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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: boykott2015 am 31. Juli 2016, 15:07

Titel: Ab welchem Zeitpunkt bekommt ein Beitragsschuldner den Rechtsstatus "Gericht"?
Beitrag von: boykott2015 am 31. Juli 2016, 15:07
Situation:
- Person P hat ein Festsetzungsbescheid bekommen und als Antwort Zurückweisung hilfsweise Widerspruch an LRA abgeschickt.
- LRA hat mit Widerspruchsbescheid geantwortet. In der Rechtsbehelfsbelehrung wurde die Adresse eines Verwaltungsgerichts angegeben.
- Person P hat den angegebenen Verwaltungsgericht angeschrieben und um Informationen gebeten: ist Verwaltungsgericht Beitragsschuldner, wenn ja in welcher Höhe gezahlt wird.
- Verwaltungsgericht hat geantwortet: ja, man ist Beitragsschuldner und zahlt xxx Rundfunkbeiträge  pro Jahr.
- Im Widerspruchsbescheid wurde somit die Adresse eines Beitragsschuldners (Verwaltungsgericht), bei dem Person P klagen kann, angegeben.

Frage: welche Möglichkeiten hat Person P, um die Angelegenheit zu regeln?  Widerspruchsbescheid ist ein Dokument des Rundfunkrechts und die regelnde Stelle (Verwaltungsgericht) ist im Rundfunkrecht ein einfacher Beitragsschuldner.

Wann ist der genauer Zeitpunkt, an dem Beitragsschuldner (Verwaltungsgericht) zum Gericht (Verwaltungsgericht) transformiert wird? Ist des der Zeitpunkt, an dem Person P die Klage an Verwaltungsgericht schickt? Oder ist es der Moment, beim Anfang der Verhandlung?

Oder ist es generell nicht genau zu bestimmen, da alles innerhalb des Rundfunkrechts sich abspielt.

Außerdem wie ist dieser Vorgang zu verstehen: Gerichte bekommen für ihre Arbeit von beteiligten Parteien Entschädigung in Form von Gerichtskosten (https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Kosten_vg/index.php). So bekommt auch Gericht (Verwaltungsgericht) das Geld und später zahlt als Beitragsschuldner (Verwaltungsgericht) an die LRA in Form von Rundfunkbeiträgen.
Titel: Re: Ab welchem Zeitpunkt bekommt ein Beitragsschuldner den Rechtsstatus "Gericht"?
Beitrag von: Kümmelkäse am 01. August 2016, 10:31
Interressanter Ansatz, da ja die Rundfunkbeiträge, die Behörden (Finanzamt, Gerichte, Rathhäuser etc.) bezahlen, aus Steuergeldern finanziert werden. Hierdurch entsteht einerseits eine zusätzliche Belastung aller Beitragszahler, die die Behörden ja mit Steuern finanzieren, andererseits findet eine direkte Finanzierung der Rundfunkanstalten durch Steuergelder statt, was dem Grundsatz der staatsferne widerspricht. Gibt es das Thema hier im Forum schon?
Ich finde ein guter Ansatz, den ich in den nächsten Tagen mal recherchieren werde.
Titel: Re: Ab welchem Zeitpunkt bekommt ein Beitragsschuldner den Rechtsstatus "Gericht"?
Beitrag von: Kümmelkäse am 01. August 2016, 11:16
Grob überschlagen macht das 1,1 Milliarden Euro pro Jahr, die aus öffentlicher Hand an den Beitragsservice fliessen.
Ca. 4,6 Millionen Angestellte im öffentlichen Dienst und (hier habe ich leider keine Zahl finden können) noch mal geschätzte 1 Millionen Dienstfahrzeuge.
Das sind so ca. 14 Prozent der Einnahmen, die also direkt aus Steuern finanziert werden.