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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Neon am 27. Juli 2016, 11:50

Titel: Erinnerung § 766 ZPO Erinnerungsverfahren Kosten Gerichtsgebühren
Beitrag von: Neon am 27. Juli 2016, 11:50
Hallo
Die Erinnerung in einem fiktiven Fall wurde zurückgewiesen. Sowie ich es gelesen habe, ist die Erinnerung nach §766 ZPO kostenlos.
Dann kommt doch einen Kostenrechnung vom Gericht über 7.- Euro (Auslagen für Zustellung durch Post).
Ist dies OK?

Titel: Re: Erinnerung § 766 ZPO Erinnerungsverfahren Kosten Gerichtsgebühren
Beitrag von: PersonX am 27. Juli 2016, 12:05
Möglicherweise ist das NEU.

Bitte das Kostenschreiben, von möglichen persönlichen Kennzeichen befreit, hier im Beitrag anheften.
Titel: Re:Erinnerung § 766 ZPO Erinnerungsverfahren Kosten Gerichtsgebühren
Beitrag von: Neon am 27. Juli 2016, 12:50
Bitteschön
Titel: Re: Erinnerung § 766 ZPO Erinnerungsverfahren Kosten Gerichtsgebühren
Beitrag von: Markus KA am 14. Juni 2019, 07:27
Hierzu  möglicherweise auch ein Hinweis:
Zitat
Für das Erinnerungsverfahren fallen mangels gesetzlicher Bestimmung keine Gerichtsgebühren an. Allerdings sind die gerichtlichen Auslagen, insbesondere die Zustellungskosten und Kosten von Ermittlungsmaßnahmen nach Nr. 9000 ff. KV GKG zu erheben.
https://www.iww.de/ve/archiv/gerichtsvollziehervollstreckung-einseitiges-erinnerungsverfahrenwer-traegt-die-kosten-f44055 (https://www.iww.de/ve/archiv/gerichtsvollziehervollstreckung-einseitiges-erinnerungsverfahrenwer-traegt-die-kosten-f44055)