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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: monapa am 28. September 2016, 09:13
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Hallo.
Ich bin derzeit "voll im Stress" ;), denn es kamen Briefe der GEZ und des SWR, ebenso eine erneute Zahlungsaufforderung.
Im letzten Schreiben der GEZ, worin man mir u.a. mitteilte, dass ich wegen des Widerspruchsbescheides Geduld haben solle und dass der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht möglich sei. Beide Rechtsmittel - Widerspruch und Antrag hätten keine aufschiebende Wirkung!!!!
Ist das gesetzlich erlaubt, diesen Antrag auf Aussetzung einfach so abzulehnen?
Was kann ich darauf antworten? Und soll ich überhaupt auf das Schreiben mit den ganzen Floskeln zu meinen "Beschuldigungen" im Widerspruch beantworten? Darin steht ja auch, ich solle innerhalt vier Wochen antworten. Täte ich das nicht, würde der Widerspruch sich erledigt haben... Was ich dreist finde, denn das Schreiben war kein Bescheid o.ä., dass man mir eine Frist setzen könnte.
Auch der SWR schrieb mir und versuchte all meine Anschuldigungen wegen der nicht mehr vorhandenen staatsferne und des einseitigen Lügenprogramms usw. zu rechtfertigen. Hat jemand von Euch auch solch Post bekommen? Und habt Ihr darauf geantwortet? Ich würde es tun, denn diese Lügerei nervt mich.
Es wäre nett von Euch, ein paar Tipps zu geben. In der Suchfunktion fand ich nichts passendes. Jedenfalls ist mir das Gefundenen zu undurchsichtig. Ich kapiers nicht.
Danke
Euch allen einen schönen Tag
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Da es sich um den SWR handelt, diese aktuelle Entscheidung des LG Tübingen lesen und berücksichtigen:
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html)
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Was kann ich darauf antworten? Und soll ich überhaupt auf das Schreiben mit den ganzen Floskeln zu meinen "Beschuldigungen" im Widerspruch beantworten?
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Keine Panik!
Alle Schreiben ohne Rechtsbehelf können getrost ignoriert werden. Diese dienen ausschließlich der Einschüchterung, Verwirrung und Belustigung.
Kommunikation mit dem BS ist vergebliche Liebesmüh. Adressat sollte IMMER die "zuständige" Landesrundfunkanstalt sein.
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Moin moin,
monapa - bitte beachte:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. Dokumente anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html)
Viele Grüße
Kurt
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Hallo,
> wegen des Widerspruchsbescheides Geduld haben solle
habe Geduld ..
>und dass der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht möglich sei.
Meiner bescheidene Meinung nach, kann man den Antrag stelle, aber die LRA kann bzw. muss ihn ablehnen und dann erst vollstrecken.
ABER: in der Praxis interessiert das kein Gericht, es wird einfach vollstreckt!
>innerhalt vier Wochen antworten. Täte ich das nicht, würde der Widerspruch sich erledigt haben.
Rechtlich irrelevent
Enthaelt der Bescheid ein Leistungsgebot?
Ansonsten wie schon gepostet, gute Munution gibt es bei:
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html
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HAllo, vielen Dank für eure Antworten. :-)
@noGez99. A hat es sich fast gedacht, dass dieses Schreiben nur Nonsens ist, da kein Bescheid und kein Leistungsangebot enthalten. Danke für die Antwort. :-)
@Kurt. Danke für den Hinweis. Ich werde mich in Zukunft daran halten.
@volkuhl. A ist froh, dass er diese Schreiben ignorieren kann. :-) Zumal er ja noch einen zweiten Widerspruch geschrieben hat, sollte der Erste - wie in dem Schreiben angedroht wurde - nichtig werden.
Vom SWR erhielt A einen Brief, wo es um die Beanstandungen wegen des Programms ging. Die rechtlichen Grundlagen wurden vom BS verschickt.
@DumbTV. Diesen beschluss hat A gelesen, zwar noch nicht alles, doch er ist ein weiterer Baustein für den Widerstand.
Danke noch Mal. :-)