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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen September 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 08. September 2016, 12:43
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Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/als/5/53/SWR-Logo.png
SWR, 08.09.2016
Mannheim
Behinderter muss Rundfunkbeitrag zahlen
Ein Schwerbehinderter ist vor dem Verwaltungsgericht Mannheim mit einer Klage gegen den SWR gescheitert. Der Mann, der zu 100 Prozent schwerbehindert ist und seit 25 Jahren im Rollstuhl sitzt, wollte sich komplett vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.[..]
Weiterlesen auf swr.de:
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/mannheim-behinderter-muss-rundfunkbeitrag-zahlen/-/id=1622/did=18099172/nid=1622/110m09l/ (https://anon.to/?http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/mannheim-behinderter-muss-rundfunkbeitrag-zahlen/-/id=1622/did=18099172/nid=1622/110m09l/)
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Der Weg nach „Karlsruhe“ ist steinig, er führt über Stuttgart, Mannheim nach Leipzig. Aber er ist machbar. Dieser Weg hätte viel kürzer sein können, wenn dem SWR an einer schnellen Rechtssicherheit gelegen wäre und er den Vorschlag der Sprungrevision des VG-Stuttgart zugestimmt hätte.
Nach den „Bestimmungen über den Rundfunk“ vom 27. November 1931 (Amtsblatt des Reichspostministeriums Seite 509/1931) bekamen Körperbehinderte und „wohlfahrtsunterstützte“ Menschen die Rundfunkgebühr erlassen. “
Die Rundfunkgebührenbefreiung lässt sich somit auf das Jahr 1931 zurückführen. Die Reichsgesetze gingen 1949 mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland in deren Gesetzgebung über. Baden- Württemberg wurde erst am 25. April 1952 gegründet. Somit wurde von der Weimarer Republik an bereits, die Rundfunkgebührenbefreiung für Behinderte eingeführt und beruht auf Bundesrecht.
Nach Art. 31 GG geht Bundesrecht vor Landesrecht somit können die Länder mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht aushebeln was der Bund eingeführt hat.
Darüber hinaus hat der Bundesgesetzgeber im Schwerbehindertengesetz SchwbG als auch im SGB klargestellt, dass Nachteilsausgleiche unberührt bleiben, die aufgrund bisheriger Rechtsvorschriften erfolgten. Der Bundesgesetzgeber hat mithin zum Ausdruck gebracht, dass es bei einer „Befreiung“ zu bleiben hat.
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<Sarkasmus an>
Rundfunkgebührenbefreiung, der Behinderte ist natürlich wie alle weiteren Personen nach dem 01.01.2016 von der Rundfunkgebühr befreit, weil der Rundfunkgebührenstaatsvertrag Artikel 4 des Rundfunkstaatsvertrags mit dem 15. Änderungsstaatsvertrag aufgehoben wurde. Natürlich war der Behinderte auch davor befreit.
Neu beschlossen wurde aber ein "Beitrag", natürlich gilt eine Gebührenbefreiung nicht für eine Beitragsbefreiung, das wäre ja völlig abwegig.
<Sarkasmus aus>
Vom Grundgesetz GG ausgehend ist keine Person verpflichtet den öffentlich rechtlichen Rundfunk mittels Beitragsgelder am Leben zu erhalten.
Kein Gericht hat bisher feststellen können, dass der öffentlich rechtliche Rundfunk überhaupt in der aktuellen Form nach dem Grundgesetz zulässig sei.
Mit Artikel 5 GG kann eine Notwendigkeit für die aktuell als öffentlich rechtlicher Rundfunk bezeichnete Organisationsform nicht begründet werden. Denn nach Artikel 5 hat jeder das Recht, zudem erfolgt staatlicherseits keine Einmischung, aber wie gesehen werden kann ist es genau anders. Der Staat mischt sich schon ein und erschaffte Landesrundfunkanstalten, aber auf welcher rechtlichen Grundlage?
Ein Gericht darf urteilen, jedoch keine Gesetze machen, erschafft ein Gericht "Gesetze", dann dürfte das über die rechtliche Grundlage hinausgehen, somit sind Urteile, welche dem Rundfunk ein Haus gebaut haben stark und kritisch zu hinterfragen.
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Bildquelle: http://www.lto.de/typo3conf/ext/lto/Resources/Public/Images/logo.svg
Legal Tribune Online, 08.09.2016
VGH Baden-Württemberg zu Rundfunkbeiträgen
Auch Schwerbehinderte müssen zahlen
von nas/LTO-Redaktion
Eine Rundfunkanstalt darf auch Schwerbehinderte zu Rundfunkbeiträgen heranziehen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, wie am Donnerstag bekannt wurde (Urt. v. 06.09.2016, Az. 2 S 2168/14). [..]
Weiterlesen auf:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vgh-baden-wuerttemberg-urteil-2s216814-schwerbehinderte-rundfunkbeitrag-keine-vollstaendige-befreiung/ (http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vgh-baden-wuerttemberg-urteil-2s216814-schwerbehinderte-rundfunkbeitrag-keine-vollstaendige-befreiung/)
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Rundfunkanstalten, die Ängste schüren durch Drohungen und Duchsetzungen von Vollstreckungen, Haftbefehle etc...
Verstoß gegen das Grundgesetz und Verfassung,
Gerichte, die den Bürger zur Rücknahme seiner Klage drängen,
Gerichte, die nachweislich falsche Urteile verkünden im angeblichen Namen des Volkes,
und jetzt werden auch noch die Schwerbehinderten zum Aderlass geführt!
Wielange soll sich der Bürger das noch gefallen lassen?
Was muss passieren, damit diese Form moderner Ausbeutung und Sklaverei ein Ende hat?
Was wird passieren, wenn sich sich 10 Millionen Nichtzahler erheben und sich vor den Rundfunkanstalten versammeln oder auf andere Weise ihre Abneigung gegen das System zum Ausdruck bringen?
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Zitat von Markus KA:
“Gerichte, die nachweislich falsche Urteile verkünden im angeblichen Namen des Volkes“
Im Namen des Volkes für die die Gerichte urteilen, ist das Volk ziemlich klein und verdient
schon eine Menge Geld! Und nur darum geht es! Von wegen Grundversorgung!
Ja!, von den profitierenden Aktören! Und von wegen Demokratieförderung, das lässt sich von dem kleinen Volk schon gar nicht mit Humanität vereinbaren! Kein Gewissen!
Finanziell schwache Menschen, beeinträchtigte Menschen, überzeugte Nichtnutzer Geld ab pressen und bei Zahlungsverweigerung sogar in den Knast stecken! Unglaublich!
Der Beeinträchtigte ist zumindest nicht in den Knast gekommen!