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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: J4N am 29. Juli 2016, 00:48

Titel: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: J4N am 29. Juli 2016, 00:48
Person X muss bis Montag Klage eingereicht haben. Person X ist auch bereit die mehrfach genannten 105 bis 130 € Gebühren zu bezahlen, stellt sich aber die Frage, was denn passieren wird, wenn sie die Klage in 1. Instanz verliert und aus zeitlichen und finanziellen Gründen nicht bereit ist, den weiteren Klageweg zu beschreiten? Muss Person X die bis dahin aufgelaufenen rund 800 € nachzahlen? Wie lange hätte sie Zeit dafür? Gibt es irgendwie die Möglichkeit, das Verfahren bis zum Entscheid des Bundesverfassungsgerichts ruhen zu lassen oder anderweitig in die Länge zu ziehen? Oder bedeutet verloren ist verloren und die 800 € sind zu bezahlen, auch wenn das Bundesverfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt die GEZ-Gebühren als verfassungswidrig einstufen sollte?

Vielen Dank für eure Antworten.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: Markus KA am 29. Juli 2016, 10:14
Das ist eine gute Frage, die man stellen kann, aber im Moment nicht unbedingt stellen muss. Person X könnte sich erstmal Gedanken über das Einreichen der Klage mit Fristverlängerung zur Abgabe der Begründung machen (ca. 4 bis 6 Wochen werden im allgem. gewährt).

Ich kenne nicht die Bearbeitungszeit aller Rundfunkanstalten und Gerichten, aber unter 1 Jahr geht mittlerweile nichts mehr. Man möge mich berichtigen wenn ich falsch liege.

Weiter Informationen und Hinweise zu diesen Fragen gibt es reichlich in diesem Forum.


ABSTIMMUNG MIT KLAGEN >:D

Festsetzungsbescheid 03/2015->Widerspruchsbescheid 05/2015->Klage gegen den SWR 06/2015

WIR SEHEN UNS IN KARLSRUHE 03.10.2016
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: Maverick am 29. Juli 2016, 10:25
Wenn X die Klage verliert und das Urteil rechtskräftig wird, weil man nicht in die Berufung geht, muss natürlich nachgezahlt werden, allerdings erstmal nur in der Höhe des Streitwertes der Klage - da sollten eigentlich noch nicht alle bis heute aufgelaufenen Beiträge über 800,- EUR enthalten sein, sondern eben nur die, über die die LRA per Widerspruchbescheid bereits entschieden hat und die damit Grundlage der Klage sind.

Für alle anderen Bescheide könnte das gleiche Spiel theoretisch dann später von vorne beginnen.
A könnte versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren, wie hoch oder klein diese ist, müßte man mit LRA/Beitragsserivce aushandeln.

Zunächst geht es aber auch bei der Klage darum, möglichst viel Zeit zu gewinnen.
D.h. am Montag nur die Klage einreichen mit der Ankündigung die Klagebegründnung nachzureichen, damit ist die Frist gewahrt. A erhält daraufhin ein Schreiben vom Gericht in dem Eingang der Klage bestätigt und Frist zur Nachreichung der Begründung mitgeteilt wird (6-8 Wochen). Da diese Zeit nicht ausreicht, bittet man um Fristverlängerung (mit Begründung) und sollte dann nochmals 6-8 Wochen eingeräumt bekommen. Somit hat man ungefähr weitere 3 Monate Zeit gewonnen und den November erreicht.
Es folgt die Klageerwiderung der LRA, hier ist es nach Berichten im Forum momentan schwer einzuschätzen, wie lange die LRA dafür benötigt. Teilweise traf diese erst nach 15 Monaten bei Gericht ein, nach den jüngsten BVerwG-Urteilen könnte man vermuten, dass die LRAs nun schneller reagieren.

Dennoch könnte man wohl derzeit von ca. 1 Jahr ausgehen bis Person A das Urteil vorliegen hat.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 29. Juli 2016, 15:00
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, daß eine Klage seit 11-2014 beim VG Berlin zur weiteren Bearbeitung herumliegt, ohne irgendwelche Aktivitäten von Seiten des Gerichtes.
Wenn ein Klageantrag ohne Begründung geliefert wird, so fordert das Gericht üblicherweise mit Fristsetzung von einem Monat eine Klagebegründung an, durch den Zaubersatz "Weiterer Sachvortrag wird ausdrücklich vorbehalten", kann man sich die Sache immer noch weiter rausschieben, eventuell beackert man erstmal einen Angriffspunkt, den man herausgearbeitet hat, um die anderen Überlegungen später hinzuzufügen.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: Markus KA am 29. Juli 2016, 15:27
Da kann ich Maverick und Zeitungsbezahler nur zustimmen.

In meinem Bekanntenkreis werden zur Zeit vorwiegend die Kläger aus 2014 vom VG mal wieder angeschrieben.

Bezüglich Zahlung und ruhendes Verfahren einfach mal die Suche-Funktion nutzen.

Weitere Hilfe und Unterstützung könnten auch die Runden Tische oder Stammtische in deiner Umgebung bieten.

Für Montag noch ein gutes Gelingen!

ABSTIMMUNG MIT KLAGEN >:D

Festsetzungsbescheid 03/2015->Widerspruchsbescheid 05/2015->Klage gegen den SWR 06/2015

WIR SEHEN UNS IN KARLSRUHE 03.10.2016
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: J4N am 29. Juli 2016, 17:35
Okay. Person X richtet Dank aus. Klage wird jetzt niedergeschrieben.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: System Verweigerer am 30. Juli 2016, 20:07
Auch interessant wäre eine kurze Zusammenfassung was bisher geschah.
Hat Person X schonmal Beiträge an die Bastarde gezahlt oder nicht und/oder nur den Beitragsbescheiden wiedersprochen etc...
Oder auch warum jetzt Klage ? Kam ein gelber Brief ? Und und und
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: J4N am 31. Juli 2016, 11:46
Stimmt, hatte ich nicht erwähnt, lief aber bei Person X bilderbuchmäßig ab:

Verweigerer seit 2006
4x Bescheide (alle 2015)
4x widersprochen
lange Pause
Widerspruchsbescheid (gelber Brief)
Klageerhebung
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: System Verweigerer am 31. Juli 2016, 12:03
ok dann wird die Schwierigkeit dabei liegen warum vor 2006 ganz normal gezahlt wurde und ab 2006 nicht mehr.
Versuche dies in deiner Klagebegründung möglichst ausführlich zu begründen. Die Mehrheit die früher gezahlt hat war ja mit dem neuen "System" ab 2013 nicht mehr einverstanden und hat dann ab da nicht mehr gezahlt.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: Roggi am 31. Juli 2016, 12:45
Auslöser der Zahlungspflicht war damals das Bereithalten von Empfangsgeräten, man konnte die Geräte nicht abmelden, weil sie für vieles andere benötigt wurden. Auslöser heute ist die offensichtlich grundgesetzwidrige Bebeitragung der Wohnung auch für die Nichtnutzer.
Wer damals alle Empfangsgeräte abgemeldet hat, braucht heute nicht mehr nachweisen, dass damals keine Geräte vorgehalten wurden. Wer sich nicht abgemeldet hat, wird das aber auch nicht mehr nachweisen können.
Wenn das Gericht oder BS etwas ohne Bearbeitung liegen lassen, muss man damit rechnen, dass die entsprechenden Unterlagen binnen zwei Wochen eingereicht werden müssen. Es ist also wichtig, diese Sachen fertig zu haben und solange nichts angefordert wird, kann man sie ergänzen und mit neuesten Erkenntnissen untermauern. Denn man kann sicher sein, angefordert werden die Unterlagen zu ungünstigen Zeitpunkten. BS hat genug Daten von jedem, um den ungünstigen Zeitpunkt zu finden.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: P am 31. Juli 2016, 13:41
Wenn das Gericht oder BS etwas ohne Bearbeitung liegen lassen, muss man damit rechnen, dass die entsprechenden Unterlagen binnen zwei Wochen eingereicht werden müssen. Es ist also wichtig, diese Sachen fertig zu haben und solange nichts angefordert wird, kann man sie ergänzen und mit neuesten Erkenntnissen untermauern. Denn man kann sicher sein, angefordert werden die Unterlagen zu ungünstigen Zeitpunkten. BS hat genug Daten von jedem, um den ungünstigen Zeitpunkt zu finden.
Ich weiß nicht, worauf du dich hier beziehst. Jedenfalls ist es möglich die Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht ohne Begründung zu erheben, da die Klageerhebung auch ohne Begründung wirksam ist. Das Verwaltungsgericht wird dann mehrmals unter Fristsetzung zur Begründung der Klage auffordern. Diese Fristsetzungen können allerdings zunächst ignoriert werden. (Theoretisch kann das Gericht auch von solchen Fristsetzungsschreiben absehen und schlicht eine lange Zeit verstreichen lassen, praktisch wird es aber immer solche Schreiben geben.)

Irgendwann kommt dann die Aufforderung des Gerichts, binnen zwei Monaten die Klage durch Einreichung der Klagebegründung zu betreiben, da ansonsten die Klage als zurückgenommen gilt (Betreibensaufforderung nach § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO). Erst auf dieses Schreiben muss reagiert werden.

Näheres hier: http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/betreibensaufforderung-des-verwaltungsgerichts-und-der-nachfolgende-fristverlaengerungsantrag-371560

Hinsichtlich des Widerspruchs gegen den Veraltungsakt muss zu keinem Zeitpunkt eine Begründung eingereicht werden. Es wird zur Begründung des Widerspruchs aufgefordert werden, diese Aufforderung kann allerdings ignoriert werden. Irgendwann kommt dann der Widerspruchsbescheid, ohne dass weiter auf eine Begründung gewartet wird.

(Im Bereich des Rundfunkbeitrags habe ich davon noch nichts mitbekommen, da wird zwar unter Umständen lange gebraucht, irgendwann kommt der Widerspruchsbescheid dann jedoch, aber grundsätzlich kann es vorkommen, dass Widersprüche niemals beschieden werden. In solchen Fällen kann nicht unendlich zugewartet werden, weil ansonsten das Recht zur Klage gegen die Untätigkeit der Behörde als verwirkt gilt. Daher ist sinnvollerweise irgendwann nachzufragen und gegebenenfalls irgendwann Untätigkeitsklage zu erheben. Ohnehin ist es ja eher die Regel, dass man will, dass Widerspruch und gegebenenfalls Klage schnell bearbeitet werden. Näheres hier: http://examensrelevant.de/verwirkung-des-klagerechts-relevanz-des-umstandsmoments-gegenueber-dem-zeitmoment/)
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: J4N am 31. Juli 2016, 23:00
Also auf die Verweigererzeit von Person X vor 2013 wird er nicht eingehen. Das öffnet ggfs. Tür und Tor. Denn 2011 erfolgte ein Umzug und zwischen 2011 und 2013 hat die damalige GEZ keine Bestrebungen gemacht, um sich mit 17 € pro Monat zu bereichern.

Vielen Dank an P für die Erläuterung. Das öffnet bei Bedarf noch ein paar weitere Monate des Hinauszögerns. Daher die naheliegende Nachfrage: Weiß schon jemand, ob die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angefochten wurde, sprich ob eine Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen ist?
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: P am 01. August 2016, 20:48
Daher die naheliegende Nachfrage: Weiß schon jemand, ob die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angefochten wurde, sprich ob eine Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen ist?
Ich verweise auf die Links in meiner Signatur. Wann Entscheidungen ergehen werden lässt sich nicht sicher sagen. Es könnte 2017 sein oder aber auch 2018 oder 2019.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: J4N am 01. August 2016, 23:34
Supergeile Übersicht. Ist mir bisher entgangen.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: tokiomotel am 01. August 2016, 23:55
Es könnte 2017 sein oder aber auch 2018 oder 2019.
oder 2020 usw.
Wozu diese Eile, Zeit ist Geld ?   >:D
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: J4N am 02. August 2016, 00:01
Wenn man dem Bundesverfassungsgericht unterstellt, es würde Zeit rausschinden, dann kann sich Person X das zu erwartende Urteil ersparen und die 800 € blechen.
Bisher war Karlsruhe ein Fundament, speziell wenn Urteile aus einer großen Hansestadt widerlegt werden mussten.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: P am 07. August 2016, 20:11
Es könnte 2017 sein oder aber auch 2018 oder 2019.
oder 2020 usw.
Wozu diese Eile, Zeit ist Geld ?   >:D
Theoretisch könnte es auch 2020 oder noch später sein, ja. Allerdings ist die Annahme realistisch, dass eine Entscheidung bis Ende 2018 ergehen wird, spätestens 2019.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: Shran am 07. August 2016, 20:35
Stimmt, hatte ich nicht erwähnt, lief aber bei Person X bilderbuchmäßig ab:

Verweigerer seit 2006
4x Bescheide (alle 2015)
4x widersprochen
lange Pause
Widerspruchsbescheid (gelber Brief)
Klageerhebung

Bedenke an worten nicht zu sparen mit 40 Seiten biste gut dabei.
Reiche diese in Teilen ein, 1 2 3 4 Viele Teile. Der Tatbestand ändert sich ständig, und es gibt sehr viel Kritik.
Bedenke man Klagt nur gegen eionen Widerspruchbescheid, nicht gegen alle und nicht gegen die voll summe, in den meisten Fällen.

Bedenke, die vorlage bei der Kammer nicht beim Berichterstatter oder Einzelrichter.
Denke an die Kopie 2x einmal Gegenpartei und einmal fürs Gericht.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: J4N am 07. August 2016, 21:00
Was bringt eine übertrieben lange Begründung? Zeit schinden? Den Richter davon zu überzeugen, dass er als erster Richter zugunsten von Person X entscheiden müsse? Wenn bis jetzt 4 Verfassungsbeschwerden eingegangen sind, muss dann jede weitere Klage ebenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gebracht werden?

> Bedenke, die vorlage bei der Kammer nicht beim Berichterstatter oder Einzelrichter.
Das verstehe ich nicht.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: P am 07. August 2016, 22:35
Was bringt eine übertrieben lange Begründung?
Meines Erachtens nichts. Eine Klagebründung sollte substantielle Ausführungen enthalten und sonst nichts.

> Bedenke, die vorlage bei der Kammer nicht beim Berichterstatter oder Einzelrichter.
Das verstehe ich nicht.
Er bezieht sich wohl auf § 6 VwGO und meint, dass einer Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung durch den Einzelrichter nicht zugestimmt werden soll. Verhindert werden kann das allerdings nicht.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: Frei am 07. August 2016, 22:38
Moin.

Was bringt eine ... lange Begründung?
Viele verschiedene Argumente (wo es evtl. nicht für jedes einen Textbausten beim Gericht gibt und dann selber begründet geschrieben werden muss), viel für die Richter zu lesen, und eine umfangreichere Begründung des Urteils -> das ergibt Zeit, in der sich rechtlich viel tun kann bezüglich des Rundfunkbeitrages.

Bedenke, die vorlage bei der Kammer nicht beim Berichterstatter oder Einzelrichter.
Das verstehe ich nicht.
Ein Einzelrichter entscheidet allein, wenn dagegen die ganze Kammer entscheidet müssen mkehrere Menschen dieses Fehlurteil abnicken, unterschreiben und durchwinken -> was einerseits die Chancen zu gewinnen oder zur Ruhendstellung erhöht, oder eben wiederum ein Zeitgewinn darstellt.

Frei  8)
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: Shran am 08. August 2016, 11:21
Was bringt eine übertrieben lange Begründung?
Meines Erachtens nichts. Eine Klagebründung sollte substantielle Ausführungen enthalten und sonst nichts.

> Bedenke, die vorlage bei der Kammer nicht beim Berichterstatter oder Einzelrichter.
Das verstehe ich nicht.
Er bezieht sich wohl auf § 6 VwGO und meint, dass einer Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung durch den Einzelrichter nicht zugestimmt werden soll. Verhindert werden kann das allerdings nicht.

Es bringt Zeit.
Wir haben bisher verstanden, dass der Boykott nicht viel bringt in 1. Instanz, man ist quasi immer auf dem Weg nach ganz oben und das kostet bis dahin erst mal Zeit und Zeit kann man sich schaffen. Die welche oben sind brauchen unsere Unterstützung in Form von Spenden. Das nicht unbedingt wir selber auch noch da hoch tigern müssen.
Die Gründe sollten eigentlich alle samt oder zum großen Teil für das Volk sprechen, sie sind logisch, nachvollziehbar, bewiesen, allerdings wird in der Justiz eine gewisse Befangenheit vermutet, dennoch hat der PROFÄT ganz tolle Arbeit geleistet bezüglich der Arbeitsbefugnisse der Rundfunkanstalten am Beispiel Berlin. Dass die sowas gar nicht dürfen ist auf jeden Fall klärungswürdig, von wegen Verwaltungsakte und so....

Anyways. Um so länger die Klage um so mehr muss man lesen, um so mehr Papier bekommen die und wenn es alle machen ist der Laden bis unters Dach mit Papier gefüllt, leider ist Papier aus Bäumen und das bedeutet dass der Beitragszwangs sogar noch umwelt-unfreundlich ist. Noch ein Argument. Es gibt hier wirklich viele Arguemnte die je an anderen Stellen greifen. Aber auf ganz normale menschliche Weise ohne § hat man glaube kaum probiert. Man muss es aber einfließen lassen. Wer 3 Jahre mit dem Quatsch sich rumärgern muss darf auch mal meckern und schimpfen, und das bringt locker 2 Seiten mehr. Es muss ja in jedem Fall jede Frage und Bedenken pro Klage beurteilt werden, schon jetzt sieht eine Person X wie salop der ÖR versucht Klage abzuweisen ohne überhaupt die anderen Teile einer Klage gelesen zu haben.

Wie schon gesagt, genau weiß ich es auch nicht mit der Kammer, aber ich mach es so, wird schon okay sein, wie ich las. Allerdings, wenn der Einzelrichter bemerkt es geht um Grundgesetze und so ist seine Befugnis und die des VG eh am Ende, kann sein dass es dann doch zur Kammer geht...weiß aber nicht ob das alles noch schriftlich gehen kann. Eine grundsätzlich wichtige Frage/ Klage, die einen großen Teil des Volkes beschäftigt sollte nicht an einem Richter hängen bleiben der vielelicht nicht mal richtiger Richter ist sonder Hauptschullehrer in Physik.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: J4N am 23. Januar 2017, 23:38
Hier mal eine Rückmeldung von Person X.

Klage wurde eingereicht zum Zeitpunkt Tag 0. In dem Schreiben wurde um 2 bis 3 Monate Zeit zur Klagebegründung gebeten. Das VG hat kurz darauf geantwortet, dass es X 3 Monate Zeit gibt. X hat nichts weiter unternommen. Tag 102: Gericht setzt Frist bis Tag 131 zur Einreichung der Klagebegründung, ansonsten würde die Klage fallengelassen werden. X reicht an Tag 131 die 10-seitige Klagebegründung ein. An Tag 152 erhält X die Klageerwiderung der betroffenen LRA vom VG zur Kenntnis (beim VG eingegangen ebenfalls an Tag 152, vom LRA datiert auf Tag 143). Der Beschluss über die Ablehnung des Antrags zur Aussetzung der Vollziehung wird vom VG auf Tag 170 datiert. Das Urteil mit Klageabweisung ist auf Tag 171 datiert.

Der Widerspruch von X auf Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung durch den Einzelrichter wurde vom VG nicht angenommen (offizielles Schreiben eingetrudelt an Tag 172).

X überlegt nun, ob er einen Anwalt konsultiert und welcher Aufwand (zeitlich, finanziell) dann auf ihn zukommen würde und wie die langfristigen Erfolgsaussichten ausschauen. Oder ob er das Urteil akzeptiert, den Streitwert von etwa sechshundert Teuro bezahlt und das Spiel von vorne beginnen wird. Aber bis Tag 200 ist noch etwas Zeit.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: sin am 24. Januar 2017, 11:04
Wie hoch liegen die Kosten für die zweite Instanz, wenn man einen der hier bekannten Anwälte nimmt?
Gerichtskosten + Anwalt?
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 24. Januar 2017, 11:57
Frag doch einfach einen der Anwälte, hab ich auch gemacht. Die beissen (Dich) nicht, das ist deren Beruf, die leben davon.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: Oberfranke am 24. Januar 2017, 12:05
Eine fiktive Person O hätte vor einigen Wochen in einer vergleichbaren Situation sein können. Ihre Klage wurde nach rund einem Jahr Bearbeitungszeit abgewiesen.

Person O ist aber nicht der Meinung, dass sie durch die abgewiesene Klage zur Zahlung verurteilt wurde.

Siehe hier:
Ungewöhnlich sanfte Töne vom Bayerischen Rundfunk
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21352.0.html

Seit dem Bettelbriefchen ist Ruhe im Briefkasten.
Falls sich ein Gerichtsvollzieher melden sollte, gibt es ja durch die aktuellen Urteile aus Tübingen und dem Forum hier fast unbegrenzt Munition zum zurückschießen.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: Markus KA am 24. Januar 2017, 13:06
Falls sich ein Gerichtsvollzieher melden sollte, gibt es ja durch die aktuellen Urteile aus Tübingen und dem Forum hier fast unbegrenzt Munition zum zurückschießen.

Genau und wenn alle Stricke reißen, könnte man möglicherweise eine Klage auf Barzahlung gemäß Norbert Häring starten.

Berufung eingelegt: Anti-Bargeld-Urteil des VG Frankfurt nicht rechtskräftig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21274.msg136597.html#msg136597 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21274.msg136597.html#msg136597)

Es ist anGerichtet 8)
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: J4N am 24. Januar 2017, 13:42
Die Munition zum Zurückschießen muss man hier erstmal finden. X will es natürlich vermeiden, dass ein vollstreckbarer Titel dabei rauskommt. Geschweige denn von Schufaeinträgen. Also in jedem Fall keine Überweisung tätigen, damit die Bankverbindung nicht bekannt wird.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: Markus KA am 24. Januar 2017, 15:52
X reicht an Tag 131 die 10-seitige Klagebegründung ein.
Mittlerweile kursieren sehr gute 60-80 seitige Klagebegründungen im Forum. Eine 10-seitige Klagebegründung macht es für eine Richterin oder einen Richter möglicherweise in vielen Fällen einfacher zu urteilen. Hier muss man leider sagen, "viel kann viel helfen". Sicher gibt es Richter die das Kopieren- und Einfügen-System bevorzugen, aber ich unterstelle mal den meisten Richterinnen und Richtern, dass sie sich Gedanken über den Inhalt einer Klage machen, wenn man ihnen Argumente liefert. Man kann es aber auch positiv sehen, aus einer verlorenen Klage hat man viel gelernt und die nächste Klage wird noch besser. ;) 

NACH DER KLAGE IST VOR DER KLAGE 8)
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: J4N am 24. Januar 2017, 16:01
Also X fand die Erstellung der 10-seitigen Klage schon umfangreich. Zumal in den Beispielen hier nun wirklich sehr stark um den heißen Brei geredet wird. Und verlieren tut man trotzdem garantiert. Wozu also der Aufwand? Um Zeit zu schinden? Die Klagebegründung wird sicherlich von der Justizobersekretärin gelesen, aber es werden dann nur die Schlagworte rausgesucht und mit Textbausteinen geantwortet. Wie sonst hat das Urteil keine drei Wochen gedauert. Mündliche Verhandlung wäre noch schlau gewesen. X empfand es als wichtig, alle wirklich relevanten Punkte für eine eventuelle Fortführung in 2. Instanz drinstehen zu haben. Wichtig ist jetzt erstmal, wie macht X weiter...
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: Markus KA am 24. Januar 2017, 16:29
Zumal in den Beispielen hier nun wirklich sehr stark um den heißen Brei geredet wird.

Auch, aber es gibt hier auch sehr viele nützliche Fakten oder man spricht den ein oder anderen Mitstreiter, Moderator über PM an.

Und verlieren tut man trotzdem garantiert. Wozu also der Aufwand? Um Zeit zu schinden?
Auch um Zeit zu schinden und dem System zu zeigen, dass man mit dem Zwangbeitrag nicht einverstanden ist. Je mehr Bürger diesem Beispiel folgen, desto größer wird der Druck auf die verantwortlichen Institutionen.
Es kommt auch auf den Einzelfall drauf an, eine Klage zu verlieren ist nicht garantiert.

Wie sonst hat das Urteil keine drei Wochen gedauert.

Das frage ich mich auch...

Mündliche Verhandlung wäre noch schlau gewesen.

Stimmt

Wichtig ist jetzt erstmal, wie macht X weiter...

Diese Frage muss jeder für sich selbst entscheiden (Zeit, Geld und Kampfbereitschaft ;)). Eventuell diese Frage mit allen Unterlagen an einem Runden Tisch besprechen, sonst gibt es wieder eine 3-Wochen-Aktion, damit ist niemandem geholfen.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: beat am 24. Januar 2017, 17:51
Wichtig ist jetzt erstmal, wie macht X weiter...

Ich stecke noch in der ersten Instanz und empfehle, Berufung einzulegen und weiterzumachen.

So macht man deutlich, dass das Urteil der ersten Instanz rechtsfehlerhaft ist.
So erhält man sich die Chance auf ein gerechtes Urteil gegen die Rundfunkprofiteure.
So kann man die Zwangsvollstreckung möglicherweise verhindern oder aufschieben.
So bleiben die Täter und ihr Apparat beschäftigt.

Mir sind meine Freiheit und mein verfassungsmässig garantiertes Recht den Aufwand und die Kosten für den Anwalt wert. 

Freiheit, die man nicht nutzt, vergeht.
Recht, das man nicht durchsetzt, ist ohnmächtig und bleibt stumm und taub.

Jeder hat die Chance mit seiner Klage und deren Fortführung seinen Mitbürgern, denen noch die Kraft und der Wille fehlt, die vielleicht sogar noch Fernsehen glotzen, ein Beispiel zu sein.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: J4N am 24. Januar 2017, 18:29
Du hast vollkommen recht. Aber es gibt ja auch persönliche Gründe, den Weg nicht weiterzugehen oder ihn auf eine Weise weiterzugehen, der keiner Berufung entspricht oder den Weg nicht weiterzugehen, weil ja bereits 40 Verfassungsbeschwerden vorliegen und andere Wege des Widerstands auch als legitim erachtet werden. Bei einer fiktiven Person X ist es mehr eine Frage der Umstände und der Freizeit als des Geldes. Zumal eine Entscheidung bis Tag 200 getroffen werden muss. Heute abend hat X ein formloses Gespräch mit einem Rechtsanwalt.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: alexparty am 24. Januar 2017, 21:58
Leider stimmt das mit dem "immer" verlieren :-/
Auf Grund der Rechtspflege oder wie das heißt, werden sich insbesondere die unteren Instanzen eher blind an alles halten, was weiter oben schon Geurteilt ist.
Ist ja auch zu viel Stress und Aufwand eine Abweichung zu begründen wie es zB Tübingen auf sich nimmt. Es geht daher eher darum in höhere Instanzen zu kommen.

Von einem Nachbarn weiß ich:
Der hat das FA wegen Verstoß gegen die AO (Tätigwerden nur für Vollstreckungsbehörden die dort zudem namentlich genannt sind [§249-§251)
und fehlen der Vortaussetzungen zum erlassen von Verwaltungsakten der TV Sender da wegen Art 24 GG ausgeschlossen. Auch fehlt wohl die erforderliche Körperschaft die laut AO Gläubiger ist.
Das VerwG hat wohl ohne einen dazu erforderlichen Antrag des Klägers die Beklagte FA gegen den TV Sender ausgetauscht. Und trotz Widerspruchs beibehalten. Vielmehr verlangte das Gericht wohl dann plötzlich die Zustimmung aller Beteiligten zum zurücktauschen, die ja schon zuvor nötig gewesen wäre.
Die Klagepunkte gar nicht weiter beachtet und scheinbar irgendeine Standardprozedur prozessiert. Bescheide angefordert etc, was gar nicht Gegenstand der Klage war. Es ging wohl rein um das Handeln und die Kompetenzen des FA und nicht um den RStV oder die TV Sender.
Am Ende natürlich verloren und Rechtsbehelf.. innerhalb 1 Monats Wiederspruch anmelden und innerhalb eines weiteren die Klageschrift einreichen.
Widerspruch fristgerecht eingereicht, der Berufungsrichter setzte die Frist für Klageschrift auf 2 Wochen inklusive Postlaufweg (also darin enthalten/ faktisch 1,5 Woche) herab. Innerhalb dieser 1,5 Wochen, zieht man den Postweg bis zur Kenntnisnahme der Frist davon ab, und eigentlich über 4 Wochen, war es ihm nicht möglich einen Anwalt  (von gut 30 Versuchen)  zu ergattern, der in der 2. Instanz vorgeschrieben ist (oder Vertreter) Ergo Widerspruch abgelehnt. Eine Anwältin die ein Mandat aber nicht annehmen wollte, gab den Tip bei Gericht einen Beistand zu beantragen, kam aber zu spät. Ein anderer Anwalt meinte, er wäre selber gerade wegen sowas vom Gericht angesprochen worden, wollte ihn aber auch nicht vertreten.
Die Anwälte lehnten wohl alle ab sobald sie "GEZ" hörten und obwohl sie im Internet damit warben. Zu zäh, zu viel Aufwand, ignorieren alles, antworten am Thema vorbei... also das was wir alle auch kennen.. und eigentlich hörte er eher heraus, dass sich niemand mit denen anlegen will und man sowieso keine Chancen hätte wegen der zahlreichen negativen Urteile und schon gar nicht für den Standardsatz also Kohle.
In der ersten Instanz braucht man keinen Anwalt aber ich denke, das wird von den Beteiligten schamlos ausgenutzt.
Am Ende kam dann wohl noch eine Rechnung vom TV Sender für Papierkram und Aufwand von ich glaube 20,-
Widerspruch: TV Sender erstellt ohne Kompetenz Urkunden (obwohl wir wissen das der nicht rechtsfähige BS das macht und Kopie der Verwaltungsvereinbarung vorlag), strafrechtlich relevant, nicht der Beklagte, Gericht handelt willkürlich gegen geltendes Recht, Kosten nur wegen rechtswidrigem Verhalten des Beklagten entstanden etc.. abgelehnt da Urteil rechtskräftig. Wozu macht denn eine Widerspruchsmöglichkeit Sinn?

Für das nächste Mal meinte er hat er unter anderem gelernt, "massig" Beweisanträge zu stellen, damit das Gericht nicht einfach weiter alles behaupten oder "vergessen" kann, rechtzeitig einen Anwalt beiordnen lassen, vorsorglich bestimmten Sachen zu widersprechen

Ich bin überzeugt, die Gerichte sind nicht auf der Seite derer, in dessen Namen sie Urteile verkünden. Ich weiß, Gerichte sollen nicht auf einer Seite sein sondern unparteiisch. Aber ich bin überzeugt, wenn sie im Namen einer Seite Urteile fällen, dann sollten diese Urteile auch deren "Namen" entsprechen und nicht widersprechen.
Ich finde daher, man sollte sie nicht als "Verbündete" ansehen, wie manche das meinen.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: J4N am 25. Januar 2017, 00:33
Person X lässt ausrichten, dass das Gespräch mit einem Rechtsanwalt erfolgreich verlief und er in Berufung gehen wird!  :D :D :D
Auch der Weg der Verfassungsbeschwerde ist eingeschlossen, falls die Berufung abgewiesen werden würde.
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: beat am 25. Januar 2017, 00:51
Yeah! Gratulation :-)
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: drboe am 25. Januar 2017, 10:47
Auf Grund der Rechtspflege oder wie das heißt, werden sich insbesondere die unteren Instanzen eher blind an alles halten, was weiter oben schon Geurteilt ist.
Ist ja auch zu viel Stress und Aufwand eine Abweichung zu begründen wie es zB Tübingen auf sich nimmt. Es geht daher eher darum in höhere Instanzen zu kommen.

M. E. sind die Beweggründe der Verwaltungsgerichte Klagen wegen der sogn. Rundfunkbeiträge generell abzuweisen eher, dass keiner der beteiligten Richter am Abend in den Nachrichtensendungen der ÖR-Sender als "Totengräber" der Rundfunkfreiheit bezeichnet werden bzw. sich mit den mächtigen Sendern, unterstützt durch den eilfertig herbeigerufene "Experten"/Politiker, anlegen will. Zumal klar ist, dass mindestens die finanziell sehr gut ausgestatteten Sender bis zur letzten Instanz gehen werden. Das kann ich noch leidlich nachvollziehen, auch wenn ich die mangelnde Courage der Richter bedaure. Geistig arm finde ich, dass sämtliche Urteile so aussehen, als würden 1 zu 1 die Vorlagen der ÖR-Anstalten zitiert. Eigene geistige Leistung in den Begründungen sind praktisch nicht vorhanden. Putzig finde ich, dass nicht ein einziges Gericht auf Floskeln zur angeblichen Verfassungskonformität verzichtet, wo doch die Gerichte die Verfassungswidrigkeit nicht feststellen können; gleiches gilt m. E. dann auch für das Gegenteil. Dass nicht ein einziger Richter an den Verwaltungsgerichten den geringsten Zweifel am Charakter der Abgabe und damit an der Verfassungsmäßigkeit hat, ist ziemlich unglaubwürdig. Dass das BVerwG keine Glanzleistung hingelegt hat, ist eher erstaunlich als bei den unteren Gerichten. Hier wäre etwas mehr geistige Arbeit nötig gewesen um mindestens den Anschein unabhängiger Justiz zu wahren. Insofern sind auch meine Erwartungen an das BVerfG nicht sonderlich hoch. Seit dies einmal feststellte, dass das Wort "Dauer" eigentlich "Belastung" meint, traue ich denen jeden Schwachsinn des "Rechtverbiegens" zu. Hintergrund ist, dass im GG /§ 12a) steht "Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen.", der Bundestag aber geregelt hat, dass der Ersatzdienst länger als der Wehrdienst ist. Dies "begründete" das Gericht mit der "Belastung", die angeblich gemeint sei.

NB: der Bundestag hat über sechzig Jahre lang die Richter des BVerFG nach auf eine Weise gewählt, die nicht mit verfassungsgemäß ist, nämlich durch ein 12-köpfiges Gremium, während  im GG vom Bundestag (als Ganzes) die Rede ist. 2012 hat das BVerfG auf eine Klage hin dennoch entschieden, dass das Gericht selbst verfassungsgemäß zusammengesetzt ist.  Was hätten sie auch sagen sollen? Ein Beschluss, dass die Zusammensetzung der Verfassung nicht genügt, wäre ja wirkungslos geblieben, da auch diese Entscheidung von Richtern gesprochen worden wäre, die dort nicht hätten sitzen dürfen. - "Catch-22", also. So wurde der ehemalige Ministerpräsident des Saarlandes, Peter Müller, Verfassungsrichter, obwohl es erhebliche Zweifel an seiner juristischen Qualifikation gab (siehe z. B. http://www.zeit.de/2011/05/Bundesverfassungsgericht-Peter-Mueller ). Auch deshalb sind meine Erwartungen an ein künftiges Urteil eher gering.

M. Boettcher
Titel: Re: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Beitrag von: noGez99 am 25. Januar 2017, 11:28
Ja und noch schlimmer scheint mir  Susanne Baer:

Zitat
Baer vertritt - in ihrem Aufsatz "Hat das Grundgesetz ein Geschlecht?", aber ausdrücklicher noch in ihrem Buch über Rechtssoziologie - die Auffassung, dass

    - Jedes, jegliches Recht Gender betrifft.
    - Gender die alles überragende und beherrschende Universal­kompetenz sei, mit der man alles lösen und verbessern könnte.
    - Dass jedes neutrale, für alle gleiche Recht daher frauen­benachteiligend sei, weil alles, was entsteht, alles was nicht gegendert ist, immer und zwingend am Norm-Mann ausgerichtet und damit zwangsläufig frauenunterdrückend sei, weil die Frau das von vornherein als benachteiligt konstruierte Geschlecht und damit qua Konstruktion immer benachteiligt sei.

Naja vielleicht ist da ja auch gut:
Wenn der Rundfunkbeitrag frauenausgrenzend ist, wird er von Ihr gekippt.
Wir muessen nur die Verfassungsbeschwerde so formulieren ...


Edit "Bürger":
Hier bitte nicht weiter abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.