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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Reutlingen1981 am 15. August 2016, 21:22

Titel: geeignete/ ungeeignete Begriffe in Briefen an den B-Service oder Politiker?
Beitrag von: Reutlingen1981 am 15. August 2016, 21:22
Hallo Forum

Was ist erlaubt, was sollte man in Briefen an den B-Service oder Politikern besser nicht schreiben.

* ö.R. Staatsrun**unk
*Gebü**en*betrug
*Zwa**srundfunk
*Stas*s*nder
*Geb**renerpres*er
*Betr*g am V*lk
*korru*t* Politi*er
*Gefäl*igkeitsgutacht*n

Danke u.Grüße

Reutlinger


Edit "Bürger":
Nicht aussagekräftiger Betreff des Threads ("Erlaubt / Verboten ?!?") musste präzisiert werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: geeignete/ ungeeignete Begriffe in Briefen an den B-Service oder Politiker?
Beitrag von: MichaelEngel am 15. August 2016, 21:30
Es hängt davon ab, wie man es schreibt.
Titel: Re: geeignete/ ungeeignete Begriffe in Briefen an den B-Service oder Politiker?
Beitrag von: azdb-opfer am 15. August 2016, 22:13
"Staatsrundfunk", "Zwangsrundfunk"  und "Gefälligkeitsgutachten" würde ich sogar direkt in der Klage verwenden. Diese Begriffe kann man wunderbar mit Beispielen belegen.

Ich würde keinen Politiker in einem Brief als korrupt bezeichnen. Möglicherweise wird er gleich abblocken, wenn er beleidigt wird.