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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Nobelschröder am 18. Juli 2016, 18:34

Titel: Benachrichtigung über die bevorstehende Zwangsvollstreckung (ohne Bescheid)
Beitrag von: Nobelschröder am 18. Juli 2016, 18:34
Hallo,

nehmen wir mal rein fiktiv an Person X hat folgendes Problem:

Alle Schreiben inklusive angeblicher Bescheide und Mahnungen wurden ignoriert - auf einmal flattert eine Benachrichtigung über die bevorstehende Zwangsvollstreckung (Stadt Dortmund) ins Haus. Innerhalb von 7 Tagen soll der offene Betrag überwiesen werden.

Was könnte man in so einem Fall dagegen machen?

Person X hat nun doch ein wenig Panik  :(  :'( ...

Gruß

Nobelschröder
Titel: Re: Benachrichtigung über die bevorstehende Zwangsvollstreckung (ohne Bescheid)
Beitrag von: Sacred am 20. Juli 2016, 20:27
Hier könnte man sicherlich ...

Die Stadt informieren, dass die Forderungen einen nicht bekannt sind.
Man solle das als Vollstrecker gefälligst prüfen.

Die werden sich darauf berufen, dass man es nicht müsste.

Nächster Schritt wäre, wenn die einen nochmal mit Vollstreckung drohen, eine Einstweilige Verfügung vom zuständigen Gericht erwirken lassen.

Wenn die zuständige Rundfunkanstalt Geld möchte, müssen die einen auch die Forderung rechtskräftig bekannt geben.
Mit Infopost geht das nicht, man hat im Leben von denen noch nie einen Brief bekommen. (Post kommt ja immer nur vom Beitragsservice).

Die Kosten dürfen sich dann beide aufteilen ... die Stadt weil se sich wegducken und die Rundfunkanstalt weilse Müll machen.

Und dann langsam mal hier im Forum lesen, den das o.g. ist nur ein Spiel auf Zeit.
Titel: Re: Benachrichtigung über die bevorstehende Zwangsvollstreckung (ohne Bescheid)
Beitrag von: Eierkopp am 25. Juli 2016, 15:43
Auf keinen Fall einschüchtern lassen und einknicken!

Alle weiteren Infos findest Du hier in diesem Unterforum in anderen ähnlichen Beiträgen.
Titel: Re: Benachrichtigung über die bevorstehende Zwangsvollstreckung (ohne Bescheid)
Beitrag von: habebey am 20. August 2016, 18:02
könnte die Info an die Stadt per Mail erfolgen @Sacred, oder wäre in so einem Fall doch der gute alte schriftliche Weg der Bessere?
Titel: Re: Benachrichtigung über die bevorstehende Zwangsvollstreckung (ohne Bescheid)
Beitrag von: Bürger am 21. August 2016, 03:23
Der "gute alte schriftliche Weg" ist vermutlich immer noch der bessere...
...besser manchmal noch das sachlich-freundliche(!!!) persönliche Gespräch mit der Vollstreckungsstelle.

Siehe auch die Hinweise zum "kooperativen" Umgang mit Vollstreckungsstellen u.a. unter
Bisher den Kopf in den Sand gesteckt und nun Mahnung erhalten? -> Keine Panik!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13314.msg128540.html#msg128540

Denn die Vollstreckungsstelle zum "Gegner" zu machen ist i.d.R. nicht zielführend...


Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung ohne Bescheid" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch ansatzweise Optionen gegen eine Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte unter:

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Benachrichtigung über die bevorstehende Zwangsvollstreckung (ohne Bescheid)
Beitrag von: FrankTurk am 01. September 2016, 18:05
so fiktiv ist das nicht. Offenbar hat man in NRW gelernt. Gestern erhielt jemand von der Stadt direkt die Zwangsvollstreckung. Kein Rechtsbehelf, keine Rechtsmittel angekündigt. KEINE Rede von Amtshilfe, Gläubiger ist der Rundfunk, Köln. eine Auflistung offenber Beträge inkl. Zuschläge. Man umschifft offenbar alle Einspruchsgründe und geht direkt ins Eingemachte. Daher wird jemand wohl nur eine Erinnerung schreiben können, da ihm KEINE widerspruchsfähige Bescheide, die dem Vollstreckungsbetrag zugrunde liegen könnten vom genannten Gläubiger bekannt sind -und das erklärt er auch an Eides Statt, denn....aber das wisst Ihr ja
Titel: Re: Benachrichtigung über die bevorstehende Zwangsvollstreckung (ohne Bescheid)
Beitrag von: PersonX am 01. September 2016, 18:10
Zitat
Gestern erhielt jemand von der Stadt direkt die Zwangsvollstreckung.

Nichts erhalten, nicht mal eine Mahnung? Eine Mahnung muss zuvor aber erfolgen. Person A könnte also auch eine fehlende Mahnung als Einzelvorgang bestreiten. Das ist zwar durch Zusendung der selbigen einfacher zu heilen. Aber sollte keine Mahnung vorhanden sein und wurde diese nur als einfacher Brief versendet, dann reicht in jedem Fall einfaches Bestreiten. Führt aber ebenso nicht zum Ende der Vollstreckung, sonden bringt maximal einen Aufschub.
Titel: Re: Benachrichtigung über die bevorstehende Zwangsvollstreckung (ohne Bescheid)
Beitrag von: FrankTurk am 01. September 2016, 19:59
PersonX
nun-bekanntermassen kommt alle Post vom Beitragsservice. Der hier benannte hat den Sender mal direkt angeschrieben, weil eine Mahnung kam (ohne Bescheid vorab) und hat einen solchen angefordert. Eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung ist ja noch kein Beweis für eine Schuld. Und im vorliegenden Fall ist von Beitragsservice nicht mehr die Rede. Der Zugang von Bescheiden/Mahnungen etc wird bestritten.
Titel: Re: Benachrichtigung über die bevorstehende Zwangsvollstreckung (ohne Bescheid)
Beitrag von: helm am 20. September 2016, 20:46
Zitat
auf einmal flattert eine Benachrichtigung über die bevorstehende Zwangsvollstreckung (Stadt Dortmund) ins Haus. [...] Was könnte man in so einem Fall dagegen machen? [...]
Ich gehe mal davon aus, dass es das erste Schreiben der Stadt ist. Ohne das Schreiben zu kennen: Angriffspunkte gibt es sicherlich genug:
http://www.juraexamen.info/die-androhung-von-zwangsmitteln-in-der-verwaltungsvollstreckung/ (http://www.juraexamen.info/die-androhung-von-zwangsmitteln-in-der-verwaltungsvollstreckung/)
Man muss natürlich mit dem richtigen Engagement dran bleiben.