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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: racy am 06. Oktober 2016, 17:49
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Hallo zusammen,
Person P hat an den Petitionsausschuss NRW geschrieben und dort den Rundfunkbeitrag angemeckert.
Die Antwort des Ausschusses ist, gelinde gesagt, eine Frechheit.
(alles Zitate aus dem angehängten Brief)
[...]der ÖR trägt wesentlich zur gelebten Demokratie bei. Hiervon profitieren alle Bürger, indirekt auch dann, wenn Sie selbst keine Rundfunkangebote konsumieren.
Die ÖR haben einen Anspruch auf ausreciehne Finanzaustattung unabhängig von den Nutzungsgewohnheiten.
Durch den Rundfunkbeitrag werden Bürger nicht daran gehindert, autonom die Quellen zu wählen, aus denen sie sich informieren möchten.
Eigentlich müsste man noch mehr Zitate bringen, aber selber lesen gibt ein besseres Bild.
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit gegen manche Argumente "Widerspruch" einzulegen bzw. auf diesen Brief zu antworten?
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Liegt es in deren Verantwortungsbereich, hierüber urteilen zu können?
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Ich sehe keinen Link für den Anhang...woran liegt es?
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Der Anhang muss noch von einem Mod freigeschaltet werden. Ein bisschen Geduld :)
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Ruuuuhig, Brauner ;)
Das ist doch das übliche Politiker-Gesabbel-Geschwurbel...
Also: Im Westen nichts Neues.
Gruß
Kurt
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Jetzt habe ich es auch gelesen. ;) Tatsächlich eine Frechheit, allerdings nach meiner Meinung auch nicht weiter verwunderlich von einer rot/grünen Landesregierung. Diese beiden Parteien sind mit die stärksten Verfechter und Verteidiger des ÖR-Rundfunksystems, halten es für gut, richtig, notwendig und alternativlos, lästige Eingaben von Bürgern die das anders sehen stören da nur. Also werden die üblichen Phrasen und Zitate aus Gerichtsurteilen abgetippt, und gehofft, dass es nicht zu viele werden.
Genau das müssen wir ändern! (und sind denke ich auf einem guten Weg dazu >:D)
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Eine kleine Zitat aus der Antwort des Petitionsausschusses NRW:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben einen Anspruch auf eine ausreichende Finanzausstattung unabhängig von den Nutzungsgewohnheiten der Rundfunkteilnehmer.
Jetzt sind sie halt abhängig von der Wohnsituation der Bürger. Wohnt jeder in Kommune --> weniger Geld, wohnt jeder allein --> mehr Geld.
Wenn man die Antwort umformuliert, dann kommt etwas Überaschendes:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben einen Anspruch auf eine ausreichende Finanzausstattung abhängig von der Wohnsituation der Bürger.
Und so könnte jede Person überall fragen, warum der Anspruch auf eine ausreichende Finanzausstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abhängig von der Wohnsituation der Bürger ist? >:D Und warum die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in diese Abhängigkeit gezwungen wurden?
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... nun ja - das ist halt das genormte Geschwätz, mit dem auch die Klageerwiderungen und Widerspruchsbescheide aufgefüllt werden.
Aber schlechte Theorien werden ja auch durch Wiederholung bekanntlich nicht besser.
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... nun ja - das ist halt das genormte Geschwätz, mit dem auch die Klageerwiderungen und Widerspruchsbescheide aufgefüllt werden.
Aber schlechte Theorien werden ja auch durch Wiederholung bekanntlich nicht besser.
...und Lügen nicht zur Wahrheit.
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Ruuuuhig, Brauner ;)
Das ist doch das übliche Politiker-Gesabbel-Geschwurbel...
Also: Im Westen nichts Neues.
Gruß
Kurt
Bin beim Stöbern gerade auf diese Gegendarstellung gestoßen:
gegendarstellung-mit-pegida-am-3-oktober-in-dresden - Suchmaschine
passt zwar nicht direkt zur GEZ, aber trotzdem lesenswert.
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Zitat aus dem Schreiben des Ministers für Bundesangelegeinheiten, Europa und Medien des Landes NRW, das in der Antwort
des Petitionsausschusses NRW beigefügt wurde:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben einen Anspruch auf eine ausreichende Finanzausstattung unabhängig von den Nutzungsgewohnheiten der Rundfunkteilnehmer.
So ein Schwindel!
Ein Anspruch gegen wen?
Wenn die Rundfunkanstalten so einen Anspruch wegen der Rechtsprechung des BVerfG haben, dann nicht gegen jeden Bürger, sondern gegen den Staat/Land NRW.
Da wird auch über den Vorteil geredet, den man auch dann angeblich hat, wenn man nicht nutzt: dieser angebliche Vorteil für die Allgemeinheit darf nicht mit einem Beitrag finanziert werden.
Vielleicht soll der Petent dem Minister schreiben und sagen, dass er seine Finanzierungspflicht nicht an den Bürger so abwälzen darf.
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Das kommt mir doch alles sehr bekannt vor...
Die seinerzeit in Bremen eingereichte Petition wurde auch nicht wirklich ernsthaft behandelt.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16028.0.html
Meine Schlussfolgerung: Mit Politikern kann man nicht diskutieren - die kann man nur abwählen!
Auch halte ich Petitionen für ein stumpfes Schwert und eine Beruhigungspille (-->Empörungsmanagement)
Herr Bölk hat in Karlsuhe auf das richtige Instrument hingewiesen: Volksbegehren. Allerdings habe ich noch Bedenken, dass wir das (zumindest hier in Bremen) leisten können, um die dafür notwendigen Anforderungen zu erfüllen (Unterschriften von 5000 in Bremen Wahlberechtigten in 3 Monaten)
(siehe http://www.bremen.de/das-volksbegehren-34079317)
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Zitat aus dem Schreiben des Ministers für Bundesangelegeinheiten, Europa und Medien des Landes NRW, das in der Antwort
des Petitionsausschusses NRW beigefügt wurde:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben einen Anspruch auf eine ausreichende Finanzausstattung unabhängig von den Nutzungsgewohnheiten der Rundfunkteilnehmer.
Vielleicht soll der Petent dem Minister schreiben und sagen, dass er seine Finanzierungspflicht nicht an den Bürger so abwälzen darf.
Idee wie das geht? Einfach an den Absender zurückschreiben? Es sind im ganzen Brief kaum Namen zu finden (nur einmal Sachbearbeiter und eine Unterschrift im Auftrag).
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Idee wie das geht? Einfach an den Absender zurückschreiben? Es sind im ganzen Brief kaum Namen zu finden (nur einmal Sachbearbeiter und eine Unterschrift im Auftrag).
http://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/orgaplan_fortschreibung_01.09.16.pdf
http://mbem.nrw/de/franz-josef-lersch-mense
email: franz-josef.lersch-mense@stk.nrw.de
Einfach machen!
Die beissen nicht - die bellen nur ;)
Gruß
Kurt
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Also von einem Lersch-Mense stand nix im Brief.
Aber egal, denke schon dass man auf den Brief antworten sollte, denn das Bla-Bla gehört zumindest kritisiert.
Das Orga-Chart ist ja mal krank. Da steht sogar der Koch mit drauf ::)
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Also von einem Lersch-Mense stand nix im Brief.
Schau' auf die 2.te Seite Deines o.a. Briefes:
"Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei"
Und jetzt googelst Du nach dem "Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei":
dadurch findest Du (u.a.) diese Seite: http://mbem.nrw/de/franz-josef-lersch-mense
und schwupps hast Du Deinen zukünftigen Brieffreund:
Franz-Josef Lersch-Mense ist Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei.
Gruß
Kurt
edit: im Orga-Plan ist der Gute allerdings auch gleich zu finden:
(https://abload.de/img/nrw_orga_staatskanzleyqshh.jpg) (http://abload.de/image.php?img=nrw_orga_staatskanzleyqshh.jpg)
Gutes Gelingen!
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Zitat aus dem Schreiben des Minister für Bundesangelegeinheiten, Europa und Medien des Landes NRW, das in der Antwort des Petitionsausschusses NRW beigefügt wurde:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben einen Anspruch auf eine ausreichende Finanzausstattung unabhängig von den Nutzungsgewohnheiten der Rundfunkteilnehmer.
Danke für den Hinweis, Michael.
Anm.: Dieser Textbaustein selbst ist sogar schon mind. 5 Jahre alt.
Der wurde damals von Hannelore Kraft zu GEZ-Zeiten verwendet.
( Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/hannelore_kraft-231-40068--f305507.html#q305507)
Viktor vom gez-boykott-Team kann sich bestimmt daran erinnern.
Markus
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Was tut ein Petitionsausschuss?
Er macht von seinem verfassungsrechtlichen Recht Gebrauch, eine Stellungnahme der Staatsverwaltung zu veranlassen.
Was tut diese? Sie lässt es im Medien-Ressort bearbeiten.
Was tut dies? Erfragt vermutlich eine Textvorlage - vermutlich von den Machern der Textbausteine für den Beitragsservice.
Die sitzen nach jetzigem Kenntnisstand vielleicht alle namentlich bisher unbekannt im Bereich Rundfunk-Kommission / Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
Siehe Näheres: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20416.15.html#lastPost
Was erhalten wir auf eine Petition: Also vermutlich den gleichen Blabla wie beim vorstehenden Link mal akribisch seziert.
Alternative: In Arbeit ist ja eine erstmals alle Rechtsfehler systematisch analysierende Landes-Verfassungsbeschwerde (gegen RBB /Berlin). Dort können sich aus besonderem Grund auch Bürger aus allen anderen Bundesländern assoziieren.
Vorgesehen für November. Darüber dann vielleicht mehr, wenn es so weit ist.
Alternative "Volksbegehren": Was darf man verlangen? ... jeweiliges Landesrecht... hat nur Sinn, wenn bindende Wirkung der Teilzerstörung der jetzigen Regelung (also Pflicht zur Änderung der Staatsverträge).
Und: Ist die Thematik ausreichend massentauglich für die nötige Stimmenzahl?
Sicherlich ja, sofern ARD und ZDF jeden Abend darüber berichten würden. Also zweckmäßig vorher mit denen die tägliche Berichterstattung über ihre Abschaffung vereinbaren. :)