gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: ErikaG am 16. September 2016, 19:21
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Liebe Foristen,
gegeben sei:
Person A ist Mieterin einer Wohnung (Hauptwohnsitz weit weg).
Person A ist nicht ihrer Meldepflicht nachgekommen.
Ist nach jetzigem Stand der Dinge damit zu rechnen, dass Post des BS kommt?
Kann Person A dem BS erzählen, die "Wohnung" sei keine Wohnung, da sie zum Schlafen nicht geeignet sei, da sie als privater Lagerraum (komplett vollgestellt / mit riechenden Substanzen) genutzt wird?
Inwiefern könnte der BS dies widerlegen? => Unverletzlichkeit der Wohnung (& des Lagerraums)?
Ich danke für euren Rat.
Edit "ChrisLPZ":
Klarnamen nachträglich durch Platzhalter ausgetauscht.
Bitte die Forenregeln (oben rechts) beachten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Da es keine Schnüffler mehr gibt, ist das die einzig praktikable Vorgehensweise, um wenigstens für eine Wohnung dem Rundfunkbeitrag zu entgehen.
Allerdings könnte man sich strafbar machen, wegen Steuerhinterziehung, wenn die jeweilige Gemeinde eine Zweitwohnsitzsteuer verfügt hätte, vor einiger Zeit sind in Berlin ja diverse Bundestagsabgeordnete in ihren Berliner Zweitwohnungen aufgespürt worden, weil sie sich ihren Meldepflichten entzogen haben.
Ebenso könnte man eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn die Gemeinde eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung beschlossen hätte, dann dürfte man die Wohnung möglicherweise nicht als Lagerraum verwenden.
Auch eine Umweltstraftat wäre konstruierbar, wenn die übelriechenden Substanzen dem Abfallgesetz oder der Chemikalienverordnung unterliegen, auch die Züchtung größerer Schimmelkulturen in der Küche könnte verboten sein, da die Bedingungen für biologische Experimente nicht den einschlägigen Vorschriften für Labore genügen und die Existenz des Labores nicht angezeigt wurde.
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So übel riecht doch der private Cannabisanbau gar nicht. :D Ist aber verboten.
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Perfekt. Göttingen hat keine Zweitwohnsitzsteuer, und über das Zweckentfremdungsverbot informiere ich mich mal...
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Die Zweckentfremdung wird nicht routinemäßig untersucht. Darüber würde ich mir nur dann Sorgen machen, wenn ich eine Wohnung in bester Lage zum Bordell umnutzen wollte und die anderen Bewohner das stört.
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Moin.
... Göttingen hat keine Zweitwohnsitzsteuer, ...
In Hannover auch nicht (jedenfalls vor ca. 17 Jahren), "wenn es dort keine Möglichkeit zum Kochen gibt".
Wenn man also z.B. auf dem Sofa im Flur einer WG übernachten darf, aber nicht die Küche benutzen darf.
Frei 8)