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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thema gestartet von: gebVwg am 24. August 2016, 16:45

Titel: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: gebVwg am 24. August 2016, 16:45
Hallo liebe Mitstreiter,

falls dieses Anliegen bereits behandelt wurde, bitte ich um Verzeihung für das Doppelposting und einen Link auf den entsprechenden Thread. Eine erste Suche hat bei mir nicht zu den Treffern geführt, die Person A weiterhelfen würden und bei dem bürokratischen Begriffsjungel und dem Ernst der Angelegenheit, wollte Person A nichts riskieren. Vielleicht war sie einfach zu aufgeregt von dem Inhalt des Schreibens, um bei der Suche einen klaren Kopf zu bewahren.

Nun zum Fall.
Person A kommt aus einem längeren Urlaubsaufenthalt zurück und findet bei sich im Briefkasten ein Schreiben vom Kassen- und Steueramt der Stadt Köln mit dem Titel:
"Verwaltungszwangsverfahren zur Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen"

Darin wird Person A als letztmalige Gelegenheit  binnen eines Zeitraums von einem Monat aufgefordert, die gesamte Forderung in Höhe von 675,66EUR zu begleichen. Es handelt sich um Beträge bis zum 31.12.2015. Anderenfalls sieht sich der Absender mit der Vollstreckung der aufgeführten Rückstände beauftragt, weil der Aufforderung keine Zahlung geleistet wurde.
Sollte bis zum genannten Datum kein Zahlungseingang festgestellt werden können, werden unverzüglich Vollstreckungsmassnahmen veranlasst, bis hin zur gewaltsamen Türöffnung nach §14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW)

Ausserdem ist Person A verpflichtet, eine Vermögensauskunft an Eides Statt abzugeben, sofern die Gesamtforderung nicht innnerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Schreibens beglichen wird. Folgen: Eintrag ins Zentrale Schuldnerverzeichnis.

Auf dem letzten Blatt steht dann noch, dass die Stadt Köln keine Auskünfte zu den Forderungen des WDR bzw. des Beitragsservices erteilt. Eine Einstellung bzw. Rücknahme der Betreibungsmassnahme kann nur direkt durch den WDR bzw. den Beitragsservice verfügt werden.

Der Brief war kein gelber Brief, sondern ein gewöhnlicher Umschlag mit dem Wappen der statt Köln. Von aussen hin also völlig harmlos, der Empfang musste nicht schriftlich bestätigt werden.

Person A ist von dem Brief geschockt, zumal durch die Abwesenheit bedingt nur noch knapp 5 Tage zur Lösung des Problems bleiben. Die genannten zwei Wochen zur eidesstaatlichen Vermögensauskunft sind somit auch verstrichen.


An dieser Stelle sei angemerkt, dass Person A ihres Wissens sämtlichen Festsetzungsbescheiden widersprochen hat, der letzte vom 10.07 also knapp zwei Wochen vor dem Erstellen des vorliegenden Schreibens. Somit wurde dieses Schreiben erstellt, bevor die Frist für den Widerspruch verstrichen ist.

Auf diese insgesamt ca. 6 Widersprüche wurde kein einziger Widerspruchsbescheid/ Ablehnungbescheid erhalten, statt dessen nur Drohungen, Mahnungen und weitere Festsetzungsbescheide und einmal ein Schreiben, in dem gebeten wurde, die ablehnende Haltung innerhalb einer 4-Wochen Frist zu bestätigen.
Auf dieses Schreiben und auf Drohungen und Mahnungen wurde nach Durchlesen dieses Forums nicht reagiert, sondern lediglich auf die Festsetzungsbescheide. Kein Festsetzungbescheid blieb unwidersprochen, jeder Widerspruch enthielt dabei einen Antrag auf Aussetzung der Zwangsvollsteckung, nach dem Beispiel eines Widerspruchs im Forum.
Bis nun dieser Brief kam.

Wie soll Person A nun auf diese Eskalation reagieren?

Danke für einen guten Rat im voraus


Edit "Bürger":
Ursprünglicher, leider nicht sehr aussagekräftiger Betreff "Post vom Kassen-/Steueramt" muss präzisiert werden. Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: Bürger am 25. August 2016, 02:03
Wie soll Person A nun auf diese Eskalation reagieren?
Am besten kühlen Kopf bewahren... ;)
...aber zügig und besonnen handeln.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass Person A ihres Wissens sämtlichen Festsetzungsbescheiden widersprochen hat, der letzte vom 10.07 also knapp zwei Wochen vor dem Erstellen des vorliegenden Schreibens. Somit wurde dieses Schreiben erstellt, bevor die Frist für den Widerspruch verstrichen ist.
Der letzte Bescheid dürfte noch nicht Bestandteil der Vollstreckung sein.
Prinzipiell geht hieraus aber hervor, dass es sich hier wohl um eine
"Vollstreckung trotz Widerspruch"/ "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" handelt.


Kein Festsetzungbescheid blieb unwidersprochen, jeder Widerspruch enthielt dabei einen Antrag auf Aussetzung der Zwangsvollsteckung [...]
Das ist schon mal gut... ;)


falls dieses Anliegen bereits behandelt wurde, bitte ich um Verzeihung für das Doppelposting und einen Link auf den entsprechenden Thread. Eine erste Suche hat bei mir nicht zu den Treffern geführt, die Person A weiterhelfen würden [...]. Vielleicht war sie einfach zu aufgeregt von dem Inhalt des Schreibens, um bei der Suche einen klaren Kopf zu bewahren.
In der Tat ;)
Die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Widerspruch"/ "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse - so u.a. auch

Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - wie vorgehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15771.msg105401.html#msg105401

Ist eine Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10352.msg71600.html#msg71600

Brief vom Obergerichtsvollzieher/ Widerspruchsbescheid seit 6 Monaten ausstehend
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13473.0.html

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort finden sich dann auch Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte...
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Auf diese insgesamt ca. 6 Widersprüche wurde kein einziger Widerspruchsbescheid/ Ablehnungbescheid erhalten, statt dessen nur Drohungen, Mahnungen und weitere Festsetzungsbescheide und einmal ein Schreiben, in dem gebeten wurde, die ablehnende Haltung innerhalb einer 4-Wochen Frist zu bestätigen.
Auf dieses Schreiben und auf Drohungen und Mahnungen wurde nach Durchlesen dieses Forums nicht reagiert, sondern lediglich auf die Festsetzungsbescheide.
...wobei es das Forum aber durchaus für hilfreich hält, auch auf das übliche Antwortschreiben auf Widersprüche sowie insbesondere auch auf die Mahnungen zu reagieren - auch wenn man nicht "müsste" ;) - eben um möglichst schon vorher zu vermeiden, dass der Vorgang in die Vollstreckung geht.

Auch dies in obigem Ablauf-Thread zu finden...

Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422
sowie auch
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835


Sei's drum...
...es ist jetzt halt etwas umständlicher.



Person A kommt aus einem längeren Urlaubsaufenthalt zurück und findet bei sich im Briefkasten ein Schreiben vom Kassen- und Steueramt der Stadt Köln mit dem Titel:
"Verwaltungszwangsverfahren zur Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen"
> "längerer Urlaubsaufenthalt"
> Schreiben konnte jetzt erst in Empfang genommen werden
> ggf. unverzüglich "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen > Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search)
...vielleicht tut's ja aber schon ein informeller kooperativer Termin bei der Vollstreckungsstelle?


Sollte bis zum genannten Datum kein Zahlungseingang festgestellt werden können, werden unverzüglich Vollstreckungsmassnahmen veranlasst, bis hin zur gewaltsamen Türöffnung nach §14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW)
Es ist bislang noch kein einziger Fall bekannt, in welchem durch ARD-ZDF-GEZ in deren Vollstreckungsersuchen eine Wohnungsöffnung beantragt wurde - diese Sorgen könnte Person A wohl also getrost vergessen.


Auf dem letzten Blatt steht dann noch, dass die Stadt Köln keine Auskünfte zu den Forderungen des WDR bzw. des Beitragsservices erteilt. Eine Einstellung bzw. Rücknahme der Betreibungsmassnahme kann nur direkt durch den WDR bzw. den Beitragsservice verfügt werden.
Auch dies ist eine Erkenntnis, die schon seit geraumer Zeit besteht:
Es ist weniger wahrscheinlich, dass Vollstreckungsstellen eine Vollstreckung an ARD-ZDF-GEZ zurückGEBEN.
Wahrscheinlicher ist, dass - bei entsprechend Nachdruck - ARD-ZDF-GEZ ihre Vollstreckung zurückNEHMEN.


Person A ist von dem Brief geschockt, zumal durch die Abwesenheit bedingt nur noch knapp 5 Tage zur Lösung des Problems bleiben. Die genannten zwei Wochen zur eidesstaatlichen Vermögensauskunft sind somit auch verstrichen.
Solange kein konkreter Termin zur Vermögensauskunft festgelegt und insofern kein konkreter Termin verstrichen wäre, dürfte nach bisherigem Kenntnisstand kein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis erfolgen.
Die Formulierungen der Vollstreckungsstellen sind mitunter (absichtlich?) missverständlich, denn
Ausserdem ist Person A verpflichtet, eine Vermögensauskunft an Eides Statt abzugeben, sofern die Gesamtforderung nicht innnerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Schreibens beglichen wird. Folgen: Eintrag ins Zentrale Schuldnerverzeichnis.
lässt keinen konkreten Termin erkennen.
Prinzipiell stimmt aber:
Nichtabgabe = Eintag ins Schuldnerverzeichnis

Daher oberstes Ziel:
Den Termin zur Vermögensauskunft aufgeschoben zu bekommen.


Dass dies am besten mit sachlich-freundlich-kooperativen Verhalten gegenüber der Vollstreckungsstelle geschieht, geht bereits aus einigen fiktiven Beispielfällen hervor - so u.a. ganz aktuell unter

akute Vollstreckung Berliner Finanzamt (trotz Widerspruch; nicht pfändbar)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19978.msg129242.html#msg129242
...nur auf die "Schnelle":
Rechtsgründe/ Widerspruchsgründe gegen die Forderung ansich interessieren die Vollstreckungsstellen nicht, da dies nicht Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens ist.

Ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis ließe sich wohl nur vermeiden, wenn der Termin zur Vermögensauskunft vorerst gar nicht erst anberaumt oder - falls schon terminisiert - bis zu einer Sachverhaltsklärung aufgeschoben wird.
Dies wiederum lässt sich nach aktuellem Kenntnisstand nur erreichen, indem fiktive Person gegenüber der Vollstreckungsstelle freundlich-sachlich erkennbar macht, aktiv um eine Sachverhaltsklärung mit dem Gläubiger bemüht zu sein...
...und das würde nach bisheriger Kenntnis z.B. bedeuten:
Schreiben direkt an den Gläubiger gem. dem Vollstreckungsschreiben (ARD-ZDF-GEZ) aufsetzen und dort mit Nachdruck auf Rücknahme der Vollstreckung und stattdessen auf Bearbeitung des Widerspruchs zu bestehen.[...]

sowie auch (dort allerdings mit der anderen Sachlage einer "Vollstreckung ohne Bescheide")
WG > B zahlt, teilt aber Beitragsnummer nicht > A zieht um, nun in Vollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19924.msg129325.html#msg129325
Person A hat mit GV telefoniert und 2 Wochen nach dem Vollstreckungstermin Aufschub bekommen.
Schreiben mit Sachverhaltklärung an Beitragservice wurde versendet.
Person A muss sich aber laut Telefonat in 2 Wochen wieder bei GV melden.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19924.msg129346.html#msg129346
Gratulation zu diesem Zwischenerfolg ;)
Hier - wie auch in mehreren anderen ähnlichen Fällen - zeichnet sich ab, dass die Vollstreckungsstellen tatsächlich "zugänglich" und etwas "sachter" sind, sofern sich Betroffene kooperativ und bemüht zeigen.
Dies sollte Person A dann wohl auch entsprechend so fortsetzen.
[...]


Möglicher Ablauf für Person A:

1) Kontakt (ggf. telefonisch vorab) mit Vollstreckungsstelle zwecks Bitte um Aufschub ("Person A gerade aus Urlaub, Vollstreckungsauftrag seitens WDR unzulässig, Bitte um Aufschub von mind ca. 2 Wochen, Person A wird sich mit ARD-ZDF-GEZ in Verbindung setzen und sich um zügige Sachverhaltsklärung bemühen")

2) sachlich-saftiges Schreiben an ARD-ZDF-GEZ mit Fristsetzung analog
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
C) bei nachweislich zugestelltem und
widersprochenem
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"

3) dieses Schreiben als Beleg für die aktive Mitwirkung/ das Bemühen zur Kenntnis an Vollstreckungsstelle + Bitte um Aufschub bis zu einer finalen Sachverhaltsklärung bzw. bis zur Rücknahme der Vollstreckung durch den fiktiven WDR

4) zwischenzeitlich Luft holen aber weiter mitlesen - denn falls ARD-ZDF-GEZ (z.B. wegen hoffnungsloser Überlastung) nicht "aus dem Knick" kommen, dann müssten ggf. weitere Saiten aufgezogen werden... - siehe u.a. nochmals unter
WG > B zahlt, teilt aber Beitragsnummer nicht > A zieht um, nun in Vollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19924.msg129346.html#msg129346
Sofern ARD-ZDF-GEZ diese Frist fruchtlos verstreichen lassen, könnte Person A gleich am nächsten(!) Tag dann ein Schreiben der "nächsten Eskalationsstufe" an ARD-ZDF-GEZ (dann mglw. auch gleich an die Chef-Stelle, d.h. die Intendanz) schreiben und dieses wiederum zur Kenntnis an die Vollstreckungsstelle geben, mit dem Hinweis, dass "ARD-ZDF-GEZ leider nicht im erforderlichen Umfang mitwirken", Person A sich "weiterhin nach Kräften bemüht" und insofern erneut "freundlich um einen erneuten Aufschub von mehreren Wochen bittet, da ARD-ZDF-GEZ ja augenscheinlich auch hoffnungsls überlastet" seien - so, oder so ähnlich.


Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!


Ungeachtet dieser Kommunikation mit ARD-ZDF-GEZ und der Vollstreckungsstelle gilt: Solcherlei
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns.
*DIE* müssen die gesamten Millionen Vorgänge von ARD-ZDF-GEZ *parallel* auf dem Tisch haben - damit sie es endlich "begreifen" mögen... ;) :D



Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Fragen/ Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Fragen/ Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt Köln(bei Widerspruch)>Urlaub/Fristbedrängnis
Beitrag von: gebVwg am 25. August 2016, 15:05
@Bürger  vielen Dank für die richtige Einordnung der Frage und die Hilfestellung. Ich würde noch den Ortsnamen in den Titel einfügen, scheint jedoch ohne Admin-Rechte nicht ohne weiteres möglich zu sein.

Person A war gestern einfach zu aufgeregt, um die Forum-Suche richtig zu benutzen.

Nachdem tief durchgeatmet wurde, wurden als Erstes Faxschreiben an den BS und den WDR geschickt, mit Aufruf zum Zurückziehen des Vollzugsverfahrens aufgrund ihrer rechtlichen Unzulässigkeit wegen unwidersprochener Widersprüche. Mit dem Schreiben und dem Sendebestätigungsbericht gewappnet, ging es zur Steuerkasse der Stadt Köln.

Die zuständige Sachbearbeiterin war im Urlaub, ihre Vertretung gewährte "ausnahmsweise" eine Fristverlängerung bis zum 14.09, obwohl die Lage eindeutig sei und man zahlen müsse. Danach hat sie sich die mitgebrachten Faxschreiben angeschaut und gesagt, dass diese nichts ändern würden und man auf jeden Fall zahlen müsse, weil es eine "Höchstrichterliche Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht" gäbe, dass man zahlen müsse. Sie habe mit Leuten zu tun, die sich "Sachen aus dem Internet ausdrucken", aber man muss zahlen und wenn man nicht freiwillig zahlt, werden Pfändungsmassnahmen eingeleitet. "Alle müssen zahlen".

Danach hat sie Person A geraten, die Zeit zu nutzen, um beim WDR vorstellig zu werden, sie meinte wohl den BS und da irgendwelche Vordrucke auszufüllen, jedenfalls würden die bereits erfolgten Widersprüche und die mitgebrachten Faxausdrücke keinesfalls zur Rücknahme der Forderung ausreichen.

Alles in allem hat die Dame keinen besonders rechtskompetenten Eindruck vermittelt, so hat es Person A auch vermieden sich mit ihr auf irgendwelche Auseinandersetzungen einzulassen, da er ja eigentlich nur einen Fristaufschub erreichen wollte und keine Rechstberatung oder Einstellung des Verfahrens bei der Dame suchte.

Es stellt sich nun die Frage, was mit der gewonnen Zeit angestellt werden soll?

Reichen die verschickten Faxschreiben an BS und WDR aus, oder sollen zur Sicherheit noch Briefe gleichen Inhalts per Einschreiben an den BS und den WDR verschickt werden?

Sollen noch andere Schritte unternommen werden, abgesehen von Beschwerden bei MinisterpräsidentInnen/Landtagen/IntendantInnen?

Der Hinweis der Sachbearbeiterin beim BS/WDR vorstellig zu werden erscheint Person A nicht schlüssig, da er an ihrer Kenntnis der Materie stark zweifelt. Sie ging wohl eher von Zahlungsunfähigkeit aus als von bewusster Zahlungsverweigerung.
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: PersonX am 25. August 2016, 15:27
Zitat
weil es eine "Höchstrichterliche Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht"
In so einem Fall einer Behauptung, sollte jede Person A schön ruhig durchatmen und dann ein Satz vielleicht ähnlich wie folgt folgen lassen:
"Können Sie mir das Aktenzeichen dieser Höchstrichterlichen Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht schriftlich geben, damit die Begründung geprüft werden kann."

Der Hintergrund ist: Denn aktuell gibt es keine Höchstrichterliche Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht.

Es gibt maximal Entscheidungen eines Bundesverwaltungsgerichts, welche zudem nicht alle Punkte berücksichtig haben und teilweise widersprüchliche Begründungen vorschieben oder die eigene Rechtsprechung topedieren und die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts missachten.

Es gibt in Bayern und im Rheinland-Pfalz jeweils eine Entscheidung, an welche sich Verwaltungsgerichte gebunden fühlen, jedoch dürfte NRW dazu noch keine eigenständige Entscheidung haben. Bzw. wird diese durch die tatsächlichen Beschwerden vor dem Verfassungsgericht obsolet.

Zudem sind aktuellen Verfassungsbeschwerden noch anhängig und nicht entschieden.

Selbst die Behauptung "alle müssen zahlen" ist für sich allein nicht richtig, weil es nicht versag bare Befreiungstatbestände gibt.

Zum Glück hat sich Person A, an dieser Stelle nicht wirklich auf eine Diskussion mit der Vertretung eingelassen, beim nächsten Mal könnte das aber hilfreich sein, Behauptungen sofern die Aussage "Bundesverfassungsgericht" gefallen ist, den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: boykott2015 am 25. August 2016, 15:49
gebVwg
Zitat
Es stellt sich nun die Frage, was mit der gewonnen Zeit angestellt werden soll?

Person A könnte verschiedene Stellen anschreiben und Nachweise fordern/ Erklären lassen / Anträge stellen, usw. So hat z.B. andere Person B eine Stelle in NRW angeschrieben und als Antwort erhalten, dass Rundfunkbeiträge zur "privaten Lebensführung" gehören.

Wird auf Nachfragen / Anträge nicht geantwortet, dann kann Person A das nutzen und in Briefen antworten. Antrag gestellt / Nachfrage geschickt, keine Antwort, ich warte, bis dahin kann nichts machen.
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: Bürger am 25. August 2016, 16:32
Rechtsfragen kann man mit der Vollstreckungsstelle erörtern - muss man aber nicht.
Man könnte es zur Aufklärung nutzen, denn das oben geschilderte Halb- oder Unwissen auch der Vollstreckungsbediensteten ist allgegenwärtig. Diese orientieren sich lieber an den Info-Schreiben von ARD-ZDF-GEZ...
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html
BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15958.0.html
Diese Aufklärung sollte man wenn, dann aber "wohldosiert" betreiben, ansonsten kann es vorkommen, dass die Vollstreckungsbediensteten auf "stur" stellen, da sie - wenn auch ungerechtfertigt - von einem Mitglied jener "Randgruppen" ausgehen, die sich komplett außer Recht und Gesetz stellen.

Und - wie PersonX schon schrieb: Es gibt eben mitnichten schon eine Entscheidung des BVerfG.

All dies hier aber bitte nicht weiter vertiefen, da es in hiesigem Thread ausschließlich um die Abwehr der "Vollstreckung trotz Widerspruch"/ "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" geht.

Im Übrigen hätte selbst eine BVerfG-Entscheidung nicht zwangsläufig einen Einfluss auf die Zulässigkeit einer "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" - denn der Widerspruch könnte sich ja z.B. auch berufen haben auf eine Bebeitragung ohne jeglichen Rechtsgrund (z.B. unzulässige Doppelbebeitragung, vollkommen falsche Adressierung oder oder oder).

Reichen die verschickten Faxschreiben an BS und WDR aus, oder sollen zur Sicherheit noch Briefe gleichen Inhalts per Einschreiben an den BS und den WDR verschickt werden?
...eine fiktive Person B würde dies wohl tun. Das sogt dort für den entsprechenden Nachdruck - respektive "Verwaltungsvereinfachung" ;) ;D
Welche Frist hatte Person A an ARD-ZDF-GEZ für deren Reaktion gesetzt?
Falls sie keine gesetzt hatte könnte sie dies in den Briefen tun - z.B. bis spätestens 7 Tage vor der eingeräumten Fristverlängerung seitens der Vollstreckungsstelle, um dann noch entsprechend Zeit zu haben für die nächste "Eskalationsstufe" gegenüber ARD-ZDF-GEZ ;)

Es stellt sich nun die Frage, was mit der gewonnen Zeit angestellt werden soll?
Nochmal Luft holen, einlesen usw. ;)

Interessant z.B. auch dies...
Kontopfändung Stadtverwaltung (trotz Widerspruch und Antrag auf Aussetzung)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19308.msg126015.html#msg126015

erste Pfändungsankündigung ohne bisherige Zahlungen/ trotz Widerspruch+Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19238.msg125770.html#msg125770


@Bürger [...] Ich würde noch den Ortsnamen in den Titel einfügen, scheint jedoch ohne Admin-Rechte nicht ohne weiteres möglich zu sein.
Die Zeichenanzahl des Betreffs ist leider schon ausgereizt. Nachträgliche Änderungen insbesondere innerhalb eines bereits begonnenen Threads sind somit nicht mehr möglich. Der Ortsname sollte aufgrund der Übertragbarkeit/ Allgemeingültigkeit aber ohnehin keine wesentliche Rolle spielen.
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: gebVwg am 31. August 2016, 18:55
Die Aussage mit der Höchstrichterlichen Entscheidung sollte nur einen Eindruck der Kompetenz der Vollstreckungsbeamtin vermitteln. Person A ist natürlich bekannt, dass es noch keine Entscheidung vom BVerfG in dieser Angelegenheit gab.

Das erste von Person A verschickte Fax enthielt keine Deadline für den BS, was dieser vermutlich dazu nutzen wird, die Gelegenheit schweigend aus zu sitzen, wenn man ihn nicht mit einer Frist unter Druck setzt. Daher wird Person A morgen erneut einen Brief gleichen Inhalts, sich auf den ersten berufend, mit einer Frist von einer Woche zur Reaktion verschicken. Person A verzichtet dabei auf eigene Kreativität und verschickt das Anschreiben aus den von Bürger zitierten Beiträgen. Liegt Person A richtig in der Annahme, dass dies in Ordnung sei? Schliesslich gibt sich der BS auch keine besondere Mühe beim Verschicken aus Baukastensätzen zusammengestellten Briefen und den von anderen so gut formulierten Drohungen ist wenig hinzuzufügen, abgesehen davon, dass der BS beim Vollstreckungsantrag das Recht von Person A auf Ablehnungsbescheide auf seine vorherigen Widersprüche ignoriert.

Muss Person A dennoch mit fehlender Einsicht rechnen oder nimmt der BS den Vollstreckungsauftrag dann zurück?
Person A wird in der Zwischenzeit natürlich weiterhin fleissig im Forum lesen.
 
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: PersonX am 31. August 2016, 19:02
Zitat
Muss Person A dennoch mit fehlender Einsicht rechnen oder nimmt der BS den Vollstreckungsauftrag dann zurück?

Ja, es darf immer mit fehlender Einsicht gerechnet werden.
Auch wird wahrscheinlich kein Vollstreckungsauftrag sofort und augenblicklich zurückgezogen.
Wahrscheinlich wird eine Auflistung folgen, dass alles rechtmäßig sei und nochmals die Grundlagen erläutert.
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: gebVwg am 13. September 2016, 11:42
Erwartungsgemäss gab es bislang keine Post vom BS bzw. von der Stadtkasse. Person A ist sich über ihre Optionen unschlüssig, vom Lesen der vielen Beiträge, unterschiedlicher Auffassungen und Positionen raucht ihr langsam der Kopf. :) Es scheint ein klassisches "die Katze beisst sich an den eigenen Schanz"-Beispiel zu sein. Die Stadtkasse wird den Vollstreckungsauftrag wohl nicht zurücknehmen, weil nur der BS es kann, der BS macht es aber nicht, da er nicht muss, da er auch ohne Widerspruchbescheid vollstrecken lassen kann und somit nicht gezwungen ist, sich zu rechtfertigen. Der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung, der Teil jedes bisherigen Widerspruchs war, scheint auch nichts bindendes zu sein, da es wohl wieder am BS liegt, ihm statt zu geben oder ihn zu ignorieren. Alles in Allem scheint der BS alle guten Karten in seiner Hand zu haben.

Und nun?

Diskussionen mit der Stadtkasse werden wohl nichts bringen, da sie keine Entscheidungsmacht hat, bzw. den Gläubiger(BS) im Recht sieht.

Zahlen? Werden durch die Zahlung die bisherigen Widersprüche für nichtig erklärt?

Zahlung unter Vorbehalt? Wird diesem Vorbehalt bei zukünftigen Gerichtsurteilen auch tatsächlich Rechnung getragen. Person A beschleicht ein ungutes Gefühlt, dass der  BS auch da einen Ausweg für sich finden würde.

Was also tun?
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: Bürger am 13. September 2016, 21:49
Erwartungsgemäss gab es bislang keine Post vom BS bzw. von der Stadtkasse.

Gegenüber der Stadtkasse immer freundlich - gern auch persönlich Kontakt aufnehmen.
NICHT nur aufs "Schriftliche" verlassen oder darauf, dass "die schon reagieren" werden.
Pro-aktiv sein, sonst bleibt man bei denen nur eine anonyme Vorgangsnummer, die es "vom Tisch zu bekommen" gilt - siehe u.a. auch noch mal neue Erkenntnisse zur "kooperativen Vorgehensweise" mit Vollstreckungsstellen unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387

Person A darf nicht bloß warten, sondern sollte sofort(!!!) nach Verstreichen der von ihr an ARD-ZDF-GEZ gesetzten Frist mit Nachdruck(!!!) nachstochern. Sonst gehen auch die davon aus, dass man das nicht mit tatsächlicher Ernsthaftigkeit betreibt.

An die Intendanz schreiben, denn BS ist nachgelagert/ nicht rechtsfähig und noch viel anonymer als es die Rundfunkanstalt selbst ist.

DRUCK machen! Ansonsten passiert dort gar nichts!!!

Und eben auch an den Landtag wenden mit einer Eil-Beschwerde.
Denn auch wenn dieser Landtag mit verantwortlich ist für die Gesamtzustände, so hat es doch den Anschein, dass dies etwas bringen kann... - siehe u.a. auch unter
erste Pfändungsankündigung ohne bisherige Zahlungen/ trotz Widerspruch+Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19238.msg125770.html#msg125770

Zudem gehören diese Beschwerdefälle genau dort hin!

Selbstverständlich ist dies kein Garant, dass die Vollstreckung zurückgenommen wird.
Bevor hier aber nicht alles Menschenmögliche getan ist, wird man es nicht wissen.

Danach bliebe dann wohl nur noch der ans Gericht gerichtete Antrag auf "Eilrechtsschutz"/ Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung".

Auch hierzu siehe nochmals in den einschlägigen Threads einschl. der diesbezüglichen Fallstricke - insbesondere auch zum genauen Zeitpunkt einer solchen Antragstellung.
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: MMichael am 14. September 2016, 12:30
So hat z.B. andere Person B eine Stelle in NRW angeschrieben und als Antwort erhalten, dass Rundfunkbeiträge zur "privaten Lebensführung" gehören.
Wie darf mensch das verstehen? Was bedeutet das?
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: ellifh am 14. September 2016, 13:12
Kann man die Antworter/Verursacher dieser Feststellung (Stelle in NRW) hier posten?

Ich würde denen gern mal klipp und klar mitteilen, das

1.  meine private Lebensführung, wie der Begriff "privat" schon sagt, NIEMANDEN etwas angeht
2. ICH alleine entscheide, was und wer zu besagter privaten Lebensführung gehört und
3. Rundfunkbeiträge SICHER nicht dazugehören.

Langsam fühlt man sich wie ein Kind, das bevormundet und gemaßregelt werden soll, echt!!! :(
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: gebVwg am 14. September 2016, 13:59
Person A ist mit einem tiefen Ungerechtigkeitsempfinden und einem Gefühl der Ohnmacht gegenüber den Taktiken des BS zum Treffen mit der Vollzugsbeamtin der Stadtkasse gegangen. Nach einem kurzen sachlichen Gespräch mit dem Hinweis auf das Schweigen des BS bezüglich einer Rücknahme bzw. des Widerspruchbescheids kam als Ergebnis eine weitere, nun wohl letzte, Fristverlängerung zu stande. Sollte bis zu ihrem Ablauf nicht gezahlt worden sein, wird es wohl auf einen "Aussentermin" hinauslaufen. Nach diesem werde dann auch über eine mögliche Ratenzahlung entschieden, was allerdings eine eidesstaatliche Vermögensauskunft inkl. Schufa-Eintrag beinhaltet. Darauf legt Person A es verständlicherweise nicht besonders stark an. Die Vollzugsbeamtin hat mitgeteilt, dass es nur am Gläubigen liegt, den Antrag zurückzunehmen und ihr die Hände gebunden seien. Soweit an dieser Stelle also nichts neues. Ferner hat sie dankenswerterweise auf die allerorts übliche "alle müssen zahlen" und "es ist Gesetz"-Predigt verzichtet. Dennoch ist hier nicht mit einer grösseren als bislang geschehenen Kooperation ihrerseits zu rechnen.

Nun wird Person A erneut den BS und den WDR anfaxen und Druck machen, wohl davon ausgehend, dass es abermals wirkungslos bleiben könnte.

Person A wird sich auch über den "Eilrechtsschutz"/ Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" in den entsprechenden Threads informieren.

@Bürger   
Was bedeutet in diesem Falle an die Intendanz zu schreiben konkret?
Was kann man als Argument gegen die rechtswidrige Vorgehensweise des BS in einer Eil-Beschwerde an den Landtag hervorbringen?
Denn, wie schon in meinem Posting von gestern erwähnt, wird man wahrscheinlich der Argument des BS folgen, dass er nicht gesetzlich verpflichtet ist, den Antrag auf Aussetzung des Vollziehens Folge zu leisten. Somit wird für den Landtag das Vorgehen wohl gesetzeskonform erscheinen und Person A als Querulant abgewimmelt.


Im Zuge der recherche wurde hier im Forum an einer anderen Stelle darauf ( https://rundfunkbeitragsklage.de/info/vorbehaltszahlung/) verlinkt und behauptet, es habe geholfen. Person A ist aber bis auf diese eine Erfolgsmeldung nicht fündig geworden und bezweifelt, ob diese als repräsentativ für die Wirksamkeit des Vorgehens gelten kann. Andererseits, sollte Person A den Besuch des Gerichtsvollziehers durch rechtzeitige Zahlung vermeiden wollen, scheint es die letzte Möglichkeit zu sein.

@ellifh
Langsam fühlt man sich wie ein Kind, das bevormundet und gemaßregelt werden soll, echt!!! :(
Dem bleibt im Moment wirklich nicht viel hinzuzufügen.
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: MMichael am 14. September 2016, 16:36
dass es nur am Gläubigen liegt, den Antrag zurückzunehmen und ihr die Hände gebunden seien.
Das kann so nicht bestätigt werden in anderen Fällen.
Der Vollstreckungsmensch kann sehr wohl das Vollstreckungsersuchen von XYZ an XYZ zurückgeben, weil die Prüfung (z.B. Gespräch mit angeblichen Schuldner + Kopie des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung beim Intendanten der Anstalt) erbracht hat, dass der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch die "Behörde" nicht bearbeitet und an den Antragsteller (Schuldner) beschieden worden ist!
Die Vollstreckungsvoraussetzungen sind hier im Forum mehrmals deutlich benannt worden...
Und dann könnte mensch auch einen Antrag beim Vollstreckungsmenschen stellen und einen "offiziellen" Beleg (mit Amtssiegel und Unterschrift! ;) - nicht so wie beim GEZ) über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens zu erhalten wünschen ...
Vollstreckung durch Finanzbehörde, Einwendungen ignoriert

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19876.msg128695.html#msg128695
Zitat
- Und: Nur den Humor nicht verlieren!
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: gebVwg am 14. September 2016, 16:54
@MMichael

das mag sein, nur scheint man leider auf die Kooperation der Vollstreckungsbeamtin gebunden und für sie besteht kein zwingender Grund zu kooperieren. Daher kann man sich darauf nur schwer verlassen. Dass Person A den BS angeschrieben hat und keine Antwort erhalten hat, hat Person A ihr ja schon vorgetragen.

Person A stellt sich eine weitere Frage:
Was passiert eigentlich mit der Behandlung ihres Widerspruchs, den sie ja eingereicht hat, falls sie zahlt?
Der BS klatscht fröhlich in die Hände und Person A hat keine rechtmässige Behandlung seines Widerspruchs erhalten? Das untergräbt ja ziemlich das gesamte Konzept des Widerspruchs und dürfte doch so rechtlich nicht hinnehmbar sein. Schliesslich hat Person A laut Rechtsbelehrung des BS ein Recht auf einen Widerspruchbescheid.
Ferner inwiefern ist es rechtmässig trotzt eines Widerspruchs Mahngebühren in Höhe von 8EUR pro Festsetzungsbescheid mit zu vollstrecken?
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: Bürger am 15. September 2016, 01:59
@Bürger   
Was bedeutet in diesem Falle an die Intendanz zu schreiben konkret?
Was kann man als Argument gegen die rechtswidrige Vorgehensweise des BS in einer Eil-Beschwerde an den Landtag hervorbringen?
Denn, wie schon in meinem Posting von gestern erwähnt, wird man wahrscheinlich der Argument des BS folgen, dass er nicht gesetzlich verpflichtet ist, den Antrag auf Aussetzung des Vollziehens Folge zu leisten. Somit wird für den Landtag das Vorgehen wohl gesetzeskonform erscheinen und Person A als Querulant abgewimmelt.
ARD-ZDF-GEZ mögen zwar nicht "gesetzlich verpflichtet" sein einem "Antrag auf Aussetzung des Vollziehens Folge zu leisten".
Sie sind aber gesetzlich verpflichtet, den ihnen zugestandenen VERWALTUNGsaufgaben überhaupt nachzukommen.
Und dazu sollte zählen
- über Widersprüche und Anträge innerhalb einer angemessenen(!) Frist zu entscheiden, was nach allgemeinem verwaltungsrechtlichen Verständnis 3 Monate bedeuten würde
sowie
- ohne abschließende Bearbeitung dieser Vorgänge nicht Tatsachen zu schaffen, die bei ordnungsgemäßer Abarbeitung der Vorgänge nicht geschaffen werden dürften.

Genau dieses vollkommen unzulängliche Gebaren und VERWALTUNGsversagen ist genug Anlass für heftige Beschwerden - und zwar bei den zuständigen bzw. für diesen Bockmist verantwortlichen Stellen, die da wären
- Intendanz der jeweiligen Rundfunkanstalt
- Landtag und Staatskanzlei als Rechtsaufsicht bzw. auch "Gesetzgeber".

Desterwegen... ;)

siehe u.a. auch noch mal ähnlicher, wenn auch im Detail vielleicht nicht deckungsgleicher, aber immerhin als Anregung dienender Fall unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg126024.html#msg126024
[...]
erste Pfändungsankündigung ohne bisherige Zahlungen/ trotz Widerspruch+Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19238.msg125770.html#msg125770
Person A hat am 27.06.2016 ca. 21:30 Uhr via Fax eine Zurückweisung des Vollstreckungsersuchen mit den hier gesammelten Argumenten an den "Westdeutscher Rundfunk Köln c/o ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln", In Kopie an die Vollstreckungsbehörde der Stadt, sowie an die Präsidentin des Landtags NRW geschickt.

Argumente waren, wie im Verlauf dieses Threads zu lesen: die unzulässige Vollstreckung eines oder mehrerer nicht beschiedener Widersprüche mit Antrag auf Aussetzung und die negative Behördeneigenschaft der LRA gemäß Urteil VG Köln 6K 2032/08 (hier hat der WDR selbst beschritten, eine Behörde zu sein).

Im Rekordtempo erhielt Person A bereits heute 29.06.2016 einen Widerspruchsbescheid (siehe Anhang). [...]
[...]
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: gebVwg am 15. September 2016, 08:57
Hieße es also bei Intendanz konkret die Publikumstelle und Justiziariat anzuschreiben? Die Beitragsabteilung des WDR wurde bei den vorherigen Versuchen ohnehin mitangefaxt.

Sieht Person A es richtig, dass selbst eine Zustellung der Widerspruchbescheids und das Einreichen der Klage innerhalb der von der Stadtkasse gesetzten Frist zu keiner Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen führt?
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: Bürger am 17. September 2016, 19:21
Hieße es also bei Intendanz konkret die Publikumstelle und Justiziariat anzuschreiben? Die Beitragsabteilung des WDR wurde bei den vorherigen Versuchen ohnehin mitangefaxt.
Warum mit "niederen Stellen" kommunizieren, wenn einem deren Zuständigkeiten nicht einmal bekannt sind und einzig der Intendant/ die Intendantin selbst "gesetzliche/r Vertreter/in" ist...? ;)

Sieht Person A es richtig, dass selbst eine Zustellung der Widerspruchbescheids und das Einreichen der Klage innerhalb der von der Stadtkasse gesetzten Frist zu keiner Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen führt?
Vermutlich sieht Person A dies richtig.
Zumindest führt dies nicht "automatisch" zu einer "Aussetzung der Vollstreckung".
Allenfalls ein erfolgreicher Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" könnte ARD-ZDF-GEZ dazu zwingen, davon abzulassen.
Mitunter rudern ARD-ZDF-GEZ aber schon von sich aus zurück, sofern ein solcher Antrag gestellt wird - ist aber bereits mehrfach im Forum behandelt.
Bevor man diesen aber stellt, sollte man wohl erst noch einmal alle außergerichtlichen Register ziehen und u.a. der Intendanz in Aussicht stellen, dass man - falls kein unverzügliches Einlenken  erfolgt - Antrag auf Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen wird.
Zwischenzeitlich gilt es, die örtliche Vollstreckungsstelle mit den "aktiven Bemühungen um Sachverhaltsklärung" bei Laune zu halten, um den Termin zur Vermögensauskunft weitestmöglich aufgeschoben zu bekommen.
...siehe auch noch mal die Ausführungen am Anfang des hiesigen Threads - beginnend unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19998.msg129365.html#msg129365
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: Kurt am 17. September 2016, 20:32
Kurz überflogen....

In diesem Fall liegen ja mehrere? Festsetzungsbescheide vor...

Mit ebendiesen "bewaffnet" würde Person X bei der Vollstreckungsstelle vorsprechen - diese Papierfetzen vorlegen und darauf hinweisen dass diese Schreiben aufgrund fehlenden Leistungsgebotes* die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht erfüllen.

"Eigentlich" müsste dies jeder "richtige" Beamte sofort einsehen und den Vorgang "return to sender" geben.  >:D

*Bitte diesbezüglich eingehend einlesen um entspr. Argumente parat zu haben.
Gerichtsantrag Aussetzung Vollziehung ohne eigene Kosten/ korrekte Mahnung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20209.msg130514.html#msg130514

bzw. auch im "Original" unter
Vollstreckungsrechtliche Folgen eines fehlenden Leistungsgebotes im Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18629.0.html

Gruß
Kurt
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: gebVwg am 23. September 2016, 19:16
Mal eine kompakte Frage zwischendurch, inwiefern liesse sich das aktuelle Urteil des LG Tübigen im Falle von Person A einsetzen?
Der WDR tritt schliesslich ebenfalls als Unternehmen auf, indem er sich auf der Internetpräsenz selbst als "Unternehmen" bezeichnet.

Der BS hat übrigens abermals nicht innerhalb gesetzten Frist reagiert.
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: gebVwg am 29. September 2016, 19:28
Person A ist was Vollstreckungsangelegenheiten angeht, vermutlich wie viele mitstreikenden, nicht vorbelastet. Momentan stellt sie sich die Frage, was passiert, wenn sie die zuletzt verlängerte Frist verstreichen lässt und nicht zahlt. Dies ist eine rein hypothetische Frage, da Person A, wie von @Kurt empfohlen, noch auf das fehlende Leistungsgebot in den Festsetzungsbescheiden hinweisen möchte.
Nach Lesen im Forum fragt sich Person A, ob ein Antrag an die Stadtkasse zur Überprüfung der formellen Richtigkeit der Festsetzungbescheide der richtige Weg wäre.

Falls Person A user @MMichael richtig verstanden hat, kann sei bei der Stadtkasse einen erneuten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, nun mit Siegel und Unterschrift. Ist dies korrekt?
Die Frage nach dem weiteren Vorgehen seitens der Behörde im Falle einer Fristverstreichung stellt sich, weil Person A nicht genau verstanden hat, zu welchem Zeitpunkt des Ablaufs der Antrag auf aufschiebende Wirkung bzw. Eilrechtschutz gestellt werden muss. Der Zeitpunkt der Antragstellung scheint für die Gesamtprozedur eine wichtige Rolle zu spielen.
Person A hat noch nicht ganz verstanden, wann und wo sie die Erinnerung nach §766ZPO einlegen kann und darf. Bei der Stadtkasse oder beim Amtsgericht?


Das ursprüngliche Schreiben der Stadtkasse enthielt kein festes Datum zur Vermögensauskunft, sondern die folgende Formulierung:"Sie sind zudem verpflichtet, die Vermögensauskunft an Eides Statt abzugeben, sofern Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens die gesamte Forderung begleichen." Interessanterweise wird aber am Anfang des Schreibens eine Frist von einem Monat zum begleichen der Gesamtforderung gegeben. Die Fristen scheinen sich seltsamerweise auszuschließen. Denn einerseits hat man einen Monat zur gütlichen Lösung, aber dann eben doch nur zwei Wochen. Für einen Laien wie Person A ist es sehr verwirrend.

Noch verwirrender ist ein Absatz in dem steht, dass sollten in der Austellung Forderung mit der Bezeichnung "Mittagessen" enthalten sein, diese nach §1 Abs. 2 des VvWG NRW vollstreckt werden. Gegen die als Mittagessen bezeichneten Forderungen können schriftlich Einwendungen gemacht werden. Die Forderung werde in diesem Falle im Zivilprozess geltend gemacht. Dieser Hinweis hat für Person A nichts in diesem Schreiben zu suchen. Dies kann wohl als anekdotischen Indiz für den Baukastenprinzipcharakter dieser Schreiben der Stadtkasse gewertet werden.

PS.: Der BS hat erwartungsgemäss nicht reagiert. Die Intendanz wohl noch nicht, Herr Bu*ro* ist wohl ein viel beschäftigter Mann.
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: gebVwg am 25. Oktober 2016, 17:30
Ein kurzes Update.
Person A, hatte zum Ablauf der gewährten Frist die Stadtkasse angeschrieben. In dem Schreiben wurde zunächst auf die Weigerung des BS, Person A einen klagefähigen Widerspruchbescheid zu übermitteln, hingewiesen und formlos beantragt, das Vollstreckungsersuchen an den Gläubigern zurück zu weisen, da bei ihr auf Grundlage von Festsetzungsbescheiden vollstreckt werden soll und diesen das Leistungsgebot fehle, womit ihre formelle Richtigkeit anzuzweifeln sei. Ferner hat Person A darauf hingewiesen, dass sie nach dem letzten Urteil des LG Tübingen bzgl. des Behördenstatus des SWR eine unsichere Rechtslage bzgl. der Amtshilfe der Stadt an den BS entstanden sieht und daher zusätzlich beantragt, die Vollstreckung bis zur Klärung des rechtlichen Situation durch den BGH zurück zu halten. Nach fast drei Wochen gespannter Wartezeit kam nun eine Antwort der Stadtkasse.

Darin heisst es, dass nach §6 a Abs. 1 Buchstabe f des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW die Vollstreckung nur eingestellt oder beschränkt könne, wenn die Anordnungsbehörde darum ersucht.

Anordnungsbehörde, d.h. die Stelle, welche die zugrunde liegenden Leistungsbescheide erlassen hat, sei der  WDR (wobei als Adresse der Freimersdorfer weg 6 als Sitz angegeben wird und nicht etwa der Appelhofplatz 1)

Das Schreiben von Person A wurde dorthin weitergeleitet. Es wird gebeten, sich mit der Stelle in Verbindung zu setzen. Da von der Rechtmässigkeit der Vollsteckung ausgegangen werden muss, wird die Vollstreckung nach Ablauf einer gesetzten Frist ohne erneute Rückfrage fortgesetzt, wenn die Anordnungsbehörde nicht eine Beschränkung der Vollstreckung verfügt hat. 

Der erneute Fristaufschub kann an dieser Stelle wohl als kleiner, aber nicht ganz unbedeutender Zwischenerfolg angesehen werden. Es stellt sich nun die Frage, nach dem weiteren Vorgehen.

PS: "Anordnungsbehörde" ist im Original graphisch nicht besonders hervorgehoben. Die Hervorhebung dient an dieser Stelle als Hinweis, dass man in der Verwaltung weiterhin vom Behördenstatus des WDR ausgeht. Ob auf Weisung des WDR bzw. BS oder nur aus Gewohnheit ist nicht ohne Weiteres zu klären. :)
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: PersonX am 25. Oktober 2016, 19:24
In dem Fall wird dann ja immer noch davon ausgegangen, dass der WDR eine "Anordnungsbehörde" also eine "Behörde" sei, aber genau das wurde doch in Frage gestellt. Die Prüfung müsste doch dann nicht der WDR vornehmen, sondern eine Stelle, welche dazu berechtigt ist.

Wieso wollen sie, dass sich Person A wegen dem Anliegen an eine Stelle wendet, wo unklar ist ob diese das Ersuchen z.B. wegen fehlendem Behördenstatus überhaupt hätte stellen dürfen.
Normal muss doch die ersuchte Stelle prüfen, wem sie Amtshilfe leisten darf. Dazu sollte es doch Vorschriften geben. Diese sind aus Sicht der Person X bei der ersuchten Stelle zu ermitteln, also nach zu fragen. Aber hier im aktuellen Fall tut die ersuchte Stelle so, als ging sie das nichts an.

Zitat
Da von der Rechtmässigkeit der Vollsteckung ausgegangen werden muss, wird die Vollstreckung nach Ablauf einer gesetzten Frist ohne erneute Rückfrage fortgesetzt, wenn die Anordnungsbehörde nicht eine Beschränkung der Vollstreckung verfügt hat.
> "Wie wurde durch die Stadtkasse geprüft, ob die 'Anordnungsbehörde' tatsächlich eine 'Behörde' ist?"
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: gebVwg am 28. Oktober 2016, 16:45
Person A sieht es genauso wie Person X. Die Stadtkasse macht es sich sehr leicht und geht auf den fehlenden Behördenstatus überhaupt nicht ein. Als positiv ist die erneute Fristverlängerung zu verzeichnen, aber das Ignorieren der Zweifel am Behördenstatus zeigt eher, dass diesbezüglich auf blind und stur geschaltet wird. Etwas anderes ist aber in der Hochburg des WDR wohl kaum zu erwarten. Präzedenzfälle aus anderen Kommunen würden die Argumentation von Person A deutlich untermauern. Bislang hat Person A jedoch keine vorweisbaren Fälle im Forum gefunden. Die Stadt Arnsberg scheint sich zwar nach einem Zeitungsartikel zu weigern, aber es geht wohl um Kosten der Vollstreckung für die Stadt und nicht in erster Linie um den Behördenstatus.
Ist eigentlich bekannt, welche Institution überüprüft, ob Amtshilfe geleistet werden darf oder nicht? Sich allein auf das Verwaltungsvollstreckungsgesetz zu berufen, um Amtshilfe zu legitimieren, dürfte ja nicht ausreichen. Irgendwas sagt Person A, dass es eine zusätzliche Kontrollinstanz geben muss.
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: gebVwg am 30. November 2016, 15:09
Person A war auf dem Weg zum VG, um den Eilrechtsschutzantrag zu stellen und ist unterwegs zum "Bürgerbüro" des BS rein, um sich zu erkundigen, ob sie denn aufgrund des weitergeleiteten Schreibens der Stadtkasse den Antrag zurück genommen haben oder wenigstens ein Widerspruchbescheid unterwegs ist. Stattdessen bekommt Person A mitgeteilt, dass ihr Widerspruch auf den ersten FB zwei Monate zu spät eingegangen sei. Person A hat natürlich sofort darauf bestanden, dass es unmöglich ist, doch natürlich wollte man ihm kein Glauben schenken. Der Widerspruch wurde jedoch definitiv fristgerecht per Einschreiben verschickt, es gab sogar ein Einlieferbeleg. Person A wird ihn natürlich finden, aber macht sich ernsthafte sorgen um die Beweiskraft, die Quittung könnte schon ausgeblichen sein. Es liegt immerhin 1,5 Jahre her. Die Damen waren alles andere als freundlich, von Verständnis oder Zweifel an der eigenen Datenerfassung keine Spur. Es muss eine spezieller Charaktertypus sein, der beim BS arbeitet. Einfach widerlich. Die intellektuelle Glanzleistung war mal wieder ein Kommentar dazu, dass der Widerspruch eh etwas aus dem Internet ausgedrucktes ist. Die herablassende Art des Personals trotz wohlwollenden Auftretens von Person A ist einfach unmöglich gewesen.
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: gebVwg am 30. November 2016, 22:25
Eine Frage als Ergänzung zum Beitrag von oben. Ist der BS eigentlich nicht verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass der Widerspruch angeblich zu spät verschickt wurde(was im konkreten Beispiel definitiv nicht der Fall ist) und das Widerspruchverfahren somit beendet sei? Immerhin würde schon eine Zeile reichen, dann hätte man sich nicht irgendwelche Widerspruchablehnungsargumente aus den Fingern saugen müssen. So glaubt man als Widersprechender, alles laufe seinen geregelten Gang und wird von derart dreisten Behauptungen völlig aus den Wolken gerissen.
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: boykott2015 am 30. November 2016, 23:25
gebVwg

Nach RBStV ist der Widerspruchsvorgang im Rundfunkbeitragsfestsetzungsverfahren (Festsetzungsbescheid) nicht vorgesehen. Genauso, wie kein Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung von Meldestelle zu Landesrundfunkanstalt gibt. Somit gibt es keine Fristen, keine Widerspruchsbescheide, usw. Der Betroffene hat keine Rechte, wie Informationsrecht, und ähnliches. Die Landesrundfunkanstalten schreiben in ihre Antwort-Schreiben (getarnt als Widerspruchsbescheide) jeden Mist rein, da die nicht verpflichtet sind, alles ordnungsgemäß zu verarbeiten.

Eine Person P könnte z.B. ihre Landesrundfunkanstalt anfragen: sie schicken Briefe, die als Widerspruchsbescheide beschriftet sind. Wie kann es sein, wenn nach RBStV kein Widerspruchsvorgang beim Festsetzungsbescheiden existiert? Erstellen sie diese Schriften ohne gesetzliche Grundlage?

PS. Eine Verwaltung arbeitet immer nach Gesetz. Wurde irgend ein Schriftstück erstellt, muss dafür die gesetzliche Grundlage existieren.


Edit "Bürger" @alle:
Hier bitte keine Exkurse zu vom Kern-Thema abschweifenden eigenständigen Themen, sondern bitte beim hieisigen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: gebVwg am 07. Dezember 2016, 15:07
Person A war beim VG und hat Antrag auf Eilrechtschutz gestellt.
Es kam nun eine Bescheinigung zum Eingang des Antrags.
Aber det Text ist irgendwie verwirrend. Darin heisst es:

Zitat
"Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag nur zulässig ist, wenn die Behörde einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ganz oder zum Teil abgelehnt hat. Dies gilt nicht, wenn die Behörde über den Antrag ohne Mitteiliung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist nicht entschieden hat oder eine Vollstreckung droht (  §80 Abs. 6 VwGO)"

Bedeutet dies, das der Antrag von Person A nicht zulässig ist, da ja die Behörde ja nicht über den mit den Widersprüchen gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung entschieden hat und eigentlich nach Lage der Dinge eine Vollstreckung droht bzw. betrieben wird? Juristendeutsch kann manchmal unklar sein.

Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: noGez99 am 07. Dezember 2016, 16:41
Mit meinem bescheiden juristischen Verstädniss lese ich das so:

Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag nur zulässig ist, wenn die Behörde einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ganz oder zum Teil abgelehnt hat.
Man kann den Antrag nur stellen, wenn die Behörde abgelehnt hat.

Dies gilt nicht, wenn die Behörde über den Antrag ohne Mitteiliung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist nicht entschieden hat oder eine Vollstreckung droht (  §80 Abs. 6 VwGO)"

Dies [der erste Satz, also die Behörde hat abgelehnt] gilt nicht  wenn die Behörde über den Antrag nicht entschieden oder eine Vollstreckung droht.
=> d.h. z.B wenn die Behörde nicht über die Aussetzung der Vollziehung entschieden hat, dann ist der Antrag zulässig ist.

Also zulässig, alles gut.
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: gebVwg am 31. Januar 2017, 18:06
Es ist schon eine weile her, aber in der Zwischenzeit hat sich etwas getan. Da der Gerichtsbeschluss erst gestern im Briefkasten von Person A lag, gibt es nun ein Update.

Person A hat am 1.12.2016 einen Antrag auf Eilrechtschutz gestellt.
Am 15.12. schrieb der WDR seine Sicht der Dinge an das Gericht. Darin wurde lediglich der ganze Briefverkehr mit Person A geschildert und zum Schluss darauf verwiesen, dass zeitnah ein Wiederspruchbescheid zugestellt werden würde. Es sah nach einem Rückzug des WDR aus. Person A wurde vom VG zur Stellungnahme zum Schreiben des WDR gebeten, um dabei den Antrag zurück zu nehmen oder für erledigt zu erklären. Ein befreundeter Anwalt hat zur zweiten Option geraten, wobei der WDR dann die Kosten tragen würde.
In der Zwischenzeit kam knapp vor Weihnachten der angekündigte Widerspruchbescheid. Gegen diesen wurde zunächst fristwahrend Klage eingereicht, noch ohne Begründung.
Am Montag dem 30.01 lag dann der Gerichtsbeschluss (vom 13.01) im Briefkasten. Es wurde folgendes beschlossen:

"(..)1. Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
       2. Der Streitwert wird auf 168,74 Euro festgesetzt. "





Gründe:

In entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist das übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärte Verfahren einzustellen. Unter den gegebenen Umständen entspricht es billigem Ermessen i.S.v. § 161 Abs. 2  VwGO, dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, da er voraussichtlich unterlegen wäre. Er begründet seinen Antrag im Wesenlichten damit, dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sei. Das Gericht geht jedoch in Fortführung seiner bisherigen Rechtssprechung und der des Bundesverwaltungsgerichts,

vgl.  BVerwG, Urteil vom 18.März 2016 - 6C 6/15 - BVerwGE 154, 275-296,

Von der Rechtmäßigkeit und der Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages und der daraus folgenden Beitragspflicht mit dem Grundgesetz aus.

Der festgesetzte Streitwert folgt §52 Abs. 1 GKG und der Empfehlung der Ziffer 1.5 des Streitwertkataloges des für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rechtsmittelbelehrung

Ziffer 1 dieses Beschlusses ist unanfechtbar (entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 2 , § 158 Abs. 2 VwGO)

Gegen Ziffer 2 dieses Beschlusses kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen(Elektronische Rechtsverkehrsverordnung Verwaltungs- und Finanzgerichte - ERVVO VG/FG - vom 7. November 2012, GV NRW S 548) bei dem Verwaltungsgericht (Adresse) Beschwerde eingelegt werden.

Anträge und Erklärungen können ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten schriftlich oder in elektronischer Form nach Maßgabe er ERVVO VG/FG  eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden. ; § 129a der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.

Die Beschwerde ist innerhalb von sechs Monaten, nachdem das Verfahren sich erledigt hat, einzulegen. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann sie noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. "


Die Zwangsvollstreckung ist somit, wie es aussieht, erfolgreich abgewehrt oder irrt sich Person A in diesem Punkt? Aus der Kostenfrage ist Person A noch nicht richtig schlau geworden. Person A fragt sich nun, warum sie die Kosten zu tragen hat, wo es doch nur im Falle der Rücknahme der Fall sein sollte. Dem Beschluss lag trotz Beschlusses zur Kostenübernahme keine Zahlungsaufforderung bei.

PS: Anfang Januar kam noch ein Schreiben vom BS mit dem Hinweis, daran zu denken, dass der ausstehende Beitrag zum 16.01 zu zahlen ist. Dieses Schreiben enthielt jedoch keine Rechtsmittelbelehrung, sondern fing mit ihr Rundfunkbeitragsservice an und enthielt dazu noch einen Überweisungsvordruck.
Titel: Re: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis
Beitrag von: gebVwg am 31. Januar 2017, 19:28
da zum Editieren leider schon gesperrt, ein Nachtrag:

Je öfter Person A den Beschluss sieht, fragt sie sich, wie die 168 Euro überhaupt zu Stande kommen? Person A hat doch nur einen Antrag auf Eilrechtschutz gestellt. Die Summe sieht aber nach den Kosten eines Verfahren,s gerichtet nach der geforderten Summe(knapp unter 1000 EUR), und nicht eines Eilrechtsschutzantrags aus, wobei diese 168 EUR im Beschluss als "Streitwert" bezeichnet werden. War der Streitwert nicht die zu vollstreckenden Rundfunkbeiträge?

 Außerdem hat Person A mit dem Antrag auf Eilrechtsschutz doch keine Klage gegen den Rundfunkbeitrag eingereicht, was hat die Begründung mit den Urteilen des BVerwG da überhaupt zu suchen? Verstoß gegen die Verfassung war auch lediglich ein Argument, das die Richterin nur aus der Stellungnahme des WDR hatte. Person A hat im Antrag nicht gegen den Rundfunkbeitrag argumentiert sondern nur gegen die drohende Vollstreckung, die sie ohne Wiederspruchbescheid als unrechtmäsßig ansah.
 
Das zuständige Verwaltungsgericht sitzt übrigens in Köln, fussläufig vom WDR und dem BS in weniger als 10 Minuten erreichbar.