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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thema gestartet von: ueveys am 07. September 2016, 17:20

Titel: Vollstreckung nach Widerspruchsbescheid (keine Klage erhoben) > Was tun?
Beitrag von: ueveys am 07. September 2016, 17:20
Person A hat mehrere Widerspruch-Schreiben an Rundfunk geschickt.
Rundfunk hat dem Person A immer die Rechstbelehrung geschickt.

Als letztes hat Rundfunk einen Widerspruchbescheid an die Person A geschickt.
Person A hätte innerhalb eines Monats gegen dieses Bescheid beim Verwaltungsgericht klagen können. Person A hat aber keine Klage erhoben.

Nachdem die Frist für die Klage vorbei war, hat Person A eine Vollstreckungsankündigung bekommen.

Was sollte/ könnte Person A in diesem Fall machen?

Person A braucht Hilfe und bedankt sich im Voraus.
Titel: Re: Vollstreckung nach Widerspruchsbescheid (keine Klage erhoben) > Was tun?
Beitrag von: Bürger am 08. September 2016, 01:48
Gegenfragen:

1) Würde Person A ggf. doch klagen, wenn sich herausstellen würde, dass sie dies evtl. doch noch tun könnte?

2) Wann genau und auf welchem Wege erhielt Person A den WiderspruchsBESCHEID?
a) per förmlicher Zustellung oder
b) nur per normaler Briefpost?

Diese Fragen resultieren aus der Diskussion, dass mglw. lt. allen Verwaltungszustellungsgesetzen WiderspruchsBESCHEIDe *zuzustellen* sind, d.h. förmlich zuzustellen. Erst dann würde nach Sichtweise einiger Gerichte die Klagefrist einsetzen.
Bei einem Versand eines WiderspruchsBESCHEIDs per normaler Briefpost sei der Bekanntgabewille nicht erkennbar.
Ein so zugegangener WiderspruchsBESCHEID würde trotz dadurch eintretender Kenntnisnahme durch den Empfänger dennoch keine Frist auslösen - siehe u.a. unter
Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind _zuzustellen_!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.0.html

Strategisches Vorgehen bei nicht förmlicher Zustellung d. Widerspruchsbescheids?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18017.0.html

..ähnliche Fragestellung u.a. bereits unter
Vollstreckung nach Widerspruchsbescheid (keine Klage erhoben)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18103.0.html

Viel mehr Optionen gibt es leider nicht...
Abgelehnter Widerspruchsbescheid - welche anderen Möglichkeiten außer Klage?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13092.0.html