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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Person Y am 21. September 2016, 15:14

Titel: Widerspruchsbescheid > Klagen mit welcher Klagebegründung (Vorlage)? Kosten?
Beitrag von: Person Y am 21. September 2016, 15:14
Hallo zusammen,

Person X wohnt in Schleswig-Holstein. Weiter weigert sie sich den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Zudem hat sie sich bisher strikt an die hier im Forum empfohlene Handlungsreihenfolge gehalten:
Ignorieren formloser Schreiben > Festsetzungsbescheid > Widerspruch > Widerspruchsbescheid.

Der förmlich zugestellte Widerspruchsbescheid ist bei Person X vor einer Woche eingegangen.

Nun fragt sich Person X, wie sie mit möglichst wenig Aufwand und Sachkenntnis den Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag aufrecht erhalten kann oder ob sie zwangsweise den angeblich geschuldeten Betrag entrichtet. Dies ist abhängig vom damit verbundenen finanziellen und administrativen Aufwand für Person X.

Auf der Suche nach Klagebegründungen ist Person X im "Dschungel" des Forums nicht fündig geworden, zumal sie sich schon beim Widerspruch an einer Vorlage aus dem Forum orientiert und keine Arbeit in dessen Begründung gesteckt hat.

Die Frage ist also, ob es ein vorformuliertes Klageschreiben für Person X gibt, welches sie nur leicht abändern muss und das Aussicht auf Erfolg hat.

Zudem hat Person X von maximalen Gerichtskosten von ca. 130,- EUR gelesen.
Kann jemand erklären, wie sich diese zusammensetzen und ob dies tatsächlich der maximal mögliche Schaden bei einer Niederlage vor Gericht ist?

Beste Grüße
Person Y
Titel: Re: Widerspruchsbescheid > Klagen mit welcher Klagebegründung (Vorlage)? Kosten?
Beitrag von: Frei am 21. September 2016, 15:32
Evtl. so:

Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18781.msg122489.html#msg122489

oder so wie eine fiktive Person F:

Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.msg115814.html#msg115814

Frei  8)
Titel: Re: Widerspruchsbescheid > Klagen mit welcher Klagebegründung (Vorlage)? Kosten?
Beitrag von: PersonX am 21. September 2016, 16:57
Zitat
Zudem hat Person X von maximalen Gerichtskosten von ca. 130,- EUR gelesen. Kann jemand erklären, wie sich diese zusammensetzen und ob dies tatsächlich der maximal mögliche Schaden bei einer Niederlage vor Gericht ist?

Nein, das ist nicht der maximal mögliche Schaden.

Zudem sind die Kosten gestaffelt und dabei abhängig vom Streitwert bis 500,- Streitwert liegt der Grundbetrag bei 35,- € die Klagekosten betragen dann 3x Grundwert also 105,- €. Liegt der Streitwert über 500,- bis 1000,- liegt der Grundwert bei 53,- die Klagekosten also bei 3x 53,-  also 159,- Euro. Die Tabelle ist nach oben offen, also je größer der Streitwert ... destogrößer der Grundwert.

Der Streitwert ist die Summer der Einzelbeträge der Bescheide abzüglich der jeweiligen Zuschläge für Säumnis.

Dazu können weitere Kosten kommen für Schreibauslagen pauschal minimal 20,- € und fremde Anwaltskosten, wenn die Gegenseite einen Anwalt dazu zieht (z.B. Fahrtkosten zu einer mündlichen Verhandlung). Diese Kosten werden nach einer Umlagetabelle in Abhängigkeit des Streitwerts ermittelt, je größer der Streitwert, desto mehr könnte ein Anwalt abrechnen.

Z.B.
Es macht also einen Unterschied nicht in der Sache, es finden z.B. zwei mündliche Verhandlungen mit dem gleichen Anwalt statt, wegen mir auch am gleichen Tag. Kläger A Streitwert unter 500,-  und Kläger B Streitwert über 500,-. Bei Kläger B sind die Kosten für die gleiche Leistung des Anwalts größer gegenüber Kläger A.

Gewöhnlich sollte eine LRA nicht durch einen Anwalt vertreten sein, aber wir haben das bereits erlebt.
Weitere Kosten sind dann noch die eigenen Kosten. Und im Falle, dass Berufung angestrebt wird sollten dort die Kosten schon jetzt im Blick bleiben.
Titel: Re: Widerspruchsbescheid > Klagen mit welcher Klagebegründung (Vorlage)? Kosten?
Beitrag von: Markus KA am 21. September 2016, 20:36
Super Infos, so einfach hätte ich es mal vor einem Jahr haben sollen  8)

Vieleicht noch einen Runden Tisch in der Nähe besuchen oder gründen und mit Mitstreitern sprechen.

Meinung zeigen, Klage einreichen und ein weiteres Sandkorn im Getriebe sein >:D

Titel: Re: Widerspruchsbescheid > Klagen mit welcher Klagebegründung (Vorlage)? Kosten?
Beitrag von: ohmanoman am 21. September 2016, 21:50
In der Tat!
Was in diesem Forum an Wissen zusammen getragen wurde, ist enorm! Auch die Experten,
jetzt erst, Dr. Pagenkopf, der das Urteil vom BVerwG Leibzig zerlegt hat, konnte man (Frau auch)  schon weit vorher die Argumente hier im Forum lesen. So gesehen nichts neues, sondern nur ein Experte halt.
Dieses Forum ist die wahre Fundgrube für die Beklagte (!). Nur sie hat keine durchgreifende Argumente dagegen. Allein gegen das Syndikat, ohne dieses Forum, wäre man oh man als Laie hilflos ausgeliefert.
Sie sind, sagen wir mal so, sehr zurückhaltend. Sie haben halt nur (noch) die Mach(t)enschaften, die sie halten!
Es ist doch auch zu lesen, welche Auffassung der Herr Eicher früher hatte und jetzt einen Arbeitgeber hat, der es anders haben will. Es ist um ihn auch sehr ruhig geworden.
Es soll Menschen geben, die für Drops alles machen!

Dem Ohmanoman ist diese Forum sehr lehrreich und hat ihm in Sachen öffrech die Ohren und Augen geöffnet und unterstützt.
Durch euch Experten hier im Forum bin XXX weit gekommen und xxxx dieses Syndikat seit 01012013 nicht mehr unterstützt (früher nur Radio, aber selten genutzt), trotz massiven Druck!

Die, die hier neu sind, bekommen so viel an die Hand, um sich zu wehren. Lasst euch aber auch sagen, es bedeutet Arbeit. Selbst, wenn es mal schief gehen würde, das ist hier echte Grundversorgung!! Diese kann man /frau in alle Lebenslagen ausbauen und hat dann auch keine Angst mehr gegen Machenschaften vor zugehen.

Danke!
Titel: Re: Widerspruchsbescheid > Klagen mit welcher Klagebegründung (Vorlage)? Kosten?
Beitrag von: Bürger am 22. September 2016, 01:00
Erst mal Glückwunsch zum Durchhalten bis hier her.

Nun fragt sich Person X, wie sie mit möglichst wenig Aufwand und Sachkenntnis den Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag aufrecht erhalten kann oder ob sie zwangsweise den angeblich geschuldeten Betrag entrichtet. Dies ist abhängig vom damit verbundenen finanziellen und administrativen Aufwand für Person X.
Auch wenn dies durchaus verständlich und nachvollziehbar ist:
Je mehr Sachkenntnis, desto besser... ;)

Auf der Suche nach Klagebegründungen ist Person X im "Dschungel" des Forums nicht fündig geworden, zumal sie sich schon beim Widerspruch an einer Vorlage aus dem Forum orientiert und keine Arbeit in dessen Begründung gesteckt hat.
Die Frage ist also, ob es ein vorformuliertes Klageschreiben für Person X gibt, welches sie nur leicht abändern muss und das Aussicht auf Erfolg hat.
"Vorformulierungen" sind so eine Sache...
...denn es gilt ja im weiteren Verfahren auch, Entgegnungen auf die (Vor-)Formulierungen Paroli bieten zu können.
Verstehen sollte man also schon, was man da tut... je mehr man davon versteht, desto besser.

Zudem hat Person X von maximalen Gerichtskosten von ca. 130,- EUR gelesen.
Kann jemand erklären, wie sich diese zusammensetzen und ob dies tatsächlich der maximal mögliche Schaden bei einer Niederlage vor Gericht ist?

Zu den Begründungen sowie auch zu den Klagekosten gibt es erste Hinweise in den einschlägigen Threads - so u.a. auch unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424

u.a. auch mit diesem wichtigen Hinweis
[...]
Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html

[...]


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Widerspruchsbescheid > Klagen mit welcher Klagebegründung (Vorlage)? Kosten?
Beitrag von: Person Y am 26. September 2016, 11:17
Hallo zusammen,

vielen Dank für die zahlreichen Informationen und Tipps.

Person X ist zwar Verfechter der Sache, da sie die Beitragserhebung als solche nicht nachvollziehen kann und als ungerecht empfindet. Würde sie vor die Wahl gestellt - öffentlich-rechtliche Inhalte nutzen und dafür bezahlen oder die Inhalte eben nicht nutzen und nicht zahlen - sie würde die Inhalte nicht nutzen.

Allerdings ist Person X nun an einem Punkt angekommen, wo der Widerstand einen großen Aufwand bedeutet und sie sich tief in die Materie einarbeiten muss. Zudem werden die potentiellen Kosten unüberschaubar und Rechtsstreitigkeiten sieht Person X nicht als ihr großes Hobby an, mit der sie ihre Freizeit verbringen möchte.

Person X wünscht Euch viel Erfolg beim weiteren Kampf. Für sie kommt eine etwaige Entscheidung zugunsten des Boykotts leider zu spät und sie wird vorerst zahlen. Die einzige Tür, die sie sich ggf. noch aufhalten möchte, ist die Zahlung der Beiträge unter Vorbehalt. Habt Ihr hierzu Tipps zu einer möglichst stichhaltigen Formulierung?

Besten Dank und Grüße an alle Helfer *thumbsup*
Person Y
Titel: Re: Widerspruchsbescheid > Klagen mit welcher Klagebegründung (Vorlage)? Kosten?
Beitrag von: Frei am 26. September 2016, 14:54
Moin.

... Die einzige Tür, die sie sich ggf. noch aufhalten möchte, ist die Zahlung der Beiträge unter Vorbehalt. ...

Eine fiktive Person F könnte der Meinung sein dass das Geld dann eh weg ist, sobald es bezahlt wurde, egal ob unter Vorbehalt oder nicht - wovon sollten die das auch zurück bezahlen...

Frei 8)
Titel: Re: Widerspruchsbescheid > Klagen mit welcher Klagebegründung (Vorlage)? Kosten?
Beitrag von: PersonX am 26. September 2016, 15:43
Zitat
Habt Ihr hierzu Tipps zu einer möglichst stichhaltigen Formulierung?

Ja:

Bitte teilen Sie mir mit wo ich unter rechtlichem Vorbehalt eine Bargeldzahlung tätigen kann.


---
Aber besser noch dürften gleich Fragen zur Satzung sein, welche aufzeigen, dass diese keine Gültigkeit haben könnte.
Anregungen finden sich in der aktuellen Entscheidung des LG Tübingen

eine kurze Zusammenfassung z.B. unter (Fett Hevorhebung)
https://www.jurablogs.com/go/lg-tuebingen-beschluss-vom-16-punkt-09-punkt-2016-5-t-232-strich-16

Zitat
... Richtig interessant wird die Entscheidung aber in Ziffer 7. Der SWR sei keine Behörde, wie aus den folgenden elf Unterpunkten ersichtlich sei:

    Der SWR bezeichnet sich selbst als Unternehmen, nicht als Behörde.
    Der SWR handelt auch wie ein Unternehmen.
    Die Gehälter der Intendanten übersteigen die eines normalen Behördenleiters, auch das öffentliche Besoldungsrecht gilt nicht.
    Die Tätigkeit wird nicht vom öffentlichen Dienst im Sinne des Landesverfassungsrechts ausgeübt.
    Öffentliche Vergabevorschriften werden nicht eingehalten, die Bezahlung freier Mitarbeiter entspricht nicht dem öffentlichen Dienst.
    Der SWR wird gewerblich tätig, weil er Sendezeiten verkauft und über Sponsoring und Produktplatzierung Gelder einnimmt.
    In den Beitragsrechnungen bezeichnet sich der SWR nicht als Behörde.
    Der SWR erlässt keine Verwaltungsakte, sondern versendet Rechnungen.
    Die Tilgungsbestimmungen in der Satzung des SWR (jede Zahlung wird immer auf die älteste Rechnung angerechnet) beziehen sich auf das BGB, nicht auf die Abgabenordnung. Der Effekt dieser Tilgungsbestimmung (Zahlungen werden zuerst mit Mahngebühren, nicht mit der Beitragsschuld verrechnet) führt dazu, dass ein lebenslanges Vollstreckungsverfahren – höchst theoretisch – denkbar ist; eine Behörde würde dies nicht in Kauf nehmen.
    Der SWR unterscheidet sich nicht von Privatsendern. Daher ist sein Status als Vollstreckungsbehörde höchst zweifelhaft.
    Der Rundveranstalter ist Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit. Behörden sind aber gerade nicht grundrechtsfähig, sondern grundrechtsverpflichtet.
...

Sollte also eine Barzahlung unter Vorbehalt abgelehnt werden, so wäre dazu nach einer gültigen rechtlichen Grundlage zu fragen. Die Satzung soll bei allen Landesrundfunkanstalten gleich sein, somit ebenso gleich fehlerhaft.

Person X würde also keine Zahlung leisten, sondern nochmal darüber nachdenken wie weitere Personen darüber aufgeklärt werden können.

Der Beschluss ca. 8 Seiten lang wird im Forum hier besprochen:

LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html


Edit "Bürger":
Bitte im Sinne der Übersicht, Thementreue und zielgerichteten Diskussion hier keine weiteren Diskussionen, die vom Kern-Tema des Threads abschweifen, welches da lautet
Widerspruchsbescheid > Klagen mit welcher Klagebegründung (Vorlage)? Kosten?
Themen wie "Zahlung unter Vorbehalt", "Bargeldzahlung", etc. bitte per Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) ausfindig machen, da diese Themen schon ausgiebig und mehrfach behandelt wurden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.