gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: solec1 am 25. Juli 2016, 20:37
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Hallo Alle Zusammen,
könnte jemand kurz antworten, mit welchen Kosten eine fiktive Person A rechnen muss, falls sie eventuell mit ihrer Klage zur 2. Instanz geht?
Der fiktive Anwalt schätzt:
100 Euro für Lektüre der Akten (aus der 1. Instanz) und Beratung
+ ca. 320 Euro für die Wahrnehmung bei der 2. Instanz.
So zusammen 420 Euro (wie Person A es gut verstanden hat).
Als Person A ihre Klage bei der 1. Instanz erhoben hat, hat sie 105 Euro bezahlt.
Wieviel muss Person A bei der 2. Instanz bezahlen?
Wenn Person A auch bei der 2. Instanz verlieren würde, müsste sie auch die Kosten der GEZ-Anwalt bezahlen ???
Welche Kosten noch?
Und noch eine wichtige Frage (zwar sehr theoretische jetzt):
Geht man nach der 2. Instanz zur 3. Instanz?
Oder wäre schon möglich direkt nach Strasburg?
Danke.
solec1
Edit "Bürger":
Beitrag musste leider umfangreich angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Dies hat rechtliche Gründe. Die Moderatoren haben aber nicht die Aufgabe und Kapazitäten, darauf immer wieder hinzuweisen oder gar noch die Beiträge anzupassen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
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Ich kann das gar nicht lesen, mir wird ganz grausig, wie man mit uns Bürgern umgeht.
So vertieft in der Geschichte der Klage, so viele Kosten und Fragen so viel Justiz und Druck.
Es tut mir wir wirklich Leid, ich kann hier keine Auskunft geben.
Nur hier wieder viel Text. Ich hoffe du findest die Essenzen:
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Kosten_vg/index.php
http://www.verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19498&article_id=71838&_psmand=127
Ein Rechner welcher Daten benötigt.
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/VerwR.html