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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: WoodyWoodpecker am 03. September 2016, 14:10

Titel: Verlorene Klage - Was berechnet der Bayerische Rundfunk an Kosten?
Beitrag von: WoodyWoodpecker am 03. September 2016, 14:10
Hallo zusammen,

wie sieht es aus bei verlorene Klagen?

Was berechnet der Bayerische Rundfunk an Kosten?

Was kann er höchstens berechnen?

Bitte möglichst Erfahrungswerte angeben.

Titel: Re: Verlorene Klage - Was berechnet der Bayerische Rundfunk an Kosten?
Beitrag von: Peer_Gynt am 03. September 2016, 19:34
Ich weiß von einem Bekannten, PG-anonymus, dass der BR bei zwei Klagen (Urteile aus 2016 vor dem VG Augsburg) keinerlei Kosten geltend machte.
Titel: Re: Verlorene Klage - Was berechnet der Bayerische Rundfunk an Kosten?
Beitrag von: mb1 am 03. September 2016, 20:02
Das hängt grundsätzlich vom festgesetzten Streitwert ab.

In der Regel dürfte jedoch maximal eine Auslagenpauschale (7002 VV) von 20 € berechnet werden, da der BR als Beklagter keine Anwälte einsetzt.