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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: testerrx7 am 13. August 2016, 14:40
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Hallo,
nach langem hin und her mit dem Rundfunkbeitrag hat Person A folgenden Brief bekommen "Rundfunkbeitrag" (siehe Anhang).
Person A hat zu diesem Schreiben noch einen Festsetzungsbescheid des letzten Jahres zugeschickt bekommen, auf welchen dieser Widerspruch eingelegt hatte.
Wie sollte Person A auf dieses Schreiben reagieren?
Edit "Bürger":
Anonymisierung der Dokumente musste ergänzt werden.
Der ursprüngliche nicht aussagekräftige Betreff "Ärger mit Norddeutschen Rundfunk" musste präzisiert werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
Vor Erstellung neuer Beiträge erst Schnelleinstieg und Suchfunktion benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. [...] Dokumente anonymisieren. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
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hallo und willkommen testerrx7
das bereitgestellte Schreiben des NDR/ BS enthält einige interessante, neue und insbesondere einmal offensichtlich nicht textbausteinbasierte Aussagen, wie u.a.
Der Rundfunkbeitrag ist regelmäßig und ohne besondere Aufforderung auf eigene Kosten als Schickschuld zu entrichten (sh. Anlage § 10 Abs. 2 RBStV). Die Versendung von Zahlungsaufforderungen ist daher eine reine Serviceleistung des Rechenzentrums Zentraler Beitragsservice Köln.
(insgesamt fällt die stete stete Verwendung des Begriffs "Rechenzentrums Zentraler Beitragsservice Köln" auf)
Unabhängig von der noch nicht abschließend geklärten Frage, ob die Rundfunkbeiträge als staatliche Beihilfen zu qualifizieren sind und damit eine getrennte Buchführung für öffentlich-rechtliche und sonstige Tätigkeiten erforderlich wäre, sind die getrennten Rechnungen, aus denen hervorgeht, dass keine Beiträge für privatwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, allein der Europäischen Kommission vorzulegen, um dieser eine beihilferechtliche Prüfung zu ermöglichen.
Nicht aber dem einzelnen Beitragszahler.
Sollten Sie an Ihren Widersprüchen festhalten, begründen Sie diese bitte in Bezug auf die beitragsrechtlichen Bestimmungen. Sie erhalten [nur?] dann einen klagefähigen Widerspruchsbescheid und können Ihr Anliegen vor dem Verwaltungsgericht glaubhaft kund tun.“
Von wann ist dieses Antwortschreiben des NDR/ BS und welche "Anlagen" waren beigefügt?
Können die diesem Antwortschreiben zugrundeliegenden (Widerspruchs)Schreiben hier zur Verfügung gestellt werden?
Dann werden Verständnis und Zusammenhang klarer und man kann gezielter darauf eingehen. ;)
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Von wann ist dieses Antwortschreiben des NDR/ BS ...
Muss im Sommer 2016 verfasst sein, also recht aktuell, da auf ein Schreiben vom 2.7.2016 verwiesen wird.
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Es handelt sich hier - mal abgesehen von etwas anders gearteten Formulierungen - offenkundig um die übliche lapidare "Antwort" von ARD-ZDF-GEZ auf einen Widerspruch, die aber nicht dem rechtsmittelfähigen WiderspruchsBESCHEID entspricht.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
Vor Erstellung neuer Beiträge erst Schnelleinstieg (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html) und Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) benutzen. [...]
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Antwort auf Widerspruch", "Ihr Rundfunkbeitrag", "Wir sehen mit diesen Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an [...]", "Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.
Meist hilft es auch schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Dort findet sich dann u.a. auch dies...
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422
...auch der ominöse Hinweis bzgl. des noch nicht ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDs ist dort erwähnt:
Der ebenfalls immer häufiger vorkommende Satzausschnitt
"Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid"
[...]
liefern bei einer entsprechenden Abfrage der Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums
Ergebnisse ähnlicher Fälle wie u.a. diese...
Fristsetzung zur nochmaligen Bestätigung des Widerspruchsbescheids-Wunsch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15753.0.html
Sollten Sie Ihren Widerspruch dennoch aufrechterhalten, können Sie sich...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14355.0.html
Antwort "Verzicht der Erstellung des Widerspruchsbescheids"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16513.msg109224.html#msg109224
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Wichtiger erscheint mir fast die Passage zu angeblichen "Befreiungen", die Person A erwähnt haben möge, dem NDR aber nicht vorlägen...
Sie teilen mit, dass Sie seit Januar 2015 von der Beitragspflicht befreit seien. Einen Befreiungsantrag mit einem entsprechenden Nachweis können wir von Ihnen bisher nicht feststellen.
Hierzu bitte ebenfalls Suchfunkion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) nutzen und beachten:
Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14238.msg95385.html#msg95385
gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.0.html
Auch hier bitte:
Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Das war das vorangegangene Widerspruchsschreiben
Entschuldigt bitte die späte Antwort...
Sehr geehrte Damen und Herren,
entgegen Ihrer Auffassung ist dem Schreiben nicht zu entnehmen, dass der Festsetzungsbescheid von der Zuständigen Rundfunkanstalt erhoben wurde.
Die Formulierung „umgehend“ ist keine Eindeutige Begrenzung eines Zeitraums und somit unwirksam.
Sie bitten um die Erstattung der Beitragskosten. Wie Ihnen anscheinend entgangen ist, haben Sie die Frist zur Beantwortung des Schreibens vom DATUM nicht fristgerecht geantwortet. Somit sind Ihre Forderungen hinfällig.
In Ihrem Schreiben, datiert auf den DATUM , das bei mir am DATUM Eingegangen ist, begründen Sie die nicht Erstattung der mir Anfallenden Kosten mit folgendem Absatz.
„Öffentlich-rechtliche Gelder (Rundfunkbeiträge) dürfen wir nur im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung auszahlen. Eine solche besteht für die Erstattung von Bearbeitungs- und Portokosten nicht. Daher können wir Ihrer Bitte leider nicht entsprechen Hierfür bitten wir um Verständnis“
Wie kann es sein, dass mit den Geldern des Rundfunkbeitrages Kunstwerke für mehrere Millionen Euro gekauft wird?
Laut dem Rundfunkstaatsvertrag dürfen die von Ihnen eingenommen Zwangssteuern für die Finanzierung des Programms verwendet werden.
Allerdings sehe ich keinen Zusammenhang was der Kauf von Kunstwerken mit dem Programm zu tun hat.
„Der WDR hat die Einnahmen aus den üppigen Zwangsgebühren der Gebührenzahler dazu genutzt um 600 Kunstwerke zusammenzuraffen. Den Wert der Sammlung bezifferte der Pate des WDR, Tom Buhrow, mit etwa drei Millionen Euro. Darunter sollen Bilder von berühmten Malern wie Emil Nolde, Max Beckmann, Ernst Ludwig Kirchner und Oskar Kokoschka sein[1].“
Dieser Sachverhalt stellt eine Veruntreuung (§ 266 StGB) dar.
Das Veruntreuen von Geldern „wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.
Das heißt, durch das Zahlen der Rundfunkbeiträge mache ich mich der Mittäterschaft zur Veruntreuung von Geldern strafbar. Daher lehne ich nach wie folgt den Rundfunkbeitrag ab.
Wie auch Ihnen mehrmals mitgeteilt, kann ich mir den Rundfunkbeitrag nicht leisten!
Leider wurde der Betrag von BETRAG € noch nicht beglichen und aufgrund Ihrer wiederholten Missachtung der Forderung sind weitere Kosten angefallen.
Deshalb fordere ich Sie hiermit auf, den ausstehenden Betrag in Höhe von BETRAG €
bis zum DATUM auf folgendes Konto zu überweißen.
Kostenaufstellung
Quellen: http://derwaechter.net/wdr-600-kunstwerke-gezwangsfinanziert