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Archiv => Archiv => Pressemeldungen September 2016 => Thema gestartet von: Uwe am 22. September 2016, 21:24
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BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Entscheidung über Rundfunkbeitrag für Unternehmen im Dezember
Quelle: Horizont 21.9.2016
Das Bundesverwaltungsgericht wird Ende des Jahres über den Rundfunkbeitrag für Gewerbebetriebe entscheiden. Die Verhandlung der Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto sei für den 7. Dezember angesetzt worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in Leipzig.
weiterlesen auf:
http://www.horizont.net/medien/nachrichten/Bundesverwaltungsgericht-Entscheidung-ueber-Rundfunkbeitrag-fuer-Unternehmen-im-Dezember-142952
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Will uns das für Verfassungsfragen nicht zuständige Verwaltungsgericht seine unbegründeten Meinungen zur Verfassungsfragen in Form von ausweichenden Copy & Paste Urteilen erneut auftischen?
Siehe auch:
Ehem. Richter am BVerwG widerlegt absurde Argumente im Rundfunkurteil vom 18.03.2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20115.0.html
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Will uns das für Verfassungsfragen nicht zuständige Verwaltungsgericht seine unbegründeten Meinungen zur Verfassungsfragen in Form von ausweichenden Copy & Paste Urteilen erneut auftischen?
Siehe auch:
Ehem. Richter am BVerwG widerlegt absurde Argumente im Rundfunkurteil vom 18.03.2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20115.0.html
Das glaube ich nicht. Die haben sich ja im Urteil bezüglich der Wohnungsabgabe ja schon ein wenig in diese Richtung geäußert und spekuliert, dass eine mögliche Rechstwidrigkeit der Betriebsstättenabgabe sich nicht auf die Haushaltsabgabe auswirken würde. Seltsam, dass das damals schon feststand.....