gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Neon am 27. Juli 2016, 11:50
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Hallo
Die Erinnerung in einem fiktiven Fall wurde zurückgewiesen. Sowie ich es gelesen habe, ist die Erinnerung nach §766 ZPO kostenlos.
Dann kommt doch einen Kostenrechnung vom Gericht über 7.- Euro (Auslagen für Zustellung durch Post).
Ist dies OK?
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Möglicherweise ist das NEU.
Bitte das Kostenschreiben, von möglichen persönlichen Kennzeichen befreit, hier im Beitrag anheften.
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Bitteschön
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Hierzu möglicherweise auch ein Hinweis:
Für das Erinnerungsverfahren fallen mangels gesetzlicher Bestimmung keine Gerichtsgebühren an. Allerdings sind die gerichtlichen Auslagen, insbesondere die Zustellungskosten und Kosten von Ermittlungsmaßnahmen nach Nr. 9000 ff. KV GKG zu erheben.
https://www.iww.de/ve/archiv/gerichtsvollziehervollstreckung-einseitiges-erinnerungsverfahrenwer-traegt-die-kosten-f44055 (https://www.iww.de/ve/archiv/gerichtsvollziehervollstreckung-einseitiges-erinnerungsverfahrenwer-traegt-die-kosten-f44055)