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Archiv => Archiv => Pressemeldungen September 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 30. September 2016, 14:17
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(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/0e/Stern-Logo_komplett.svg/320px-Stern-Logo_komplett.svg.png)
Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/0e/Stern-Logo_komplett.svg/320px-Stern-Logo_komplett.svg.png
Stern, 30.09.2016
Niederlage für GEZ-Eintreiber:
Zwangsvollstreckung ist unrechtmäßig
von Gernot Kramper
Rückschlag für den Beitragsservice: Die Praxis, Zwangsvollstreckungen wie der Staat vorzunehmen, ist nicht legal - denn die Rundfunkanstalten sind Unternehmen und keine Staats-Behörden, sagt das Landesgericht in Tübingen.
Kaum eine Institution ist in Deutschland so verhasst wie die GEZ-Eintreiber der Rundfunkanstalten. Auch das Renaming der GEZ in das unschuldige Wort "Beitragsservice" hat nichts daran ändern können, dass es dem Rundfunk mitunter an attraktiven Sendungen mangelt - aber nie an Gebührenverweigerern, GEZ-Gegnern und überzeugten Schwarzsehern.
[..]
Das Urteil deckt die Widersprüche geradezu genüsslich auf. Besonders peinlich wirkt, dass der Südwestrundfunk - um den es hier geht - sich schon in der Eigendarstellung nicht als Behörde, sondern als modernes Unternehmen präsentiert. [..]
Zusammengefasst kann man das Urteil so interpretieren, dass der Südwestrundfunk die Kürze und Eigenmächtigkeit des Behördenwegs beschreiten wollte, dabei aber die zahlreichen Normen und Fesseln einer staatlichen Gebührenfestsetzung nicht einhielt. Es wurde gewissermaßen Rosinenpicken aus den Bereichen kaufmännische Rechnung und staatliche Gebühr betrieben - immer mit dem Ziel, den Rechtsschutz der Schuldnerin auszuhebeln.
Weiterlesen und abstimmen ;) auf:
http://www.stern.de/wirtschaft/news/gez-urteil--zwangsvollstreckung-unrechtmaessig-7081496.html#mc-0_1475237453963 (http://www.stern.de/wirtschaft/news/gez-urteil--zwangsvollstreckung-unrechtmaessig-7081496.html#mc-0_1475237453963)
(http://www.hss-cyb.org/gez/Abstimmung-Stern-2016.jpg)
Siehe auch:
n-tv: Tübinger Urteil sorgt für Aufregung: Rundfunkbeitrag vor dem Aus?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20377.msg131728.html#msg131728
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Ob die anderen privaten Medienanbieter nachziehen und auch berichten werden? (Lauffeuer)
Es darf davon ausgegangen werden, tagen solche Artikel wahrscheinlich dazu bei, dass weitere Personenkreise erstmal darüber sprechen, wie die Reaktionen dann sein werden bleibt abzuwarten.
Mit dem Link zum vollständigen Urteil und den nur wenigen Auszügen bleibt es dem Leser aber überlassen tiefer zu stöbern.
Leider ist der Link zum Urteil nicht extra prominent hervorgehoben.
Hoffentlich klicken viele dennoch rein und lesen dann mehr als den Tenor.
Spannend darf auch beobachtet werden wie der SWR selbst damit umgehen wird.
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Lieber Herr Gernot Kramper, vom (anderen) Stern,
was soll das!
Zitat aus dem Atikel:
“geradezu genüsslich“ und
“Kammer liebt die Öffentlich-Rechtlichen nicht“ und
“nicht gerade auf eine wohlmeinende Kammer stieß“
Weil jetzt ein paar Richter sich an Regeln (Gesetzte) halten, müssen Sie sie noch verhönepiepeln?
Unglaublich
Von wem mussten Sie denn den Text abtippen?
omanoman
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Gernot Kramper
Redakteur im Autoressort
Quelle: http://www.stern.de/gernot-kramper-3006004.html
Ist doch aber egal: Hauptsache der Beschluss wird bekannt!
Gruß
Kurt
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Sorry Kurt, nicht ganz. Und nicht um jeden Preis!
Aus diesen Bemerkungen spricht der Hohn!
Ala Ignoranz und Frechheiten des BS!
Wird man ja erfahren, wie lange die Richter in Tübingen noch recht sprechen (oder wird verheimlicht).
Fairnees!
Objektiver Journalismus, ohne “geschmeckle“!
Ohmanoman
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SWR darf Gebühren nicht über Verwaltungsvollstreckung eintreiben
Peter Mühlbauer 30.09.2016
Das Landgerichts Tübingen hat entschieden, dass der öffentlich-rechtliche Sender ein Unternehmen ist und sich deshalb an das reguläre Mahnverfahren halten muss
weiterlesen: http://www.heise.de/tp/artikel/49/49569/1.html
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Lieber Herr Gernot Kramper, vom (anderen) Stern,
was soll das!
Zitat aus dem Atikel:
“geradezu genüsslich“ und
“Kammer liebt die Öffentlich-Rechtlichen nicht“ und
“nicht gerade auf eine wohlmeinende Kammer stieß“
Weil jetzt ein paar Richter sich an Regeln (Gesetzte) halten, müssen Sie sie noch verhönepiepeln?
Unglaublich
Von wem mussten Sie denn den Text abtippen?
omanoman
Hier hat der ehrenwerte Einzelrichter entschieden, gerade nicht die Kammer. Von daher ist die journalistische Leistung hier eher Note 5-, wie bei den öffentlich-rechtlichen. Aber besser als gar keine Berichterstattung zur Entscheidung,
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Aber ich finde es gut, dass Herr Kramper als einer der ersten Journalisten erkannt hat:
Im Urteil vom 16. September 2016 der 5. Zivilkammer des LG Tübingen ging es nicht ums große Ganze, sondern um einen unscheinbaren Teilaspekt, der aber Sprengwirkung hat.
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Auf diese "Sprengwirkung" hoffe ich auch.
Bis Montag in Karlsruhe!!
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Herr Gernot Kramper vom (anderen) Stern musste etwas negatives im dem Bericht hinzufügen, sonst würde man ihn rausmobben. Stern gehört zum Syndikat :-\
Kompromiss zwischen informativer Berichterstattung und Joberhalt. In der Türkei wäre er dafür verhaftet worden, hier in Deutschland wird er einfach nur ausgeschlossen von den Aufstiegschancen der Speichellecker und A****kriecher...
Dafür bleibt ihm das Kriechertum und Heuchlerdasein in den öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten erspart.
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Auf diese "Sprengwirkung" hoffe ich auch.
Bis Montag in Karlsruhe!!
Bwuarrr! Ich hoffe doch aber die Betonung auf “diese“. :o
Ich möchte im Ganzen wieder nach Hause kommen! ;D
ohmanoman
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Kann man eigentlich einen Tübinger Richter für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen?
Ich glaube 10 Millionen Stimmen hätte er schon mal 8)
Soviel darf ich verraten, nicht nur der Stern wird in den nächsten Tagen die Öffentlichkeit über das Tübinger Urteil und unseren Aktionstag informieren.
Man darf gespannt sein... 8)
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@ Roggi,
ja, traurig!
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... ochnö - find ich nicht!
Ich finde, er behandelt die GEZ immer noch besser als der"Dienstleister" GEZ seine "Kunden" >:D (#) :police:, und das ist doch was, oder?!
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Kann man eigentlich einen Tübinger Richter für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen?
Ich glaube 10 Millionen Stimmen hätte er schon mal 8)
So wie bei der Richterin, die den "Erfinder der Abmahnung und der Tanjabriefe" , Günter Freiherr von Gravenreuth, geborener Dörr, zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilte. Sie bekam massenhaft Heiratsanträge!
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Kann man eigentlich einen Tübinger Richter für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen?
In Karlsruhe sind demnächst vier Arbeitsplätze beim BVerfG neu zu besetzen. (Auch die Stelle von F. Kirchhof.) Wir könnten einige passende Kandidaten vorschlagen.