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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen August 2016 => Thema gestartet von: Uwe am 11. August 2016, 10:39

Titel: Wieviel Geld kostet der Sport den Beitragszahler?
Beitrag von: Uwe am 11. August 2016, 10:39
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Wieviel Geld kostet der Sport den Beitragszahler?

Quelle: FAZ 03.08.2016


Zitat
Auf der anderen Seite sind die als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts verfassten Sender keine Privatrechtssubjekte und dürfen sich auch nicht – unter Nutzung der Privatautonomie – wie solche verhalten. Das Bundesverfassungsgericht qualifiziert die Rundfunkanstalten juristisch präzise als „Subjekte der mittelbaren Staatsverwaltung“, die öffentliche Aufgaben (Aufgaben der öffentlichen Verwaltung) wahrnehmen. In diesem Rahmen ist es folgerichtig, den Rundfunkbeitrag als Zwangsabgabe zu klassifizieren.

Geheimniskrämerei ist verfassungswidrig
Die Geheimniskrämerei von ARD und ZDF bei der Honorierung der „Fußballexperten“ ist kein Einzelfall; sie steht stellvertretend für etliche Transparenzdefizite beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dazu einige Beispiele: Der Meldung, dass ein ZDF-Nachrichtenmoderator etwa doppelt so viel verdiene wie der ZDF-Intendant, folgte vor wenigen Jahren die von Politikern – mit dem bayrischen Ministerpräsidenten an der Spitze – erhobene Forderung nach Offenlegung der Einkünfte führender Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Sender (Intendanten, Moderatoren, Redakteure, Sprecher); geschehen ist insoweit nur wenig.

Die anhaltende Intransparenz der öffentlich-rechtlichen Sender zum Umgang mit den Beiträgen in wesentlichen Bereichen des Rundfunkgeschehens stärkt weder das Vertrauen der Beitragszahler in die Anstalten und ihre Organe noch fördert sie die Akzeptanz der Zwangsabgabe und ihrer Verwendung.

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http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/ard-14370434.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2