gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Reutlingen1981 am 15. August 2016, 21:22
-
Hallo Forum
Was ist erlaubt, was sollte man in Briefen an den B-Service oder Politikern besser nicht schreiben.
* ö.R. Staatsrun**unk
*Gebü**en*betrug
*Zwa**srundfunk
*Stas*s*nder
*Geb**renerpres*er
*Betr*g am V*lk
*korru*t* Politi*er
*Gefäl*igkeitsgutacht*n
Danke u.Grüße
Reutlinger
Edit "Bürger":
Nicht aussagekräftiger Betreff des Threads ("Erlaubt / Verboten ?!?") musste präzisiert werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
-
Es hängt davon ab, wie man es schreibt.
-
"Staatsrundfunk", "Zwangsrundfunk" und "Gefälligkeitsgutachten" würde ich sogar direkt in der Klage verwenden. Diese Begriffe kann man wunderbar mit Beispielen belegen.
Ich würde keinen Politiker in einem Brief als korrupt bezeichnen. Möglicherweise wird er gleich abblocken, wenn er beleidigt wird.