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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thema gestartet von: WTFMOFO am 10. August 2016, 18:15
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Hallo Freunde,
Person A hat umfassende Beschwerde beim Landgericht eingereicht.
(Nichtzustellung Festsetzungsbescheid)
Nun antwortet das Gericht:
"Es wird rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren gewährt bis 20.08.2016"
Frage:
Was bedeutet dies nun für Person A, sollte diese reagieren oder nicht?
Falls ja, was wäre zu tun?
Vielen Dank.
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Wurde mit dem Schreiben mglw. eine Stellungnahme der Gegenseite mitgesendet?
Oder sonstige Aussagen (z.B. seitens des Gerichts selbst) getroffen, auf welche Person A Bezug nehmen könnte?
Wie umfangreich/ wie ausführlich war die Beschwerdeschrift von Person A?
Ansonsten:
Vielleicht einfach beim Gericht selbst nachfragen, was an der Beschwerde mglw. nicht hinreichend ist bzw. aus welchem genauen Grund Person A zusätzlich zur Beschwerde nochmals "rechtliches Gehör" gewährt werde...?