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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Hans_im_Glück am 23. August 2016, 12:58

Titel: VG-Termin zur "Erörterung der Streitsache" > Was ist darunter zu verstehen?
Beitrag von: Hans_im_Glück am 23. August 2016, 12:58
Hallo,

Person A wurde, nach Beendigung der Verfahrensruhe, zu einem Termin zur "Erörterung der Streitsache" geladen.

Die Vorgeschichte ist nachzulesen unter
Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - wie vorgehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15771.0.html

Kurze Zusammenfassung:
- bisher 3 Beitragsbescheide, alle fristgerecht widersprochen, incl Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Einschreiben)
- tel. Nachfrage beim Beitragsservice: alle 3 Widersprüche angekommen, keiner davon entschieden
- Zwangsvollstreckungs vom GV erhalten für die Beträge der ersten zwei Bescheide (keine Androhung, sondern echt Post vom GV!)

- Eilantrag gegen Zwangsvollstreckung
- Klage gegen Beitragsbescheid (Formfehler Säumniszuschläge und allgemeine Verfassungswidrigkeit)
- Verfahrensruhe wurde vorgeschlagen und zeitweilig bewilligt (Grund: ausstehende wichtige Entscheidungen vor anderen Gerichten, in höheren Instanzen)

Person A fragt sich nun:
Was bedeutet "Erörterung der Streitsache"?
Wie müsste sich Person A vorbereiten?


Danke + Gruß
Hans
Titel: Re: VG-Termin zur "Erörterung der Streitsache" > Was ist darunter zu verstehen?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 23. August 2016, 18:41
Mündliche Erörterung?
Entweder wollen die gleich ein Urteil sprechen oder sie haben irgendwas nicht verstanden und müssen deshalb nachfragen. Üblicherweise schreibt ein Richter ja keinen Brief: Lieber Kläger, ich verstehe Deine Argumentation nicht in diesem und jenem Punkt, kannst Du das mal bitte mit einfachen Worten erklären...
Hätte ich auch Sorge vor, weil man ja schnell ein negatives Urteil für einen bekommen kann.
Vielleicht wäre es sinnvoll, noch zusätzlich völlig andere Argumente vorrätig zu haben.
Oder ein Anruf bei Gericht sorgt für Klärung, was da konkret gemeint ist, theoretisch müßte man im Anschluß daran aber auch formal zur Hauptverhandlung übergehen können, deshalb mal lieber noch ein paar neue Argumente vorbringen, insbesondere die vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren.
Titel: Re: VG-Termin zur "Erörterung der Streitsache" > Was ist darunter zu verstehen?
Beitrag von: Bürger am 24. August 2016, 00:21
Was bedeutet "Erörterung der Streitsache"?
Warum nicht das zuständige Verwaltungsgericht direkt selbst fragen...
...und die fiktiven Erkenntnisse dann hier posten?
Mögen sie sich selbst erklären, die da keine klar verständliche Ausdrucksweise nutzen.

Wie müsste sich Person A vorbereiten?
Egal, was da noch an "Terminen" kommen möge - beachte u.a. diese aktuellen Hinweise:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html



Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls - insbesondere zur Kern-Frage des hiesigen Threads, welche da lautet
VG-Termin zur "Erörterung der Streitsache" > Was ist darunter zu verstehen?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.