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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2016 => Thema gestartet von: Uwe am 06. Oktober 2016, 09:11
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GEZ kann Amtshilfe nicht mehr leicht einfordern
Quelle: Der Westen 06.10.2016
Arnsberg. Die Position der Stadt Arnsberg gegen die Verwaltungsvollstreckung für die GEZ (wir berichteten) wird jetzt von der Rechtsprechung unterstützt: Das Landgericht Tübingen entschied in einem Urteil, dass es sich bei Rundfunkanstalten um Unternehmen und nicht um Behörden handelt – das bedeutet:
weiterlesen auf auf:
http://www.derwesten.de/staedte/arnsberg/gez-kann-amtshilfe-nicht-mehr-leicht-einfordern-aimp-id12253427.html#plx1069315531
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Grund für die hohen Kosten ist u.a., dass die Zahlungswilligkeit der Zahlungspflichtigen aktuell sehr gering ist, was das Erheben der Beiträge aufwändig und schwierig gestaltet.
Der Widerstand zeigt Wirkungen.
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Die "Kugel" kommt ins Rollen.
Die Rechte für die Lederkugel 2020 sind sicher (150 Millionen Euro)...oder doch nicht? 8)
Ob da noch Geld für die Privatjets übrig bleibt wenn die Einnahmen schrumpfen?
Wird die "Kugel" die Lederkugel überrollen?
Weitere Kommunen sollten dem Beispiel Arnsberg folgen.
Man darf gespannt sein...
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Das Landgericht Tübingen entschied in einem Urteil, dass es sich bei Rundfunkanstalten um Unternehmen und nicht um Behörden handelt – das bedeutet: Die gängige Praxis der Rundfunkanstalten, zur Durchsetzung von Forderungen gegenüber Rundfunknutzern auf behördliche Vollstreckungsbescheide zurückzugreifen, ist unzulässig.
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Darum setzt sich die Stadt Arnsberg für eine künftige Beitreibung der Rundfunkgebühren durch privatwirtschaftliche Inkassodienste statt durch die Kommunen oder alternativ eine erhebliche Anhebung der Kostenbeiträge ein.
Es wird zulässig, wenn man mehr Geld dafür kriegt ;D