlicher Größenordnung vornehmen müssten. Der Spardruck bleibt definitiv bestehen.“
Nach früheren Berechnungen wächst der Finanzbedarf von ARD und ZDF ab 2021 deutlich. Deshalb könnte der Rundfunkbeitrag dann auf 19,40 pro Monat und Haushalt steigen – auch wenn man am bisherigen Modell festhält. [..]
ZDF befürchtet eine Benachteiligung
Das ZDF wünsche sich „ein etwas anderes Gebührenmodell“, berichtete die „Süddeutsche“. Der Sender befürchte offenbar, dass sich bei einer Umstellung auf die Indexierung „die Gewichte zugunsten der ARD verschieben könnten“. Eine Beitragserhöhung von bis zu zwei Euro halte das ZDF für nicht notwendig. [..]
Weiterlesen auf:
http://www.haz.de/Nachrichten/Medien/Uebersicht/So-soll-der-Rundfunkbeitrag-kuenftig-berechnet-werden (http://www.haz.de/Nachrichten/Medien/Uebersicht/So-soll-der-Rundfunkbeitrag-kuenftig-berechnet-werden)
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Wenn ich das hier so lese, muss ich feststellen: Die ARD/ZDF-***funk*** kriegt den Hals nicht voll. Die haben schlicht scheiße gebaut und müssen nun die noch übrigen verängstigten Zwangszahler noch mehr ausnehmen, um die entgangenen Erpressungsgelder der Nichtzahler auszugleichen.
***Edit "Bürger":
Wortwahl entschärft. Bitte auf die Wortwahl achten.
Das Forum ist auch auf seine Außenwirkung bedacht.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.