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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: WoodyWoodpecker am 03. September 2016, 14:10
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Hallo zusammen,
wie sieht es aus bei verlorene Klagen?
Was berechnet der Bayerische Rundfunk an Kosten?
Was kann er höchstens berechnen?
Bitte möglichst Erfahrungswerte angeben.
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Ich weiß von einem Bekannten, PG-anonymus, dass der BR bei zwei Klagen (Urteile aus 2016 vor dem VG Augsburg) keinerlei Kosten geltend machte.
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Das hängt grundsätzlich vom festgesetzten Streitwert ab.
In der Regel dürfte jedoch maximal eine Auslagenpauschale (7002 VV) von 20 € berechnet werden, da der BR als Beklagter keine Anwälte einsetzt.